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Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner

Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner. Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen Arbeit. Vorwort. Gliederung. Schuldnerberatung • Vorwort. Der Beruf des Schuldenberaters Hebel und Mittel von Gläubigern gegen Schuldner wie läuft die Zwangsvollstreckung

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Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner

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Presentation Transcript


  1. Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen Arbeit Vorwort

  2. Gliederung Schuldnerberatung • Vorwort • Der Beruf des Schuldenberaters • Hebel und Mittel von Gläubigern gegen Schuldnerwie läuft die Zwangsvollstreckung • Rechte und Möglichkeiten der Schuldnerinsbes. das Verbraucherinsolvenzverfahren • Aufgaben und Möglichkeiten der Schuldnerberatung

  3. Medien Schuldnerberatung • Vorwort • LiteraturProblem: die meiste Literatur richtet sich an JuristenJauernig/BergerZwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht22. Aufl. 2007BeckerInsolvenzrecht1. Aufl. 2005

  4. Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen Arbeit Der Beruf des Schuldenberaters

  5. Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs Schuldnerberatung • Der Beruf des Schuldenberaters Schuldnerberatung ist eine Rechtsdienstleistungnach § 1 Rechtsdienstleistungsgesetz vom 01.07.2008Folge: nur bestimmten Personen erlaubt - nebenberuflich, wenn in Zusammenhang mit Berufsbild der Haupttätigkeit § 5 RDG - hauptberuflich, wenn öffentliche Anerkennung nach § 8 Abs. 1 Nr 4 RDG i.V.m. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO-> Referat

  6. Voraussetzungen für die Anerkennung §§ 3, 4 SächsInsOAG - zuverlässige Person - auf Dauer angelegt - ausgestattet mit den notwendigen Sachmitteln - praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung - Sicherstellung der RechtsberatungEinzelheiten siehe VwV SächsInsOAGAnerkennung muss schriftlich beantragt werdenzuständig ist Landesdirektion Schuldnerberatung • Der Beruf des Schuldenberaters Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs

  7. Voraussetzungen für das Ausüben des Berufs Schuldnerberatung • Der Beruf des Schuldenberaters Weitere Voraussetzungen: - die Fähigkeit Mut zuzusprechen (das haben Juristen in der Regel verlernt) - Verhandlungsgeschick - buchhalterische Fähigkeiten Verstehen von Bilanzen und E-Ü-R

  8. Finanzierung Schuldnerberatung • Der Beruf des Schuldenberaters eigentlich Aufgabe der Kommunen nach §§ 10, 11 SGB XII bzw. § 16a Nr. 4 SGB IIABER Freistaat Sachsen finanziert anerkannte Stellen§ 5 SächsInsOAGAnerkannten geeigneten Stellen werden für seit April 2005 begonnene Fälle folgende Fallpauschalen gezahlt: Gläubigerzahl Vergleich Bescheinigung1-4 428 Euro 368 Euro5-9 572 Euro 392 Euroab 10 776 Euro 576 Euro

  9. Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen Arbeit Hebel und Mittel von Gläubigern gegen Schuldner

  10. „unechte“ Forderungnicht einklagbar Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen Begriff des Anspruchs • Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen • § 194 Abs. 1 BGB Forderung- einklagbar - • Wett- und Spielschulden • Ehevermittlung • Schließung der Ehe

  11. Begriff des Anspruchs- arten - Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Zahlung von Geld • Herausgabe • Erwirkung einer vertretbaren Handlung(könnte auch durch jemand anders erfolgen) • Erwirkung einer unvertretbaren Handlung(kann nur durch Schuldner persönlich erfolgen) • Erzwingung einer Unterlassung • Erzwingung einer Duldung

  12. Begriff des Anspruchs- nach dem Grund - Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Einseitige Erklärung • Einseitig verpflichtende Verträgeinsbes. Schenkung und Anerkenntnis • Mehrseitig verpflichtende Verträge • Gesetzlich begründete Ansprücheinsbes. • Aus dinglichen Positionen (Eigentum, Besitz) • aus Geschäftsführung ohne Auftrag • aus unerlaubten Handlungen

