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Todesstrafe im islam

Todesstrafe im islam. Kisas. Naskh = Reformierung. Die Thora sah als Strafe für Mord entweder Wiedervergeltung ( Kisas ) oder Vergebung vor

lola
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Todesstrafe im islam

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Presentation Transcript


  1. Todesstrafe im islam Kisas

  2. Naskh = Reformierung Die Thora sah als Strafe für Mord entweder Wiedervergeltung (Kisas) oder Vergebung vor • 5:45. Wir hatten ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr und Zahn um Zahn; und für Verwundungen gerechte Vergeltung. Wer aber darauf verzichtet, dem soll das eine Sühne sein; und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat - das sind die Ungerechten. • Die Strafe der Thora wird vom Kuran in 2:178 reformiert • Kuran führt die Option der Dijja (Blutgeld/Geldstrafe) ein • Daher sagt Allah st in 2:178: „Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit.“ • Naskh mit besserem 2:106. „Wenn Wir eine Aya aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir eine bessere als sie oder eine gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, dass Allah Macht über alle Dinge hat?“ • Kisasgabs in der Thora auch bei Körperverletzungen • Diese Form des Kisas sieht der Islam nicht vor

  3. Regel: Du sollst nicht töten! 17:33. Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird - dessen Erben haben Wir gewiss Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe. • Alles Leben • Männer & Frauen • Freie Menschen & Sklaven • Rasulullah: Wenn einer von euch seinen Sklaven tötet wird er dafür hingerichtet • Muslime & Nichtmuslime • Todesurteil wird unter der Aufsicht des Staates von den Erben selber vollstreckt, nicht vom Staat (Henker ist ein Erbe des Ermordeten) • Genugtuung verhindert Blutrache

  4. Ausnahme: 2:178. O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltungvorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. • Nur die Erben haben das Recht anzuklagen (Islam kennt keine Staatsanwaltschaft) • Den Erben des Ermordeten stehen 2 Optionen zur Verfügung • Kisas (Wiedervergeltung) oder Dijja (Blutgeld/Geldstrafe) • Kisas linguistisch: die schlechten Folgen vernichten, kürzen, die Spuren verwischen, eine Sache (einer anderen Sache) angleichen (=hier die Strafe dem Verbrechen angleichen) • Wenn auch nur ein Erbe vergibt verwandelt sich die Todesstrafe in eine Geldstrafe • Die Geldstrafe wird an die Erben ausgezahlt (nicht an die Staatskasse) • Mit dem Wort Bruder in dem Vers können sowohl der Mörder als auch die Erben des Ermordeten gemeint sein. Damit versucht Allah st die Parteien daran zu erinnern das sie untereinander auch Geschwister sind. Nicht nur der Ermordete ist der Bruder der Erben gewesen sondern auch der Mörder ist im Islam der Bruder der Erben. Daher sollen sie ihrem Bruder vergeben.

  5. Kisas = gerechte Vergeltung „der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche“ • Nicht wörtlich restriktiv zu verstehen • Elliptische Ausdrucksweise des Kurans (idschaz) • Wenn ein freier Mann das Verbrechen begangen hat, muss der freie bestraft werden; wenn ein Sklave das Verbrechen begangen hat, muss der Sklave bestraft werden… usw. (siehe Asad, 2:178, Fußnote 147, S. 69-70)

  6. Höhe des Strafmaßes • 42:40. Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen Ausmaßes sein; dessen Lohn aber, der vergibt und Besserung bewirkt, ruht sicher bei Allah. Wahrlich, Er liebt die Ungerechten nicht. • 16:126. Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was euch (von der Gegenseite) angetan worden ist! Aber wenn ihr geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet), ist das besser für die Geduldigen. • 22:60. Das (soll so sein). Und dem, der Vergeltung in dem Maße übt, in dem ihm Unrecht zugefügt worden ist, und dann (wiederum) Unrecht erleidet -, dem wird Allah sicherlich zum Sieg verhelfen. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Allverzeihend.

