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POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE BILDUNG. GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES. Sehr geehrte Frau Kollegin. Sehr geehrter Herr Kollege!. Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung

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POLITISCHE BILDUNG

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  1. POLITISCHE BILDUNG GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES

  2. Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrter Herr Kollege! Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung insbesonders für Schularten ohne spezielle Unterrichtsgegenstände wie „Politische Bildung“ oder „Staatsbürgerkunde“ und „Rechtskunde“ darstellen. Darüber hinaus soll die Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Politische Bildung“ erleichtert werden. Wünschenswert wäre ,dass ein Schulabgänger derartige Grundkenntnisse über Aufbau und Funktionen des Staates aus seiner Schulzeit mitbringt. Die methodisch-didaktische Umsetzung ist selbstverständlich dem unterrichtenden Lehrer überlassen. AL Hofrat Mag. Hans BÉDÉ-KRAUT BOL Ing. Walter ECKERL BOL Regierungsrat Anton SALESNY BOL Christian BAUER

  3. Die Basis der Politischen Bildung in und außerhalb der Schule ist die Kenntnis des demokratischen Aufbaus unseres Staatswesens. Jede politische Betätigung des Staatsbürgers, sei es als Wähler oder Träger einer öffentlichen Funktion, setzt das Wissen und Verständnis der „Spielregeln“ unseres Gemeinwesens voraus. Erst auf Basis dieses kognitiven Zieles ist auch das Verständnis und das Eintreten für affektive Inhalte (Haltungen) möglich. Auch jede Weiterentwicklung des politischen Systems bedarf des Fundaments gesicherten Wissens um unseren Staat und seine Funktionen. Die vorliegenden Arbeitsblätter sind eine Handreichung für den unterrichtenden Lehrer. Diese Inhalte sollen als Minimalkenntnisse jedem Schulabgänger und Staatsbürger bewusst sein. Pauschalangriffe auf den Staat und Radikalismen haben ihre Grundlage nahezu immer in der Unkenntnis und dem Unverständnis unseres Gemeinwesens und der Möglichkeiten jedes einzelnen Mitglieds. Jedes Thema kann als Unterrichtssequenz in ca. 10 – 15 Minuten mit den Schülern abgesprochen werden. In allen Themen ist das gemeinsame Ziel, das Verständnis desArtikel 1 unserer Bundesverfassung „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ zu wecken. Der „Souverän“ des Staates ist nicht irgendein Funktionsträger, sondern der Staatsbürger. Jedes staatliche Organ, ja die Verfassung selbst, ist in der Artikulation des Staatsbürgers begründet. Möge es der Schule gelingen, den staatlichen Aufbau unserer Republik und ihre Ideale der Jugend nahe zubringen und so für eine positive Zukunft zu wirken. GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

  4. POLITISCHE BILDUNG GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES Themen: Die Verfassung Politische Willensbildung in Österreich Der Bundespräsident Der Nationalrat Der Bundesrat Der Landtag Die Bundesregierung Die Landesregierung Die Gemeinde Sozialpartnerschaft Österreich und Europa Anhang: Aufgaben des Bundesheeres

  5. Die VERFASSUNG STATUT (GRUNDGESETZ) REGELT AUFBAU UND FUNKTION DER REPUBLIK ÖSTERREICH ALS DEMOKRATISCHE REPUBLIK BUNDESSTAAT RECHTSSTAAT ZUSÄTZLICH GRUND- UND FREIHEITSRECHTE DES ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERS

  6. DIE BUNDESVERFASSUNG • Die österreichische. Bundesverfassung entstand 1920. Sie wurde oftmals novelliert ( ergänzt, teilweise geändert). • GRUNDSÄTZE: • DEMOKRATISCH Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus • BUNDESSTATLICH Österreich besteht aus 9 selbständigen Bundesländern (= Föderalismus) • RECHTSSAATLICH Die gesamte Vollziehung erfolgt aufgrund von Gesetzen. (also keine Willkür) DIE GRUND- UND FREIHEITSRECHTE Garantieren dem Staatsbürger „Freiheit gegenüber dem Staat“ z.B.: Vereins- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw. Verfassung Bundesgesetze Verordnung Bescheid Amtshandlung Urteil Beschluss ÄNDERUNGEN der Verfassung: Teiländerungen - durch 2/3 Mehrheit im Nationalrat Gesamtänderungen - durch Volksabstimmung (z.B. Umwandlung von Republik in Monarchie)

