1 / 54

Vorlesung: 1806 UV in der Wasserwirtschaft 7. Semester U, 1 Vo + 1Ue

Vorlesung: 1806 UV in der Wasserwirtschaft 7. Semester U, 1 Vo + 1Ue Raum: (siehe aktueller Stundenplan) Zeit: (siehe aktueller Stundenplan) Prüfung: P6-Prüfung. Vorlesung: 1807 Wasserwirtschaftliche Planung/ Wasserrecht 7. Semester U, 1 Vo + 1Ue

mikaia
Download Presentation

Vorlesung: 1806 UV in der Wasserwirtschaft 7. Semester U, 1 Vo + 1Ue

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Vorlesung: 1806 UV in der Wasserwirtschaft 7. Semester U, 1 Vo + 1Ue Raum: (siehe aktueller Stundenplan) Zeit: (siehe aktueller Stundenplan) Prüfung: P6-Prüfung Vorlesung: 1807 Wasserwirtschaftliche Planung/ Wasserrecht 7. Semester U, 1 Vo + 1Ue Raum: (siehe aktueller Stundenplan) Zeit: (siehe aktueller Stundenplan) Prüfung: P6-Prüfung Beginn der Vorlesung 

  2. Begriffsbestimmungen Begriff: Wirkungsanalyse Naturwissenschaftlichen Fachdisziplinen, wie zum Beispiel die Biologie und die Ökologie, verstehen unter einer Wirkungsanalyse etwas weitergehendes als die ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen. Für die naturwissenschaftlichen Disziplinen beinhaltet die Wirkungsanalyse, zusätzlich zur mengenmäßigen Erfassung des Sachverhaltes, z.B. Wasserstand bei Mittelwasser MWW=1,35 m, eine Bewertung; ist dieser Wasserstand ausreichend oder nicht, ist also etwas „gut“ oder „schlecht“, „positive“ oder „negativ“. Die ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen dagegen beschränken sich gerne bei der Wirkungsanalyse auf die mengenmäßige Erfassung des Sachverhaltes. In der Praxis sind folgende Arbeitsschritte üblich: Unter Wirkungsanalyse wird hier die Identifizierung (Erfassung) und die Quantifizierung (Messung) von Sachverhalten verstanden

  3. Inhaltliche Schritte des Planungsprozesses

  4. Phasen des Planungsprozesses Untersuchungstiefe: gering →→→hoch Grobplanung Feinplanung Ermitteln des Entscheidungsfeldes Ermitteln des Entscheidungsfeldes Ermitteln des Entscheidungsfeldes 3. Entwickeln von LösungsmöglichkeitenFestlegen des Untersuchungsraumes 3. Entwickeln von LösungsmöglichkeitenFestlegen des Untersuchungsraumes 3. Entwickeln von LösungsmöglichkeitenFestlegen des Untersuchungsraumes 2. Ziele formulieren 2. Ziele formulieren 2. Ziele formulieren 1. Problemanalyse 4. Ermitteln der Maßnahmenwirkungen 1. Problemanalyse 1. Problemanalyse 4. Ermitteln der Maßnahmenwirkungen 4. Ermitteln der Maßnahmenwirkungen 7. Dokumentation der Ergebnisse 5. Bewerten der Maßnahmenwirkungen 7. Dokumentation der Ergebnisse 5. Bewerten der Maßnahmenwirkungen 5. Bewerten der Maßnahmenwirkungen 7. Dokumentation der Ergebnisse 6. Vergleich der Lösungsmöglichkeiten 6. Vergleich der Lösungsmöglichkeiten 6. Vergleich der Lösungsmöglichkeiten Planungsbeginn Planungsende Anzahl der Lösungsmöglichkeiten: viele → wenige → eine

  5. Zentrale Stellung des Planungsmanagements innerhalb der am Planungsprozess Beteiligten

  6. Aufgaben des Planungsmanagements QualitätsmanagementDie von den Beteiligten erbrachte Planungsleistung ist darauf zu überprüfen, ob sie den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandard erfüllt. Insbesondere muss das Management eine Abstimmung der einzelnen Planungsdisziplinen sicherstellen. TerminmanagementDie Planungsphasen sind in einen zeitlichen und kausalen Zusammenhang zu setzen. Die Überwachung der Einhaltung dieses „Projektfahrplans“ und ggf. rechtzeitiges Einleiten von Korrekturmaßnahmen obliegt dem Planungsmanagement. InformationsmanagementErgibt sich im Laufe der Planung durch neue Erkenntnisse eine Modifikation der ursprünglich formulierten Projektziele oder anderer planungs- bzw. entscheidungs-relevanten Tatbestände, so sind alle damit zusammenhängenden Folgen für den Planungsprozess vom Management zu erfassen und in Form eines neuen Projektfahrplans mit den Beteiligten abzustimmen. Falls sich Auswirkungen auf die Verträge ergeben, sind diese aufzuzeigen und zu berücksichtigen.

