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Frühkindliche Bildung Grundschule

Kultusministerium aktuell:. Frühkindliche Bildung Grundschule. Christa Engemann 02. September 2013. Sommerakademie 2./3. September 2013. Bad Wildbad. Gelingensbedingungen für die Umsetzung. des Rechtsanspruchs. Schaffung von Plätzen geeignete Fachkräfte Qualität muss stimmen

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  1. Kultusministerium aktuell: Frühkindliche BildungGrundschule Christa Engemann 02. September 2013 Sommerakademie 2./3. September 2013 Bad Wildbad

  2. Gelingensbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs • Schaffung von Plätzen • geeignete Fachkräfte • Qualität muss stimmen Oberste Priorität: Blick aufs Kind Christa Engemann, Ref. 33

  3. Schaffung von Plätzen • Bund: 2 Investitionsprogramme • 2008-2013: 298 Mio. € • 2013-2014: 78 Mio. € • Bund: Förderung der Betriebsausgaben • 2012: 55 Mio. € • 2013: 91 Mio. € • Land: Pakt für Familien mit Kindern 1.12.2011 (u.a. zusätzliche Mittel für Förderung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung; § 29c FAG) • 2012: 315 Mio. €(Erhöhung auf 444 Mio. €) • 2013: 325 Mio. €(Erhöhung auf 477 Mio. €) • 2014: 68% der Betriebsausgaben(einschl. Bundesmittel) Christa Engemann, Ref. 33

  4. Schaffung von Plätzen Beantragte Mittel in Mio. Euro Christa Engemann, Ref. 33

  5. Befristetes Flexibilisierungspaket U3 Befristetes Flexibilisierungspaket zur gelingenden Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 1. August 2013 auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Gemeinsame Empfehlung des Kultusministeriums, der Kommunalen Landesverbände, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, der Kirchen, kirchlichen und freien Trägerverbände vom 26. Juni 2013 Christa Engemann, Ref. 33

  6. Befristetes Flexibilisierungspaket U3 Leitprinzipien • Blick aufs Kind • Befristung mit Überprüfung (1.8.2013 – 31.7.2015) • Verantwortungsgemeinschaft: Land, kommunale Landesverbände, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Kirchen, kirchliche und freie Trägerverbände • Entbürokratisierungen / Vereinfachungen / Flexibilisierungen • bisherige Ausnahmegenehmigungen / Ausnahmezulassungen / Einzelfallentscheidungen KVJS • Stärkung der Selbstverantwortung der Träger: Erklärung / Selbstverpflichtung des Trägers / Qualitätssicherung Christa Engemann, Ref. 33

  7. Kernpunkt 1: Betriebserlaubnis • Investitionen • Verwendungsnachweis und Betriebserlaubnis werden entkoppelt. Betriebserlaubnis kann nachgereicht werden • Betriebsbereitschaft: Außenfassade oder Außenanlage müssen nicht fertig gestellt sein • Verfahrenserleichterung • Erarbeitung technischer Vereinfachungen durch KVJS (Verständigung zwischen KM, KLVn und KVJS; Abstimmung mit Kirchen, kirchlichen und freien Trägerverbänden) Christa Engemann, Ref. 33

  8. Kernpunkt 2: Erweiterung der Rahmenbedingungen • wenn entsprechend mehr Personal eingesetzt wird: Aufnahme von 1 bis 2 Kinder zusätzlich zur Höchstgruppenstärke (10 Kinder) in eine Krippengruppe. Erklärung des Trägers notwendig • sofern ein Eingewöhnungskonzept vorliegt und während der Eingewöhnungsphase von Kindern unter drei Jahren zwei Fachkräfte in der Gruppe tätig sind: Aufnahme von einzelnen Kindern im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten in Kiga-Gruppen möglich • Platzsharing: • bis zu 20% der Plätze können doppelt belegt werden, ohne dass die Rahmenbedingungen verändert werden müssen. • zusätzliche Meldung an das KVJS-Landesjugendamt nicht erforderlich • bis zu max. 40% der Plätze können doppelt belegt werden bei einer Personalerhöhung um 0,25 Stellen • Meldung an das KVJS-Landesjugendamt über eine Selbstverpflichtung des Trägers • Raumsharing: • Zwei Gruppen können sich zeitversetzt einen Raum teilen, wenn die entsprechenden hygienischen Bedingungen erfüllt sind (z.B. Halbtagsgruppen und Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) Christa Engemann, Ref. 33