  13. Durchsetzung des Anspruchs Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Inanspruchnahme des staatlichen GewaltmonopolsVerbot von SelbstjustizAusnahme nur in Notsituationen • Schaffung von RechtsfriedenEntscheidung über Berechtigung oder Nichtberechtigung eines Anspruchsandernfalls Verjährung

  14. Durchsetzung des Anspruchs Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Notwendig ist die Schaffung eines „Vollstreckungstitel“nur damit ist die Zwangsvollstreckung möglich • Schuldner kann dies freiwillig schaffen(sehr gefährlich !!) • bei Notar mit notarieller Urkunde • bei Jugendamt wegen Unterhaltsansprüchen durch Jugendamtsurkunde

  15. Durchsetzung des Anspruchs Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • sonst zwangsweise Schaffung durch GläubigerKlageerhebung beim zuständigen GerichtErgebnis dort: Urteil (Grundfall des Vollstreckungstitel) oder Vergleich oder bestimmte Beschlüssealternativ: Mahnverfahren nach §§ 688ff ZPOgeht nur bei Geldforderungen -> ReferatErgebnis: Vollstreckungsbescheid • Forderungen von Behörden: Bescheide sind ohne weiteres vollstreckbar

  16. Durchsetzung des Anspruchs Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • für grenzüberschreitende Sachverhalte • Verordnung (EG) Nr. 1896/2006„Europäisches Mahnverfahren“seit 12.12.2008 in Kraftzuständig das Gericht im Bezirk, wo Gegner seinen Wohnsitz hatin Deutschland ausschließlich beimAmtsgericht Berlin-Wedding • Verordnung (EG) 861/2007„Europäisches Verfahren für geringfügigeForderungen“ seit 01.01.2009 in Kraft

  17. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Erfolgt auf Antrag des Gläubigers • In diesem Verfahren erfolgt keine Prüfung mehr, ob Anspruch berechtigt ist !!Aufhebung oder Abänderung des Titels nur nach allgemeinen Vorschriften (Berufung, Einspruch etc.) wenn da nichts mehr möglich ist (z.B. weil Fristen abgelaufen sind) – muss Forderung akzeptiert werden • Teilzahlungen werden nach §§ 366, 367 BGB angerechnet (zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf Hauptforderung)

  18. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Nach Art des Anspruchs • Bei Herausgabe: Wegnahme durch Gerichtsvollzieher • Bei unvertretbarer Handlung: Zwangsgeld oder Zwangshaft • Bei Duldung oder Unterlassung: Ordnungsgeld oder Ordnungshaft • Bei vertretbarer Handlung: Urteil ersetzt Handlung – daher insoweit keine Vollstreckung

  19. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Nach Art des Anspruchs • Bei Vollstreckung von Geldforderungen Vollstreckungin bewegliche Sachen§§ 808ff ZPO-> Referat Vollstreckungin Grundstückenach ZVG(hier nicht weiter Thema) Vollstreckungin Forderungen und sonstige Rechte§§ 828ff ZPO-> Referat

  20. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Vollstreckung von Geldforderungen in bewegliche Sachen (Sachpfändung) • macht Gerichtsvollzieher • darf Wohnung nach richterlichen Beschluss durchsuchen • beachtet Existenzminimum § 811 ZPO • Pfändung durch Aufbringen des Pfandsiegels • Entfernung des Pfandsiegels ist strafbar • später Verwertung durch Versteigerung

  21. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen • macht Amtsgericht – Vollstreckungsgericht: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Drittschuldner • Drittschuldner darf nicht mehr an Schuldner zahlen, er muss erklären, ob Forderung besteht, • wenn ja: zahlt er an Gläubigerwenn nein: kann Gläubiger (statt Schuldner) Klage gegen Drittschuldner erheben • Keine Pfändung von unpfändbaren Bezügen: § 850a ZPO, § 54 Abs. 3 SGB I

  22. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen • Bei Arbeitseinkommen • Gewährleistung des Existenzminimumsdurch Pfändungsfreigrenze – abgestuft nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Angehörigen, § 850c ZPO • ist herabstufbar bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, § 850d ZPOwegen vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, § 850f Abs. 2 ZPO

