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HAGER Partnerschaft Rechtsanw lte

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michiko
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    1. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER HAGER Partnerschaft Rechtsanwälte

    2. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    3. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    4. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    5. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Wo finde ich Software im Gesetz?

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    7. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

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    9. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    10. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    11. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Was ist Software?

    12. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    14. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    15. Gegenstände im Rechtssinn sind Sachen und Rechte von Vermögenswert. Das BGB kennt

    16. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    17. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    18. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    19. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

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    22. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    23. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    24. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    25. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Vertragsarten – rechtliche Kategorien

    26. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    27. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    28. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Nacherfüllung Rücktritt Schadenersatz Minderung Aufwendungsersatz § 439 BGB § 440 BGB § 440 BGB § 441 BGB § 437 BGB Nachbesserung Ersatzlieferung (Mängel- beseitigung)

    29. = gegenseitiger Vertrag, gegen Vergütung Dienste zu leisten Freie Dienstverhältnisse Abhängige Dienstverhältnisse §§ 611 – 630 BGB Arbeitsrecht, HGB, GewO (BGB gilt nur aushilfsweise) Pflichten aus dem Dienstvertrag - persönliche Leistungs- pflicht § 613 BGB Beendigung - Vergütungspflicht Beendigung Durch jederzeitige, unbe- § 611 I BGB - durch fristlose Kündigung bründete Kündigung - Fürsorgepflicht § 626 BGB § 627 BGB §§ 618, 619 BGB - durch fristgemäße Kündigung - Zeugniserteilungspflicht § 622 BGB § 630 BGB

    30. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

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    32. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Keine Scheinselbständigkeit mehr? (§ 7 Abs. 4 SGB IV) „Für Personen, die für eine selbständige Tätigkeit einen Zuschuss nach § 421 l SGB III erhalten, wird widerlegbar vermutet, dass sie in dieser Tätigkeit als Selbständige tätig sind. Für die Dauer des Zuschusses gelten diese als Selbständige.“ Der Existenzgründungszuschuss beträgt bis zu 3 Jahren jährlich degressiv (monatlich 600 €/ 360 €/ 240 €) seit 1.1.2003 in Kraft (einschneidende Änderung Rechtslage)

    33. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Die Kriterien - kein Arbeitnehmer beschäftigt - nur ein Auftraggeber - typische Arbeitnehmertätigkeit - kein unternehmerisches Handeln - früher als Arbeitnehmer in dieser Tätigkeit sind als geregelte Tatbestände (Vermutung der Scheinselbständigkeit nach gesetzlichen Kriterien) weggefallen, aber nach wie vor kann Scheinselbständigkeit vorliegen und geprüft werden (unklare Rechtslage)

    34. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    35. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    36. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Ich- oder Familien AG (Artikel 1; SGB III) für Leistungsempfänger oder nach ABM/SAM Einkommen unter 25.000 € Zuschuss max. 3 Jahre gestaffelt jährlich degressiv (600 €/ 360 €/ 240 €) keine Arbeitnehmer, außer Familienangehörige Seit 1.11.2004 Tragfähigkeitsbescheinigung

    37. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Mini-Jobs (Artikel 1; SGB III) Anhebung Grenze geringfügige Beschäftigung von 325 auf 400 € (ab 1.4.2003) Arbeitgeber 25 % Pauschalabgaben, davon: 12 % Rentenversicherung mit Aufstockungsoption für Arbeitnehmer 11 % Krankenversicherung 2 % Pauschalsteuer incl. Kirchensteuer und SolZ

    38. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Gleitzone 400 € bis 800 € bei Mini-Jobs (Artikel 1; SGB III) Nicht mehr abrupter Anstieg von 22 % auf über 40 % (Gesamt-) Sozialversicherungsbeitrag Arbeitnehmerbeitrag steigt von ca. 4 % ab 400,01 € auf vollen Beitrag bei 800 € (ca. 21 %) Arbeitgeberbeitrag bleibt voll (ca. 21 %) Besteuerung individuell Motivationswirkung soll sein: Nettolohnoptimierung

    39. Werkvertrag Werklieferungsvertrag bezieht sich auf eine Werk- bezieht sich auf eine Werk- Leistung (Herstellung oder leistung + Lieferung des Veränderung einer Sache) Materials § 631 BGB § 651 BGB Rechte (bei Nicht- oder Schlechterfüllung) - vorrangig: Anspruch auf Nacherfüllung § 633 BGB - nachrangig: Anspruch auf - Minderung - Rücktritt - Schadenersatz §§ 634, 635 BGB

    40. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Dienstvertrag Werkvertrag Kaufvertrag „Ablieferung/Abnahme“ „Dienste“ Werk Gegenstand Gewährleistung

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    74. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    75. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Urheberschutz von Datenbanken

