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Vergabe in Russland : Gesetzgebung und Praxis

Vergabe in Russland : Gesetzgebung und Praxis. Ekaterina Evdokimova , LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D ), Juristin (RF) Partner Büro Moskau Leiterin Russia Desk in München. Anwendungsbereiche. Lieferung von Waren Werk- und Dienstleistungen

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Vergabe in Russland : Gesetzgebung und Praxis

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Presentation Transcript


  1. Vergabe in Russland:Gesetzgebung und Praxis Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D), Juristin (RF) Partner Büro Moskau Leiterin RussiaDesk in München

  2. Anwendungsbereiche • Lieferung von Waren • Werk- und Dienstleistungen • Vermietung / Verpachtung von Immobilien • Grundstücke • Gebäude und Anlagen • Konzessionen • Entwicklung der bebauten Gebiete

  3. Teilnehmer • Öffentliche Hand (3 Ebenen): • Behörden • Unternehmen • Institutionen und Anstalten • Investoren: • grds. keine Einschränkungen für Ausländer Ausnahmen: • landwirtschaftliche Grundstücke • Grundstücke in Grenzgebieten • Verteidigungsaufträge / Militärprodukte • Einschränkungen zwecks des Schutzes einheimischer Produkte

  4. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen • Ab 01.01.2014 – neues Vergabegesetz! • Finanzierung aus Haushaltsmitteln: • Bund • Länder • Gemeinden • Besonderheiten für: • Unternehmen mit Staatsbeteiligung • Bestimmte Warenkategorien ausländischer Herkunft

  5. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Überblick des neuen Vergabegesetzes • Auftragspläne und -begründungen • Bürgerbeteiligung beim Anfangspreis über 1 Mrd. Rubel • Erhöhte Anforderungen an Bewerber • Kalkulationsmethoden des Anfangspreises • Änderung der Bewertungskriterien • Verkürzte Fristen • Einheitliches Informationssystem

  6. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Ablauf (1) • Veröffentlichung der Anzeige • 20 Tage im Voraus • Anmeldung / Zulassung • Prüfung Anforderungen an Bewerber • Sicherheitsleistung • Antragsbewertung • nach Preis • zusätzliches Kriterium nach Wahl (außer Auktionen)

  7. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Ablauf (2) • Abschlussprotokoll • Vertragsunterzeichnung • Anti-Dumping Maßnahmen • Schadenersatz beim Verzicht des Auftragnehmers • Einzelantrag: Vertragsschluss ohne Ausschreibung nur mit Zustimmung der Behörde Verfahrensfehler ist ein Anfechtungsgrund!

  8. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Arten der Vergabeverfahren • Öffentliche Ausschreibung • Elektronische Auktion • Preisanfragen • Geschlossenes Vergabeverfahren • Beauftragung des Einzellieferanten bzw. Auftragnehmers • Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl • Zweistufige Ausschreibung • Angebotsanfragen

  9. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Neue Arten der Vergabeverfahren • Ausschreibung mit beschränkter Teilnehmerzahl • Gegenstand aus dem Regierungsverzeichnis, oder • Restaurierungsarbeiten • Zweistufige Ausschreibung • 1. Stufe – Anträge ohne Preis • 2. Stufe – präzisierte Kenndaten • Angebotsanfragen • abschließendes Verzeichnis (z.B. bei Auswahl der Stromversorger, Kündigung eines bestehenden Vertrags usw.) • min. 2 Kriterien

  10. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Wesentliche Vertragsbedingungen • Vertragsgegenstand und –preis • ggf. Zeitplan • Abnahmeverfahren / Begutachtung • Sicherheitsleistung: Kaution oder Bankgarantie • Pflicht zur Bekanntgabe von Kontrollpersonen • Haftung und Vertragsstrafen • Eingeschränkte Änderungsmöglichkeit behördliche Vertragsmuster