  7. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Berücksichtigung der Umweltbelange, Ziele und gesetzliche Grundlagen Zusätzliche Vorgaben durch das Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVPG)

  8. Zusammenführung der technischen Planung und der Umweltplanung in der Wasserwirtschaft Zeitliche Einordnung technik- und umweltorientierter Beiträge bei der Projektplanung bis zum Genehmigungsbeschluss

  9. Problemanalyse Der erste Planungsschritt hat die Aufgabe, vorhandene Defizite zu erkennen und darzustellen sowie die Notwendigkeit der Abhilfe zu begründen. Damit wird festgestellt und dokumentiert, dass es einen begründeten Anlass zur Planung von Maßnahmen gibt. • Der Auslöser zur Planung einer Maßnahme an Fließgewässern ergibt sich meistens aus aktuellen, konkreten Anlässen oder Problemlagen, die in der wasserwirtschaftlichen Praxis vorliegen, wie z.B. das Auftreten • - großer Hochwasserschäden, • - schlechte Wasserqualität, • - Mangel an Bewässerungswasser, • Problemlagen an Wasserflächen zur Freizeit- und Erholungsnutzung

  10. Problemanalyse Anlässe für Planungen können aber auch mittel- und längerfristige Programme sein, z.B. zur - Verbesserung der Gewässerstruktur, - zur Uferstreifenausweisung, - zur Fließgewässer- und Auenentwicklung, - zur Wiederbelebung alter Kulturtechniken Außerdem können sich Maßnahmen in anderen Fachbereichen, wie dem - Verkehrswegebau, - auf Fließgewässer auswirken, - wie dies bei Gewässerquerungen der Fall ist.

  11. Ziele formulieren Einfacher Grundsatz: Ziel  Umkehrung der Problemformulierung Jede bei der Planung erarbeitete Lösungsmöglichkeitverursacht im Zielbereich Umwelt eine Vielzahl von Wirkungen. Um diese Wirkungen nachvollziehbar beschreiben zu können, empfiehlt es sich, ein umweltbezogenes hierarchisches Zielsystem aufzustellen. Das Zielsystem systematisiert und konkretisiert die in der Problemanalyse erkannten umweltrelevanten Ziele und Belange. Es kommt bei allen folgenden Planungsschritten zur Anwendung.

  12. Hierarchisches Zielsystem Zielsystem 

  13. Ermitteln des Entscheidungsfeldes Dieser Arbeitsschritt dient dazu herauszufinden und möglichst anhand der Ökofaktoren anzugeben, welche Gegebenheiten im Untersuchungsraum vorliegen, die beim anschließenden Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Zur Ermittlung dieses Entscheidungsfeldes gehören u. a. die Bestandsaufnahme bzw. Erfassung der Daten und die Abschätzung der zukünftigen Entwicklung im Untersuchungsgebiet für den Fall, dass die untersuchte Maßnahme nicht durchgeführt wird. Diese Abschätzung wird als Status-quo-Prognose bezeichnet und liefert die Basis für die sog. Nulllösung bzw. Nullvariante.

  14. Vorläufige Festlegung des Untersuchungsraumes Da die Festlegung des Untersuchungsraumes erst im Zusammenhang mit dem Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten in Schritt 4 erfolgt, muss beim ersten Durchlauf der Planungsschritte eine sehr grobe Festlegung getroffen werden. Dazu wird vorhandenes, leicht verfügbares Material herangezogen oder das Untersuchungsgebiet wird aufgrund einer visuellen Erfassung abgegrenzt. Vorgehen bei der Bestandsaufnahme Die umweltrelevante Bestandsaufnahme erstreckt sich zunächst einmal auf alle Bereiche, die im Zielsystem zu finden sind. Das beginnt bei den hydrologischen und hydraulischen Daten und geht über floristische und faunistische Erhebungenund Auswertungen bis hin zu der Feststellung schutzwürdiger Kultur- und Sachgüter im Einflussbereich der geplanten Maßnahme(n). Im frühen Planungsstadium, z. B. bei der Vorplanung bzw. in einer UVUgrob, müssen sich die Erhebungen entsprechend der gröberen Struktur des Zielsystems auf einer höheren Zielebene ansetzen. In fortgeschrittenem Planungsstadium, bei der Entwurfsplanung bzw. der UVUfein, ist die Bestandsaufnahme auf die als relevant erkannten Ökofaktoren abzustellen. Für eine räumlich differenzierte Beschreibung des Ist-Zustandes in fortgeschrittenem Planungsstadium ist es notwendig, die Daten zu den einzelnen Schutzgütern flächenscharf zu erheben und auszuwerten. Dazu muss der Untersuchungsraum in ökologische Raumeinheiten untergliedert werden, denen die Ausprägungen der Ökofaktoren zugeordnet werden können (z.B. der mittlere Flurabstand in m).

