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FSJ. Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Dienst, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen von Freiwilligen geleistet wird. Dies sind u. a. Einrichtungen der:

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Presentation Transcript


  1. FSJ

  2. Was ist das Freiwillige Soziale Jahr? Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Dienst, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen von Freiwilligen geleistet wird. Dies sind u. a. Einrichtungen der: Jugendhilfe, Jugendbildung und Jugendarbeit Kulturarbeit und kulturellen Bildung, der Denkmalpflege, Sporteinrichtungen, Sozialen Arbeit mit Kindern, alten oder behinderten Menschen Arbeit in Mehrgenerationenhäusern, Seniorenservicebüros Arbeit in der Selbsthilfe oder Vereinen

  3. Was ist das Freiwillige Soziale Jahr? Der Dienst ist eine überwiegend praktischeHilfstätigkeit zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Einsatzzeit eines Freiwilligen beträgt mindestens 6 und höchstens 24 Monate. In der Regel dauert sie ein Jahr. Üblich ist ein Beginn am 1. August oder 1. September jeden Jahres.

  4. Was ist das Freiwillige Soziale Jahr? Das Freiwillige Soziale Jahr versteht sich als praktisches Jahr zwischen Schule und Beruf (Ausbildung oder Studium), besonders zur Orientierung und Vorbereitung auf soziale oder kulturelle Berufe. Es kann als Praktikum für sozialpflegerische und sozialpädagogische Ausbildungen anerkannt werden. Bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS wird es in aller Regel auf die Wartezeit angerechnet.

  5. Wozu ein FSJ? Erfahrungen im sozialen oder kulturellen Bereich sammeln Eigene Fähigkeiten und Grenzen erfahren Nach der Schule etwas Praktisches tun Teamarbeit und Arbeitsleben kennenlernen Hilfe zur Berufsfindung Wartezeiten gezielt und sinnvoll nutzen Vorbereitung/Praktikum für eine Ausbildung ... und weil es mehr ist als ein Praktikum.

  6. Welches sind die rechtlichen Grundlagen? Die rechtliche Grundlage des Einsatzes ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vom 16. Mai 2008. Dieses Gesetz löst die bisherigen Gesetze über das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr ab.

  7. Beteiligte Freiwillige EinsatzstellenTräger

  8. Vereinbarungen Die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten sind so geregelt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Träger über die Ableistung des FSJ und eine Vereinbarung zwischen dem Träger und der Einsatzstelle über den Einsatz von Freiwilligen gibt oder eine Kombination aus beidem

  9. Kein Arbeitsverhältnis Die Freiwilligen stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrer Einsatzstelle. Ihre Tätigkeit ist ein freiwilliger sozialer Dienst. Die Zuständigkeit für den Einsatz und aller aus der Vereinbarung mit dem Freiwilligen folgenden Verbindlichkeiten liegt beim Träger.

  10. Welches Alter? Der Freiwilligendienst kann nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (Hauptschule, Realschule) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet werden.

  11. Berufschule Für die Dauer des FSJ besteht keine Berufschulpflicht: Entweder wird auf Antrag davon befreit oder die FSJ-Seminare werden als Ersatz gewertet.

  12. Was tun die Freiwilligen? Die Freiwilligen sollen zur Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals eingesetzt werden. Sie übernehmen dabei Tätigkeiten, die nicht unbedingt von einer Fachkraft ausgeführt werden müssen. Dabei unterliegen sie den Anweisungen und der Aufsicht der Fachkräfte. Die beim Einsatz notwendigen Fachkenntnisse werden in der Einsatzstelle vermittelt.

  13. Einsatzzeit Die wöchentliche Einsatzzeit der Freiwilligen entspricht derjenigen einer Vollzeitkraft der Einsatzstelle. Der Einsatz kann auch im Teil- oder Schichtdienst erfolgen. Überstunden sind mit Zustimmung des Trägers möglich und müssen mit Freizeit ausgeglichen werden.

