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Eckpunkte des neuen Aufnahmeverfahrens für die 5. Schulstufe (1. Klasse AHS/ HS/ KMS)

Eckpunkte des neuen Aufnahmeverfahrens für die 5. Schulstufe (1. Klasse AHS/ HS/ KMS). Was ist neu am Aufnahmeverfahren für die 5. Schulstufe (1. Klassen AHS/HS/KMS)?.

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Eckpunkte des neuen Aufnahmeverfahrens für die 5. Schulstufe (1. Klasse AHS/ HS/ KMS)

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Presentation Transcript


  1. Eckpunkte des neuen Aufnahmeverfahrensfür die 5. Schulstufe(1. Klasse AHS/ HS/ KMS) Oktober 2006

  2. Was ist neu am Aufnahmeverfahren für die 5. Schulstufe (1. Klassen AHS/HS/KMS)? • Der Antrag auf Aufnahme (=Anmeldung) muss an der1. Wunschschule in der ersten Woche des2. Semesters (Montag, 12.2. bis Freitag, 16.2) erfolgen. • Diese Anmeldung wird auf der Rückseite des Originalsder Schulnachricht durch die Schulleitung vermerkt.Die Anmeldedaten werden elektronisch erfasst undanschließend der Schulbehörde übermittelt. • Eltern können am Erhebungsblatt weitere Schulenangeben, die bei einer Ablehnung an der 1.Wunschschulenoch in Frage kämen.Diese weiteren Schulwünsche werden bei der Anmeldungan der 1. Wunschschule aufgenommen.Eine weitere persönliche Anmeldung ist nur bei niederösterreichischen Schulen nötig! ! Oktober 2006

  3. Aufnahmeverfahren NEU: An der 1. Wunschschule 1. Woche nach den Semesterferien Montag, 12.02.2007 bis Freitag, 16.02.2007.Vormittags 8.00 – 12.00 Uhr, am Dienstag, 13.02.2007 und am Donnerstag, 15.02.2007 zusätzlich auch von 14.00 – 17.00 Uhr). Anmeldung an der 1. Wunschschule = Antrag auf Aufnahme durch die Erziehungsberechtigten. Es können noch weitere, allenfalls gewünschte Schulen angegeben werden. Unterlagen: Schulnachricht, Kopie der Schulnachricht, Erhebungsblatt mit vermerkten weiteren Schulwünschen.Wenn der Erstwunsch eine AHS ist: 2 Kuverts, beschriftet mit der eigenen Adresse und frankiert. Oktober 2006

  4. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb dieser Anmeldewoche hat keine Auswirkung auf eine allfällige Reihung. • Bei zu vielen Anträgen auf Aufnahme erfolgt eine Reihung der Aufnahmewerber/innen. • In der AHS erfolgt diese Reihung nach den Kriterien der Aufnahmsverfahrensverordnung (Geschwister an der Schule, Wohnort und Eignung in einem regional sinnvollen Konzept zueinander, sowie schulautonome Reihungskriterien).Die jeweilige Schule gibt Auskunft über dieses regionale Konzept und die vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen schulautonomen Reihungskriterien. • Die Reihung der Aufnahmewerber/innen in eine APS erfolgt nach den Kriterien des § 46 Abs. 2 des Wiener Schulgesetzes (Geschwister, die im nächsten Schuljahr noch die Schule besuchen; Erreichbarkeit der Schule bzw. Wohnortnähe; Ganztagsbetreuungsbedarf). Nur für AHS Nur für APS Oktober 2006

  5. Nur für AHS • Im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens dürfen an den AHS nur Erstwünsche berücksichtigt werden. Im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens dürfen nur AHS reife Kinder berücksichtigt werden. • Alle Schulen weisen bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien vorläufig Schulplätze zu und verschicken Zu- bzw. Absagen an die Erziehungsberechtigten. In den APS können in diesem ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens bereits auch weitere Wunschschulen berücksichtigt werden, sofern es sich um APS-Schulen eines Wiener Gemeindebezirkes handelt. • Die Anmeldeunterlagen der Nichtaufgenommenen werdendem Stadtschulrat für Wien übermittelt. Nur für APS Oktober 2006

  6. Aufnahmeverfahren NEU: An der 1. Wunschschule Bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien Auswahl der Schüler/innen gemäß Verordnung bei AHS durch Schulleitung, bei APS durch Bezirksschulinspektor/in. An der AHS dürfen nur die Erstwünsche an der 1. Wunschschule berücksichtigt werden. An der AHS dürfen nur Kinder mit AHS-Reife berücksichtigt werden. Vorläufige Aufnahme Keine vorläufige Aufnahme Zusage an die Eltern Anmeldeunterlagen an SSRfWien Absage an die Eltern Oktober 2006

  7. Der 2. Durchgang des Aufnahmeverfahrens liegt beimStadtschulrat für Wien.Dieser gleicht die weiteren Schulwünsche mit den offenen Schulplätzen ab und teilt diese gemäß Verordnung zu. • Kindern ohne AHS-Reife werden nach Maßgabe der freien Plätze ebenfalls vorläufige Schulplätze durch den Stadtschulrat zugewiesen. • Während des 2. Aufnahmedurchgangs dürfen Schulen mit freien Plätzen keine Schüler/innen aufnehmen. • Der Stadtschulrat für Wien übermittelt die Anmelde-unterlagen den zugewiesenen Schulen und diese informieren die Eltern. Nur für AHS Oktober 2006

  8. Aufnahmeverfahren NEU: Im Stadtschulrat Bis spätestens Ende April Der SSRfWien gleicht die Wünsche mit den offenen Plätzen ab und teilt diese gemäß den Reihungskriterien zu. Kindern ohne AHS-Reife werden nach Maßgabe der freien Plätze ebenfalls vorläufigeSchulplätze zugewiesen Übermittlung der Anmeldeunterlagen an die zugeteilten Schulen; diese informieren die Eltern Nur für AHS Oktober 2006

  9. Nach Information der Erziehungsberechtigten über den vom SSRfWien zugewiesenen Schulplatz, müssen diese ihre Kinder an der zugewiesenen Schule persönlich anmelden. • Bis spätestens Ende April muss die Zuweisung der Schulplätze abgeschlossen sein. • Durch die Abgabe der AHS-Reife Erklärung an der AHSin der vorletzten Schulwoche wird die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. • In einer APS wird durch den positiven Abschluss der4. Schulstufe die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. • Allfällige Aufnahmsprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche statt. Nur für AHS Nur für APS Nur für AHS Oktober 2006

  10. Aufnahmeverfahren NEU: An der zugewiesenen Schule Anmeldung durch die Eltern am zugewiesenen Standort;Schulen nehmen die Kinder vorläufig auf. Durch die Abgabe der AHS-Reife-Erklärung an der AHS in der vorletzten Schulwoche wird die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. Allfällige Aufnahmsprüfungen finden Dienstag, 26.06.2007 und Mittwoch, 27.06.2007 in der letzten Schulwoche statt. Nur für AHS Für ALLE an der AHS vorläufig Aufgenommenen gilt: Oktober 2006

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