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Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12. Schulgesetzänderung Dezember 2011. ... über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und Gymnasien der Normalform

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Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

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Presentation Transcript


  1. GrundschulempfehlungSchuljahr 2011/12

  2. Schulgesetzänderung Dezember 2011 ... über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und Gymnasien der Normalform • §1: Grundschulempfehlung (GE) aufgrund pädagogisch-fachlicher Sicht (Beschluss der Klassenkonferenz) als pädagogische Gesamtwürdigung : „...die Leistungen in den einzelnen Fächern und Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird.“ • §2: Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ... kann ein „besonderes Beratungsverfahren“ erfolgen. • §3: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht. Sie müssen die Grundschulempfehlung der aufnehmenden Schule nicht vorlegen.

  3. Ablauf des Übergangsverfahrens Informationsabend der Grundschule mit den weiterführenden Schulen + beruflichen Schulen Januar2012 Intensive Beratung der Eltern durch die Grundschullehrkräfte bis 17.2.12 bis 14.02.12 Grundschulempfehlung wird erstellt Ausgabe der Halbjahresinformation mit der Grundschulempfehlung an der Friedrich-Schiller-Schule Fr, 17.02.12 Anmeldung aller Kinder an den weiterführenden Schulen, auch wenn Beratungsverfahren nicht abgeschlossen 28./29.3.

  4. Grundschulempfehlung Beschluss der Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin/ des Schulleiters • Grundlagen • Pädagogische Gesamtwürdigung • schulische Leistungen • Lern- und Arbeitsverhalten • bisherige Entwicklung des Kindes • Stärken und Lernpräferenzen • Entwicklungspotential • Orientierungshilfe • Halbjahresinformation ∅ in D u. M • mind. 2,5 ▶ Gymnasium • mind. 3,0 ▶ Realschule Eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule/ Werkrealschule wird ausgesprochen, wenn erwartet werden kann, dass das Kind den Anforderungen der weiterführenden Schulart entspricht.

  5. Grundschulempfehlung allgemeine Regelung • Neu: Gemeinsame Ausgabe von Halbjahresinformation, Grundschulempfehlung • Neu: Zeitfenster der Ausgabe • 1. Februar 2012 bis spätestens 1. März 2012 • Neu: Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am • „besonderen Beratungsverfahren“ wünschen • Rückmeldung der Eltern muss spätestens 4 Schultage • nach Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen

  6. Formularsatz der Grundschulempfehlung

  7. Formularsatz der Grundschulempfehlung

  8. Formularsatz der Grundschulempfehlung

  9. Formularsatz der Grundschulempfehlung

  10. Formularsatz der Grundschulempfehlung

  11. Das „besondere Beratungsverfahren“ • Neu: Eltern wählen ein Beratungspaket aus • Grundschulen geben Anmeldungen an zuständige schulfremde Beratungslehrkraft.

  12. Formale Schritte zum„besonderen Beratungsverfahren“ • Eltern erhalten GE mit der Halbjahresinformation Klasse 4GE muss weiterführender Schule nicht vorgelegt werden • GE ist Anmeldeformular zur Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ beigelegt • Eltern melden innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der GE der Grundschule ihre Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ mit • Grundschulen geben Anmeldungen an zuständige schulfremde BL • BL planen Erstgespräche sowie mögliche Termine für Gruppentestungen

  13. Schritte der BL im„besonderen Beratungsverfahren“ • Einladung zum Erstgespräch durch BL • möglich über Sekretariat der zuständigen Grundschule (Formular mit Terminvorschlag) • Erstgespräch mit Eltern • Anliegen und Fragestellungen herausarbeiten, die in Einzelfällen bereits geklärt werden • Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte • BL berät mit den Eltern, ob eine Testung sinnvoll ist • BL entscheidet je nach Fragestellung über Art des Verfahrens sowie die Testform (Einzel/Gruppe) • Rückmeldegespräch mit den Eltern • diagnostische Ergebnisse werden hinsichtlich Elternanliegen reflektiert

  14. Zentrale Aufgabe der BL ist die Unterstützung und Begleitung von Eltern bei deren Entscheidungsfindung. • Unabhängig vom Verlauf der Beratung sowie möglicher Testergebnisse können Eltern sich für eine Schulart entscheiden und ihr Kind dort anmelden. (Elternwille) • Die Eltern entscheiden, wer von Inhalten und Verlauf der Beratung Kenntnis erhält. Das gilt auch für Testergebnisse. (Schweigepflicht)

  15. Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Elternmotivation für Beratung – Durch Stärkung des Elternwillens, entscheiden Eltern, an welcher Schulart sie ihr Kind anmelden Beratung kann nun für vielerlei Fragestellungen und Anliegen genutzt werden. Eltern erweitern ihre Informationsbasis, auf deren Grundlage sie eine Entscheidung über den Bildungsweg ihres Kindes treffen Elternmotivation für Beratung – Beratungsverfahren als einer von zwei Wegen, eine Änderung der verbindlichen GS-Empfehlung anzustreben Entspricht auch Gemeinsame Bildungsempfehlung nicht den Wünschen der Eltern, Aufnahmeprüfung als letzter Ausweg