  14. Seminare Im Laufe eines Jahres finden fünf Wochenseminare statt. Während dieser Zeit sind die Freiwilligen vom Dienst in der Einsatzstelle freigestellt. Die Kosten für die Seminare werden vom Träger übernommen. In Einführungsseminaren werden die Freiwilligen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Begleitseminare bieten die Möglichkeit, sich mit den Erfahrungen der Helfertätigkeit auseinanderzusetzen sowie Probleme und deren Lösungen zu bearbeiten. Weiter werden konkrete Themen behandelt, die von den Seminarteilnehmern mit festgelegt werden. Auch Informationen und Anregungen für die persönliche Weiterbildung werden gegeben.

  15. Seminare Die Seminare sind Bestandteil des FSJ. Somit besteht Pflicht zurTeilnahme. Zur Zeit der Seminare kann kein Urlaub genommen werden. Gegenüber der Einsatzstelle gilt ein Seminar als eine Woche Einsatzzeit. Da das FSJ in der Regel zwischen Schule und Beruf, Familie und Eigenständigkeit liegt, bietet es eine Chance, sich mit daraus resultierenden Problemen zu beschäftigen. Die Mitglieder der Seminargruppe bestimmen jeweils das Themamit, welches in der nächsten Seminarwoche schwerpunktmäßig behandelt werden soll. Weiter werden Probleme und Erfahrungen aus der Einsatzstelle ausgetauscht und bearbeitet.

  16. Welche Leistungen erhalten die Freiwilligen? Monatlich erhalten die Freiwilligen: Taschengeld Zuschuss zurVerpflegung Falls sich die Einsatzstelle nicht am Wohnort befindet, kann ein Wohnkosten-Zuschuss gegeben oder ein Zimmer gestellt werden.  Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung

  17. Sozialversicherung Die Freiwilligen sind voll sozialversichert: Kranken-Versicherung Renten-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung Pflege-Versicherung Die Beiträge zur Sozialversicherung werden voll vom Träger übernommen. Gegen Unfallschäden sind die Freiwilligen ebenfalls versichert.

  18. Öffentliche Leistungen Für die Dauer der Teilnahme am FSJ besteht ein Anspruch auf: Fortzahlung von Kindergeld Fortzahlung von Waisenrente u.ä. Öffentliche Einrichtungen können oftmals mit Verbilligung in Anspruch genommen werden (z.B. Museen)

  19. Bescheinigungen und Zeugnisse Zu Beginn und am Ende ihres Dienstes wird den Freiwilligen eine Bescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch können sie am Dienstende ein qualifiziertes Zeugnis erhalten.

  20. Urlaub Die Freiwilligen erhalten einen Jahresurlaub. Er beträgt in der Regel 24 Tage. Für unter 18-jährige gibt es nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes einige Urlaubstage mehr.

  21. Kündigung Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist. Danach kann nur mit einem "wichtigen Grund" (sogenannte fristlose Kündigung) gekündigt werden, da die Helfervereinbarung automatisch zum festgelegten Termin endet. Die Helfervereinbarung kann allerdings im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.

  22. Bewerbung Bewerbungen sind immer möglich. Ab Januar eines Jahres werden die Stellen für den Einsatzzeitraum ab 1. August oder 1. September besetzt. Wenn die notwenigen Unterlagen vorgelegt werden, erhält der Bewerber eine Einladung zum Gespräch beim Träger bzw. in der vorgesehene Einsatzstelle. Bewerbungsunterlagen: Personalbogen handgeschriebener Lebenslauf ein Lichtbild letztes Schulzeugnis (Kopie)

  23. Träger KVHS Norden gGmbHFreiwilliges Soziales JahrUffenstraße 126506 Norden Telefon: 04931 924-111Fax: 04931 924-104 E-Mail: fsj.bewerbugn@vhs-norden.de Internet: www.vhs-norden.de

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