  15. Vorgehen bei der Bestandsaufnahme Zur Bestandsaufnahme gehören auch alle planerisch bedeutsamen Randbedingungen und Vorgaben, wie vorhandene Wasserrechte. Auch Vorgaben im weiteren Sinne in Form von rechtlichen Prioritätensetzungen im gewässerökologischen Zielsystem und im gesamtgesellschaftlichen Zielsystem einschließlich der sozialen, regionalen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmen das für das Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten verfügbare Entscheidungsfeld. Bindende Aussagen über die relative Wichtigkeit von Zielen und berührten Belangen, z. B. in Fachplänen und Programmen, gehen letztlich ein in den Vergleich der Lösungsmöglichkeiten. Falls solche Angaben nicht vorliegen, muss der Einfluss unterschiedlicher Prioritätensetzungen auf die Vorteilhaftigkeit der Maßnahmen in Sensitivitätsuntersuchungen geprüft werden.

  16. Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten und Festlegen des Untersuchungsrahmens In diesem Planungsschritt werden Lösungsmöglichkeiten zur Problembewältigung entwickelt, die voraussichtlich die angestrebten Ziele im Rahmen des Entscheidungsfeldes am besten erreichen.

  17. Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten und Festlegen des Untersuchungsrahmens • Lösungsmöglichkeiten, die auch als Maßnahmenalternativen oder -varianten bezeichnet werden, können sich dadurch unterscheiden, dass sie • unterschiedlicher Art sind (z.B. Hochwasserrückhaltebecken oder Flutmulden zum Erreichen des Hochwasserschutzes) • gleicher Art sind, sich aber in ihrer Lage oder Ausbildung unterscheiden (z.B. ein Hochwasserrückhaltebecken, dessen Bau an unterschiedlichen Standorten möglich ist oder dessen Stauraum großflächig mit geringer Stauhöhe oder auf beschränkter Fläche mit großer Stauhöhe realisiert werden kann) • bereits ergänzende Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung ungünstiger Wirkungen beinhalten oder nicht • bereits Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich und Ersatz noch verbleibender Beeinträchtigungen auf Natur- und Landschaft beinhalten oder nicht. • In der Vorplanung werden mehrere Lösungsmöglichkeiten behandelt und einander gegen-übergestellt. Immer wenn im Planungsprozess neue Erkenntnisse oder Informationen gewonnen werden, ist zu prüfen, ob neue Alternativen möglich bzw. erforderlich werden. Am Ende der Vorplanung wird dann eine Lösungsmöglichkeit zur weiteren Bearbeitung in der Fein- bzw. Entwurfsplanung ausgewählt. Bei der Entwurfsplanung ist dann die gewählte Lösung hinsichtlich Vermeidung und Verminderung von negativen Wirkungen zu optimieren. Können Wirkungen auf die Umwelt nicht vermieden oder auf ein unwesentliches Maß vermindert werden, müssen nach BNatSchG zusätzliche Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden.

  18. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten Zu Beginn der Planung sollten zuerst alle grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten, unabhängig davon, ob diese als realisierbar eingeschätzt werden, aufgelistet bzw. bewusst gemacht werden. Um neben der Nullvariante erkennbare grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten vollständig aufzuzeigen, ist eine aktive Beteiligung möglichst aller Ideenträger und Betroffenen anzustreben. Durch dieses Vorgehen wird die Planungssicherheit erhöht und Zeitverzögerungen bei der Planung und somit beim späteren rechtlichen Zulassungsverfahren werden weitestgehend vermieden. Die Anzahl der grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten ist von der Art und der Komplexität der Maßnahmen abhängig. Während z.B. beim Hochwasserschutz eine große Zahl von Lösungsmöglichkeiten unterschiedlicher Art, wie Gewässerausbau, Hochwasserrückhaltebecken, Reaktivierung natürlicher Retentionsräume usw., zur Verfügung stehen, sind bei kleinen Maßnahmen, wie bei der Errichtung eines Abflusspegels, oft nur Standortvarianten oder geringfügige bauliche Modifikationen möglich. Eine Hilfestellung zur Auflistung der grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten gibt Teil 1 der DVWK-Materialien (DVWK 1996). Dort werden eine große Zahl möglicher Maßnahmen und deren Modifikationen behandelt und in ihrer Wirkung auf die Umwelt beschrieben. Als Beispiel sind in Tabellen die grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten zum Erreichen des gewünschten Hochwasserschutzes für eine Ortschaft aufgeführt.

