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Integration braucht Qualität

Integration braucht Qualität. Qualitätsstandards für integrativ arbeitende Kindertagesstätten. Präambel. Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein gesellschaftliches Anliegen und bietet Kindern mit Behinderung die Möglichkeit der umfassenden Teilhabe.

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Integration braucht Qualität

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Presentation Transcript


  1. Integration braucht Qualität Qualitätsstandards für integrativ arbeitende Kindertagesstätten

  2. Präambel • Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein gesellschaftliches Anliegen und bietet Kindern mit Behinderung die Möglichkeit der umfassenden Teilhabe. • Kindertagesstätten bieten durch ihren gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung aller Kinder eine gute Möglichkeit dieses Anliegen umzusetzen. • Langjährige Erfahrung in der Integrationspädagogik macht immer wieder deutlich, dass für gelingende Integrationsprozesse Qualitätsstandards notwendig sind

  3. Gesetzlicher Auftrag • Art. 11 BayKiBiG Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung „Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen in Kindertageseinrichtungen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das pädagogische Personal hat die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung und von Kindern mit drohender Behinderung bei seiner pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.“

  4. Qualitätsstandards Die integrative Arbeit in Kindertagesstätten stellt einen Prozess dar, der oftmals mit der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung beginnt und eine Reihe von Entwicklungen in Bewegung setzt. Die im Folgenden formulierten Qualitätsstandards sind als anzustrebende Ziele zu verstehen, um erfolgreich Integrationsprozesse gestalten zu können.

  5. Vorbereitung des Integratiosprozesses • Feststellung des Bedarfs an Integrationsplätzen • Diskussion, Auseinandersetzung mit dem Integrationsgedanken, Zielsetzung der Integrationsarbeit innerhalb des Teams der Kita • Überprüfen der räumlichen Gegebenheit auf behindertengerechte Ausstattung • Konzeptionsentwicklung bzw. Änderung der bereits bestehenden Konzeption

  6. Vorbereitung des Integrationsprozesses • Behindertengerechte Spiel- und Therapiematerialien bereit halten • Aufnahmegespräch mit den Eltern: • Abklären der gegenseitigen Erwartungen • Information über die Behinderung des Kindes und Förderung • Einsicht in ärztliche Gutachten

  7. Strukturelle RahmenbedingungenKinderzahl • Obwohl das BayKiBiG für die Finanzierung keinen Gruppenbezug mehr vorsieht, ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder innerhalb einer Gruppe ein entscheidendes Qualitätskriterium. Die Gruppengröße bzw. die Gesamtkinderzahl einer Einrichtung muss sich am therapeutischen und pädagogischen Bedarf der Kinder ausrichten. • Die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung sollte eine Gruppenreduzierung um 2-3 Kinder nach sich ziehen. • Die bewährteste Form der integrativen Betreuung in Kitas ist die Integrationsgruppe. Sie setzt sich zusammen aus 3 –5 Kindern mit Behinderung und einer maximalen Belegung von 15 Kindern.

  8. Strukturelle RahmenbedingungenPersonelle Ausstattung • Die Erhöhung des Personalumfangs ist abhängig vom Förder- und Pflegebedarf, sowie den Buchungszeiten der einzelnen Kinder mit Behinderung • Ein Anstellungsschlüssel von 1:10 ist anzustreben. • Für jedes Kind mit Behinderung sollten zusätzlich 5 – 8 Personalstunden kalkuliert werden. • In I-Gruppen sollten 2 pädagogische Fachkräfte und eine zusätzliche pädagogische Kraft beschäftigt sein. • Wichtig: Bei der Planung der vertraglichen Arbeitszeit des Personals sind ausreichend Verfügungszeiten zu berücksichtigen.

  9. Strukturell RahmenbedingungenPersonelle Ausstattung • Integrationspädagogik erfordert umfassende Kenntnisse und Qualifizierung des Personals für diese komplexe Aufgabe • Fort- und Weiterbildung zu unterschiedlichen Integrationsthemen sind erforderlich • Auch der kollegiale Austausch und Beratung haben sich als sehr hilfreich erwiesen • Supervision ist zu empfehlen

  10. Strukturelle RahmenbedingungenRaumausstattung • Raumausstattung incl. Spielmaterial muss den Erfordernissen der integrativen Spielpädagogik, des Einzelfalls und der Gruppe angepasst sein.

  11. Grundsätze der Integrationspädagogik • Alle Kinder sollen gemäß ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen möglichst individuell gefördert werden • Keine separierenden Angebote sondern Förderung in den Gruppenalltag einbeziehen • Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Spiel • „Alle Aktionen sollen so gestaltet werden, dass alle Kinder gemäß ihren Fähigkeiten teilhaben können“

  12. Zusammenarbeit aller Kooperationspartner • Eltern • Fachpersonal der gesamten Einrichtung • Fachdienste • Therapeuten • Ärzte • Lehrer

  13. Kooperationspartner Fachdienst • Fachdienststunden erfolgen je nach Leistungsvereinbarung der Bezirke in unterschiedlichem Umfang möglichst mobil in der Einrichtung • Der Fachdienst für Kinder bis zur Einschulung sollte möglichst von einer Frühförderstelle übernommen werden • Frühförderleistungen sind zusätzlich möglich und meist auch nötig • Therapeutische Förderung findet optimalerweise eingebettet in das integrative Konzept der Einrichtung innerhalb des Gruppenalltags statt • Enge Kooperation und fachlicher Austausch zwischen Fachdienst und pädagogische Personal der Kita unbedingt notwendig

  14. Integrationsplätze in der Diözese Augsburg * 2005/06: I-Gruppen: 41 Einzelintegration: 43 Integrationsplätze in der Diözese Augsburg * 2006/07: I-Gruppen: Einzelintegration:50 Integrationseinrichtungen: 6 Zahlen * In Kindertagesstätten die von der Kontaktstelle für Integrationsfragen des Caritasverbandes der Diözese Augsburg e.V. betreut werden

  15. Fazit • Anzahl der Integrationsplätze etwas gestiegen • Durch das neue BayKiBiG haben sich alle Bezirke zum Thema Integration neu positioniert • Interesse an Integration von Seiten der Kitas ist groß • Eine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Kommunen • Qualitätsstandards nur mit viel gutem Willen der Kommunen zu finanzieren • Gestaltungsspielraum bzgl. der gesetzlichen Verpflichtung zu Qualitätsstandards ist sehr groß

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