  7. Todesstrafe dient der Prävention 2:179. Es liegt Leben für euch in der Vergeltung, o ihr Verständigen, daß ihr Sicherheit genießen möget. • Sicherheit genießen = Takwa = sich vor allem was einem Schaden oder stören könnte schützen (Isfahani „Müfredat“ Band 1, S. 896)

  8. Keine Todesstrafe bei Fahrlässiger Tötung 4:92. Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: • dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und ist er (der Getötete) gläubig: • dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: • dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. • Wer (das) nicht kann: dann (soll er) zwei Monate hintereinander fasten – (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.

  9. Tötung von Gefangenen 47:4. Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Fordert) dann hernach entweder Gnade oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt. Das ist so. Und hätte Allah es gewollt, hätte Er sie Selbst vertilgen können, aber Er wollte die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die auf Allahs Weg gefallen sind - nie wird Er ihre Werke zunichte machen. • Recht auf Leben • Gefangene dürfen weder getötet noch versklavt werden • Entweder mit oder ohne Gegenleistung frei lassen • Im Judentum und in Mekka gabs keine Wiedervergeltung wenn ein Herr seinen Sklaven getötet hatte

  10. Tötung von Frauen • Frauen haben genauso wie Männer ein Recht auf Leben • Vor dem Islam wurden sie in Mekka lebendig begraben • 16:58. Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. 59. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen! • 81: 8. wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, 9. wegen welcher Schuld es getötet wurde, • 43:17. Wenn einem von ihnen gemeldet wird, daß ihm eine Tochter geboren wurde, wird sein Gesicht finster und verbissen.

  11. Tötung von Kafir 2:190. Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten. • nur in einem Verteidigungskrieg ist Notwehr erlaubt, • sogar dann nicht übertreiben 60:8. Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. 9. Doch Allah verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt - das sind die Missetäter. • Für mehr Info: siehe PPP zu „Umgang mit Nichtmuslimen“

  12. Tötung von Abtrünnigen Kuran hat die Todesstrafe der Thora aufgehoben & als Strafe den Fluch Allahs eingeführt • 3:86. Wie soll Allah ein Volk leiten, das ungläubig wurde nach seinem Glauben und nachdem es bezeugt hatte, daß der Gesandte wahrhaftig sei, und nachdem die deutlichen Zeichen zu ihnen gekommen waren? Und Allah leitet die Ungerechten nicht. 87. Ihr Lohn ist, daß auf ihnen der Fluch Allahs und der Engel und der Menschen insgesamt lastet. 88. Ewig bleiben sie darin; ihnen wird die Strafe nicht erleichtert und ihnen wird kein Aufschub gewährt; 89. außer denen, die danach umkehren und gute Werke verrichten. Denn siehe, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. 90. Siehe, wer nach seinem Glauben ungläubig wird und immer mehr dem Unglauben verfällt - dessen Reue wird nicht angenommen, und dies sind die Irrenden. 91. Wahrlich, jene, die ungläubig sind und im Unglauben sterben - niemals wird von ihnen eine Erde voll Gold angenommen werden, auch wenn sie sich damit loskaufen wollten. Diese haben eine schmerzhafte Strafe, und sie werden keine Helfer haben. • Für mehr Info: siehe PPP zu „Strafe für Apostasie“

  13. Tötung von Zani • Kuran hat die Todesstrafe für die Unzüchtigen aufgehoben. Neue Strafe sind 100 Peitschenhiebe • 24:2. Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, versetzt jedem hundert Peitschenhiebe! Ihr sollt kein Mitleid mit ihnen haben, geht es doch um die Religion Gottes, wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt. Eine Gruppe von Gläubigen soll beim Strafvollzug zugegen sein. • Für mehr Info: siehe PPP zu „Strafe für Zina“

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