  19. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten

  20. HRB im Hauptschluss HRB HRB im Nebenschluss HRB

  21. HRB im Hauptschluss mit Dauerstau HRB HRB im Hauptschluss ohne Dauerstau Steuerung, V-Organ HRB

  22. HRB im Nebenschluss HRB HRB

  23. Realisierbare Lösungsmöglichkeiten Nach der Erarbeitung der grundsätzlichen Möglichkeiten müssen diese auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Dabei spielen die bei der Ermittlung des Entscheidungsfeldes gewonnenen Fakten und Daten eine große Rolle. Die geographischen Gegebenheiten, vorhandene Bauwerke, vorhandene schutzwürdige Biotope, übergeordnete Zielplanungen und lokale Gesichtspunkte sind für die Realisierbarkeit der grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten ausschlaggebend. Beim frühzeitigem Verwerfen von Lösungsmöglichkeiten müssen die Gründe eindeutig belegt werden. Das Reduzieren der Zahl möglicher Lösungen sollte zwischen den bei der Planung Beteiligten im Konsens erfolgen. Nachdem die vermutlich realisierbaren Lösungsmöglichkeiten festgelegt sind, ist in den folgenden Planungsschritten 4 bis 7 zu prüfen, welche Lösung die geringsten negativen Wirkungen auf die Umwelt besitzt. Diese ist dann in der Fein- bzw. Entwurfsplanung weiter zu bearbeiten. In besonderen Fällen, bei denen eine Entscheidung zwischen zwei nahezu gleichwertigen Lösungsmöglichkeiten auf “grobem“ Bearbeitungsniveau noch nicht möglich ist, müssen bestimmte Umweltaspekte so weit differenziert behandelt werden, bis eine Entscheidung für eine Lösungsmöglichkeit fallen kann.

  24. Realisierbare Lösungsmöglichkeiten

  25. Festlegung des Untersuchungsrahmens Aussagen zu den Maßnahmenwirkungen und zur Umweltverträglichkeit von geplanten wasserbaulichen Maßnahmen basieren auf Wirkungsprognosen, die schutzgut bezogen räumlich und zeitlich zu differenzieren sind. Die dazu erforderlichen Untersuchungen werden in einem vorher inhaltlich, räumlich und zeitlich festzulegenden Rahmen durchgeführt. Damit würde z.B. dem § 5 UVPG entsprochen, der besagt, dass in einem Besprechungstermin der Gegenstand, der Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen zu erörtern sind, wobei tangierte Behörden, Sachverständige und Verbände hinzugezogen werden können und dass danach der Untersuchungsrahmen festzuhalten ist. Ob eine Ausweitung oder Reduzierung des Untersuchungsrahmens erforderlich wird, muss in späteren Planungsphasen immer dann geprüft werden, wenn weitere Erkenntnisse über den Ist-Zustand (Status-quo) im Bereich der Schutzgüter gewonnen oder Lösungsmöglichkeiten zusätzlich in die Untersuchung aufgenommen oder verworfen wurden. In der integrierten Planung wird dieser Vorgang der Abstimmung des Untersuchungsrahmens als Prozess betrachtet, da dieser Planungsschritt im gesamten Planungsablauf mehrmals zu bearbeiten ist.

  26. Inhaltliche Festlegung des Untersuchungsrahmens Im Untersuchungsrahmen sind als Ergebnis verschiedener Planungsschritte folgende Inhalte festzulegen: - die nach dem maßnahmenspezifisch erarbeiteten Zielsystem betroffenen Schutzgüter und diejenigen Ökofaktoren, mit denen die Wirkungen beschrieben werden können. - die Untersuchungsmethoden, mit denen die Ökofaktoren im Ist-Zustand erfasst und die Wirkungen auf sie prognostiziert werden können. - die Untersuchungs- bzw. Bearbeitungstiefe, die innerhalb der unterschiedlichen Planungsphasen zur Beschreibung bzw. Prognose der Wirkungen erforderlich ist. - der Zeitraum und gegebenenfalls die Häufigkeit und räumliche Dichte, in denen die Untersuchungen durchzuführen sind. - die Abgrenzung der in der UVU durchzuführenden Arbeiten. Der Umfang der Grundlagenerhebungen sollte sorgfältig auf das für die im folgenden Planungsschritt der Wirkungsprognose notwendige Maß abgestimmt werden. Bei der Festlegung von Untersuchungsinhalt und -tiefe zu den einzelnen Schutzgütern sollte zwischen den fachlichen Anforderungen und dem finanziellen und zeitlichen Aufwand abgewogen werden.

