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Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten

Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten Andreas Hartmann Volksbank Greven eG. Kernaussagen zur Finanzmarktkrise.  Geschäftsmodelle der regional tätigen Sparkassen und Volksbanken nachhaltig bestätigt

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Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten

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Presentation Transcript


  1. Abgeltungsteuer Eckpunkte der Neuregelung und Handlungsmöglichkeiten Andreas HartmannVolksbank Greven eG

  2. Kernaussagen zur Finanzmarktkrise •  Geschäftsmodelleder regional tätigen Sparkassen und Volksbanken nachhaltig bestätigt •  Ursache sind Marktversagen und Staatsversagen in der Vergangenheit •  Staatliches Rettungspaket ohne echte Alternative!aber • Gescheiterte Geschäftsmodelle dürfen nicht dauer- haft mit Steuergeldern subventioniert werden •  Zukünftig spielen Liquidität und Sicherheit wieder eine Rolle

  3. Geiz ist out Sicherheit Ziel-Konflikt Liquidität Rentabilität

  4. Kernaussagen zur Finanzmarktkrise •  Geschäftsmodelleder regional tätigen Sparkassen und Volksbanken bestätigt •  Ursache sind Marktversagen und Staatsversagen in Vergangenheit •  Staatliches Rettungspaket ohne echte Alternative!aberGescheiterte Geschäftsmodelle dürfen nicht dauer- haft mit Steuergeldern subventioniert werden •  Zukünftig spielen Liquidität und Sicherheit wieder eine Rolle • Jede Krise bietet Chancen: „ Finanzmarktkrise kam zum bestmöglichen Zeitpunkt“

  5. Zum Unternehmen Volksbank Greven •  Kundenkredite 350 Mio. € •  Kundeneinlagen 278 Mio. € •  Verbundanlagen der Kunden 239 Mio. € •  Kreditvergabe zu 92 % im Geschäftsgebiet •  Wachstumsraten + Ertragslage überdurchschnittlich •  Kernkapitalquote •  Jahresergebnis 2008 voraussichtlich sehr erfreulich 16,02 %

  6. Zum Unternehmen Volksbank Greven •  Ertragssteuern 2008 voraussichtlich ca. 1 Mio. € •  Förderauftrag für unsere Mitglieder: • Bei uns stehen die Anliegen der Mitglieder / Kunden • im Mittelpunkt – nicht der eigene Profit Krisenfestes, nachhaltiges und kundennahes Geschäftsmodell

  7. Steuerveränderung der vergangenen 2 Jahrzehnte • G. Stoltenberg • Finanzminister1982 - 1989 • 01.01.1989: Einführung der 10 %igen Quellensteuer • T. Waigel • Finanzminister1989 - 1998 • 01.07.1989: Abschaffung der 10 %igen Quellensteuer • 01.01.1993: Einführung der 30 %igen Zinsabschlagsteuer • H. Eichel • Finanzminister1999 - 2005 • 01.01.1999: Halbierung der Sparerfreibeträge • 01.01.2004: Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung • 01.01.2005: Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung • P. Steinbrück • Finanzministerseit 2005 31.12.2006: Senkung der Sparerfreibeträge 01.01.2009: Einführung der 25 %igen Abgeltungsteuer

  8. Werbung vieler Banken zur Abgeltungssteuerfalsch und aus Kundensicht oftmals unsinnig Retten Sie Ihr Geld vor der Abgeltungssteuer Schützen Sie Ihr Vermögen Machen Sie Ihr Vermögen Abgeltungssteuer - sicher Neuregelungen sind für die meisten Kunden vorteilhaft. Gerade in der Übergangsfrist bestehen viele Chancen – zum Teil noch verstärkt durch die Auswirkungen der Finanzkrise Neuregelungen sind einfacher und gerechter

  9. Die Situation heute: Bei der Besteuerung von Kapital-erträgen werden mehrere Ertragsarten unterschieden. • Ertragsarten • Dividenden werden bei Privatpersonen im Rahmen des Halbeinkünfte-verfahrens zunächst mit einem KESt-Satz in Höhe von 20% versteuert, bei der Einkommensteuerveranlagung dann mit dem persönlichen EKSt-Satz. • Zinserträge werden analog mit 30% vorversteuert und später auch mit dem persönlichen EKSt-Satz belegt. • Für Dividenden und Zinserträge gilt ein Sparerpauschbetrag (Freibetrag + Werbungskostenpauschale) in Höhe von 801 Euro für Singles bzw. zusammen 1.602 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare. • Veräußerungsgewinne sind nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei. Vor Ablauf dieser Frist werden sie mit dem persönlichen EKSt-Satz besteuert. Hier gilt eine Freigrenze von 512 Euro. • Innerhalb der Spekulationsfrist entstandene Veräußerungsgewinne und-verluste können im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegeneinander aufgerechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinsen oder Dividenden ist jedoch nicht möglich.