  7. POLITISCHE WILLENSBILDUNG MITTELBARE DEMOKRATIE Der Wähler entscheidet indirekt (mittelbar) durch Wahl von Vertrauenspersonen. Diese entscheiden dann im Auftrag des Wählers.( NATIONALRAT, LANDTAG, GEMEINDERAT; BUNDESPRÄSIDENT) UNMITTELBARE DEMOKRATIE Der Wähler entscheidet direkt: VOLKSABSTIMMUNG (z.B.: Beitritt Österreichs zur EU) VOLKSBEGEHREN VOLKSBEFRAGUNG BÜRGERINITIATIVE Staatsbürger wenden sich mit einem Anliegen direkt an die öffentlichen Entscheidungsträger OBERSTER HERRSCHER (SOUVERÄN) IM STAAT IST DER STAATSBÜRGER. NACH SEINER STIMME WERDEN ALLE POLITISCHEN GREMIEN ZUSAMMENGESETZT.

  8. DER BUNDESPRÄSIDNT IST DAS STAATSOBERHAUPT. VOM VOLK FÜR 6 JAHRE GEWÄHLT SEINE AUFGABEN: VERTRETUNG DER REPUBLIK NACH AUSSEN BEGLAUBIGUNG AUSLÄNDISCHER GESANDTER ABSCHLUSS VON STAATSVERTRÄGEN EINBERUFUNG/AUFLÖSUNG DES NATIONALRATES UNTERZEICHNUNG VON GESETZEN OBERBEFEHL ÜBER DAS BUNDESHEER ERNENNUNG/ENTLASSUNG DER BUNDESEGIERUNG ERNENNUNG HOHER BEAMTER; OFFIZIERE VERLEIHUNG VON BERUFSTITEL UND EHRENZEICHEN ERNENNUNG DER HÖCHSTEN RICHTER BEGNADIGUNGEN

  9. Der Bundespräsident WAHL: Direkte Wahl durch die Staatsbürger, einmal Wiederwahl möglich. Passives Wahlrecht besteht für jeden Staatsbürger, der am 1. Jänner des Wahljahres das 35. Lebensjahr vollendet hat. ANGELOBUNG: erfolgt durch die Bundesversammlung(=Nationalrat und Bundesrat) Bundespräsidenten seit 1945: Dr. Karl RENNER 1945 - 1950 Theodor KÖRNER 1951 - 1957 Dr. Adolf SCHÄRF 1957 - 1965 Franz JONAS 1965 - 1974 Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 1974 - 1986 Dr. Kurt WALDHEIM 1986 - 1992 Dr. Thomas KLESTIL 1992 - 2004 Dr. Heinz FISCHER 2004 -

  10. DER NATIONALRAT STAATSVOLK wählt 183 ABGEORDNETE AUF 4 JAHRE AUFGABEN: BESCHLUSS VON BUNDESGESETZEN KONTROLLE DER REGIERUNG