  27. Scoping-Termin Im ersten Scoping-Termin im Rahmen eines förmlichen UVP- Verfahrens sollte der Planer des technischen Teils für die realisierbaren Lösungsmöglichkeiten zumindest - Arbeitsunterlagen, wie Skizzen und Lagepläne der Bauwerke bzw. Maßnahmen, aus denen möglichst die groben Abmessungen und Eingriffsflächen hervorgehen - die grobe Wirkung auf die Abflusszustände (Abfluss, Wasserstand, Strömung) - die voraussichtliche Eingriffe in und Wirkungen auf die Gewässermorphologie vorlegen und erläutern. Der Planer des ökologischen Teils bzw. des Landschaftspflegerischen Begleitplanes hat darauf aufbauend: - die betroffenen Schutzgüter und deren voraussichtlich betroffenen repräsentativen Ökofaktoren zu benennen - Vorschläge zu machen, mit welchen Untersuchungsmethoden die Ökofaktoren im Ist-Zustand erfasst und wie die Wirkungen auf sie prognostiziert werden können.

  28. Räumliche Festlegung Die räumliche Ausdehnung der Untersuchungen wird bestimmt durch die Wirkungsweite eines Vorhabens. Der durch die Wirkungsweite definierte Wirkungsraum, in dem die meisten betroffenen Schutzgüter bzw. deren Ökofaktoren liegen, ist über die Ermittlung der durch die Maßnahmen verursachten Veränderungen der hydraulischen Parameter (z.B. Wasserstände, Abfluss) sowie der Parameter des Stoffhaushaltes direkt möglich. Grundsätzlich können dabei Wirkungen räumlich in oberhalb, an und unterhalb der Maßnahmen unterschieden werden.

  29. Legende: X Eingriffe und direkte Wirkungenx indirekte Wirkungen? mögliche Eingriffe und indirekte Wirkungen

  30. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Legende: X Eingriffe und indirekte Wirkungenx indirekte Wirkungen? mögliche Eingriffe und indirekte Wirkungen

  31. Zeitliche Festlegung des Untersuchungsrahmens Es ist der erforderliche Zeitbedarf für die Durchführung der Untersuchungen von den der Wirkungsprognose zu unterscheiden. Die zeitliche Festlegung zur Durchführung der Untersuchungen ist wichtig, um die aufeinander aufbauenden planerischen Arbeiten zeitlich koordinieren zu können. Es müssen sich möglicherweise die vegetationskundlichen Untersuchungen über mehrere Vegetationsperioden erstrecken, um das Vorhandensein bestimmter schutzwürdiger Arten zu erkennen. Darauf aufbauende Wirkungsanalysen sind deshalb erst nach Vorlage dieser Untersuchungsergebnisse möglich. Der zeitliche Planungsablauf muss sich folglich an den längsten erforderlichen Untersuchungszeiträumen orientieren. Eine Festlegung und Differenzierung der Zeitpunkte und Zeiträume für die Wirkungsprognose wird erforderlich, weil - grundsätzlich allen Lösungsmöglichkeiten derselbe Prognosezeitraum bzw. - Zeitpunkt zugrunde gelegt werden muss, um sie untereinander vergleichen zu können - Maßnahmen oft erst Jahre nach ihrer Planung realisiert werden, zu einer Zeit, in der sich der Ist-Zustand schon deutlich verändert haben kann - die Wirkung einer Maßnahme nicht für alle Schutzgüter mit der Inbetriebnahme einsetzt und deren Wirkungsstärke mit der Zeit zu- oder abnehmen kann - die Randbedingungen, die für die Wirkungen mitbestimmend sein können, sich mit der Zeit verändern.