  10. Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Kernpunkte der Abgeltungsteuer (1) • Grundsätzlich einheitliche Besteuerung von allen Erträgen aus Kapitalvermögen- Zinsen- Dividenden- Investmenterträgen- Zertifikatserträgen usw.- Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen • Einheitlicher Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer zzgl. Soli und KiSt = 27,99 % (bei 9 % KiSt)Abgeltung ! Nicht Abschlag! • Bank behält Beträge ein und führt direkt und anonym an das Finanzamt ab

  11. Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Kernpunkte der Abgeltungsteuer (2) • Sparerpauschbeträge:- 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete- kein zusätzlicher Werbungskostenabzug möglich • Eine Nichtveranlagungsbescheinigung vermeidet weiterhin den Abzug der Abgeltungsteuer. • Zusätzlich besteht weiterhin die Veranlagungsoption für Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unterhalb von 25% liegt(Geltendmachung bei der Einkommensteuererklärung unter Vorlage der Steuerbescheinigung).

  12. Bei folgenden Anlagen ändert sich die Besteuerung gegenüber heute nicht • Immobilien: Der Verkauf von Grundstücken ist auch künftig außerhalb der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei • Offene Immobilienfonds: Weiterhin steuerfrei bleiben ausländische Mieterträge, die im Heimatland bereits besteuert wurden, und Verkaufserlöse von Immobilien mit einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren. Außerdem können Mieterträge um die Abschreibung gekürzt werden. • Bewegliche Gegenstände (Bsp. Edelmetalle, Kunstgegenstände): Die Veräußerung bleibt weiterhin nach Ablauf eines Jahres steuerfrei • Kapitallebens- und Rentenversicherungen- bei Kapitalauszahlung bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei (Laufzeit > 12 Jahre und Endalter mind. 60 Jahre)- bei Rentenzahlung: Besteuerung des Ertragsanteils • Geförderte Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel die Riester-Rente und die Rürup-Rente: Hier erfolgt weiterhin eine nachgelagerte Besteuerung

  13. 01.01.2009 Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Beispiel: Steuerliche Behandlung von Festgeldzinsen 30% Zinsabschlagsteuer zzgl. Soli(Steuervorauszahlung bei der Bank)Anschließend individuelle Besteuerung gemäß des persönlichen Steuersatzes(Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuererklärung) 25% Abgeltungsteuerzzgl. Soli und KiSt(Abzug bei der Bank)

  14. Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Kernpunkte der Abgeltungsteuer (3) • Ab 2009 wird es möglich sein, Kursverluste (z.B. aus Zertifikaten und Fonds) mit Zinserträgen zu verrechnen. Ausnahme: Verluste aus Aktien können weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

  15. Die Verlustverrechnungsmöglichkeiten sind ab 2009 deutlich erweitert worden • Beispiel: • Zinsen aus Festgeld 4.000,00 € • Realisierter Verlust aus Aktienfonds ./. 4.000,00 € • Steuerpflichtig nach altem Recht 4.000,00 € • ./. 801,00 € Sparerpauschbetrag • Kursverluste können nur mit Kurs- 3.199,00 € • gewinnen verrechnet werden • Steuerpflichtig ab 2009 4.000,00 € • ./. 4.000,00 € • 0,00 € • Verrechnung in Einkommensteuererklärung möglichBank kann verrechnen, wenn alle Anlagen im Haus sind: Stärkung Hausbankprinzip

  16. Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Kernpunkte der Abgeltungsteuer (3) • Ab 2009 wird es möglich sein, Kursverluste (z.B. aus Zertifikaten und Fonds) mit Zinserträgen zu verrechnen. Ausnahme: Verluste aus Aktien können weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. • Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden fällt weg. Zumindest hinsichtlich deutscher Unternehmen gilt aber, dass die Unternehmen selbst durch die niedrigere Unternehmenssteuer entlastet wurden und entsprechend höhere Gewinne erwirtschaften sollen. • Wegfall der sog. „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger.Ausnahmeregelungen vorhanden!