  9. Kernpunkt 3: Personal in Kindertageseinrichtungen • Erweiterung Fachkräftekatalog (KitaG § 7) mit Evaluation (einschl. Modell PiA) • Ausländische Fachkräfte • Multikulturelle Teams • Träger kann entscheiden, in welchem Umfang er die Person mit ausländischer Qualifikation als Fachkraft auf den Mindestpersonalschlüs-sel anrechnen lässt – während des notwendigen Anpassungslehrgangs zur Anerkennung als Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in • Abbau bürokratischer Hürden bei kurzfristigen Vertretungsregelungen • Zeitraum bis zu vier Wochen • Selbstverantwortung des Trägers: Einsatz von geeigneten Kräften zur Vertretung, u.a. Aufstockung von Teilzeitkräften, Reduzierung der Öffnungszeiten, Trägervereinbarungenmit benachbarten Kitas, Bildenvon Pools für Fachkraftaushilfen Christa Engemann, Ref. 33

  10. Kernpunkt 4: Baurecht Dem Brandschutz muss Rechnung getragen werden. • Aufnahme von Kinder unter drei Jahren in bestehende Kitas • Keine verfahrenspflichtige Nutzungsänderung gegeben, wenn diese Kinder sich bestimmungsgemäß in Räumen aufhalten, aus denen man ebenerdig direkt ins Freie gelangen kann. Diese Anforderung erfordert nicht zwingend Türen, aber niedrige Brüstungen. • Einrichtungen von Kitagruppen in Räumen von Grundschulen • Es liegt grundsätzlich eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung vor, die verfahrenspflichtig ist, wenn Kinder unter drei Jahren in bestehende Grundschulen aufgenommen werden sollen. Christa Engemann, Ref. 33

  11. Kernpunkt 5: Außengelände • Orientierungswert des KVJS-Landesjugendamts: 10 qm pro Kind • Mindestfläche: 4 qm pro Kind • Unterschreiten dieser Mindestfläche (z.B. in Großstädten), Lösungen: • Größe der Gruppenräume liegt über Mindeststandard oder zusätzlich ein großer Mehrzweckraum • Unmittelbare Nähe: öffentlicher Spielplatz oder Grünanlage oder Waldgebiet • Verankerung in der pädagogischen Konzeption: täglicher Aufenthaltder Kinder im Freien Christa Engemann, Ref. 33

  12. Befristetes Flexibilisierungspaket U3 Die Trägerverbände unterstützen dies und empfehlen ihren Trägern, auf der örtlichen Ebene gemeinsam mit den Kommunen flexible Lösungen umzusetzen, um möglichst allen nachfragenden Eltern ein Betreuungsangebot für ihre Kinder machen zu können. Ein zentrales Anmeldever-fahren trägt zur organisatorischen Vereinfachung und besseren Planung bei. Aus: Befristetes Flexibilisierungspaket U3 vom 26. Juni 2013 Christa Engemann, Ref. 33

  13. geeignete Fachkräfte Maßnahmenbündel • Ausbau Erzieher/innen-Ausbildung seit 2007/2008 • Anstieg: 8.800 auf 10.300 im Schj. 2011/12 • Qualifizierungsmaßnahmen für Wiedereinsteigerinnen • Ermutigung zum Wiedereinstieg (10 wöchige Qualifizierungsmaßnahmen) • Studiengang Frühe Bildung an 10 Hochschulen in BW mit Abschluss „Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge“ • Erweiterung Fachkräftekatalog (Änderung KitaG §7) u.a. Praxisintegrierte Ausbildung, Fachkräftekatalog, Erweiterung der Ausbildung, Erhöhung der Kapazitäten Christa Engemann, Ref. 33

  14. Studiengang - Frühe Bildung SRH Heidelberg PH Heidelberg EH Ludwigsburg PH Ludwigsburg PH Karlsruhe PH Schwäbisch Gmünd HS Esslingen UNI Tübingen 2012 EH Freiburg PH Weingarten PH Freiburg Christa Engemann, Ref. 33