  23. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Vollstreckung von Geldforderungen in Forderungen • Bei Pfändung von Kontoguthaben • Grundsätzlich Pfändungsschutz nur bei Bestehen eines Pfändungsschutzkontos, § 850k ZPO-> Referat: Pfändungsschutzkonto • Auf sonstigem Konto eingegangene Sozialleistung sind 14 Tage unpfändbar, § 55 SGB I • Sonst Pfändungsschutz nur auf Antrag und nur bei wiederkehrenden Bezügen; §850l ZPO-> Referat: Offenbarungseid

  24. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Zwangsvollstreckung erfolglos, und dann ?? • Voraussetzung für Pfändung ist Kenntnis des Gläubigers von Forderung und Sachwerten • Gläubiger kann Schuldner zu Offenbarung aller Werte zwingen §§ 807, 899ff ZPO • Richtigkeit und Vollständigkeit des Vermögensverzeichnis ist eidesstattlich zu versichern (die Abgabe eines falschen Eides ist strafbar) • Bei Weigerung an Mitwirkung ergeht Haftbefehl an Schuldner, § 901 ZPO

  25. Folge: Zwangsvollstreckung Schuldnerberatung • Durchsetzung von Forderungen • Schuldner hat sich künstlich verarmt • Vermögensverschiebungen an DritteVerhalten ist strafbar § 288 StGBVermögensverschiebung ist anfechtbar nach Anfechtungsgesetz • Arbeitseinkommen liegt „plötzlich“ unter den Pfändungsfreigrenzen Arbeitgeber wird so behandelt, als wäre ein „normaler“ Lohn vereinbart § 850h Abs. 2 ZPO • Arbeitgeber soll nicht an Schuldner zahlen, sondern an Dritte Person – unwirksam § 850h Abs. 1 ZPO

  26. Rechtsanwalt Torsten Dirk Hübner Schuldnerberatung als Aufgabe der sozialen Arbeit Rechte und Möglichkeiten der Schuldner

  27. Einwendungen gegen die Hauptforderung Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Wenn die Forderung rechtskräftig tituliert ist, ist eigentlich schon alles zu spät.Einwendungen gegen die Berechtigung der Forderung sind nicht mehr möglich. • Letzter Strohhalm: Ist Zustellung des Titels wirksam erfolgt? • Allerletzter Strohhalm:Liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, § 826 BGB ?? • auch bei nicht rechtskräftig titulierter Forderung gilt: Verträge sind zu halten

  28. - Einwendungen -bei nicht rechtskräftig titulierten Forderungen- Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Kein Vertrag • Notwendig Angebot und Annahme sowie GeschäftsfähigkeitBeweislast trägt der, der sich darauf beruft • Insbes. bei telefonischen Kontakten • Zweifel sind angebracht, wenn • Forderung durch Anwalt nicht eingeklagt wird, sondern wieder an Inkassobüro geht • Gegner sich ungefragt auf Urteile und Gerichte beruft, die seine Forderung stützen würden • sich ein „Inkassoaußendienst“ ankündigt

  29. - Einwendungen -bei nicht rechtskräftig titulierten Forderungen- Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • auflösbarer Vertrag • In besonderer Situation geschlossen, wo gesetzliches Widerrufsrecht besteht § 355 ff BGB • Haustürsituation § 312 BGB • Fernabsatz § 312b BGB • Verbraucherdarlehensverträge § 491 BGB • Teilzeitwohnrechte § 481 BGB • Fernunterricht • Bei Anfechtungslage – Irrtumslage über Erklärung, die zu Vertrag führt oder bei Drohung oder Täuschung §§ 119, 120, 124 BGB

  30. - Einwendungen -bei nicht rechtskräftig titulierten Forderungen- Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • auflösbarer Vertrag • dann: Widerruf oder Anfechtung erklären – möglichst per Einschreiben (damit Beweis erbracht werden kann) • teilweise kurze Frist, sofortiges Handeln notwendig • Folge: Vertrag wird rückwirkend aufgelöst – schon erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt

  31. - Einwendungen -bei nicht rechtskräftig titulierten Forderungen- Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Abänderung oder Kündigung des Vertrages bei Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313 BGB • Nur bei nachträglichen unerwarteten eingetretenen Umständen, die außerhalb der Parteien liegen • Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, § 314 BGB

  32. Einwendungen gegen Nebenforderungen Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Ausgangspunkt: • Wird der Anspruch nach Fälligkeit nicht durch den Schuldner erfüllt, hat der Gläubiger weitere Kosten • Diese muss der Schuldner als Schadenersatz bezahlen, wenn Verzug nach § 286 BGB vorliegt. • Dabei ist der Gläubiger gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten; § 254 Abs 2. BGB • Der Anspruch ist mit einem hohem Zinssatz zu verzinsen.

  33. Einwendungen gegen Nebenforderungen Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Verzug § 286 BGB: • Beweislast trägt Gläubigerauch problematisch, wenn vorhergehende Rechnung nicht zugegangen ist • Die Kosten für eine verzugsbegründende Mahnung sind vor dem Verzug entstanden und daher kein Verzugsschaden !!ABER es kann eine „Mahngebühr“ oder ein Pauschale für Rücklastschriftkosten vereinbart worden sein (z.B. in den AGB); max. sind aber 5 – 7 € zulässig, sonst Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB

  34. Einwendungen gegen Nebenforderungen Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner bezahlen muss: • Der Gläubiger kann einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen. Dessen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  35. Einwendungen gegen Nebenforderungen Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner bezahlen muss: • Der Gläubiger kann ein Inkassobüro mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen, wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassobüros von der Beitreibbarkeit der Forderung ausgehen konnte und mit einer Zahlungsweigerung und der Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht gerechnet werden brauchte.Die Gebühren des Inkassobüros dürfen die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht überschreiten.

  36. Einwendungen gegen Nebenforderungen Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner bezahlen muss: • Die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVGwird erhoben bei Mitwirkung des Anwaltes oder des Inkassobüros an einem Vertrag, mit dem der Streit beseitigt wird. Die Gebühr ist recht hoch und macht Ratenzahlungs-vereinbarungen nicht attraktiv.Diese Gebühr ist aber kein Verzugsschaden und darf daher nicht dem Schuldner auferlegt werden. Wird aber doch gemacht, indem sie in einer Ratenvereinbarung mit „versteckt“ wird.

  37. Einwendungen gegen Nebenforderungen Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Typische Verzugsschäden, die der Schuldner NICHT bezahlen muss: • Der Gläubiger darf nicht erst ein Inkassobüro und dann einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen. -> Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

  38. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Systematik • Insolvenzverfahren ist besonderes Zivilverfahrenergänzend gelten Regelungen der ZPO§ 4 InsO • Grundfall ist das Regelinsolvenzverfahren§§ 1-303 InsOsieht Restschuldbefreiung vor, wenn Schuldner eine natürliche Person ist§§ 286ff InsO

  39. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Systematik • Verbraucherinsolvenzverfahren ist Kleinverfahren § 304 InsOgrundsätzlich gelten Regelungen des Regelinsolvenzverfahrens, wenn keine besonderen Regelungen vorhanden aber es gibt keinen Insolvenzplan §§ 217 – 269 InsO gelten nicht es gibt keine Eigenverwaltung§§ 270 – 285 InsO gelten nicht(§ 312 Abs. 3 InsO)

  40. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Voraussetzungen § 304 InsO • Vorliegen eines Eröffnungsgrundes § 16 InsO • Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO • Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO • Schuldner ist natürliche Person und • Verbraucher § 13 BGB (egal wieviele Gläubiger) oder • Kleinselbständigerkeine Forderung aus Arbeitsverhältnissen (Löhne, Sozialversicherung, Lohnsteuer)und Situation überschaubar (weniger als 20 Gläubiger)

