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„Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“ Jahrestagung der

„Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“ Jahrestagung der Landesgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V. 21. November 2007, Mainz. Zielsystem SGB II: Vermeidung, Verringerung und Beendigung von Hilfebedürftigkeit (§ 1 SGB II). vorrangig durch Eingliederung in Arbeit:

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  1. „Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“ Jahrestagung der Landesgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V. 21. November 2007, Mainz Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  2. Zielsystem SGB II: • Vermeidung, Verringerung und Beendigung von Hilfebedürftigkeit (§ 1 SGB II) • vorrangigdurch Eingliederung in Arbeit: • gezielter Einsatz von Dienstleistung (§ 1 (1) Satz 4, (2), § 3 (1) in Verbindung mit § 4 SGB II) • Geldleistung und Maßnahmen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) • § 54 S. 2 SGB II: „Soweit einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Eingliederung in Arbeit führen, sind von der Bundesagentur für Arbeit andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integrationsfortschritt der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in geeigneter Weise abbilden.“ • Indikatoren = Abbildung durch Systematik der Betreuungsstufen rechtliche Grundlagen Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  3. Aufgabe der Betreuungsstufen • Unterstützung des gesamten Integrationsprozesses(nicht nur die reine Vermittlung) • Feststellung der Betreuungsstufe eines Kunden im Rahmen des Beurteilungsermessens auf der Basis eines umfassenden Profilings • durch die Systematik der Betreuungsstufen> klare Kundenstrukturierung > realistisches Bild von der Integrationsnähe der Kunden> bessere Objektivierbarkeit des Beurteilungsermessens Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  4. Aufgabe der Betreuungsstufen • effektive und effiziente Betreuung des Kunden> bessere Steuerbarkeit durch Betreuungsstufen • Überblick über den Wechsel von Betreuungsstufen: Feststellung und Bewertung der Integrationsfort- /rückschritte eines Kunden im Zeitablauf • Dokumentation erreichter Erfolge> nicht mehr ausschließliche Bemessung an Integration in Arbeit> Bemessung an Arbeit mit dem Kunden Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  5. Betreuungsstufen im Integrationsprozess Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  6.   Erstkontakt Integration Betreuung Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung Integration in Erwerbstätigkeit Übernahme in Betreuung durch Integrationsfachkraft ohne Beendigung der Hilfebedürftigkeit Profiling / Standortbestimmung mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit Umsetzung des Integrationskonzepts Zieldefinition / Zwischenziele Eingliederungs-vereinbarung Integrations-planung Abbildung der Integrationsentwicklung über Betreuungsstufen Der Integrationsprozess – schematische Darstellung Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  7. Integrationsnähe Beurteilung der Differenz zwischen Voraussetzungen des Kunden („IST“) und den Anforderungen („SOLL“/ „KÖNNTE“) als Grundlage für die künftige Betreuung Feststellung der individuellen Betreuungsstufe durch Integrationsfachkraft • Anforderung der Erwerbstätigkeit mit der individuell höchsten Integrationswahrscheinlichkeit • Individuelle „Voraussetzungen“ des Kunden • Indikatoren weisen auf den Grad der Abweichung zwischen Voraussetzungen und Anforderungen hin • Kriterienkatalog legt Indikatoren allgemeingültig fest Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  8. Integration und Betreuung Integration ist die Eingliederung in Arbeit zur Verringerung, Beendigung oder Vermeidung von Hilfebedürftigkeit. Ein Kunde im SGB II ist integriert, wenn er entweder • unter Ausschöpfung seiner individuellen Möglichkeiten eine Tätigkeit ausübt und seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet oder • durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet oder • durch Eingliederung in Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit beendet. Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  9. Integrationsplanung hat konkretes Ziel: - Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  10. Verringerung Betreuungs- und Unterstützungsbedarf IG Stabilisierungs-bedarf IK Förderungs-bedarf IF Integrations-fern: Betreuungs-und Hilfebedarf IN Integrations-fähig: bereit zur Integration Integriert unter Beendigung der Hilfebe-dürftigkeit I Integriert, aber weiterhin hilfebedürftig * Abbildung der Integrationsentwicklung Das System der Betreuungsstufen * Abbildungen von Integrationsfortschritten innerhalb dieser Betreuungsstufe sind derzeit nicht möglich. Der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ist jedoch nicht generell abschätzbar. Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  11. Feststellung der Betreuungsstufen Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  12. Anlässe zur Überprüfung der Zuordnung zu einer Betreuungsstufe • Erstkontakt – Neukunde / „Rechtskreiswechsler“ • seitens ARGE zu bestimmenden zeitlichen Abständen • integrationswirksame Veränderungen im persönlichen Umfeld des Kunden • (Nicht-)Erreichen von in der EinV vereinbarten Zwischenzielen, z.B. Abschluss einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  13. Bestimmung der Betreuungsstufe • Beurteilung an Hand von drei Schlüsselgruppen • Qualifikation • Motivation und Rahmenbedingungen • Leistungsfähigkeit innerhalb der Schlüsselgruppen: Beurteilung Ist-Zustand und Prognose Änderungsvermögen Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

  14. Prioritätsregeln: Feststellung der Betreuungsstufe für den Kunden • Gewichtung der Schlüsselgruppen • Priorität 1 für die Schlüsselgruppe „Leistungsfähigkeit“ • Gesamt-Betreuungsstufe kann nie integrationsnäher sein als in der Schlüsselgruppe Leistungsfähigkeit festgestellt. • Priorität 2 für die Schlüsselgruppe „Motivation und Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit“ • Stehen die Einschränkungen dieser Schlüsselgruppe der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegen, kann der Kunde keinesfalls integrationsnäher eingestuft werden als IG. • Priorität 3 für die Schlüsselgruppe „Qualifikation“ • die Schlüsselgruppe Qualifikation kann eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich ausschließen • im Bereich der Qualifikation nur drei Dimensionen für die Feststellung der Merkmalsausprägung Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

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