  11. Der NATIONALRAT DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG Stand:NR-Wahl 24.11.2002 79 Abgeordnete: ÖVP Präsident des Nationalrates: 69 Abgeordnete: SPÖ Univ. Prof. Dr. Andreas Khol 18 Abgeordnete: FPÖ II. Präsident des Nationalrates: 17 Abgeordnete: GRÜNE Mag. Barbara Prammer III. Präsident des Nationalrates: Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn Aufgaben: Antrag, Beratung und Beschluss von BUNDESGESETZEN, Kontrolle der Bundesregierung politisch -Fragerecht, Mißtrauensbeschluss rechtlich -Ministeranklage finanziell -Budget (=Bundesfinanzgesetz) Wahlberechtigung: Aktiv Passiv (selbst wählen) (gewählt zu werden) jeder Staatsbürger, der am jeder Staatsbürger, der 1. Jänner des Wahljahres das das 19. Lebensjahr voll- 18. Lebensjahr überschritten hat. endet hat. WAHLGRUNDSÄTZE: allgemein - jeder Staatsbürger gleich - jede Stimme zählt gleich direkt - direkte Wahl v. Personen lt. Liste geheim - geheime Stimmabgabe persönlich - keine Stellvertretung möglich Verhältniswahl - Mandate werden auf Parteilisten im Verhältnis der abgegebenen Stimmen vergeben Der Wähler kann eine Stimme für eine Parteiliste und innerhalb der Parteiliste Vorzugstimmen für Regionalkandidaten abgeben. Bei der Nationalratswahl ist Österreich in 9 Landeswahlkreise und 43 Regionalwahlkreise unterteilt.

  12. DER BUNDESRAT Landtag Landtag Landtag Landtag BURGENLAND NIEDERÖSTERREICH KÄRNTEN OBERÖSTERREICH SALZBURG STEIERMARK TIROL VORARLBERG WIEN 9 Landtage e n t s e n d e n 62 M i t g l i e d e r in den BUNDESRAT Aufgaben Vertretung der Bundesländerinteressen: Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates Anträge auf Bundesgesetze Landtag Landtag Landtag Landtag Landtag B-3 NÖ-12 K-4 OÖ-11 S-4 ST-9 T-5 V-3 W-11

  13. Der Bundesrat • Österreich hat ein „Zwei-Kammer System.“ Neben dem Nationalrat ist der Bundesrat als Ländervertretung die „Zweite Kammer.“ • Sein Gewicht ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass er bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates kein absolutes Vetorecht hat. Der Nationalrat kann durch einen Beharrungsbeschluss das Veto des Bundesrates aufheben. • Die Mitglieder des Bundesrates werden auf die Dauer ihrer Landtage gewählt. Im Vorsitz wechseln sie halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge. • Derzeitige Zusammensetzung: Stand: Sept. 2006 • SPÖ 28 Abgeordnete • ÖVP 26 Abgeordnete • Grüne 4 Abgeordnete • FPÖ 3 Abgeordneter

  14. Der LANDTAG Österreich ist ein Bundesstaat und besteht aus 9 selbständigen Bundesländern! Der Niederösterreichische Landtag besteht aus 56 Abgeordneten, vom nö. Volk auf 5 Jahre gewählt! wählt NÖ. LANDTAG Aufgaben Beschluss von Landesgesetzen Wahl der Landesregierung Wahl der nö. Mitglieder des Bundesrates ÖVP SPÖ FPÖ Grüne

  15. Der Landtag Niederösterreich hat ca. 1.550.000 Einwohner (Stand 2002). Das Land ist in 21 Bezirke und 4 Städte mit eigenem Statut unterteilt. LANDESSYMBOLE: Wappen: 5 gelbe Adler auf blauem Schild mit Bürgerkrone Landesfarben: blau - gelb Landeshymne: „O Heimat, dich zu lieben...“ MANDATSVERTEILUNG: Stand: Landtagswahl 30.5.2003 Präsident d. nö. Landtags: ÖVP 31 Mag. Edmund Freibauer SPÖ 19 II. Präsident d. nö. Landtags: GRÜNE 4 Ewald Sacher FPÖ 2 III.Präsident d. nö. Landtags: Ing. Hans Penz LANDESGESETZE gelten im jeweiligen Bundesland ( In der Bundesverfassung sind die Angelegenheiten, die vom Nationalrat für ganz Österreich durch Bundesgesetze zu regeln sind, genau aufgezählt. Alle übrigen Angelegenheiten kann jedes Bundesland selbständig durch Landesgesetze regeln.) BUNDESRAT Der nö. Landtag entsendet 12 Mitglieder in den Bundesrat ( insgesamt 62 Mitglieder)