  11. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Einheitliches Informationssystem • Vergabepläne • Informationen über laufende Ausschreibungen • Typisierte Vertragsbedingungen und Vertragsmuster • Verschiedene Vergaberegister • Berichte zur Vertragserfüllung

  12. Warenlieferung, Werk- und Dienstleistungen – Besonderheiten • Auftraggeber – Unternehmen mit > 50% Staatsbeteiligung oder ihre Tochter- bzw. Enkelgesellschaften • Vergabe in Ausschreibungen und Auktionen • interne Vergaberegelungen oder Vergabegesetz • Verteidigungsaufträge / Militärprodukte • strengere Vorgaben • keine direkte Beteiligung von Ausländern Abwicklung über Rosoboronexport • Schutz bestimmter einheimischer Produkte • Sonderbedingungen im Vergabeverfahren • Ausschluss ausländischer Erzeugnisse

  13. Grundstücksvergabe • 2 Verfahrensarten: • Ausschreibung / Auktion • sog. „Genehmigung der Objektplatzierung“ • Vertragsübernahme ohne Zustimmung des Verpächters (bei Verträgen ab 5 Jahren) • Vorkaufsrecht • Kaufoption nach Bauabschluss • Besonderheiten für Wald-, Wassergrundstücke, Grundstücke in den Sonderwirtschaftszonen • Evtl. Umlaufbeschränkungen

  14. Grundstücksvergabe – Ausschreibung / Auktion • Pacht- oder Eigentumsrecht • Umgelegte und im Kataster erfasste Grundstücke • Kriterium – bester Pachtzins • Vertrag für den weiteren Zeitraum ohne Ausschreibung möglich • Zuständigkeiten beachten!

  15. Grundstücksvergabe – Genehmigung der Objektplatzierung • Auf Antrag des Investors • Zuständig grundsätzlich die Gemeinde • Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr: • Abstimmung mit den zuständigen Behörden • Festlegung und Katastererfassung der Grenzen • Verordnung des Bürgermeisters • Vertragsschluss • Pachtzins gesetzlich festgelegt

  16. Vermietung von Gebäuden und Anlagen • Im Wege der Ausschreibung / Auktion Ausnahme: Einzelantrag • Bei Staatsunternehmen: Zustimmung des Eigentümers • Nutzungszweck im Vertrag • Neuer Vertrag ohne Ausschreibung möglich • Präferenzen für KMU: • Ermäßigte Mietzinsen • Vorkaufsrechte

  17. Besondere Vergabearten • Konzessionen • Gegenstand: Objekte der Infrastruktur, Gesundheitswesens, Sport, Bildung • Umbau / Modernisierung • langfristiges Nutzungsrecht • Dienstleistungen an Verbraucher • Entwicklung der bebauten Gebiete • Gebiete mit renovierungsbedürftiger Wohnbebauung • aufgrund des Gemeindebeschlusses

  18. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ekaterina Evdokimova ist Leiterin des RussiaDesks in Noerr München und Lokal Partner in den Corporate und Real Estate Abteilungen von Noerr Moskau. Sie hat langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Mandaten im Bereich Immobilien und Private Equity Investments auf dem russischen Immobilienmarkt. Sie berät westliche Mandanten bei ihren Investitionsvorhaben in Russland (Greenfield und Brownfield) sowie russische Unternehmen in Deutschland. The Legal500 EMEA 2013 empfiehlt Ekaterina Evdokimova für Immobilienrecht in Russland Eine der ‚LeadingLawyersfor Business’ für Corporate/M&A in Russland // Chambers Global 2013 Unter der besten Anwälten für Immobilienrecht in Russland // Chambers Europe 2012 Ekaterina Evdokimova, LL.M. (UC Berkeley) Rechtsanwältin (D), Juristin (RF) Partner Moskau Leiterin Russia Desk ekaterina.evdokimova@noerr.com München Tel. +49-(0)89-28628 308 Mobil +49-(0) 175 2040051 Moskau Tel. +7-(495)799 5696 Mobil +7-(909) 9219570

  19. Standorte

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