  15. geeignete Fachkräfte Erweiterung Fachkräftekatalog (Änderung KitaG §7) • Qualifikationen mit schulischem und hochschulischem Abschluss • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Logopäden • zusätzliche Qualifizierung (gesetzl. Auftrag, Kinderschutz, Aufsichtspflicht, Bindungstheorie, Eingewöhnungskonzept, Orientierungsplan) • Personen mit ausländischen Qualifikationen Multiprofessionelle Teams Multikulturelle Teams Christa Engemann, Ref. 33

  16. Evaluation Evaluation ab Herbst 2013 mit folgenden Teilen • Einstellungspraxis der Träger • Multiprofessionelle Teams • Arbeitsprozesse • Arbeitszufriedenheit • Qualität der pädagogischen Arbeit • Persönlichkeit der Fachkraft Christa Engemann, Ref. 33

  17. Peter Bauerseit 01.09.2011Erzieher in einer Krippe Ausbildung:Fachschule für Sozialpädagogik„Europaklasse“ Fachkräfte PiA seit 2012/2013 • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) an den Fachschulen für Sozialpädagogik • versch. Modelle der Verknüpfung von Theorie und Praxis • Ausbildungsvergütung während der dreijährigen Ausbildung • zusätzliche Zielgruppen (höher qualifizierte Auszubildende, mehr männliche Bewerber, abgeschlossene andere Berufe) • Steigerung der Attraktivität Christa Engemann, Ref. 33

  18. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Schuljahr 2012/13 praxisintegriert Christa Engemann, Ref. 33

  19. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Christa Engemann, Ref. 33

  20. LÄNDERMONITOR 2013 Betreuungsschlüssel – Kinder pro Vollzeitkraft Krippen: jünger als drei Jahre Kindergärten: Dreijährige bis Schuleintritt Quelle: Ländermonitor 2013 Bertelsmann Stiftung , 04.07.2013 Christa Engemann, Ref. 33

  21. www.kindergarten-bw.de Blick aufs Kind Redaktion: Christa Engemann, Ref. 33 Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33

  22. GrundschuleBildungsplanreform und Schulversuche Christa Engemann 02. September 2013 2 + ? = 9 Sommerakademie 2./3. September 2013 Bad Wildbad

  23. Bildungsplan Kontingentstundentafel Grundschule seit 2004 * vor 2004: 90 Stunden Christa Engemann, Ref. 33

  24. Bildungsplanreform 2015 Arbeitsgrundlage für Kommissionen Kontingentstundentafel der Grundschule ab 2015 www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/kultusportal-bw/pdf/Kontingentstundentafel%20GS.pdf Bildungsplanreform 2015 www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/bildungsplanreform2015 Christa Engemann, Ref. 33

  25. Bildungsplan Bildungsplanreform 2015 Bildungsplan 2015 GS • Beirat: Leitung Frau MD; beratende Gremien des KM, Lehrerverbände, Vertreter der Regierungsfraktionen, Wissenschaft, Wirtschaft, Kirchen • Lenkungsgruppe: Leitung Frau MD; AL KM, LS • Projektgruppe: Leitung KM; RL KM, LS • Zeitplan: • abgestimmtes Eckpunktepapier an Lenkungsgruppe (Ende 2012) • sog. Basispläne an KM (Einbeziehung der KMK-Standards D und M)(Ende 2012) • Auftaktveranstaltung (Ende 2012) • Entwürfe D und M (Mai 2013, 1. Entwurf; Juli 2013, 2. Entwurf) • Erprobung D und M (Schuljahr 2013/14) in den Klassen 1-4 • Einführung Klassen 1 u. 2 (Schuljahr 2015/16) • Einführung Klasse 3 (Schuljahr 2016/17) • Einführung Klasse 4 (Schuljahr 2017/18) Christa Engemann, Ref. 33

  26. Bildungsplan Bildungsplanreform 2015 21-Erprobungs-Grundschulen • Deutsch und Mathematik • Beginn: Schuljahr 2013/2014 • pro Staatliches Schulamt eine Grundschule • Grundlage – Entwurfsfassungen: 11. Juli / 8. August • Auftrag • Erprobung: Deutsch und Mathematik • Austausch zwischen den Erprobungs-Grundschulen • Dokumentation der Ergebnisse • 1. Treffen der Erprobungs-Grundschulen: 11. Juli 2013 • 2. Treffen der Erprobungs-Grundschulen: 13. Sept. 2013 Christa Engemann, Ref. 33

