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Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung

Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung. Ein Fall beim KJSD wird bekannt. 1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste 2. Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste

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Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung

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Presentation Transcript


  1. Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung

  2. Ein Fall beim KJSD wird bekannt... • 1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und • Jugendschutzdienste • 2. Arbeitsinhalte der Kinder- und • Jugendschutzdienste • 3. Zugangswege zum Kinder- und • Jugendschutzdienst • 4. Der Erstkontakt • 5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur • Stabilisierung der Lebenssituation • 5. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt... • 6. Beendigung des Beratungssettings

  3. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste Der Kinder und Jugendschutzdienst... • ...vertritt Kinderrechte • ...ist eine ambulant arbeitende Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle • ...arbeitet nach dem kindzentrierten Ansatz • ...ist aufsuchend • ...arbeitet unter Schweigepflicht • ...ist ständiger Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche • ...leitet in Krisensituationen sofortige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein

  4. Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste • Schutz bieten vor weiteren Gefahren • Anbieten von Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und für die künftig Lebensgestaltung • Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener Gewalt • Unterstützung und Hilfe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren • Vermittlung sowie Begleitung von Kontakten zu erzieherischen, sozialen, medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen

  5. Vorstellung der Familie und des Zugangs • Erstinformationen/ Zugangswege im Fall • 1. Jugendamt • 2. Kindergarten • 3. Polizei

  6. Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienste

  7. Der Erstkontakt mit der Mutter 1. Klärung des Schutzes 2. Anamnese / Situationsklärung 3. Auftragsklärung / Zugang zum Kind • Stabilisierung der Lebenssituation • Stärkung und Hilfen für Tochter • Traumaberatung • Gerichtsbegleitung

  8. Der Erstkontakt • Erstgespräch erfolgt • erste Auftragsklärung wird vereinbart • Grunddaten der Klienten werden erfasst (freiwillig)‏ • Motivation und Überweisungskontext werden geklärt • Beziehungsaufbau, Vertrauensebene schaffen, • Kind/ Jugendlichen über seine Rechte aufklären • Kind stärken, dass es den Weg mit geht • Informationen sammeln und geben

  9. Ziele • Schutz des Kindes herstellen bzw. überprüfen • zu entsprechenden Institutionen Kontakt aufnehmen • (Polizei, Jugendamt, Inobhutnahmestelle, Klinik) • Hilfeplanung nach §36 KJHG • Krisenintervention bei Suizidalität und Selbstverletzendem Verhalten

  10. Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind • Kinderschutzdienst • Gespräch mit dem nicht misshandelnden Elternteil oder anderem Familienmitglied bzw. Vertrauensperson • Gibt es weitere Opfer? • wenn ja, Kontaktaufnahme • Zugänge/ Kontakt zu • Einbeziehung des Jugendamtes • in Zusammenarbeit mit der • Polizei, Jugendamt u.a.

  11. Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind • Kinderschutzdienst • Information über mögliche familienrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Interventionen • evtl. Rechtsanwalt/in einschalten, Weissen Ring informieren • Zugänge/ Kontakt zu • Jugendamt, Rechtsanwalt/in, Familiengericht, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft • Polizei, Frauenhaus

  12. Arbeit mit dem betroffenen Kind und dem System 1. Familiengespräch 2. psychosoziale Beratung und Begleitung des 8-jährigen durch einen Kollegen des KJSD 3. psychosoziale Beratung und Begleitung der Tochter 4. psychosoziale Beratung und Begleitung der Mutter 5. psychosoziale Beratung und Begleitung der weiteren zwei betroffenen Mädchen

  13. Psychosoziale Beratung des Kindes • langfristig, kindzentriert, geschlechtsspezifisch • solange, wie das Kind es benötigt • Traumaberatung • stabilisierende Verfahren, die vor Überflutung schützen • Erstaufarbeitung • Beratung zu Alltagserfahrungen und Lebensplanung • Sexualaufklärung • bei sexueller Gewalt

  14. Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation.... • 1. Jugendamt • Unterhaltsvorschuss / ASD • Erziehungsberatung • Soziale Gruppenarbeit • Erziehungsbeistandschaft • Heimeinweisung • Sozialpädagogische Familienhilfe • 2. pro familia Schwangerschaftsberatungsstellen/ • Stiftung Mütter in Not • 3. Shia – Verein zur Kinderbetreuung • 4. Schule und Kindergarten • 5. Kinderärztin

  15. Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation.... ...im Rahmen der Gerichtsbegleitung: 1. Rechtsanwälte 2. Gutachter 3. Polizei 4. Staatsanwaltschaft 5. Versorgungsamt/ OEG 6. Weisser Ring

  16. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation

  17. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt..... • KJSD • berät Kind und Eltern, bzw. Bezugspersonen • Opferschutzmaßnahmen einleiten ( Weisser Ring, richterliche Vernehmung) • stellt Schutz des Kindes • her • einschalten eines/r • Rechtsanwaltes/in Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht • Anzeigeaufnahme • Ermittlungen • erste Vernehmung des Kindes • eventuell richterliche • Vernehmung oder zivilrechtliche • Maßnahmen

  18. Begleitung bei Gerichtsverfahren • Vorbereitung auf die Verhandlung (Gericht besuchen, mit Richter/in sprechen, Gespräche bei dem Rechtsanwalt/ der Rechtsanwältin, Vorbereitung der Angehörigen/ Geschwister, Vorbereitung Zeugenschutzzimmer) • Einleitung einer Nebenklage • Begleitung des Kindes während der Verhandlung • Vermeidung des Kontaktes zwischen Täter und Opfer

  19. Ergebnisse der Gerichtsverhandlung • Personen: 5 Kinder • Gewaltformen: • schwerer sexueller Mißbrauch mit analer und vaginaler Vergewaltigung ab dem Kindergartenalter • Vergewaltigung in der Partnerschaft • häusliche Gewalt in Form von schlagen mit den Fäusten, mit Gürteln und werfen von Gegenständen • Bedrohungen mit Waffengewalt • körperliche Gewalt gegen die leiblichen Söhne • Strafmaß: 12 Jahre

  20. Beendigung des Beratungssettings • Überprüfung der gemeinsam gestellten Ziele • evtl. Vermittlung an andere Beratungsstellen, niedergelassene Kinder – und Jugendlichentherapeuten • auch nach Beendigung der Beratung besteht die Möglichkeit der erneuten Kontaktaufnahme des Kindes bei Bedarf

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