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Gemeinsam ins Jahr 2020

Justiz on Tour 2014 REFORM DES GERICHTSWESENS. Gemeinsam ins Jahr 2020. Inhalt Einleitung Die Justizreform Programm " Reform des Gerichtswesens " (GW) Die neue Laufbahn Fragen und Antworten. Video. REFORM DES GERICHTSWESENS. Einleitung. Jan Bogaert

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Gemeinsam ins Jahr 2020

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Presentation Transcript


  1. Justiz on Tour 2014 REFORM DES GERICHTSWESENS Gemeinsam ins Jahr 2020

  2. Inhalt Einleitung Die Justizreform Programm "Reform des Gerichtswesens" (GW) Die neueLaufbahn FragenundAntworten

  3. Video

  4. REFORM DES GERICHTSWESENS Einleitung Jan Bogaert GeneraldirektorGerichtswesen

  5. Verwaltungsplan

  6. Auswirkungenauf den FÖD Justiz Budget ICT Struktur Personal

  7. DIREKTIONSAUSSCHUSS+ Generaldirektion des Gerichtswesens (DGROJ) Generaldirektion der Justizhäuser (DGMJH) Präsident Generaldirektion der Strafanstalten (DGEPI) Generaldirektion der Gesetzgebung (DGWL) Dienst P&O Dienst Budget Dienst ICT Richterschaft Staatsanwaltschaft

  8. Generaldirektion des Gerichtswesens(DGROJ) Staatsanwaltschaft Richterschaft

  9. 1. April 2014 : Justizlandschaft und autonome Geschäftsführung 1.September 2014 Familiengerichte 2020…

  10. Reform des Gerichtswesens Bezirke & Mobilität – Autonome Geschäftsführung Fernand Schmetz BeraterGerichtswesen

  11. Warum diese Reform? • Abnahme des Vertrauens • Bedarf an zusätzlicher Spezialisierung • Effizientere Zuweisung der Mittel

  12. Die3 großenSäulen der Reform 14 1. Vergrößerung des Maßstabs Von 27 auf 12 Bezirke(entsprechendden Grenzen der Provinzen) > besondereSituation in BrüsselundEupen 2. Mobilität Die MagistratenutzenihreFachkompetenz.IhrTätigkeitsbereichdehntsichauf die lokalen Gerichte aus. 3. Geschäftsführung Der Minister und das Gerichtswesenverhandeln den Geschäftsführungsvertrag. Mehr Autonomie für die lokalen Verantwortlichen.

  13. 15 Vergrößerung des Maßstabs

  14. Vergrößerung des Maßstabs: neue Gerichte Bereich 9 Arbeitsgerichte 9 Handelsgerichte 9 Arbeitsauditorate Bezirk 13 Gerichte ErsterInstanz 15 Polizeigerichte 14 Staatsanwaltschaften des Prokurators des Königs 187 Kantone Friedensgerichte

  15. BereichLüttich

  16. 18 BereichLüttich Arbeits- gerichtshof Handelsgericht Arbeitsgericht Arbeitsauditorat Appellationshof 8 Abt. 8 Abt. 8 Abt. Bezirk Namur Bezirk Luxembourg GerichtErsterInstanz Luxemburg GerichtErsterInstanzNamur 3 Abt. 2 Abt. Polizeigericht Luxemburg Polizeigericht Namur 2 Abt. 3 Abt. Staatsanwaltschaft Luxemburg Staatsanwaltschaft Namur 3 Abt. 2 Abt. Weiterbestehen der 6 Friedensgerichte Weiterbestehen der 9 Friedensgerichte

  17. Abteilungen • Jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft der neuen Bezirke wird in Abteilungen aufgeteilt • Abteilungen = die derzeitigen Gerichte • K.E. legt die Abteilungen, ihre Bereiche, Sitze und Befugnisse fest • Befugnisse • Bestimmte Sachen können fortan in einer einzigen Abteilung behandelt werden und nicht mehr in jeder Abteilung • Ziel = mehr Spezialisierung • Wie? = bestimmt durch die Regelung für die Verteilung der Sachen (K.E.)

  18. Präsidenten und Abteilungspräsidenten Präsident des Gerichts • Korpschef: allgemeine Leitung des Gerichts Abteilungspräsident, Abteilungsprokurator/Abteilungsauditor • Für Staatsanwaltschaft und Gericht Erster Instanz in jeder Abteilung • In jedem neuen Bezirk für Arbeit, Handel und Auditorat • Kein Abteilungspräsident am Polizeigericht • = verantwortlich für die tägliche Geschäftsführung unter der Amtsgewalt des Präsidenten Präsident der Friedensrichter und der Richter am Polizeigericht • Einer in jedem neuen Bezirk • Ausnahmen: die Bezirke Brüssel und Eupen • Beigestanden durch einen Vizepräsidenten • Ist ein Friedensrichter Präsident, muss der Vizepräsident Polizeirichter sein und umgekehrt