  27. Bildungsplan Bildungsplanreform 2015 Deutsch, Mathematik, MeNuK Vorgaben • Einbau der KMK-Standards Deutsch und Mathematik • Perspektivrahmen Sachunterricht • Kunst, Partizipation, Pädagogik • Ergebnisse aus Studien (z.B. IQB-Ländervergleich Okt. 2012, VERA) • neue wissenschaftliche Erkenntnisse • bewährte Elemente • Was ist neu? Christa Engemann, Ref. 33

  28. Grundschuleohne Noten Deutsch „Die Entwicklungsunterschiede der Kinder bestimmen den Unterricht und fordern Differenzierung und Individualisierung. Neben einer genauen Eingangserhebung ist auch eine fortlaufende Beobachtung der Entwicklung notwendig, um alle Kinder gezielt unterstützen zu können. Dies gilt gleichermaßen für Kinder mit Sprachschwierigkeiten, Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, aber auch für Kinder mit besonderer Sprachbegabung.“ Bildungsplan 2004, Deutsch, S.42 „Mindestens eine Buchpräsentation am Ende des Anfangsunterrichts und am Ende der Grundschulzeit sind verpflichtend.“ ! Bildungsplan 2004, Deutsch, S.44 „Das Vorbereiten und Halten von kleinen Vorträgen und Präsentationen zu selbstgewählten, sachbezogenen Themen gehört ebenfalls dazu.“ Bildungsplan 2004, Deutsch, S.46 Christa Engemann, Ref. 33

  29. Grundschuleohne Noten Mathematik „Verlässliche Kopfrechenzeiten, eventuell gestützt durch schriftliche Notizen, trainieren schnell abrufbares Wissen und Können. Verlässliche Knobelzeiten stärken strategisches Denken und Spaß an der Mathematik. In Rechenkonferenzen werden in der Schülergruppe unterschiedliche Lösungswege präsentiert, diskutiert und überprüft.“ „Die Beteiligung an Mathematik-Wettbewerben erleben die Schülerinnen und Schüler als besonders motivierende Herausforderung.“ Bildungsplan 2004, Mathematik, S.57 Christa Engemann, Ref. 33

  30. IQB Konsequenzen aus Ergebnissen Jahrestagung Grundschule 2013 für RPn, Schulämter, Fachberater (25.-27. Februar 2013) • Beobachten – Beschreiben – Bewerten – Begleiten • Individuelle Lernprozesse gestalten: „Lust auf Mathematik“ Die Teilnehmer/innen werden für mathematische Inhalte in allen Lebensbe-reichen sensibilisiert und reflektieren deren Berücksichtigung im Unterricht der Grundschule unter Beachtung fächerverbindender Aspekte. Sie kennen wesentliche Faktoren erfolgreichen Lernens im Bereich Mathematik und entwickeln Strategien zur Umsetzung in ihrem Berufsalltag / ihrem Unterricht / ihrer Fortbildungsarbeit. Christa Engemann, Ref. 33

  31. IQB Konsequenzen aus Ergebnissen Inhalte der Tagung: • Mathematik unter den Gesichtspunkten „Staunen, Herausfordern, Entdecken, Experimentieren“ in allen Lebensbereichen aufgreifen und damit individuelle Lernprozesse gestalten • Entwicklung, Diagnose und Förderung mathematischer Kompetenzen • Mathematische Bezüge zu anderen Fächern • Gelungene Beispiele aus der Praxis Tag der Mathematik am 5. Juli 2013 im KM „Mathematik ist überall und unendlich“ Prof. Catherine Lewis, San Francisco:Lesson Study Japan-USA: „Didaktische Anregungen beleben den Mathematikunterricht“ Christa Engemann, Ref. 33

  32. Grundschuleohne Noten Fremdsprachen „Durch Selbstevaluation im Sprachenportfolio kann das Bewusstsein der Lernenden für den erreichten Kenntnisstand und damit auch die Lernerautonomie gestärkt werden.“ Bildungsplan 2004, Fremdsprachen, S.65 Christa Engemann, Ref. 33