  16. DIE BUNDESREGIERUNG REGIERUNGSFORMEN GROSSE KOALITION 2 Großparteien KLEINE KOALITION Einer Groß- und einer Kleinpartei ALLEINREGIERUNG Eine Partei KONZENTRATIONSREGIERUNG Alle im NR vertretenen Parteien

  17. DIE BUNDESREGIERUNG BESTELLUNG Die Bundesregierung wird vom Bundespräsident bestellt und angelobt (ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Bundesregierung ist das Ergebnis der Nationalratswahl) KONTROLLE Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung politisch rechtlich Mißtrauensbeschluss Ministeranklage (=Enthebung aus Regierung) Fragerecht BUNDESVERWALTUNG Ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt die Bundesregierung durch Organe der unmittelbaren mittelbaren Bundesverwaltung =eigene Behörden = Landeshauptmann z.B. Finanzämter = Landesbehörden = Bezirkshauptmann und Bürgermeister REGIERUNGSFORMEN SEIT 1945 1945 - 1966 große Koalition (ÖVP - SPÖ) 1966 - 1970 Alleinregierung (ÖVP) 1970 - 1971 Minderheitsregierung (SPÖ) 1971 - 1983 Alleinregierung (SPÖ) 1983 - 1986 Kleine Koalition (SPÖ - FPÖ) 1986 - 2000 Große Koalition (SPÖ - ÖVP) 2000 - Kleine Koalition (ÖVP - FPÖ)

  18. DIE LANDESREGIERUNG Vom Landtag aufgrund der Landtagswahl gewählt und kontrolliert Aufgaben Landesverwaltung Übertragene Bundesverwaltung DURCH AMT DER LANDESREGIERUNG BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT BÜRGERMEISTER (GEMEINDEAMT)

  19. DIE LANDESREGIERUNGNiederösterreich Landeshauptmann: Dr. Erwin PRÖLL (ÖVP) Landeshauptm.Stv.: Ernst GABMANN (ÖVP) Heidemaria ONODI (SPÖ) Landesräte: Mag.Sobotka (ÖVP) Dipl.-Ing. Plank (ÖVP) Mag.Mikl-Leitner (ÖVP) Petra Bohuslav (ÖVP) Kranzl (SPÖ) Schabl (SPÖ) DIE LANDESVERWALTUNG erfolgt durch das Amt der Landesregierung, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Bürgermeister (Gemeindeämter) DIE ÜBERTRAGENE (MITTELBARE) BUNDESVERWALTUNG Die Vollziehung der Bundesgesetze kann durch eigene Behörden (z.B. Finanzämter) oder als übertragene Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann dem Amt der Landesregierung bzw. die Bürgermeister erfolgen.

  20. Die Bezirkshauptmannschaft( BH ) Die Bezirkshauptmannschaft (BH) führt Bundes- und Landesverwaltung auf der Ebene des politischen Bezirks durch. An der Spitze der BH steht als leitender Beamter der Bezirkshauptmann ( =Verwaltungsjurist, kein Politiker) Städte mit eigenem Statut bilden eigene politische Bezirke. In diesen Städten werden die Aufgaben der BH vom Magistrat wahrgenommen. Erste Anlaufstelle einer BH ist die jeweilige Bürgerservicestelle. Aufgabenbereiche: Allgemeine Verwaltung Wirtschaft und Umwelt Sicherheit und Ordnung Gesundheit, Jugend u.Soziales Land- u. Forstwirtschaft

  21. DIE GEMEINDE GEMEINDEBEVÖLKERUNG wählt GEMEINDEVORSTAND BÜRGERMEISTER SELBSTÄNDIGE ÜBERTRAGENE AUFGABEN GEMEINDEAUFGABEN VON BUND UND LAND Z.B. Z.B. SPORTSTÄTTENBAU, MELDEAMT, WOHNBAU... WAHLORGANISATION... AUFSICHT DURCH BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT

  22. DIE GEMEINDE Die Gemeinde ist ein „Selbstverwaltungskörper“, d.h. sie hat eigene Einnahmen und kann über die Art der Ausgaben selbst entscheiden = EIGENER WIRKUNGSBEREICH! Zusätzlich hat die Gemeinde übertragene Aufgaben von Bund und Land = ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH Der GEMEINDERAT wählt aus seiner Mitte den GEMEINDEVORSTAND (= geschäftsführende Gemeinderäte oder Stadträte) und den Bürgermeister u. Vizebürgermeister. In Niederösterreich gibt es insgesamt 573 Gemeinden, davon 4 Städte mit eigenem Statut ( = Stadt und Bezirksverwaltungsbehörde) - St.Pölten Krems Waidhofen/Ybbs Wr.Neustadt u. 67 Städte Die Gemeinde hat für das tägliche Leben des Bürgers und auch für den Umweltschutz größte Bedeutung!

  23. SOZIALPARTNERSCHAFT Freiwillige Zusammenarbeit von Arbeitnehmern Unternehmern Landwirten LWK AK ÖGB BWK ANTRÄGE GEMEINSAME VORSCHLÄGE LÖSUNGEN AN REGIERUNGEN ÖFFENTLICHKEIT PARTEIEN ANDERE VERBÄNDE ParitätischeKommission LWR ÖGB AK BWK BUNDESREGIERUNG PREISUNTERAUSSCHUSS LOHNUNTERAUSSCHUSS BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS -UND SOZIALFRAGEN

  24. SOZIALPARTNERSCHAFT Begriffe: • AK Kammer*) für Arbeiter und Angestellte ( Pflichtmitgliedschaft aller Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge) • ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund (Freiwillige Mitgliedschaft von Arbeitnehmern) • BWK Bundeswirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmer) • LWK Landwirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Landwirte) Kammern sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“, d.h. sie sind lt. Gesetz als Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft eingerichtet. • Aufgaben: „Ausgleich am grünen Tisch“ in Lohn- und Preisfragen, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenfragen. Weiters haben die Interessensvertretungen die Möglichkeit, durch Stellungnahmen bei der Entstehung von Bundesgesetzen mitzuwirken.

  25. Österreich und Europa Weg zur europäischen Integration: 1947: Europäischer Wiederaufbau, ERP-Marshall-Plan 1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS 1957: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG Europäische Atomgemeinschaft, AWG 1960: Europäische Freihandelszone, EFTA 1967: EG entsteht aus EGKS, EWG u. EAG 1973: Freihandelsabkommen zwischen EG u. EFTA 1992: Schaffung der EU (Maastricht) 1993: EG und EFTA bilden den EWR 1995:Österreich wird Mitglied in der EU 2001: Einführung des Euro in 13 Staaten der EU 2004: Erweiterung der EU um 10 neue Staaten: Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta Die wichtigsten Außenhandelspartner Österreichs: Werte in % Import Export Deutschland 40,8% 3139% Italien 7 % 8,7% Schweiz 3,3% 5,1% Frankreich 4,8% 4,4%

  26. Österreich und EuropaAufbau und Organe derEuropäischen Union Kommission: „Regierung“ der EU 17 Mitglieder Ministerrat: „Gesetzgeber“ der EU 12 Mitglieder (Außenminister oder Fachminister) Europäischer Rat: „Grundsatzentscheidungen“ 12 Regierungschefs Europäisches „Berater, Kritiker, Kontrolleur“ Parlament: 518 Abgeordnete auf 5 Jahre EUROPÄISCHER „Wächter“ über Verträge Gerichtshof: Wirtschafts- und „Beratung“ Sozialausschuß: Vertreten sind Sozialpartner, Selbständige, Landwirte, Verbraucher.

  27. Anhang • Aufgaben d. Bundesheeres • Schutz der Grenzen • Schutz d. verfassungsmäßigen Einrichtungen • Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen • Mitwirkung bei Friedenssicherung und Katastrophenhilfe im Ausland Für den Inhalt verantwortlich: PI NÖ Abt. BS, Dechant-Pfeifer-Str. 3, 2020 Hollabrunn Redaktion: BOL Christian Bauer; Email: bs@pinoe-hl.ac.at Stand: 1. September 2006

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