  16. Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und Fragestellungen Anliegen und Fragestellungen der Eltern können vielfältig sein,Kind, Schularten sowieregionale Schulangebote betreffen Möglicherweise kann das zentrale Elternanliegen hier bereits geklärt und die Beratung beendet werden Kein Erstgesprächkeine Klärung der Elternanliegen Die Änderung der GE hin zu einer höheren Schulart wurde bisher als gemeinsames Anliegen aller Eltern, die am Beratungsverfahren teilnahmen, zugrunde gelegt

  17. Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte Fragestellungen und Anliegen der Eltern als Ausgang diagnostischer Schritte - Einbeziehung Dritter möglich (Schweigepflicht) Tests optional – über Art des Verfahrens und Testform (Einzel-/ Gruppentestung) entscheidet BL Gruppentestungen weiter möglich Testdiagnostisches Vorgehen für alle streng vorgegeben Gruppentestungen mit PSB4-6R sowie CFT20- Teil 1 mit dem Ziel „möglichst neutrale Informationen“ zum Leistungsstand und -potential des Kindes zu erhalten

  18. Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Rückmeldegespräch mit Eltern Diagnostische Ergebnisse (Tests, Fragebogen, Beobachtungen, Informationen Dritter etc.) werden hinsichtlich des Elternanliegens reflektiert BL und Eltern entscheiden, in wie weit die Teilnahme Dritter sinnvoll ist(Einverständnis der Eltern notwendig) RückmeldegesprächEltern, Klassenlehrkraft, BL Sichtweisen zur GE wurden in einem kurzen Gespräch durch Beobachtungen während der Testung sowie Testergebnisse ergänzt Gesprächsteilnehmer/innen waren festgelegt. Die Eltern konnten wählen, ob die Klassenlehrkraft dabei war

  19. Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Elternrecht GBE entfällt Weder Klassenkonferenz noch BL geben aufgrund der durch das Beratungsverfahren erweiterten Informationsbasis ein Votum ab Eltern entscheiden, inwieweit sie die Inhalte und Ergebnisse der Beratung nutzen Gemeinsame Bildungsempfehlung (GBE) GBE durch Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung,BL hat eine Stimme GBE für Eltern verbindlich Bei Dissens Anmeldung zur zentralen Aufnahmeprüfung für die gewünschte weiterführende Schulart möglich

  20. Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Vertraulichkeit, Schweigepflicht Anmeldung über Grundschule Eltern entscheiden, wer Kenntnis über Inhalte der Beratung bzw. mögliche Testergebnisse erhält Schweigepflichtsentbindung zur Einbeziehung Dritter (z.B. Lehrkräfte) Lehrkräfte werden in der Regel nicht über neue Erkenntnisse (z.B. Testergebnisse) informiert keine Vertraulichkeit Anmeldung über Grundschule In der Regel Eltern im Beisein der Klassenlehrkraft über Beobachtungen und Ergebnisse der Testungen informiert Information an Klassenkonferenz über zusätzliche Informationen durch Test und Rückmeldegespräch

  21. Beratungsverfahren: Was ändert sich?- Zusammenfassung - Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Elternmotivation für Beratung – individuelle Fragestellungen Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und Fragestellungen Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte, Test optional Rückmeldegespräch mit Eltern als gemeinsame Reflexion GBE entfällt, BL hat keine formal entscheidende Rolle bei der GE Vertraulichkeit, Schweigepflicht • Elternmotivation für Beratung – mögliche Änderung der GE • Kein Erstgesprächkeine Klärung der Elternanliegen • Festgelegtes testdiagnostisches Vorgehen für alle (Gruppentestung) • Festgelegtes RückmeldegesprächEltern, Klassenlehrkraft, BL • GBE durch Klassenkonferenz BL hat eine Stimme • keine Vertraulichkeit

  22. Organisatorischer und zeitlicher Rahmen Schuljahr 2011/12

  23. Das Kind richtig einschätzen Vergessen Sie bitte nicht, dass bei der Entscheidung für eine Schulart Ihr Kind im Mittelpunkt stehen sollte! Bitte beobachten Sie möglichst objektiv: • 1. Wie fasst mein Kind Neues auf? • Je mehr ein Kind in der weiterführenden Schule lernen muss, desto • besser muss die Auffassungsgabe sein. • Wie schnell versteht es Anweisungen für häusliche Tätigkeiten? • Findet es selbstständig Lösungen? • Wie viel Hilfe braucht es um neuen Stoff aus der Schule zu Hause umsetzen zu können?

  24. 2. Wie gut ist das Gedächtnis meines Kindes? • Wie schnell lernt es auswendig? • Wie gut kann es sich das Gelernte nach längerer Zeit wiedergeben? • Wie viel kann es vom Unterricht zu Hause erzählen? • Wie viel Übung braucht es zum Erlernen neuen Stoffes?