  33. Grundschuleohne Noten Mensch, Natur, Kultur „Neue Formen des Lernens bedingen neue Formen der Leistungsbewertung. Zur Präsentation von Unterrichts-ergebnissen und Unterrichtsprozessen sind eine Vielzahl von Darstellungsformen wie Lerntagebuch, Darstellendes Spiel, Aktionen, Ausstellungen und anderes möglich.“„Für jedes Kind ist mindestens eine Projektpräsentation am Ende der Eingangsstufe und im ersten Schulhalbjahr des vierten Schuljahres verbindlich.“ ! Bildungsplan 2004, MeNuK, S.99 Christa Engemann, Ref. 33

  34. Grundschuleohne Noten Untergesetzliche Regelungen • Notenbildungsverordnung vom 5. Mai 1983, (zuletzt geändert 11.11.2009) • Verordnung des Kultusministeriums über die Schülerbeurteilung in Grund- und Sonderschulen vom 23. November 1983, geändert am 11. November 2009, (zuletzt geändert 8. Dezember 2011) • Aufnahmeverordnung vom 10. Juni 1983, geändert am 11. November 2009, (zuletzt geändert 8. Dezember 2011) • Verordnung über Sek. I der Gemeinschaftsschule vom 22. Juni 2012 • Verwaltungsvorschrift über Zeugnisse, Halbjahresinformation und Schulbericht vom 3. Januar 2002, (zuletzt geändert am 11. November 2009) • Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren für die auf der Grund-schule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe vom 11. April 2012 Christa Engemann, Ref. 33

  35. Grundschuleohne Noten Übersicht: Notengebung / Zeugnisse GS Christa Engemann, Ref. 33

  36. Grundschuleohne Noten Aufnahmeverordnung §1 (2) Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, in die insbesondere die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes einfließen. Sie basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobach-tungen des Kindes durch die Lehrkräfte und einer regelmäßigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes und orientiert sich prognostisch an den Anforderungen der weiterführenden Schularten. Christa Engemann, Ref. 33

  37. Grundschuleohne Noten Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren III, 2.2 Basis für die Grundschulempfehlung sind differenzierte kontinuierliche Beobachtungen der Lehrkräfte und die regelmäßige Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung, das Lern- und Arbeitsverhalten, die Stärken und Lernpräferenzen und das Entwicklungspotenzial. Christa Engemann, Ref. 33

  38. Grundschuleohne Noten Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren III, 2.3 Zur Vorbereitung der Grundschulempfehlung erstellt die Grundschule für jede Schülerin und jeden Schüler ein Leistungsprofil (Noten, Präsentationen, ggf. Portfolio).Das Leistungsprofil wird in der Halbjahresinformation der Klasse 4 durch die Noten in den einzelnen Fächern und Fächerverbünden sowie ggf. in verbalen Ergänzungen (z. B. Ausführungen zu besonderen Kompetenzen) sichtbar. Christa Engemann, Ref. 33

  39. Grundschuleohne Noten Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren III, 2.4 Vor der Verabschiedung der Grundschulempfehlung wird das Leistungsprofil den Erziehungsberechtigten durch die Klassenlehrkraft und gegebenenfalls durch eine Fachlehrkraft differenziert, transparent und nachvollziehbar erläutert. Über das Ergebnis der Aussprache berichtet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer der Klassenkonferenz. Christa Engemann, Ref. 33

  40. Grundschuleohne Noten Leistungsbewertung Schulbericht („Lernentwicklungsbericht“), Halbjahresinformation, Zeugnis Leistungsprofil • Noten, verbale Beurteilungen, Präsentationen • ergänzend: Vorträge, Portfolios, Lerntagebücher, Aktionen, Ausstellungen, Projekte, Kompetenzraster Anträge • Ersetzen der Noten durch schriftliche Lernentwicklungs-berichte Schulversuch 2013/14 nach § 22 SchG (Kultus und Unterricht 7/2013) • 10 GS, davon 5 GMS Christa Engemann, Ref. 33

  41. Erfolg in der Schule hat viele Seiten Lernen hatviele Seiten Schule hatviele Seiten Alle Talente bestmöglichnutzen! Elternengagement hat viele Seiten Das Leben hatviele Seiten Christa Engemann, Ref. 33

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