  41. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Beginn auf schriftlichen Antrag • eines Gläubigers • dann soll Schuldner ebenfalls einen Antrag stellen • Wenn Schuldner keinen Antrag stellt, dann Durchführung eines (vereinfachten) Insolvenzverfahrens – Beendigung ohne Restschuldbefreiung • Wenn Schuldner Antrag stellt, dann Beginn der gerichtlichen Schuldenbereinigung (eine außergerichtliche Schuldenbereini-gung ist dann nicht notwendig)

  42. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Beginn auf schriftlichen Antrag • des Schuldners Auf einem Formular – es besteht Formular-zwang mit den Angaben in § 305 InsO • Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldbereinigung • Antrag auf Restschuldbefreiung • Verzeichnis über sein Vermögen und aller gegen ihn gerichteten Forderungen mit Angabe der Gläubiger

  43. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Beginn auf Antrag • des Schuldners • Vorlage eines SchuldbereinigungsplansSoll Ratenzahlung enthalten und für eine gleichmäßige Befriedigung sorgen – mit Regelungen bei Zahlungsverzug oder ArbeitslosigkeitMuss Regeln enthalten für gesicherte Forderungen – was mit den Sicherheiten passiertkann aber auch eine „Null“-Rate enthalten

  44. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Gerichtliche Schuldenbereinigung • Gericht fragt alle Gläubiger an, ob Einverständnis mit Schuldbereinigungsplan besteht • Notwendig ist grds. Zustimmung aller Gläubiger ABER Schweigen gilt als Zustimmung • Bei nur mehrheitlicher Zustimmung nach Köpfen und Summen: Gericht ersetzt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Ablehnung des Gläubigers(Ausnahme: wenn der ablehnende Gläubiger besonders benachteiligt wird)

  45. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Gerichtliche Schuldenbereinigung • Feststellung der Einigung durch Beschluss,gilt als Prozessvergleich (ist Titel)betrifft nur die benannten Gläubiger NICHT die vergessenen • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt als zurückgenommen

  46. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Eröffnung des vereinfachten Insolvenz-verfahrens • nur wenn gerichtliche Schuldenbereinigung scheitert • mit Eröffnungsbeschluss mit Datum und Uhrzeit – entscheidend für Abgrenzung der Insolvenzgläubiger von Neugläubigern • Bestellung eines Treuhändersnimmt viele Aufgaben des Insolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren wahr -> Referat • Verbot der Einzelzwangsvollstreckung

  47. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Aufgabe des Treuhänders • ist im Gläubigerinteresse bestellt und tätig • Inbesitznahme der Masse (aller verwertbaren Gegenstände und Forderung des Schuldners): z.B. KFZ, Mobiltelefone, Genossenschafts-anteiledazu gehören auch Lastschriften, die schon abgebucht wurden und noch rückgängig gemacht werden können (dies macht Treuhänder) • Einziehung des pfändbaren Einkommens direkt beim ArbeitgeberSicherung des Existenzminimums § 36 InsO

  48. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Aufgabe des Treuhänders • Kündigung aller Dauerschuldverhältnisse (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Zeitungen, Finanzkaufverträge, Versicherungsverträge, Miet- und Pachtverträge)ausgenommen die Wohnung des Schuldners • Schuldner kann erklären, dass er Verträge aus unpfändbaren Einkommen bezahlt und weiterführt • Grundsätzlich Verwertung der GegenständeABER Schuldner kann Gegenstände aus seinem pfandfreien Einkommen erwerben § 314 InsO

  49. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Aufgabe des Treuhänders • Erfassung der ForderungenAufforderung an alle Gläubiger, Forderungen darzulegen: „Anmeldung zur Tabelle“ • Treuhänder trägt unbestrittene Forderungen in Tabelle einInsolvenztabelle ist Vollstreckungstitel gegen Schuldner

  50. Das Verbraucherinsolvenzverfahren Schuldnerberatung • Rechte und Möglichkeiten des Schuldners • Das Restschuldbefreiungsverfahren • nur wenn mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Antrag auf Gewährung von Restschuldbefreiung gestellt wurde • Notwendig: Erklärung, dass pfändbares Einkommen an Treuhänder abgetreten wird

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