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Leitbild „Koordination nach Baustellenverordnung“

Leitbild „Koordination nach Baustellenverordnung“. Definition:. Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien. Leitbild. Ein Leitbild … Ist ein gesellschaftlicher Wertekonsens der betroffenen Kreise – eine Konsenslösung. Ist eine Beschreibung des gemeinsam angestrebten und erreichbaren Zustands.

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Leitbild „Koordination nach Baustellenverordnung“

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Presentation Transcript


  1. Leitbild „Koordination nach Baustellenverordnung“

  2. Definition: Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien Leitbild • Ein Leitbild … • Ist ein gesellschaftlicher Wertekonsens der betroffenen Kreise – eine Konsenslösung. • Ist eine Beschreibung des gemeinsam angestrebten und erreichbaren Zustands. • Gibt ein Bild einer angestrebten Zukunft, welches das Handeln aller Beteiligten auf dieses Ziel hin koordiniert. • Hat Integrationsfunktion für alle Beteiligten.

  3. Leitbild Ziele des Leitbildes Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • Orientierung bieten • Motivation geben • Verbesserungen anregen • Entscheidungen unterstützen • Integration ermöglichen • Maßstab für Selbstbewertung sein • Legitimation bieten • Transparenz schaffen

  4. Leitbild Wem soll das Leitbild Orientierung bieten? Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • Koordinatoren nach BaustellV sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase von Bauvorhaben • Bauherren (öffentliche, gewerbliche, private), u. a. auch Wohnungsbaugesellschaften • Bauunternehmen und Handwerksbetrieben • Planer (Architekten, Fachingenieure) • Zuständigen Behörden und Organisationen

  5. Ersteller: Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien Leitbild • TU Dresden – Institut für Baubetriebswesen, RKW Kompetenzzentrum, systemkonzept Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH • Begleitender Arbeitskreis aus Verbänden und Organisationen • Koordinatoren nach BaustellV (Umfrage, Workshops …)

  6. Unterstützer des Leitbildes (1/2): Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien Leitbild • Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. • Arbeitsschutzverwaltungen der Länder • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft • Bundesarchitektenkammer e.V. • Bundesingenieurkammer e.V. • Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e.V.

  7. Leitbild Unterstützer des Leitbildes (2/2): Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und • Immobilienunternehmen e.V. • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt • Verband der Sicherheits- und • Gesundheitsschutzkoordinatoren e.V. • Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

  8. Broschüre • „Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung“ • Präsentation und Offizielle Veröffentlichung • 16. November 2010 • 6. Bundeskoordinatorentag Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien Leitbild

  9. Inhalt: Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien Leitbild • Vorwort durch Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen • Warum ein Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung? • Das Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Leitbilds Bau. • Arbeitsbedingungen verbessern, Attraktivität der Branche steigern. • Potenziale und Erfahrungen guter Praxis nutzen. • Kurzfassung • Leitbild Koordination nach Baustellenverordnung • Zur Umsetzung des Leitbildes

  10. Leitbild 1. Gute Koordination nach Baustellenverordnung bringt Nutzen für die am Bau Beteiligten. Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • Sicheres, qualitätsgerechtes und wirtschaftliches Planen und Bauen. • Sichere Bauarbeiten und Arbeiten an der späteren Anlage. • Erhöhung der Kosten- und Terminsicherung. • Förderung störungsarmer Zusammenarbeit der Unternehmen.

  11. Leitbild 2. Gute Koordination nach Baustellenverordnung fördert präventives Handeln. Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • Rechtzeitiges Erkennen von übergreifenden Gefährdungen während der Bauphase und bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. • Unterstützung der beteiligten Unternehmen beim Aufzeigen der gegenseitigen Gefährdungen.

  12. Leitbild 3. Gute Koordination nach Baustellenverordnung bedingt die enge Kooperation und Kommunikation der am Bau Beteiligten. Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • Verbesserung der Zusammenarbeit von Bauherrn, Planern, Bauausführenden, Koordinatoren, Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz. • Gemeinsame und effiziente Lösungen.

  13. Leitbild 4. Gute Koordination nach Baustellenverordnung erfordert Partnerschaft und Fairness. Allgemein Ersteller Inhalt Leitlinien • Zusammenarbeit auf der Basis von: • Partnerschaft auf Augenhöhe, Fairness und Sicherung auskömmlicher Vergütungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. • Verpflichtung zu einem übergreifenden Gesamtergebnis und zu einem fairen Ausgleich der Interessen. • Transparenz und frühzeitiges Ansprechen erkennbarer Probleme.

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