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Gesundheitsfonds

Gesundheitsfonds. Einheitliche Beitragssätze und zusätzliche Belastungen – Scheinlösungen anstatt einer Finanzreform der GKV. Konstrukt mit Tücken: Der Fonds. Der Gesundheitsfonds.

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Presentation Transcript


  1. Gesundheitsfonds Einheitliche Beitragssätze und zusätzliche Belastungen – Scheinlösungen anstatt einer Finanzreform der GKV

  2. Konstrukt mit Tücken: Der Fonds www.linksfraktion.de

  3. Der Gesundheitsfonds • Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein. • Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007–2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro). • Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. www.linksfraktion.de

  4. Der Gesundheitsfonds • Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). www.linksfraktion.de

  5. Der Gesundheitsfonds • Um bei der Höhe der Pauschale auch die Versichertenstrukturen der jeweiligen Kassen zu berücksichtigen, wird der bisherige Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen zu einem morbiditätsorientierten Ausgleich erweitert, der die Krankheitshäufigkeit der Versicherten berücksichtigt. Er wird Bestandteil des Zuweisungsverfahrens. Morbiditätszuschläge werden für 50 bis 80 schwerwiegende und kostenintensive chronische Erkrankungen ermittelt. Voraussetzung hierfür ist, dass die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten die GKV-weiten durchschnittlichen Ausgaben je Versicherten um mindestens 50 Prozent übersteigen. www.linksfraktion.de

  6. Der Gesundheitsfonds • Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen führen. www.linksfraktion.de

  7. Der Gesundheitsfonds • Übersteigen die Kosten einer Kasse die pauschalen Zuweisungen aus dem Fonds, muss die Kasse von ihren Mitgliedern einen prozentualen oder festen Zusatzbeitrag erheben. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen, bei festen Zusatzbeiträgen bis zu acht Euro erfolgt keine Einkommensprüfung. Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels durch Sonderkündigungsrecht hinweisen, es sei denn, sie sind über Wahltarife drei Jahre an ihre Kasse gebunden. www.linksfraktion.de

  8. Der Gesundheitsfonds • Entstehen bei einer Krankenkasse durch Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds Überschüsse, dürfen diese als Prämie an die Mitglieder ausgeschüttet werden, wenn die Krankenkasse schuldenfrei ist und die gesetzlichen Rücklagen aufgefüllt sind. • Durch Wahltarife und Versorgungsangebote wie eine hausarztzentrierte Versorgung für ihre Versicherten sollen die Krankenkassen den Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder vermeiden können. www.linksfraktion.de

  9. Der Gesundheitsfonds • Der Gesundheitsfonds muss bei seiner Einführung die Ausgaben der GKV zu 100 Prozent decken. Der Gesetzgeber muss den Beitragssatz erhöhen, wenn die Abdeckquote des Fonds über zwei Jahre hinweg die Grenze von 95 Prozent der Ausgaben unterschreitet. Um unvorsehbare Schwankungen ausgleichen zu können, muss der Gesundheitsfonds eine Liquiditätsreserve von bis zu drei Milliarden Euro bilden. www.linksfraktion.de

  10. Vielen Dank!

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