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Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche im Schießsport. Sportschießen durch Jugendliche. Sportschießen mit Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Regelungen für Altersgruppen Waffenarten nur mit Einverständnis des Sorgeberechtigten „besondere Obhut“

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Kinder und Jugendliche

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Presentation Transcript


  1. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche im Schießsport

  2. Sportschießen durch Jugendliche Sportschießen mit Kindern und Jugendlichen • unterschiedliche Regelungen für • Altersgruppen • Waffenarten • nur mit Einverständnis des Sorgeberechtigten • „besondere Obhut“ § 27 Abs. 3-6 WaffG§ 10 Abs. 5+6 AWaffV

  3. Altersgruppen

  4. Mindestalter • Mindestalter beim Schießen: • 12 Jahre bei Luftdruckwaffen • 14 Jahre für Kleinkaliber Waffen Ausnahmen vom Mindestalter: • durch örtliche Waffenbehörde • Förderung des Leistungssports • erforderliche Bescheinigungen: • geistige und körperliche Eignung (Arzt) • schießsportliche Begabung (Verein) § 27 Abs. 3, 4 WaffG

  5. Einverständnis der Eltern • Einverständnis • muss vor dem Schießen vorliegen • nachträgliche Genehmigung ist unwirksam • kann auch generell für die Zukunft erklärt werden (z.B. in Aufnahmeantrag) • durch Sorgeberechtigten • in der Regel beide Eltern (Ausnahme: ein Elternteil verstorben oder gerichtliche Übertragung) • Erteilung des Einverständnisses durch • persönliche Anwesenheit beim Schießen • schriftliche Einverständniserklärung (ist bis zum Ende des Schießens aufzubewahren) § 27 Abs. 3 WaffG

  6. „besondere Obhut“ • durch besonders qualifizierte Aufsichtsperson • muss auf Schießstand anwesend sein • gegenüber Aufsicht beim einzelnen Schützen weisungsberechtigt • „Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen“ • Qualifikation erfolgt durch Schießsportverbände • Qualifizierungsrichtlinien sind Bestandteil des Anerkennungsverfahrens § 27 Abs. 3 WaffG§ 10 Abs. 5 AWaffV

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