  19. Chefgreffiers und Chefsekretäre • 1 Chefgreffier/ 1 Chefsekretär pro Gericht/Staatsanwaltschaft • 1 Chefgreffier für Polizeigericht und Friedensgerichte pro Bezirk ➨ Kein Chefgreffier mehr in jedem Friedensgericht

  20. Ernennungen: Magistratur Magistrate: ernanntimBereich des Appellationshofs Ausnahmen: • Polizeigericht: ernanntimneuenBezirk • Friedensrichter: ernannt in einem Kanton + subsidiär ernannt an anderen Friedensgerichten des Bezirks • Sozialrichter, Handelsrichter, stellvertretende Richter: ernanntimneuenBezirk • Brüssel (FR) ernannt in Wallonisch-Brabant & Brussel (NL) ernannt in Löwen (und umgekehrt) • Eupen: ernannt an allen Gerichten von Eupen

  21. Ernennungsverfahren 23 Greffiers/Sekretäre/Personal Stufen A und B: im Bezirk ernannt Gerichtspersonal Stufen C und D:in einer oder zwei Abteilungen oder in einem Kanton ernannt

  22. Ernennungsverfahren Dezember März Februar März Begutachtungsantrag VeröffentlichungBelgischesStaatsblatt KandidatenkönnenBemerkungenformulieren Empfang der Gutachten März Mai Juni Übermittlung an den HohenJustizrat VorschlagvonKandidaten HoherJustizrat ZustellungBeschluss K.E.

  23. Mobilität Mehr Mobilität durch: • Vergrößerung des Maßstabs • Neue Ernennung • Neue Mobilitätsregeln

  24. 26 Mobilität Ausdehnung der Tätigkeitauf den Bezirk Bezirk Luxemburg

  25. 27 Mobilität Ausdehnung der Tätigkeitauf die verschiedenenBezirke Bereich Lüttich

  26. Mobilität 28 Neue Mobilitätsregeln • Magistratur: mobil innerhalb des Bereichs • Gerichtspersonal Stufen A & B: innerhalb des Bezirks + zeitweise im Bereich • Gerichtspersonal Stufen C & D: innerhalb der Abteilung – unter Kanzleien der verschiedenen Gerichte

  27. Autonomie 29 Die Mittel werden fortan lokalverwaltet

  28. Geschäftsführung 30 Das Gerichtswesen verwaltet selbst ihre Mittel • Duales System: Gericht (Sitz) und Staatsanwaltschaft • Bildung eines Gerichtshofes- und Gerichtskollegiums • Bildung eines Kollegiums der Staatsanwaltschaft • Bildung eines Direktionskomitees in jedem Gericht oder jeder Staatsanwaltschaft • Eigene Verwaltung – Gemeinschaftsverwaltung • Mittel verteilen mit Verwaltungsverträge

  29. Geschäftsführung Geschäftsführungs- plan Geschäftsführungsvereinbarung MinisterderJustiz Kollegien Entiteiten Entiteiten Körperschaften Kassationshof

  30. Geschäftsführung 32 Kollegium der Staatsanwaltschaft KollegiumGerichtshöfeundGerichte • 10 Personen: • 3 ErstePräsidentenbeimAppellationshof • 1 ErsterPräsident des Arbeitsgerichtshofs • 3 Präsidenten des GerichtsErsterInstanz • 1 Präsident des Handelsgerichts • 1 Präsident des Arbeitsgerichts • 1 Präsident der Friedensgerichteund Richter amPolizeigericht • 10 Personen: • 5 Generalprokuratoren • 3 Mitglieder des Kollegiums der Prokuratoren des Königs • 1 Mitglied des Kollegiums der Arbeitsauditoren • Föderalprokurator Unterstützungsdienst Unterstützungsdienst Direktionsausschuss Direktionsausschuss

  31. Geschäftsführung: lokale Geschäftsführung Direktionsausschuss Korpschef Korpschef Chefgreffier Chefsekretär Abteilungs-verantwortliche KörperschaftohneAbteilung > 2 Richter/Staatsanwälte MAXIMAL 2 anderePersonen

  32. Zeitplan 1. April 2014

  33. Besonderheitendes GerichtsbezirksEupen • Ernennungen • EinPräsidentfür alle Gerichte undFriedensgerichte- Die Richter werden in alle Gerichte des Bezirks Eupen ernannt. • Das Gerichtspersonalwird in alle Gerichte ernannt. Der Chefgreffierbestimmt das Gericht, in dem die PersonalmitgliederihrAmtausüben. • Der Prokurator des Königsübt die Befugnisse des Arbeitsauditorsaus. Die Staatsanwälte werden beimProkurator des KönigsundbeimArbeitsauditoraternannt. • Das GerichtspersonalwirdgleichzeitigimSekretariat der StaatsanwaltschaftbeimProkurator des KönigsundimSekretariatbeimArbeitsauditorernannt. Der Chefsekretärbestimmt das Sekretariat der Staatsanwaltschaft, in dem die PersonalmitgliederihrAmtausüben. • Friedensgerichte undPolizeigerichte • Die Aufträge des Präsidenten der Friedensrichterund Richter amPolizeigericht werden vomPräsidenten des Gerichts ErsterInstanz des Bezirkswahrgenommen. • Der Chefgreffier des Gerichts ErsterInstanzübt die Befugnisse des ChefgreffiersbeimArbeitsgericht, Handelsgericht, Polizeigerichtund bei den Friedensgerichtenaus. • Mobilität • Magistrate: Mobilitätzwischen den Bezirk Eupen und den BereichLüttich

