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G eschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG

G eschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG. § 65 Abs. 1 Geschäftsführung der JAV. Für die JAV gelten. § 23 Abs. 1 Verletzung gesetzlicher Pflichten § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft § 25 Ersatzmitglieder § 26 Vorsitzender § 28 Abs.1 Satz 1 und 2 § 30 Betriebsratsitzungen

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G eschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG

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Presentation Transcript


  1. Geschäftsführung der JAV nach § 65 BetrVG IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  2. § 65 Abs. 1 Geschäftsführung der JAV Für die JAV gelten... • § 23 Abs. 1 Verletzung gesetzlicher Pflichten • § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft • § 25 Ersatzmitglieder • § 26 Vorsitzender • § 28 Abs.1 Satz 1 und 2 • § 30 Betriebsratsitzungen • § 31 Teilnahme der Gewerkschaft • § 33 Abs.1 und 2 Beschlüsse des BR • § 34 Sitzungsniederschrift • § 36 Geschäftsordnung • § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis • § 40 Kosten und Sachaufwand des BR • § 41 Umlageverbot ...entsprechend IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  3. § 23 Abs. 1Verletzung gesetzlicher Pflichten • min. ein Viertel der Wahlberechtigten, oder • der Arbeitgeber, oder • im Betrieb vertretene Gewerkschaft Können bei grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht • den Ausschluss einzelner BR/JAV oder • die Auflösung des gesamten Gremiums beantragen Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auch von Br/JAV beantragt werden IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  4. § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im BR/JAV erlischt durch • Ablauf der Amtszeit • Niederlegung des Amtes • Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Verlust der Wählbarkeit • Ausschluss einzelner oder Auflösung des BR/JAV • eventuell durch Wahlanfechtung wegen Nichtwählbarkeit IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  5. § 25Ersatzmitglieder (Minderheitenschutz!!!) • Bei Mehrheitswahl immer der mit den nächst meisten Stimmen • Von den Listen entnommen, von denen ein Mitglied ausscheidet • Ist eine Liste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Liste zu entnehmen auf die nach Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde • Minderheitenschutz nach §15 Abs.2 (auch bei zeitweiliger Verhinderung) IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  6. § 26 Vorsitzender • Die JAV wählt aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und dessen Stellvertreter • Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist • vertritt die JAV im Rahmen der gefaßten Beschlüsse nach außen • ist berechtigt alle Erklärungen an die JAV entgegenzunehmen IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  7. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2Übertragung von Aufgaben auf andere Ausschüsse • JAV kann Ausschüsse bilden (bei mehr als 100 Azubis) und bestimmte Aufgaben übertragen • Geheime Wahl (Verhältniswahl) • Bei nur einem Vorschlag erfolgt Mehrheitswahl • Beispiele: eigene Ausschussnamen vergeben IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  8. § 30Betriebsratssitzungen • Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt • Der AG ist vor jeder Sitzung rechtzeitig zu verständigen • Bedarf keine Zustimmung des AG • Die Sitzungen sind nicht öffentlich • Tagesordnung darf nicht gezeigt werden IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  9. § 31Teilnahme der Gewerkschaft Auf Antrag von... • einem Viertel der JAV-Mitglieder oder • der Mehrheit einer Gruppe im BR ...kann in der JAV vertretene Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitteilen IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  10. § 33Abs.1 und 2 Beschlüsse des BR /JAV • Die Mehrheit der anwesenden zählt • Beschlußfähig wenn min. die Hälfte der Mitglieder teilnehmen, • ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder • rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung • Beschlüsse durch Umlaufverfahren(z.B. fernmündliche, telegrafische) oder außerhalb von Sitzungen sind unzulässig • Ersatzmitglieder sind zulässig • Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt • Nimmt dieJAVteil, so werden sie bei derFeststellung der Stimmmehrheitmitgezählt • In eigenenpersönlichen Angelegenheiten(Umgruppierung etc.)ist der betroffene (JAV/BR) verhindert.Ersatz einladen!!! IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  11. § 33Abs.1 und 2 Beschlüsse des BR/JAV IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  12. § 34Sitzungsniederschrift (Protokoll) • Über jede Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen • Die Niederschrift muß enthalten: • die Wiedergabe des Wortlautes • die Angabe des Stimmverhältnisses • Unterschrift vom Vorsitzenden + 1 Mitglied • Datum und eigenhändig unterschriebene Anwesenheitsliste aller Teilnehmer • Wenn AG oder Gew. Teilnehmen, so ist ihnen der entsprechendeTeil der Niederschrift auszuhändigen • Einwendungen sind unverzüglich schriftlich einzureichen • Die Mitglieder des BR/JAV haben das Recht jederzeit die Unterlagen einzusehen IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  13. § 36Geschäftsordnung Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer Geschäftsordnung getroffen werden, die der BR/JAV mit der Mehrheit der Stimmen (absolute Mehrheit) seiner Mitglieder beschließt • Z.B. • Generelles Teilnahmerecht der IG Metall. • Regelmäßigkeit der Sitzungen • Eine Geschäftsordnung gilt nur für die Dauer der Amtsperiode • Bekanntmachung an den AG ist nicht erforderlich IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  14. § 37Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (1)Ehrenamt ist unentgeltlich (2)Zu Erledigung ihrer Aufgaben sind BR/JAVvon ihren beruflichen Tätigkeiten ohneLohnminderungfreizustellen (3)Tätigkeiten, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der AZ sind, werden entsprechend vergütet. (unterschiedliche AZ der JAV`ìs ist auch ein betriebsbedingter Grund) (4)Lohn darf einschließlich einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer sein als vergleichbare AN im Betrieb mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung (5) Bis zu einem Jahr nach der Amtszeit -gleichwertige Tätigkeiten IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  15. § 37Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (6)Freistellung für Seminare, die ausschließlich Kenntnisse vermitteln, die für die BR/JAV Tätigkeit erforderlich ist. BR hat... • bei der zeitlichen Lage die betriebliche Notwendigkeit zu berücksichtigen • dem AG die Teilnahme und die zeitliche Lage bekanntzugeben Hält der AG die betriebliche Notwendigkeit für nicht berücksichtigt, kann er die Einigungsstelle anrufen. Spruch der Einigungsstelle ist bindend (7)Jeder BR/JAV hat Anspruch auf bezahlte Freistellung von 3 Wochen Amtszeit/ Amtszeit Erstmals gewählte haben Anspruch auf 4 Wochen Die Absätze 6 und 7 setzt den Beschluss des BR voraus!!! IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  16. § 40Kosten und Sachaufwand des BR • Die Kosten der Tätigkeit trägt der AG • Räume, sachliche Mittel, Informations-,- und Kommunikationsmittel sowie Büropersonal(Büromaterial, Gesetze, Kommentare, Fachliteratur, Fachzeitschriften, Telefon, PC, Handy, email, internet, usw.) Merke:Nichts ist unmöglich. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo JAVen eigene Büros mit PC und Telefon haben. Je nach dem, was auch vertretbar ist (Größe der JAV, Organisation des BR, etc.)  siehe Kommentar IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  17. § 41Umlageverbot Erhebung und Leistung von AN für BR ist unzulässig Erlaubt sind Geldsammlungen für... • Hochzeiten • Geburtstage oder • Opfer von Katastrophen IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

  18. § 65 Abs 2Geschäftsführung der JAV • Kann nach Verständigung des BR Sitzungen abhalten • Der Vorsitzende beruft Sitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzung • Erzwingbare Tagesordnungspunkte (viertel der JAV oder der AG) • Der Vorsitzende hat die JAV rechtzeitig mit Tagesordnung einzuladen • Bei Verhinderung dem Vorsitzenden rechtzeitig mitteilen, dass eventuell Ersatzmitglieder geladen werden können.(Ersatz kann nur bei Abwesenheit des ordentlichen Mitgliedes geladen werden) • An den Sitzungen kann der BR teilnehmen hat aber kein Stimmrecht IG Metall Jugend Nürnberg/ EL

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