  17. Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Beispiel: Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 und vor dem 29.06.2008 erworben werden: Begrenzter Bestandsschutzder aktuellen Steuerregelung Haltedauer größer als 1 Jahrund Verkauf bzw. Fälligkeit vor dem 01.07.2009= steuerfreier Kursgewinn 25% Abgeltungsteuerzzgl. Soli und KiSt(Abzug bei der Bank) 30.06.2008

  18. Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen -Beispiel: Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen Investmentfonds, Aktien, Anleihen, die vor dem 01.01.2009 erworben werden: Unbegrenzter Bestandsschutzder aktuellen SteuerregelungHaltedauer größer als 1 Jahr= steuerfreier Kursgewinn Ausnahme: steueroptimierte Geldmarktfonds (bis 10.11.2011) Investitionen nach dem 01.01.2009:25% Abgeltungsteuer zzgl. Soli und KiSt (Abzug bei Bank); Unabhängig von der Haltedauer 01.01.2009

  19. 25.058,64Euro(9,6% p.a.) 21.293,98Euro(7,9% p.a.) 10.000,00Euro Endbetrag nachEinführung der AGSt AktuelleSteuergesetzgebung Anlagebetrag Endbetrag Endbetrag Auswirkungen der geplanten Abgeltungssteueram Beispiel einer Einmalanlage Einmalanlage im UniGlobalvom 31.12.1996 bis zum 31.12.2006- historische Wertentwicklung - Ausgabeaufschlag berücksichtigt Steuer-belastung:3.764,66Euro ! => Nach 10 Jahren Quelle: Union Investment, eigene Berechnungen aufgrund des Gesetzentwurfs des BMF. Stand Februar 2007.Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung der Steuern auf Dividenden. Zahlenbeispiel zeigt Wertentwicklungender Vergangenheit. Zukünftige Wertentwicklungen können höher als auch niedriger ausfallen.

  20. Nutzung der Finanzmarktkrise – Beispiel aus Beratungspraxis (I) • Kauf einer Unternehmensanleihe, z.B. Porsche (A06MH6) • Kaufdatum 12.11.2008 • Fälligkeit 2016 • Kurswert 87,85 % • Kupon 3,875 % • Volumen 10.000 € • Bei Fälligkeit Kursgewinn in Höhe von 1.215 € : Steuerfrei! • Zinserträge unterliegen ab 01.01.2009 nur noch der Abgeltungs- • steuer und nicht mehr dem (höheren) persönlichen Steuersatz

  21. Nutzung der Finanzmarktkrise – Beispiel aus Beratungspraxis (II) • Vereinfachtes Beispiel: • Kauf eines Indexzertifikates auf EuroStoxx 50 am 14. Dezember 2007 • Verkauf dieses Indexzertifikates am 12. November 2008 • Kauf eines indexorientierten Fonds am 12. November 2008 • Steuerlicher Effekt: • Beim Index-Zertifikat wird ein Verlust realisiert, der als Verlustvortrag • auf die Jahre 2009 bis 2013 vorgetragen werden kann und mit Kapital- • Erträgen verrechnet werden kann • Kauf des Fonds im alten Jahr Fondsprivilegierung (bei Haltedauer • über 1 Jahr = steuerfreie Kursgewinne)

  22. – Beispiel aus Beratungspraxis (III) • Von der durch einige Finanzvertriebe empfohlenen Übersparung von Riester-Verträgen zur Umgehung der Abgeltungssteuer raten wir ab. •  Einzahlungen in Riester-Verträge über die staatlich geförderten Beträge hinaus sind unbegrenzt möglich •  Auf den Ertrag des übersparten Kapitals fällt keine Abgeltungs- steuer an, sondern nur der persönliche Einkommenssteuersatz auf die Hälfte der Gewinne •  rechnerisch günstiger als Abgeltungssteuer •  Problem: 1. Geringe Flexibilität (60. Lebensjahr, mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit) • 2. Gefahr zukünftiger Steueränderungen!

  23. - Beispiel aus Beratungspraxis (IV) • Kauf von Nullkuponanleihen in 2009 mit Laufzeit maximal 2013 •  Zinsertrag wird über die Laufzeit im Kurswert angesammelt •  Ab 2009 gelten die bei Verkauf / Einlösung kassierten Zinsen als Teil des Verkaufspreises •  Kursgewinn (25 % Abgeltungsteuer) •  Verrechnung mit Altverlusten in voller Höhe möglich!