    76. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

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    78. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Neuerungen im Urheberrecht - Änderungen zum 01.01.2008 (sog. „zweiter Korb“) Privatkopie Unbekannte Nutzungsarten Forschung und Lehre

    79. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER 1. Privatkopien private Kopien nicht kopiergeschützter Werke bleiben weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt ! Keine Privatkopie von Computerprogrammen Kopierverbot für offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen wird auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt => Nutzung von illegalen Tauschbörsen wird damit klarer erfasst Verbot, den Kopierschutz zu „knacken“ bleibt bestehen

    80. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Urheberrecht wird auf bislang unbekannte Nutzungsarten ausgedehnt: es ist möglich, dass Urheber über seine Rechte auch vertraglich verfügen kann - Urheber erhält besondere Vergütung, wenn sein Werk in neuer Nutzungsart verwendet wird

    81. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER 2. Unbekannte Nutzungsarten Lizenzverträge und Retrodigitalisierung: Verbot zur „Einräumung von Rechten an noch unbekannten Nutzungsarten“ wird aufgehoben aber: nicht einseitige Begünstigung der Verwerter, deshalb sieht Urhebergesetz zwingende Schutz- und Ausgleichsmechanismen vor Deshalb erwächst u.a. dem Urheber bei Nutzungsaufnahme in neuer Nutzungsart ein Anspruch auf angemessene Vergütung

    82. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER 3. Forschung und Lehre Sonderregelungen für Wissenschaft und Forschung: Bibliotheken, Museen, Archive und öffentlichen Einrichtungen ist es erlaubt Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen nur Werke aus Bestand einer privilegierten Einrichtung dürfen zugänglich gemacht werden ausschließlich in den Räumen der Forschungseinrichtungen

    83. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    84. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    85. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    86. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    87. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    88. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    89. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Die Schuldrechtsreform

    90. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER

    91. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Gründe für die Schuldrechtsreform

    92. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Mängel des alten Rechts Rechtsvereinheitlichung

    93. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Ursachen der Mängel des geltenden Rechts

    94. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Gewährleistung und Garantie (§ 437 ff. BGB – neu) Gewährleistung gesetzliche Verpflichtung der Gewähr der Beschaffenheit frei von Sach- und Rechtsmängeln Garantie Einseitige Erklärung zur Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit der Sache (auch Werbeansage)

    95. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Garantie (§ 443 i.v.m. § 475 BGB – neu) Ableitung der Rechte aus in Garantieerklärung oder einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen

    96. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Mängel des geltenden Rechts

    97. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Der Kaufvertrag

    98. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Der Fehlerbegriff § 434 BGB

    99. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Der Fehlerbegriff § 434 BGB II

    100. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Die Gewährleistungsrechte

    101. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Nacherfüllung Rücktritt Schadenersatz Minderung Aufwendungsersatz § 439 BGB § 440 BGB § 440 BGB § 441 BGB § 437 BGB Nachbesserung Ersatzlieferung (Mängel- beseitigung)

    102. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Nacherfüllung (§ 439 BGB – neu)

    103. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Rücktritt (§ 440 i.v.m. § 323 BGB – neu)

    104. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Minderung

    105. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Schadensersatz (§ 440 i.V.m. §§ 280 - 282 BGB – neu

    106. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Gewährleistungsfristen für Bau

    107. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Verjährung (§ 195 BGB – neu) regelmäßig: 3 Jahre Kaufrecht: 2 Jahre allgemein

    108. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    109. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Verjährungsfalle Kaufrecht

    110. Die Beseitigung der „Gewährleistungsfalle“

    111. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Systematik des neuen BGB-Kaufrechts

    112. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Exkurs Verbrauchsgüterkauf*

    113. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Abweichende Vereinbarungen

    114. Beweislastumkehr

    115. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Verjährung beim Verbrauchsgüterkauf ( § 475 Abs.2 BGB neu) neue Sachen 2 Jahre gebrauchte Sachen 1 Jahr

    116. Rückgriff des Unternehmers

    117. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Der Werkvertrag Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

    118. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Werkvertragsrecht*

    119. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Gründe für Reform*

    120. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Änderungen*

    121. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Mangel am Werk*

    122. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Der Fehlerbegriff § 633 BGB

    123. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Mängelansprüche*

    124. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Nacherfüllung

    125. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Selbstvornahme

    126. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Rücktritt

    127. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Minderung

    128. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Schadensersatz

    129. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Verjährung der Mängelansprüche im BGB

    130. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Verjährung des Vergütungsanspruchs

    131. HAGER & BRAUNE RECHTSANWÄLTE - STEUERBERATER - WIRTSCHAFTSPRÜFER Anwendbarkeit des neuen Rechts

    132. Die allgemeine Überleitungsvorschrift

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