  32. Zeitliche Festlegung des Untersuchungsrahmens Folgende Zeiträume müssen abgeschätzt werden: - der Zeitraum der voraussichtlichen Realisierung d.h. der Bauzeitpunkt (Baubeginn), bei dem die Wirkungen der direkten, baubedingten Eingriffe vorhanden sind. - der Zeitraum kurz nach Inbetriebnahme der Anlage (Bauende), in dem manche baubedingte Wirkungen noch anhalten, insbesondere aber zusätzlich betriebsbedingte Wirkungen einsetzen. - der Zeitraum relativ lange nach Inbetriebnahme, in dem manche baubedingte Wirkungen bereits verschwunden sind, bestimmte betriebsbedingte Wirkungen aber erst zur Geltung kommen (Prognosezeitpunkt). - die Lebensdauer bzw. Nutzungsdauer der Anlage - der Zeitraum nach Abriss oder Außerbetriebstellung der Anlage, in dem u.U. morphologische Veränderungen hin zum ursprünglichen Zustand zu erwarten sind, sofern zuvor eine betriebsbedingte morphologische Anpassung an die Maßnahme (z.B. Anhebung der Gewässersohle im Rückstaubereich einer Wehranlage) erfolgt ist.

  33. Ermitteln der Maßnahmenwirkungen Als Oberbegriff für das Erkennen (Erfassen, Identifizieren) und das mengenmäßige Bestimmen der Wirkungen der Lösungsmöglichkeiten in Sachdimensionen (Quantifizieren) kann der allgemeinverständliche Ausdruck Ermitteln verwendet. Der Vorgang, der auch als Wirkungsanalyse bzw. Wirkungsprognose bezeichnet wird, ist klar von der anschließenden Bewertung im Hinblick auf bestimmte Ziele zu unterscheiden. Es werden daher in der Wirkungsanalyse noch keine Aussagen darüber gemacht, ob es sich um positive oder negative Auswirkungen handelt.

  34. Skalierungsarten Das Ergebnis der Wirkungsanalyse sind mengenmäßige Angaben bzw. Sachaussagen, auch als Ausprägungen bezeichnet, mit meist jeweils unterschiedlichen Skalierungen. Es wird folgende praxisorientierte Vorgehens- und Betrachtungsweise vorgeschlagen: Falls möglich und vertretbar, sollte kardinal (metrisch, quantitativ) skaliert werden (z. B. Fließgeschwindigkeit in m/s). Dies ist das höchste Skalenniveau. In manchen Fällen, insbesondere in frühen Planungsstadien und bei Prognoseschwierigkeiten, wird jedoch lediglich eine grobe Einstufung in evtl. nur wenige Klassen A, B, C, ... angemessen sein (z. B. hohe – mittlere – geringe Fließgeschwindigkeit). Solche Skalen können dann als quasi-kardinal betrachtet werden, wenn möglichst mehr als drei Klassen unterschieden werden können und die Klassenbreite annähernd gleich groß ist. Wenn jedoch nur eine Aussage über die Rangordnung der Ausprägungen der Alternativen gemacht werden kann, liegt eine ordinale Skala vor. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn lediglich ausgesagt werden kann, dass die Ausprägung bei Alternative 1 größer als im Status quo ist.

  35. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Beispiel für komplexe verbale Beschreibungen als Grundlage für eine Klasseneinteilung beim Schutzgut Boden (quasi-kardinale Skalierung) Noch eine weitere Skalierungsart ist möglich: Soll z. B. lediglich eine Aussage darüber gemacht werden, ob Rote-Liste-Arten vorhanden oder nicht vorhanden sind bzw. sein werden, werden solche nicht mengenbezogenen Aussagen als nominal skaliert bezeichnet. Dies ist das niedrigste Skalenniveau.

  36. Wirkungsanalyse und Ergebnisdarstellung im Wirkungstableau Als Ergebnis der Wirkungsprognose liegt normalerweise eine solch große Menge von Daten und Informationen vor, dass die Überschaubarkeit leicht verloren gehen kann. Das Planungsmanagement hat daher die Aufgabe, die Arbeiten der verschiedenen Fachbereiche und Beteiligten zu koordinieren. Das Management hat auch dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Wirkungsprognosen in angemessener, übersichtlicher Form in einem Wirkungstableau und evtl. weiteren Darstellungen vorliegen. Als komprimierte Darstellungsform für das Ergebnis der Status-Quo- und der Wirkungsprognose bieten sich Wirkungstableaus an, in denen der Zustand der Umwelt (Ökofaktoren oder aggregierte Angaben) für den Status quo und die Lösungsmöglichkeiten aufgelistet ist, wie in der nachfolgenden Tabelle schematisch dargestellt. Als wichtige Zusatzinformation, u.a. für die Ein-griffsregelung und für die LBP, sollten auch die Angaben für den Ist-Zustand in das Tableau aufgenommen werden. Zur Erläuterung der prognostizierten Wirkungen können ergänzend und vertiefend verbale Beschreibungen und kartographische Darstellungen herangezogen werden.