  24. - Beispiel aus Beratungspraxis (V) • Garantiezertifikate und Aktienanleihen werden attraktiver für Gutverdiener ab 2009 •  Bisher Einstufung als „Finanzinnovation“  Erzielte Gewinne voll zu versteuern mit persönlichem Einkommenssteuersatz •  Ab 2009 = Abgeltungsteuer 25 % • Gutverdiener sollten Zinserträge in das Jahr 2009 verschieben •  z.B. Festgeld statt Tagesgeld •  Anleihen mit hohen Stückzinsen noch in 2008 kaufen

  25. Umsetzungsdetails •  Ihre Bank wird Sie möglicherweise anschreiben und nach Ihrer Konfession fragen / Hintergrund: Kirchensteuer Abgeltung über die Bank nur möglich, wenn die Kirchensteuer berücksichtigt wird. Wenn die Konfession nicht erfasst ist, müssen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. •  Trennung der Anlagen in „altes Recht“ bzw. „neues Recht“ er- folgt im Volksbankenbereich automatisch, z.B. durch interne Unterdepots bei Fonds. Keine Anlage in getrennten Depots durch den Kunden erforderlich. In Einzelfällen bei Aktiendepots sinnvoll. •  Problem: Spenden Wer in seiner Steuererklärung Spenden als Sonderausgaben ab- ziehen will, muss nach derzeitigem Stand in jedem Fall seine Kapitalerträge deklarieren. •  Bisherige Freistellungsaufträge behalten Gültigkeit.

  26. Betriebliche Konten und Depots •  Einbehaltene Steuer hat im betrieblichen Bereich keine Abgeltungswirkung, sondern stellt nur eine Voraus- zahlung auf Ihre Einkommensteuer dar •  Kein Freistellungsauftrag, kein Kirchensteuereinbehalt •  Verlustverrechnung beim Steuerabzug ausgeschlossen •  Trennung der privaten und betrieblichen (Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft) Konten und Depots wichtig •  Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden bleibt erhalten (60 % statt 50 % steuerpflichtig)

  27. Fazit Abgeltungssteuer •  Kein Anlass zur Sorge •  Neuregelungen bieten Chancen •  Handlungsmöglichkeiten sollten im persönlichen Gespräch erörtert werden •  In vielen Fällen bietet es sich an, noch in diesem Jahr tätig zu werden •  Anlageentscheidungen sollten nie aus reinen Steuerüber- legungen getroffen werden

  28. Das Finanzhaus Anlagestruktur des Geldvermögens Geldwerte Substanzwerte Sachwerte Liquidität Bankeinlagen Renten Rentenfonds Versicherungen Aktien Aktienfonds Zertifikate Immobilienfonds VobaCash Geldmarktfonds kurz-/mittelfristig mittel-/langfristig mittel-/langfristig kurzfristig

  29. 1. Überprüfen / Optimieren Sie Ihre Vermögensstruktur. Die Mischung macht‘s! 2. Machen Sie mit Ihrem Berater den Steuer-Check. 3. Nutzen Sie die Chancen der Übergangsphase! 4. Prüfen Sie die Möglichkeiten der steuerlich geförderten Anlageformen. Abgeltungssteuer:Unsere Empfehlung

  30. „10 Gebote“ für Ihre Finanzgeschäfte – damit Sie ruhigschlafen können! • Legen Sie Ihre Finanzen nur in bekannte, kompetente Hände • Machen Sie keine Geschäfte aus reinen Rendite- oder Steuerüber-legungen – Hände weg von undurchsichtigen Finanzkonstruktionen • Investieren Sie in solide Anlagen mit gutem Gefühl • Richten Sie Ihren Finanzrahmen auf Ihre Lebensphase aus • Setzen Sie ab bestimmten Beträgen nicht alles auf eine Karte • Entscheiden Sie sich für Ihre individuell richtige Mischung aus Sicherheit, Liquidität und Rendite • Spekulieren Sie nicht mit Anlagen zur Altersvorsorge oder Ausbildung

  31. „10 Gebote“ für Ihre Finanzgeschäfte – damit Sie ruhigschlafen können! • Prüfen Sie ***Sternchenangebote kritisch, lesen Sie auch das „Kleingedruckte“ • Lassen Sie sich nicht von dicken %-Werbe- oder Schnäppchen- angeboten blenden • Fragen Sie nach der Sicherheit der Produkte bzw. ihrer Anbieter Vertrauen Sie Ihrer örtlichen Bank, die seit Jahren für Menschen und Unternehmen in unserer Region erfolgreich tätig ist!

  32. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Andreas HartmannVolksbank Greven eG

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