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Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien

Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien. Konsequenzen aus dem Bau- und Planungsrecht. 1. Nutzungsänderung kirchlicher Gebäude. „Bevorzugung“ von Kirchen im Baurecht: Beispiel Versammlungsstättenverordnung Beispiel Nachweis von Stellplätzen nach Landesbauordnung. Versammlungsstättenverordnung.

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Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien

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Presentation Transcript


  1. Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien Konsequenzen aus dem Bau- und Planungsrecht

  2. 1. Nutzungsänderung kirchlicher Gebäude „Bevorzugung“ von Kirchen im Baurecht: • Beispiel Versammlungsstättenverordnung • Beispiel Nachweis von Stellplätzen nach Landesbauordnung Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  3. Versammlungsstättenverordnung • Def.: „…bauliche Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler (ab 200) Menschen (…) bestimmt sind.“ • > besondere Anforderungen zur Gefahrenabwehr, z.B. Brandschutz • Kirchen und Räume für den Gottesdienst sind keine Versammlungsstätten • Wohl aber: Konzertsaal, Gaststätte, o.ä. ! Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  4. Nachweis von Stellplätzen • Nach LBO sind bei der Errichtung von baulichen Anlagen Stellplätze herzustellen • Bei wesentlichen Änderungen oder Änderungen der Benutzung, ist eine Neuberechnung erforderlich! • >> Richtzahlen: • Bsp.: Kirche – 1 Stpl. je 10-30 Sitzplätze • Vers.stätte -- 1 Stpl. je 5-10 Sitzplätze Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  5. 2. Nutzungsänderung kirchlicher Grundstücke Meist planungsrechtliche Einschränkung der Nutzung auf kirchl. Zwecke • >> (kleiner) Exkurs Planungsrecht • Wie kann ich Planungsrecht ändern? • Wie gehe ich dabei geschickt vor? • Wo bekomme ich Informationen und Beratung? Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  6. Exkurs Planungsrecht Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben: • Außenbereich (§ 35 BauGB) > Regel: Bauen ist unzulässig! Aber: Ausnahmen • Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB) > Regel: Einfügen in die umgebende Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  7. Exkurs Planungsrecht • Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) > Regel: Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans • Festsetzungen können sein: Art der Nutzung, Bebauungsdichte, Bebauungshöhe, gestalterische Vorgaben, etc. Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  8. Beispiel eines Bebauungsplans : Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  9. Ablauf eines B-Planverfahrens (gleich Änderungsverfahren) • Planungs- oder Änderungserfordernis • Aufstellungsbeschluss • Erstellung Planentwurf • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit • Beteiligung der Träger öff. Belange • Überarbeitung/ Detaillierung Planentwurf • Beschluss der öffentlichen Auslegung • Öffentliche Auslegung (1 Monat) • Prüfung der vorgebrachten Anregungen • Überarbeitung des Plans • Satzungsbeschluss/ Bekanntmachung/ Rechtskraft Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  10. Wie kann ich Planungsrecht ändern? Formaler Weg: Antrag an das Planungsamt auf Planänderung Risiken: • Zeitfaktor (Dauer des Verfahrens 1,5 -2 Jahre) • Beteiligung vieler Interessengruppen • Politische Unsicherheiten Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  11. Wie gehe ich dabei geschickt vor? • Planungshoheit liegt bei der Stadt/ Gemeinde > es besteht kein Anspruch auf Änderung! • Politische Vorklärung ist wichtig • Kontakte frühzeitig nutzen • Auf „Notlage“ der Kirchengemeinde hinweisen > Öffentlichkeitsarbeit • Gemeinsam mit Kommunalgemeinde an Zukunftskonzepten arbeiten Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  12. Wie gehe ich dabei geschickt vor? Alternative: Abgabe des Verfahrens an einen Vorhaben- und Erschließungsträger • Dieser arbeitet der Verwaltung zu und erstellt die Planunterlagen • Weg durch die politischen Gremien bleibt • Verfahren wird beschleunigt Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  13. Wie gehe ich dabei geschickt vor? • Abwägung bei Verkauf des Grundstücks, welches Verfahren günstiger erscheint : • > früher Verkauf, geringerer Grundstücks-preis, aber kein Planungsrisiko • > später Verkauf als Bauland, höherer Grundstückswert, zeitliches und politisches Planungsrisiko • Personelle Ressourcen beachten Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  14. Wo bekomme ich Informationen und Beratung? • Information zum geltenden Planungsrecht erteilt das Planungsamt der Stadt/ Gemeinde • Auszug aus dem Bebauungsplan kann dort kopiert werden (Gebühr) • Eventuell Bauvoranfrage stellen, wenn Unklarheit besteht oder rechtliche Position gesichert werden soll Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  15. Wo bekomme ich Informationen oder Beratung? • Für die Begleitung aller in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen steht die Bauberatung des Landeskirchenamtes gerne zur Verfügung! • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

  16. Bauberatung des Landeskirchenamtes Liegenschaftsverwaltung Hans-Böckler-Str. 7 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 4562 660 Mail: zlv@ekir-lka.de www.ekir.de/bauberatung Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien- Vortrag Gudrun Gotthardt 19. Januar 2008

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