  25. 3. Welchen sprachlichen Entwicklungsstand hat mein Kind? • Besonders im Gymnasium werden hohe Anforderungen an die Sprachfähigkeit gestellt. • Wie groß ist sein Wortschatz? • Wie erklärt es Sachverhalte, wie erzählt es? • Wie berichtet es von Gelesenem/Gesehenem/Erlebtem? • Wie sicher und flüssig schreibt es?

  26. 4. Wie lernt und arbeitet mein Kind? • Die Begabung eines Kindes alleine sichert keinen Schulerfolg. Lern- und Arbeitstechniken werden in höheren Klassen immer wichtiger. • Wie selbstständig arbeitet es? • Wie ausdauernd kann es arbeiten? • Wie zuverlässig bearbeitet es (unangenehme) Aufgaben? • Wie sorgfältig arbeitet es?

  27. 5. Wie konzentrationsfähig ist mein Kind? • Wie lange bleibt es bei der Sache? • Wie reagiert es beim Spielen oder Arbeiten auf Störungen? • Kann es auch langweilige Aufgaben konzentriert erledigen? • 6. Wie verhält sich mein Kind in der Gemeinschaft? • Das Lernen hängt stark vom Wohlbefinden in der Gemeinschaft ab. Kontaktängste/Anpassungsschwierigkeiten erschweren das Lernen. • Wie sind die Kontakte zu Kindern und Erwachsenen? • Wie verhält es sich in besonderen Situationen (z.B. Festen, Urlaub,..)

  28. 7. Wie belastbar ist mein Kind? • Die neuen Bedingungen an der weiterführenden Schule stellen hohe Anforderungen an die körperliche und seelische Belastbarkeit. • Welche Reaktionen zeigt es vor besonderen Ereignissen? • Wie stabil ist seine Gesundheit? • Wie groß ist das Durchhaltevermögen z.B. bei körperlichen Belastungen, beim Üben eines Musikinstruments, ...

  29. Anmeldung bei den weiterführenden Schulen • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung • Mittwoch, 28. März 2012 • Donnerstag, 29. März 2012 • Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilgenommen haben • Bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2012

  30. Anmeldung • Vorlage der Bestätigung der Grundschule • Keine Vorlage der Grundschulempfehlung bzw. des Halbjahreszeugnisses • Ausnahmen: • Privatschulen • Bilinguale Gymnasien • Gymnasien mit Hochbegabtenzügen Aufnahmekriterien: Die Entscheidung darf nicht von der GSE abhängig gemacht werden – weiterführende Schulen müssen sich ihr eigenes Bild machen. Die Wahl der Eltern ist für die Schule und die Schulverwaltung rechtsverbindlich. Es besteht aber kein Anspruch auf eine bestimmte Schule.

  31. Rückmeldung der weiterführenden Schule • Mehrfachan-meldungen werden unterbunden • Grundschule führt Übersicht über die Anmeldung ihrer Schülerinnen und Schüler • Anmeldebe-stätigung darf keine Aufnahme-bestätigung sein

  32. Rückmeldung • Kind wird anderer Schule zugeteilt • Meldung weiterführende Schule an Grundschule • Kind erreicht Ziel der Grundschule nicht oder Kind wiederholt freiwillig Klasse 4 • Meldung Grundschule an weiterführende Schule • Kooperation Grundschule – weiterführende Schule Gespräche über einzelne Schüler sind nur mit Zustimmung (Einverständniserklärung) der Eltern möglich.

  33. Informationsveranstaltung zum Übergang von derGrundschule in weiterführende Schulen Vorstellung der Schulprofile WRS / RS / Gym / BS Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2011 haben Sie die Einladung zum Infoabend bezüglich der neuen Regelungen zum Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen am 17. Januar 2012 erhalten. In dieser Einladung wurde auch schon der zweite Infoabend zu diesem Thema am 31. Januar 2012 angekündigt. Hiermit lade ich Sie auch im Namen der Schulleiterin der Friedrich-Silcher-Schule Malmsheim, Frau Hochmuth zu diesem Infoabend am Dienstag, 31. Januar 2012, um 19 Uhr in die Aula des Schulzentrums Renningen herzlich ein. Es erwarten Sie 4 Vorträge zu den Schulprofilen der weiterführenden Schulen: ab 19.00 Uhr zur Werkrealschule Herr Rektor Kicherer ab 19.30 Uhr zur Berufsschule Frau Binder ab 19.50 Uhr zur Realschule Frau Realschulrektorin Renner ab 20.30 Uhr zum Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Klingler Einlass in die Aula ist nur zu Beginn der Vorträge möglich! Die Werkrealschule bietet am 08. März, die Realschule am 15. März und das Gymnasium am 02. März eine Schulführung an (wird nochmals mit Zeitangabe in den Stadtnachrichten veröffentlicht.) gez. G. Kicherer (Rektor)

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