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Gesundheitsversorgung der Schweiz

MANAGED CARE AM BEISPIEL DER SCHWEIZ Referat von Matthias P. Spielmann CEO Schulthess Klinik Zürich. Gesundheitsversorgung der Schweiz. 26 verschiedene Gesundheitsgesetze und kantonale Planungen. Gesundheitsversorgung Schweiz.

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Gesundheitsversorgung der Schweiz

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  1. MANAGED CARE AM BEISPIEL DER SCHWEIZReferat von Matthias P. SpielmannCEO Schulthess Klinik Zürich

  2. Gesundheitsversorgung der Schweiz

  3. 26 verschiedene Gesundheitsgesetze und kantonale Planungen

  4. Gesundheitsversorgung Schweiz • ambulante Versorgung ist mehrheitlich privat organisiert. Die Leistungen werden von privat organisierten Berufsleuten angeboten. Sie verfügen über eine gesetzlich anerkannte Ausbildung.Ihre Leistungen werden von Krankenversicherer begehrt.Ziel des Versicherers: Einschränken der Leistungserbringer auf der Basis Qualität! • stationäre Versorgung ist mehrheitlich öffentlich durch Planungen organisiert. Die Kantonsbehörde ist die Zulassungsbehörde.Aktuell: Strukturwandel im stationären Bereich steht in Richtung Konzentration, Betriebszusammenlegungen, Verkürzungen der Aufenthaltsdauer von Patienten.

  5. Gesundheitsversorgung Schweiz

  6. Gesundheitssysteme Schweiz Finanzstatistik • schweizerische Gesundheitsversorgung 2006:CHF 54.4 Mia • Gesundheitskosten: • 1995: 9.7 % Bruttoeinlandprodukt (BIP) • 2004: 11.6 % Bruttoeinlandprodukt (BIP) • 2006: 13.8 % Bruttoeinlandprodukt (BIP) • wachsender Wirtschaftszweig: 520‘000 Beschäftigte • Umsatz zu fast 60 % öffentlich finanziert: • 17.0 % Staats-Steuerzahler • 33.6 % oblig. Krankenversicherung/Prämienzahler (KVG) • 7.7 % andere oblig. Sozialversicherungen/Prämienzahler • 9.0 % privatrechtliche Versicherungen/Zusatzversicherungen (UV/IV/AHV/VVG) • 26 % direkter Wertaustausch zwischen Leistungsverkäufer und Leistungseinkäufer

  7. Die Sozialversicherungen in der Schweiz • KVG (Bundesgesetzt über die Krankenversicherung) ist seit Januar 1996 in Kraft und schon dreimal revidiert worden - jede Person in der Schweiz ist obligatorisch versichert und hat somit Zugang zu allen medizinischen Leistungen ohne nochmals etwas dafür zu bezahlen - 88 Versicherer versichern rund 7‘580‘000 Personen, wovon rund 90% bei den grössten 10 Versicherern sind - die Prämie bezahlt die Einzelperson, was für Schweizer Verhältnisse of sehr hoch ist. Kantonsunterschiede sind gross: Genf und Basel-Stadt sind dreimal höher als Appenzell • Private Versicherungen sind freiwillig und unterstehen nicht der obligatorischen Versicherung. Mit privaten Zusatzversicherungen kann der Patient den Arzt und/Oder das Zimmer seiner Wahl verlangen.

  8. Nur-Grundversichert Keine freie Arztwahl Mehrbettzimmer Beschränkte Room-Service-Leistungen Warteliste (ausser Notfälle) Einheitliche Prämie Privat Freie Arztwahl 1er oder 2er-Zimmer Hotelleistungen Kürzere Wartefristen (VIP-Service) Zuschlag zur einheitlichen Prämie Nur KVG-Patient – Privat PatientDie Unterschiede

  9. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG); Teilrevision „Managed Care“ • 15. September 2004: Botschaft des Bundesrates betr. Aenderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care Botschaft) • Beratungen in den Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates; Vorliegen eines Gesetzes • 5. Dezember 2006 (Ständerat): Beschluss abweichend vom Bundesrat, 2. Gesetz über die Krankenversicherung • 13. Juni 2007 (Ständerat) Beschluss abweichend von der Kommission • 4. Dezember 2007 (Nationalrat) abweichend vom Ständerat • 4. März 2008 (Ständerat) abweichend vom Nationalrat • 4. Juni 2008 (Nationalrat) abweichend vom Ständerat • 17. September 2008, 0815h (Ständerat) Differenzbereinigung

  10. Managed Care Gesetzgebung beinhaltet • Besondere Versicherungsformen (alternative Versicherungsmodelle), wobei der Grundsatz des Nur-KVG-Versicherten bleibt • Die in einem Modell beteiligten sind auf Behandlungsqualität verpflichtet • Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit für Versicherer, Versicherte und Leistungserbringen • Der Selbstbehalt kann für Beteiligte in MC-Modellen tiefer angesetzt werden • Integrierte Versorgung wird neu im Gesetz aufgenommen und die mit Versicherern vereinbarten Budgetverantwortung ist von den Leistungserbringern zu übernehmen

  11. Behandlungskette • Verbindung „TOP 50/Spezialisten/stationäre Behandlung“ • Verbindung: stationäre Behandlung / postoperative Station/Rehabilitation • Verbindung: stationäre Versorgung/Reha (rasche Aufnahme nur eine Kostengutsprache) • Verbindung: Versicherer/stationäre Versorgung- Medipoint, Helsana-Q-Modell und KCM-Vertrag

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