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U3-Ausbau

U3-Ausbau. Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 10.Mai 2012 Dr. Carola Schneider. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau seit dem letzten LJHA im Januar 2012. Finanzausstattung U3-Ausbau (NRW). 150 Mio. €. 415 Mio. €. 482 Mio. €.

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Presentation Transcript


  1. U3-Ausbau Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 10.Mai 2012 Dr. Carola Schneider

  2. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau • seit dem letzten LJHA • im Januar 2012

  3. Finanzausstattung U3-Ausbau (NRW) 150 Mio. € 415 Mio. € 482 Mio. €

  4. I. Sonderprogramm 2012/2013 des Landes NRW • Fördermittel des Landes trotz der Auflösung des Landtags bereitgestellt! • Förderbescheide über die fachbezogenen Pauschalen 2012/2013 wurden am 18.04.2012 an die Jugendämter verschickt • bereit gestellt werden insgesamt zunächst 85 Mio. € • weitere 5 Mio. € verbleiben zunächst als „Notreserve“ im Landeshaushalt für Maßnahmen, die nach Verteilung aller Fördermittel noch dringend durchgeführt werden müssen • von den 85 Mio. € entfallen auf den LVR • in 2012: rd. 21,4 Mio. € • in 2013: rd. 24,1 Mio. €

  5. II. Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRW • im Entwurf des Landeshaushalts 2012 war Möglichkeit der Verwendung der fachbezogenen Pauschalen bis Ende 2013 vorgesehen • Auflösung des Landtags: Regelung kam nicht zum Tragen • deshalb mussten die nicht gebundenen Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 zum 31.03.2012 von den Jugendämtern zurückgezahlt werden (Jährlichkeitsprinzip) • das Land beabsichtigt, diese zurückgezahlten Mittel den betroffenen Jugendämtern über das LJA wieder zur Verfügung zu stellen • Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011, die gebunden wurden, aber nicht bis zum 31.12.2011 verausgabt werden konnten, wurden den Jugendämtern durch Bescheide des LJA weiter zur Verfügung gestellt

  6. III. Bundesmittel 2012 • die verbleibenden Bundesmittel in Höhe von rd. 75 Mio. € wurden als Budgets auf die Jugendämter in NRW verteilt (Verteilerschlüssel: Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahren zum 31.12.2010 und der Betreuungsquote der dreijährigen Kinder des jeweiligen Jugendamtes nach der KJH-Statistik) • Nach Meldung der Jugendämter (Jugendämter entscheiden im Rahmen ihrer Budgets, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen) erfolgen Einzelfallbewilligungen nach den Richtlinien durch die LJÄ • Bundesmittel wurden vom Land bereit gestellt, LJA hat mit Bewilligungsverfahren begonnen

  7. IV. Nachtragshaushalt 2010 • Fördermittel, die im Nachtragshaushalt 2010 für einzelne Jugendämter nichtgebunden und bewilligt werden konnten, mussten von diesen zurückgezahlt werden. • diese zurückgezahlten Beträge wurden den Jugendämtern jetzt wieder durch das LJA zur Verfügung gestellt • die Beträge erhöhen das Bundesmittelbudget der betroffenen Jugendämter und werden - wie die Bundesmittel - vom LJA bewilligt

  8. V. Konnexitätsausgleich • vor der Auflösung des Landtags Einigung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land zum Konnexitätsausgleich • Landesanteil an den U3-Pauschalen nach KiBiz bis auf 50% erhöht • bis 2018 wird die Ausgleichsleistung insgesamt rd. 1,4 Mrd. € betragen • Ziel: Anteil des Landes am investivenU3-Ausbau und den BetriebskostenU3 sicherstellen • Anteil wird im Rahmen der KiBiz-Pauschalen als nicht zweckgebundener Betrag gezahlt/ Verwendung durch Kommunen nach eigener Verantwortung • Referentenentwurf wurde den Komm. Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet – Gesetz soll nach der Wahl zügig verabschiedet werden

  9. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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