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Mitgänger -Flurförderzeuge

Mitgänger-Flurförderzeuge. Mitgänger -Flurförderzeuge. Starke Helfer beim innerbetrieblichen Transport. Vorwort. Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung. In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Mitgänger-Flurförderzeuge“.

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Mitgänger -Flurförderzeuge

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Presentation Transcript


  1. Mitgänger-Flurförderzeuge Mitgänger-Flurförderzeuge Starke Helfer beim innerbetrieblichen Transport

  2. Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Mitgänger-Flurförderzeuge“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne  auf gute Zusammenarbeit Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan

  3. Mitgänger-Flurförderzeuge • INHALT: • Begriffsbestimmung • Voraussetzungen • Ausstattung und Hinweise • Wiederkehrende Prüfungen • Pflichten des Fahrzeugführers • Sicht- und Funktionsprüfung • Fahrbetrieb • Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten • Be- und Entladen von Fahrzeugen • Laden von Elektrobatterien • Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen • Kurzfilm • Pflichten LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Mitgänger-Flurförderzeuge In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Mitgänger-Flurförderzeuge“ informiert!

  4. Mitgänger-Flurförderzeuge Begriffsbestimmung gemäß BGV D 27 • Flurförderzeuge Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie • mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, • zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und • zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind. Für „Mitgänger-Flurförderzeuge“ wird vielfach auch der Begriff „Geh-Flurförderzeuge“ verwendet. Im Sinne der Vorschriften sind: • Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie • zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und • Lasten selbst aufnehmen und absetzen können. • Mitgänger-Flurförderzeuge Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden. Quellen: BGV D27, BGI 582

  5. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie:Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Mitgänger-Flurförderzeuge Wichtiger Hinweis

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