1 / 17

Problem aus 2013

Problem aus 2013. Situation in 2014. Quadratur des Kreises:. Wie ist das differenziert zu erklären? Was heißt das für unsere mittelfristige Finanzplanung? Wie gehen wir damit verantwortlich um? Beschluss-Empfehlungen. 1. Wie ist das zu erklären?. Kirchensteuerentwicklung.

minna
Download Presentation

Problem aus 2013

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Problem aus 2013

  2. Situation in 2014

  3. Quadratur des Kreises: • Wie ist das differenziert zu erklären? • Was heißt das für unsere mittelfristige Finanzplanung? • Wie gehen wir damit verantwortlich um? • Beschluss-Empfehlungen

  4. 1. Wie ist das zu erklären? Kirchensteuerentwicklung

  5. 1. Wie ist das zu erklären? Einnahmensteigerung und Ausgabenminderung

  6. 2. Was heißt das? Mittelfristige Planung

  7. 3. Wie gehen wir damit um? Verteilungsmasse ohne Pfarrdienst 2.539.967 €

  8. 3. Wie gehen wir damit um? 3 Euro mehr pro Gemeindeglied! 2,85 Euro pro Gemeindeglied als Stabilisierungsrücklage. Ausschüttung: 35,59 Euro pro Gemeindeglied netto. 2015 2013 217 2012

  9. 3. Wie gehen wir damit um? Kreissynodalkasse: 1.015.507 Euro Überschuss: 58.000 in Stabilisierungsrücklage • Entfristung „Netzwerk Zukunft“ • befristet gemäß Stellenplankonzeption im Kompetenzzentrum 2015 2013 217 2012

  10. 4. Beschlüsse Grundsätzlich: 1. Die Kreissynode beschließt, die Stelle „Netzwerk Zukunft“ zu entfristen. Damit ist der Beschluss Nr. 17 der Kreissynode vom 30.06.2010 aufgehoben. 2. Die Kreissynode beschließt, die Projektrücklage „Netzwerk Zukunft“ in eine allgemeine Stabilisierungsrücklage „Kreissynodalkasse“ umzuwidmen. 2015 2013 217 2012

  11. 4. Beschlüsse Grundsätzlich: 3. Die Kreissynode beschließt, zum 1. August 2014 eine Praktikantenstelle im Anerkennungsjahr im Kompetenzzentrum Kinder, Jugend und Familie des Kirchenkreises einzurichten und zu besetzen. Kreissynode beabsichtigt, eine für zwei Jahre befristete Weiterbeschäftigung bis zum 31.07.2017 in Aussicht zu stellen, wenn die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen. 2015 2013 217 2012

  12. 4. Beschlüsse Haushalt 2014 1. Der Haushaltsplan für die Finanzausgleichskasse des Ev. Kirchenkreises Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 4.037.078,-- € festgestellt. 2015 2013 217 2012

  13. 4. Beschlüsse Haushalt 2014 2. Der Haushaltplan der Kreissynodalkasse für den Ev. Kirchenkreis Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 861.327,-- € festgestellt. 2015 2013 217 2012

  14. 4. Beschlüsse Haushalt 2014 3. Der Haushaltsplan für das Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 2.979.286,-- € festgestellt.  4. Der Wirtschaftsplan für das Freizeitzentrum Wemlighausen des Ev. Kirchenkreises Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 172.500,-- € festgestellt. 2015 2013 217 2012

  15. 4. Beschlüsse Haushalt 2014 5. Die Stellenpläne sind gleichzeitig mit den Haushaltsplänen 2014 beschlossen. 2015 2013 217 2012

  16. 4. Beschlüsse Haushalt 2014 6. In den einzelnen Abschnitten werden die Haushaltsstellen der Gruppierungen 5 und 6 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind Ausgaben, die durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt sind. Einnahmen, die laut Veranschlagung im Haushalt bzw. aus rechtlicher Verpflichtung auf eine bestimmte Verwendung beschränkt sind, werden für zweckgebunden zugunsten der entsprechenden Ausgaben erklärt. 2015 2013 217 2012

  17. 4. Beschlüsse Haushalt 2014 7. Über die Verwendung von Mehreinahmen und evtl. Überschüssen durch Minderausgaben entscheidet der Kreissynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss. 2015 2013 217 2012

More Related