  37. Aufbau eines Wirkungstableaus (Zusammenstellung der Ergebnisse der Wirkungsanalysen für einen bestimmten Prognosezeitpunkt)

  38. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Das Wirkungstableau dient - der Dokumentation der Maßnahmenwirkungen - als Kommunikationsinstrument der Beteiligten - als Kontrollinstrument für die Vollständigkeit der Untersuchungen und deren Plausibilität - als Basis für die anschließende Bewertung. Zur qualitätsbewussten Aufstellung eines Wirkungstableaus gehört, dass Einzelergebnisse nicht ungeprüft übernommen werden. Vielmehr sind mindestens folgende Kontrollen erforderlich: > Sind die Ergebnisse der Wirkungsanalysen vollständig? > Sind in den Einzelgutachten / Teilbeiträgen alle Vorgaben betreffend die wesentlichen Details (Typ, Lage, Dimensionierung, ....) der Alternativen / Varianten nachvollziehbar beachtet worden? > Sind die Aussagen der Gutachten / Teilbeiträge zielsystem-konform in dem Sinne, dass sie zu allen betroffenen rÖFs Angaben machen? > Ist eine Fortschreibung des Zielsystems und der Ökofaktoren erforderlich? > Wurden überall adäquate Verfahren zur Prognose ('Prüfungsmethoden') der Vorhabenswirkungen eingesetzt? > Beziehen sich alle Wirkungsaussagen auf denselben Prognosehorizont und -zeitraum?

  39. Bewerten der Maßnahmenwirkungen Die Wirkungsanalyse/-prognose vermittelt Sachaussagen über Richtung und Größenordnung der Veränderungen der Umwelt vom Ist-Zustand zum prognostizierten Zustand ohne Maßnahme (Nullvariante) und zu den prognostizierten Zuständen mit Durchführung der Maßnahme(n). Solche Veränderungen werden vorzugsweise als Ausprägungen der repräsentativen Ökofaktoren ausgedrückt (z. B. Änderung des Grundwasser-Flurabstandes von 0,4 auf 0,8 m). Aus solchen reinen Sachaussagen geht jedoch nicht hervor, ob die Veränderungen als positiv oder negativ einzustufen sind; dafür sind Bewertungen erforderlich. Von (fachlicher) Bewertung wird gesprochen, wenn ein Fachmann/Experte auf geeigneten Bewertungsskalen angibt, inwieweit nach dem Stand des Wissens in seinem Fachgebiet ein Ziel erfüllt ist. Dies geschieht durch Umwandlung der Sachaussagen in zielorientierte, fachlich begründete Wertaussagen. Dabei wird die in der Natur gemessene oder prognostizierte Ausprägung eines Ökofaktors bzw. einer Gruppe von Ökofaktoren mit der des jeweiligen Umweltqualitätszieles verglichen.

  40. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Bewertung durch Umwandlung von Sachaussagen in Wertaussagen

  41. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Umwandlung von Sachaussagen in Wertaussagen

  42. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Kardinal skalierte Maßnahmenwirkungen können mit Hilfe von Transformationsfunktionen in kardinale Bewertungsgrößen umgewandelt werden. In diesen Fällen kann die zu einer beliebigen Ökofaktorenausprägung gehörige Wertgröße mit einer solchen Funktion bestimmt werden. In Bild ist für den Ökofaktor „Naturraumtypische Fließgeschwindigkeit bei Mittelwasser in einem Mittelgebirgsbach“ ein Beispiel für eine Transformationsfunktion gegeben. Der Kurvenverlauf solcher Funktionen ist in jedem Fall fachlich zu begründen. (Die fachliche Begründung für die Transformationsfunktion in Bild lautet: Der Optimalwert der mittleren Fließgeschwindigkeit liegt bei 0,5 m/s; werden 0,7 m/s überschritten, ergeben sich Probleme für die Organismen bei der Wanderung gegen den Strom; werden 0,3 m/s unterschritten, erfolgt eine Anlandung von Feinmaterial mit negativen Folgewirkungen auf den Sauerstoffhaushalt und andere abiotisch/biotische Bedingungen im betrachteten Lebensraum.)

