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Kernkurs/Proseminar „Die politischen Systeme Westeuropas“ Dozent: Frank Moshövel. Schweden. Thema der heutigen Sitzung. Nordische Konsensdemokratie I. 26.11.2001. Gliederung. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Referentin: Jenny Tobien

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Presentation Transcript


  1. Kernkurs/Proseminar „Die politischen Systeme Westeuropas“ Dozent: Frank Moshövel Schweden Thema der heutigen Sitzung... Nordische Konsensdemokratie I 26.11.2001 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  2. Gliederung Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Referentin: Jenny Tobien Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Referentin: Anne Hörig Teil 3: Parteien und Regierung Referentin: Judith Hoffmann Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Referentin: Yvonne Posdziech Teil 5: Die Verfassung Referentin: Heike Thienhaus Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Referent: David Rahn Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Referentin: Bettina Kaftan Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Referentin: Alice Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  3. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Demographische Daten Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  4. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Demographische Daten Hauptstadt: Stockholm Fläche: 449 964 km² Regionale Gliederung: 23 Provinzen Einwohnerzahl: 8.9 Mio Bevölkerungsdichte: 20/km² Städtische Bevölkerung: 83% Natürliches Bevölkerungswachstum:0,1% Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  5. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Arbeitslosenquote:6,5% Bruttoinlandsprodukt: 198,9 Mrd. EU-Beitritt: 1.1.1995 Wahlbeteiligung Europawahl 99: 38,7% Anzahl Europaabgeordneter: 22 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  6. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Neuere Geschichte Schwedens Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  7. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte • Neuere Geschichte Schwedens • Ende des 19. Jahrhunderts: • Beginn der Industrialisierung des Landes • Volksbewegungen setzen sich für eine zunehmende • Demokratisierung des Landes ein • Schweden zeichnet sich durch Neutralität aus. • Diese Politik hält das Land auch während der beiden Weltkriege aufrecht • Seit den 30er Jahren bilden die Sozialdemokraten die Mehrheit. • Sie machen Schweden zu einem modernen Wohlfahrtsstaat, der schnell Modellcharakter gewinnt Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  8. Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Mit der Ölkrise von 1973 findet jedoch der Wohlstand Schwedens ein Ende. Nun ist auch das Musterland mit Problemen wie hoher Arbeitslosigkeit, hohe Staatsverschuldung und einem dickem Defizit im Haushalt konfrontiert. Annäherung Schwedens an den Westen: 1994 schließt sich Schweden dem Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden" an, am 1. Januar 1995 folgt der Beitritt zur EU. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  9. Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  10. Teil 2:Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie • Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie 1 • Schwedens Monarchie ist über 1000 Jahre alt und blickt auf über 50 Könige zurück • Konstitutionelle Monarchie • Seit 1544 Erbmonarchie • Ab 1979 kognatische Thronfolge • Seit 1818 regiert das Hause Bernadotte Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  11. Teil 2:Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie • Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie 2 • Sieg des Parlamentarismus bei den Wahlen 1917: Reichstag bestimmt Regierung • Gustav V. ( 1907 – 1950 ) • Gustav VI. Adolf ( 1950 – 1973 ) •  Der neue demokratische Typ des Königsreichs wurde geschaffen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  12. Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Das Staatsoberhaupt Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  13. Teil 2:Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie • Aufgaben des Königs • Neues Grundgesetz von 1975 löst Regierungsform von 1809 ab: „ Alle Macht geht vom Volke aus“ • König hauptsächlich repräsentative und zeremonielle Aufgaben • genießt Immunität • Muss Steuererklärung abgeben und wird durch Reichstag entlohnt Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  14. Teil 2:Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie • Carl XVI. Gustav • Geboren am 30.4.1946 als jüngstes Kind von Erbprinz Gustav Adolf • 1973 bestieg er mit 27 Jahren den Thron • „Für Schweden – in der Zeit“ • Verheiratet mit der Deutschen Silvia Sommerlath • 3 Kinder, wovon Kronprinzessin Victoria Thronfolgerin ist Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  15. Teil 3:Parteien und Regierung Die Parteien Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  16. Teil 3:Parteien und Regierung • Die Parteienlandschaft in Schweden • derzeit sind im Reichstag 7 Parteien vertreten: • Sozialdemokraten (Socialdemokratiska Arbetarepartiet) • Moderate Sammlungspartei (Moderata Samlingspartiet) • Linkspartei (Vänsterpartiet) • Christlich-Demokratische Partei (Kirstdemokraterna) • Zentrumspartei (Centerpartiet) • Liberale Volkspartei (Folkpartiet Liberalerna) • Die Grünen (Miljöpartiet de Gröna) Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  17. Teil 3:Parteien und Regierung • Wahlergebnisse u. Verteilung der Mandate 1998 • Sozialdemokraten 36,4% (- 8,9%) 131 Sitze • Moderate Sammlungspartei 22,9% (+0,5%) 82 Sitze • Linkspartei 12,0% (+5,8%) 43 Sitze • Christdemokraten 11,8% (+7,7%) 42 Sitze • Zentrumspartei 5,1% (- 2,6%) 18 Sitze • Liberale Partei 4,7% (- 1,5%) 17 Sitze • Die Grünen 4,5% (- 0,5%) 16 Sitze • Neue Demokraten 0,1% (- 1,1%) -- Sitze • insgesamt 349 Sitze Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  18. Teil 3:Parteien und Regierung • Die schwedischen Parteien werden traditionell in • zwei Blöcke eingeteilt: • sozialistischer Block (staatl. Einfluß auf die Wirtschaft) • Linkspartei der Kommunisten • Sozialdemokratische Arbeiterpartei • bürgerlicher Block (freie Marktwirtschaft) • Moderate Sammlungspartei • Zentrumspartei (hervorgegangen aus dem Bauernbund) • Liberale Volkspartei Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  19. Teil 3:Parteien und Regierung „Europäisierung“ des schwedischen Reichstages? 1917-1988 waren im Reichstag nur 5 Parteien vertreten, aufgeteilt in sozialistischen u. bürgerlichen Block 1988 Einzug der Grünen in den Reichstag 1991 Einzug der Christlich-Demokratischen Partei und der rechtsextremen Partei Neue Demokratie (Neue Demokratie bei den Wahlen 1994 und 1998 nicht mehr im Reichstag vertreten) Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  20. Teil 3:Parteien und Regierung Die Regierung Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  21. Teil 3:Parteien und Regierung • Die Regierung • An der Spitze der Regierung steht der Ministerpräsident. • Sein Kabinett besteht aus 22 Ministern (11 Frauen und 11 Männer), davon 13 Fachminister und 7 ohne Geschäftsbereich. • Aktueller Ministerpräsident ist seit 1996 Göran Persson, stellvertretende Ministerpräsidentin ist Lena Hjelm-Wallén • Die Sozialdemokraten regieren zwar allein (Minderheitsregierung), sind aber auf Hilfe von anderen Parteien, vor allem der Linkspartei angewiesen, wenn sie Gesetze durchbringen wollen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  22. Teil 3:Parteien und Regierung • Die Regierung (Statsrat) • wird geleitet vom Ministerpräsidenten, der wiederum die Minister ernennt • steuert das Land als höchste Verwaltungsbehörde • bringt Vorschläge als Propositionen in den Reichstag ein • stellt Regeln zur Ausführung von Reichstagsbeschlüssen auf • verfügt über die Mittel, die der Reichstag im Haushalt veranschlagt • regelt die Arbeiten der Verwaltungsbehörden und prüft in gewissen Fällen Beschwerden gegen die Beschlüsse von Behörden • repräsentiert Schweden im Rat der EU • unterzeichnet Abkommen mit anderen Staaten Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  23. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Das Parlament Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  24. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Parlamentarische Demokratie Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierungsform. Der König, Carl XVI. Gustav, hat heute nur zeremonielle Aufgaben als Staatsoberhaupt. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  25. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • Der Reichstag • besteht seit 1971 aus einer Kammer • wird durch direkte Wahlen gewählt • 349 Mitglieder • vierjährige Legislaturperiode • Präsidium des Reichstages: • ein Präsident, • drei Vizepräsidentenelle Aufgaben als Staatsoberhaupt. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  26. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Jeder neugewählte Reichstag bildet mindestens 15 ständige Reichstagsausschüsse > Spezialisierung auf Fachgebiete > Die Parteien sind in den Ausschüssen im Verhältnis zu ihrer Stärke im Reichstag vertreten. > Alle behandelten Angelegenheiten werden dem Reichstag in einer Plenarsitzung vorgelegt. Es ist nicht möglich einen Vorschlag abzuwürgen, indem man in einem Ausschuss auf einer Regierungsvorlage sitzen bleibt. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  27. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Die Wahl Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  28. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • Wahl • allgemeines, gleiches, geheimes Wahlrecht • 28 Wahlkreise • alle Schweden über 18 sind wahlberechtigt • alle Wahlen: Verhältniswahlrecht • die Verteilung der Sitze unter den Parteien soll im Verhältnis zu den im ganzen Land abgegebenen Stimmen stehen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  29. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • Von den 349 Mandaten, die zu verteilen sind, sind 310 feste Wahlkreismandate und 39 Ausgleichsmandate für das gesamte Land. D.h. Stimmen, die eine Partei in einem Wahlkreis erhalten hat, die aber zu keinem festen Mandat geführt haben, kommen der Partei bei der Verteilung der Ausgleichmandate zugute. Hier zählt das ganze Land als Wahlkreis. Letztlich bekommen die Parteien die Anzahl Mandate, die jeweils der Anzahl der Stimmen im ganzen Land für die Partei entspricht. • Um an der Mandatverteilung bzw. Platzvergabe im Reichstag teilzunehmen, braucht eine Partei 4% der Stimmen im ganzen Land, oder 12% der Stimmen in einem Wahlkreis.Diese Regel soll verhindern, dass der Reichstag sich eine Menge kleiner Parteien zersplittert. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  30. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • Wahlbeteiligung traditionell sehr hoch. • Siebziger/ Achtziger Jahre: über 90%; • sinkt seit Anfang der Neunziger. • Leute stimmen in erster Linie für eine Parteienliste und nicht für Individuen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  31. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Was macht eigentlich der Reichstag? Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  32. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • Was macht der Reichstag? • Legislaturperiode beginnt 15 Tage nach Wahltag; er tritt am ersten Dienstag im Oktober zusammen und arbeitet bis Anfang Juni des folgenden Jahres; also acht Monate. • Zu Beginn stellt der Ministerpräsident den Vorschlag der Regierung zur Politik für das kommende Jahr in der sog. Regierungserklärung vor. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  33. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • > Die wichtigste Aufgabe... • Bildung einer Machtgrundlage für die Regierung. Er ernennt den Premierminister, der wiederum die anderen Minister beruft. • Politische Initiativen kommen von der Regierung; die Reichstagsabgeordneten stimmen in wichtigen Fragen für die Position, auf die sich ihre Partei geeinigt hat. Sie entwickeln selten ein eigenes politisches Profil. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  34. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • > Gesetzgebung • eine der Hauptaufgaben des Reichstages. • die Regierung erlässt Gesetze und Verfassungen jedoch auch selbständig • es gibt vier Grundgesetze und allgemeine Gesetze (können durch den Beschluss eines Reichtages modifiziert werden) • Grundgesetze:1. die Verfassung2. die Sukzessionsordnung (legt fest,wie Thron innerhalb d. Hauses Bernadotte vererbt wird)3.Pressegesetz4.Freie MeinungsäußerungSie dürfen nicht geändert werden, außer nach zwei gleichlautenden Beschlüssen von zwei Reichstagen mit einer dazwischenliegenden Wahl. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  35. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • Neben den Grundgesetzen gibt es die Reichstagsordnung. • Diese besitzt zwar keine formelle Stellung wie das Grundgesetz, beinhaltet aber Bestimmungen über die Organisation des Reichstages. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  36. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen > Geld Eine andere Hauptaufgabe des Reichstages ist es, die Einkünfte und Ausgaben des Staates zu bestimmen. Er bestimmt z.B. Steuern an den Staat usw. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  37. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • > Kontrolle der Regierung • Die Beschlüsse des Reichstages werden von der Regierung vollstreckt. • Der Reichstag kontrolliert die Regierung und die Behörden, ob die Beschlüsse befolgt und ausgeführt werden. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  38. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • ... Kontrollinstrumente des Reichstages sind: • Der VerfassungsausschussDas Ergebnis der Prüfung durch diesen Ausschuss wird jedes Jahr in einem Bericht vorgelegt. Dieser bildet den Ausgangspunkt für die sog. Entlastungsdebatte in der Kammer. Beanstandungen,die sich gegen Minister richten, werden hier behandelt. • Das Misstrauensvotum...gegen einen Minister. Wenn eine Majorität der Abgeordneten meint, der Minister genieße nicht das Vertrauen des Reichstages, muss dieser abtreten...gegen den Ministerpräsidenten. Die gesamte Regierung muss abtreten. • Große und kleine Anfragen an die MinisterReichstagsmitglied kann Minister in der Kammer einen Minister fragen, wie eine bestimmte Regierungssache gehandhabt worden ist. Große Anfrage: alle Mitglieder nehmen an Debatte teil; kleine Anfrage: nur Minister u. Fragesteller führen eine Debatte. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  39. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen • > Kontrolle von Behörden • Revisoren des Reichtags12 Reichstagsabgeordnete, die die staatl. Tätigkeit prüfen sollen. • Justizombudsmänner (JO)Das Amt sorgt dafür, dass alle Richter, Beamten und militärischen Vorgesetzten, die Gesetze und Verordnungen befolgen.Es ist vom Reichstag ermächtigt worden, selbst zu entscheiden, welche Fälle untersucht werden sollen. Völlige Autonomie im Verhältnis zum Reichstag, der nicht das Recht hat, Direktiven zu erteilen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  40. Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen ... Es gibt vier Justizombudsmänner.Wenn ein Bürger meint, gegen ihn sei ein Unrecht begangen worden, kann er eine schriftliche Klage beim JO-Amt einlegen.Jedes Jahr werden etwa 4000 Klagen dieser Art behandelt. Ungefähr ein Drittel der Klagen sind unbegründet.Man konzentriert sich auf die Fälle, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen von Bedeutung sind. Von der Regierung ernannte Ombudsmänner> Verbraucherombudsmann> Gleichberechtigungsombudsmann> Ombudsmann gegen ethnische Diskriminierung> Presseombudsmann Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  41. Teil 5:Die Verfassung Die Verfassung Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  42. Teil 5:Die Verfassung • Verfassung - 4 getrennte Grundgesetze: • Gesetz der Regierungsform von 1974: • Enthält die grundlegenden Regeln über die Staatsform, wichtigstes Gesetz der Verfass.-Gesetze • Thronfolgegesetz von 1980: • Regelt die Thronfolge • Pressegesetz von 1949 (erstmals in der Verfassung): • Schützt die Pressefreiheit und gibt der Allgemeinheit das Recht auf Einsichtnahme in öffentliche Schriftstücke • Gesetz über Freiheit und Meinungsäußerung: • Schützt die freie Meinungsäußerung in den Medien usw. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  43. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie Die Gesetzgebung von Schweden Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  44. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • Der Reichstag erläßt die Gesetze • Gesetzentwürfe werden eingebracht von: • Regierung • Ministerien • Enquete Kommissionen • Abgeordneten Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  45. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • ENQUETE Kommissionen prüfen dann das Terrain für das jeweilige Gesetz. • Dieser Text wird von dem zuständigen Ministerium • und der jeweils betroffenen Organisation geprüft. • Bei Billigung des Gesetzvorhabens erarbeitet das zuständige Ministerium eine Gesetzvorlage Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  46. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • Der zuständige Ausschuß im Parlament macht Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. • Daraus entsteht ebenfalls ein Bericht. • Dieser Bericht und die Gesetzvorlage werden im Reichstag diskutiert. • Wenn der Reichstag zustimmt, tritt das Gesetz in Kraft. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  47. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • Diskussionen in Enquete-Kommissionen und Ausschuß werden schriftlich festgehalten, • und dienen später als Gesetzauslegung und Interpretationshilfe. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  48. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • Der Begriff „Konsensdemokratie“ Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  49. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • Konsensdemokratie allgemein: • Zentraler Begriff in Gesellschaft und Politik • Nicht eindeutig abgrenzbar • Keine politisch- soziale Einheit kann ohne ein bestimmtes Maß an Integration und Solidarität bestehen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

  50. Teil 6:Gesetzgebung und Konsensdemokratie • Voraussetzung: • Soziale Homogenität • Sozial-und Systemintegration • Übereinstimmung in den Grundwerten und Hauptzielen der gemeinsamen gesellschaftlichen Existenz Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

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