  34. Besonderheiten des Gerichtsbezirks Eupen • Übergangsmaßnahmen • Die am GerichtErsterInstanz von Eupenernannten Magistrate werdenam Handels- und am ArbeitsgerichtEupenernannt. • Die am Handels- oder Arbeitsgericht Eupen‑Verviers ernannten Magistrate, die die Bedingung der Kenntnis der Deutschen Sprache erfüllen, werden am Handelsgericht, am Arbeitsgericht und am Gericht Erster Instanz ernannt. • Der Präsident des GerichtsErsterInstanzvon EupenübtvonAmtswegen die Befugnisse des Präsidenten des Handelsgerichtsund des Arbeitsgerichtsvon Eupen aus. • Der Prokurator des KönigsbeimGerichtErsterInstanz von Eupenübt von Amtswegen die Befugnisse des Arbeitsauditors von Eupenaus.

  35. Besonderheiten des Gerichtsbezirks Eupen • Übergangsmaßnahmen • EinneuerChefgreffierwirdernannt - EinneuerChefsekretärwirdernannt • BiszurEidesleistung des Cheffgreffiers von Eupenbestimmt der ErstePräsident des Appellationshofsunter den ernanntenChefgreffiers, denjenigen, der zeitweilig die Befugnisse des Chefgreffiersausübt. • Der GeneralprokuratorbestimmteinenernanntenChefsekretär, der zeitweiligdasAmt des Chefsekretärsausübt.

  36. Programm REFORM DES GERICHTSWESENS Gemeinsam ins Jahr 2020 Jan Bogaert GeneraldirektorGerichtswesen

  37. Der Gesetzgeber hat Folgendes beschlossen… • Gesetzvom 1. Dezember 2013 zur Reform der GerichtsbezirkeundzurAbänderung des GerichtsgesetzbuchesimHinblickaufeinegrößereMobilität der Mitglieder des gerichtlichenStandes (Inkrafttreten 01.04.2014) • Gesetz vom 18. Februar 2014 zur Einführung einer autonomen Geschäftsführung für das Gerichtswesen (Inkrafttreten 01.04.2014) • Das Gesetzvom 30. Juli 2013 zurSchaffungeinesFamilien- undJugendgerichts (Inkrafttreten 01.09.2014) • + …

  38. Ein autonomes Gerichtswesen Ein weiter und steiniger Weg! Wie und wann können die Befugnisse, die gegenwärtig in den Händen des FÖD Justiz liegen, am besten an das Gerichtswesen übertragen werden?

  39. Programm Reform des Gerichtswesens Seit dem 29. November 2013 ebnen die Richterschaft, die Staatsanwaltschaft und derFÖD Justiz den Weg gemeinsam: erste Schritte der gemeinsamen Geschäftsführung

  40. Geschäftsführungsstruktur: Phasen Formelle Übergangsphase der gemeinsamen Geschäftsführung AutonomesGerichtswesen KonventionelleÜbergangsphase der gemeinsamenGeschäftsführung • KollegienStaatsanwaltschaft –Richterschaft (+Unterstützungsdienste) • Direktionsausschüsse • Geschäftsführungs-vereinbarungen, usw. • KollegienStaatsanwaltschaft –Richterschaft (+Unterstützungsdienste) • Direktionsausschüsse • Art. 42 und 43 des Gesetzesüber die Geschäftsführung Ad-hoc-Struktur

  41. Ad-hoc-Struktur • Direktionsausschuss+ • Programm Reform des Gerichtswesens

  42. Programm Reform des Gerichtswesens • Auf der Grundlage eines kurz-, mittel- und langfristigen Stufenplans ("as is"  "to be”) • Mit zu erzielenden Zwischenergebnissen • Systematisiert auf der • Grundlage von klassischen • Organisationsbestandteilen:

  43. Programm Reform des Gerichtswesens

  44. Ad-hoc-Struktur – "gemischte" Projektleitung Noch einzurichten…

  45. Gemeinsame Verwaltung: Eine Herausforderung!

  46. Reform des Gerichtswesens– sonstige Reformen NeueLaufbahn Jan Bogaert GeneraldirektorGerichtswesen

  47. Neue Laufbahn Gerichtspersonal 49 Laufbahnreform des öffentlichen Dienstes – ab dem 1. Juli 2014 ausgeweitet auf das Gerichtspersonal in Kanzleien und Sekretariaten der Staatsanwaltschaften

  48. Neues Bewertungssystem Neue Laufbahn für das Personal der Kanzleien und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Juli 2014 "Neue Laufbahn" "Neue alte Laufbahn"

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