  43. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 180 90 SACHEBENE (Zeitpunkte) 0 1 6 WERTEBENE (NOTE)

  44. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 In Bild ist die Vorschrift für die Umwandlung von Klassen A, B, C, ... als quasi-kardinale Sachaussagen in quasi-kardinale Wertstufen I, II, III, ... dargestellt. Die Art der Transformation ist fachlich zu begründen. Falls die Voraussetzungen gegeben sind (Einteilung des Bewertungsrahmens in praktisch gleich breite Klassen und Wertstufen) und dies gewünscht ist, können die Wertstufen zur Weiterbehandlung z. B. in kardinale Zielerfüllungsgradeumskaliert werden, wie im Bild angegeben. Nach Bild rechts würde der besten Wertstufe I in jedem Fall einem Zielerfüllungsgrad von 100% entsprechen, was tatsächlich nicht immer zutreffen muss, ebenso wie auch der Wert von 90% als Mittelwert zwischen 100% und 80%. Hier zeigt sich die Problematik der Kardinalisierung von Wertstufen, insbesondere wenn diese wenig differenziert sind. Andererseits sind auch kardinal skalierte Größen als Ergebnis von Prognosen mit Unsicherheiten behaftet.

  45. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Ordinale Wertskalen sind zu verwenden, wenn Sachaussagen zu einzelnen Ökofaktoren oder -gruppen bzw. auf höherer Zielebene (z. B. bei aggregierten Größen, wie „Naturnähe der Gewässermorphologie“) oder wegen Prognoseunsicherheiten nur ordinal skaliert vorliegen. Beispielsweise können Sachinformationen zum Grundwasserflurabstand HGW des Status-quo sowie der Alternativen A1 und A2 HGW, A1 HGW, Status-quo HGW, A2 in folgende Wertaussagen mit “= ist vorzuziehen" transformiert werden: HGW, A1 HGW, Status quo HGW, A2.

  46. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Manche Erhebungsgrößen können nur nominal skaliert werden. Nominal bedeutet im engsten meßtechnischen Wortsinn, daß sich die vorhabensbedingte Veränderung nur in Worten (per nomen) beschreiben läßt. Zum Beispiel: Feuchtgrünland wird in Maisacker umgewandelt. Aber auch Aussagen, wie z. B. über das Fehlen oder Vorhandensein einer Rote-Liste-Art, eines Baudenkmals oder eines Landschaftselements sind nominale Angaben. Bei solchen Ausprägungen von Ökofaktoren kann eine “0 - 1“ bzw. “0% - 100% - Bewertung durchgeführt werden (z. B. 100% = hoher Wert einer Fläche durch Vorhandensein einer Rote-Liste-Art; 0% = kein Wert einer Fläche durch Vernichtung einer Rote-Liste-Art). Das Bild zeigt ein Beispiel, wie solche nominalen Sachaussagen in kardinale Zielerfüllungsgrade umgewandelt werden können.

  47. Darstellen der Ergebnisse der Bewertung in Bewertungstableaus Die Ergebnisse der Bewertung sind zur besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zweckmäßigerweise - analog zum Wirkungstableau - in einem Bewertungstableau zu-sammenzustellen. Ein solches Bewertungstableau bildet die Grundlage für den nachfolgenden Vergleich der Lösungsmöglichkeiten. Zur Erläuterung können ergänzend und vertiefend verbale Beschreibungen und kartographische Darstellungen herangezogen werden (vgl. Abschnitt B 8). Um gegebenenfalls einer räumlich differenzierten Betrachtung der Vorhabenswirkungen gerecht zu werden, ist zu berücksichtigen, auf welchen Teilstrecken oder -flächen die Veränderungen eintreten. Das bedeutet, dass - je nach räumlicher Differenziertheit der Maßnahmenwirkungen und ihrer Erfassung - auch räumlich differenzierte Bewertungen und entsprechende Darstellungen im Bewertungstableau oder separat erfolgen müssen.

  48. 1806 Wasserwirtschaftliche Planung, 7. Sem. Prof. U. Boeschen/ Prof. Dr. E. Ruiz Rodriguez 31.03.2003 Aufbau eines Bewertungstableaus (Zusammenstellung der Ergebnisse der Bewertung)

  49. Vergleich der Lösungsmöglichkeiten einschließlich Sensitivitätsanalysen Ein Vergleich der Lösungsmöglichkeiten (Alternativenvergleich) wird durchgeführt, um die jeweils günstigste Vorhabensalternative zur Problembewältigung zu ermitteln und zur Realisierung vorzuschlagen. Dabei sind grundsätzlich die Auswirkungen der Maßnahmen in allen gesellschaftlichen Wirkungsbereichen zu berücksichtigen (vgl.: 4-Konten-System).

More Related