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Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts

Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts. Vortrag am 26.April 2011 in Moskau Dozent: Dr. Andreas Roß Andreas.ross@lff.bayern.de. Begriff und Infos Internetrecht. Gibt es ein „ IT-Gesetzbuch „ ? www.dr-bahr.com - Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr und Rubrik Rechts-Infos

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Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts

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Presentation Transcript


  1. Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts • Vortrag am 26.April 2011 in Moskau • Dozent: Dr. Andreas Roß • Andreas.ross@lff.bayern.de

  2. Begriff und Infos Internetrecht • Gibt es ein „ IT-Gesetzbuch „ ? • www.dr-bahr.com - Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr und Rubrik Rechts-Infos • www.e-recht24.de • www.aufrecht.de • 2 aktuelle Skripten von Professor Hoeren mit je 500 Seiten zum deutschen Internetrecht und IT-Recht unter www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf

  3. Fliegender Gerichtsstand – die Grenzen verwischen durch das Internet • Dort, wo ein Internetauftritt bestimmungsgemäß abgerufen werden kann / soll, ist die internationale Tatortzuständigkeit des örtlichen Gerichts gegeben • BGH: gilt auch für Auftritte österreichischer oder schweitzerischer Internetseiten, die sich auch an Deutsche „ richten

  4. gibt es die „ freie Nutzung von Werken aus dem Internet „ ? • Content muss rechtmäßig sein • Im Zweifel immer von einer Schutzfähigkeit ausgehen • In aller Regel kein Recht, fremde Inhalte im Internet ins Internet zu stellen ! • Soweit ein Foto auf einer Website verwendet wird, kommt ein Schutz als Lichtbildwerk ( § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG ) oder Lichtbild ( § 72 UrhG als ergänzender Schutz ) in Betracht • Es gibt keinen guten Glauben bei Nutzungsrechten • Nutzung von P2P-Tauschbörsen • Die Abmahnung

  5. „ ungeschütztes „ WLAN • BGH-Urteil vom 12.5.2010 – Az.: I ZR 121/08 • BGH bejaht eine Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers für nicht hinreichend abgesicherte Funknetze • Eine (Mit-) Haftung als Täter oder Teilnehmer komme hingegen nicht in Betracht, da ein unbekannter Dritter die Urheberrechtsverletzung im P2P-Netzwerk begangen habe. • BGH bejaht einen Anspruch auf Unterlassung, verneint aber einen Anspruch auf Schadensersatz, da der Beklagte lediglich Störer sei • Das WLAN müsse die marktüblichen Sicherungen enthalten und auch funktionieren; eine ständige Aktualisierung auf modernere Sicherungen wird nicht verlangt

  6. Haftung des DSL-Anschlussinhabers • OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, 6 U 101/09: • Der DSL-Anschlussinhaber haftet für Rechtsverstöße, die von Familienmitgliedern über den Anschluss begangen werden • D.h.: er ist immer Störer und ihn trifft Pflicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung ( Anschlussinhaber haftet „ nur „ auf Unterlassung • LG Köln vom 10.1.2011: Haftung für P2P-Rechtsverletzungen durch Familienmitglieder • Zuordnung zu Nutzer führt zu internem Ausgleichsanspruch • LG Frankfurt vom 18.8.2010: • Ein Hotel haftet nicht für die von seinen Gästen begangenen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen, wenn der Betreiber die Hotelgäste dahingehend belehrt hat, dass die Nutzung des Internet-Zugangs nur zu gesetzlichen Zwecken erlaubt sei

  7. Haftung eines Internet-Cafes für P2P-Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden • LG Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 – Az.: 310 O 433/10: • Der Betreiber eines Internet-Cafes haftet für die rechtswidrigen Handlungen seiner User, wenn er keine Schutzmaßnahmen ergriffen hat • „ Denn er habe sämtliche möglichen Schutzmaßnahmen unterlassen, die eine Urheberrechtsverletzung hätten vermeiden können, z.B. die für das Filesharing erforderlichen Ports zu sperren. Aufgrund dieses Umstandes hafte der Unternehmer mit „

  8. Minderjähriger haftet für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website • Haftung für das Setzen von Links ? ( Grundsatz / zu-Eigen-machen ) • BGH – Beschluss vom 3.2.2011: • Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung • Er ist verpflichtet, 7000,- EUR Schadensersatz und mehr als 2000,- EUR Abmahnkosten zu zahlen • BverfG: Internetforum-Betreiber nicht strafrechtlich für Link eines Nutzers auf Seite mit strafbaren Inhalten verantwortlich • BGH Oktober 2010: Verlag Heise haftet nicht für eine Verlinkung auf Seite mit Downloadmöglichkeiten einer Kopierschutzumgehungssoftware ! ( nur im Rahmen eines Artikels verlinkt ! )

  9. Anspruch auf Löschung von Einträgen in Online-Archiven • BGH – Urteile vom 15. Dezember 2009: • Ein verurteilter Straftäter hat gegen eine Zeitung, die in der Vergangenheit über ihn berichtet hat, auch unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung keinen Anspruch auf Löschung • BGH – Urteil vom 1.2.2011: • Zeitung darf in Online-Archiv Meldung mit namentlicher Nennung eines Mörders bereit halten • Digitaler Radiergummi ( x-pire ) startet

  10. Die neuen personenbezogenen Bewertungsplattformen • Entscheidung spickmich.de des BGH • Meinungsfreiheit – allgemeines Persönlichkeitsrecht • Rottenneighbor.com • Mobbing-Plattform iShareGossip – Pöbeln als Geschäftsmodell

  11. Smart Cameras • Sehr weitgehende technische Möglichkeiten der neuen Generation von Smart Cameras / hohe Eingriffsintensität • Recht auf informationelle Selbstbestimmung • Gleichbehandlung • Eingriff in Versammlungsrecht • Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit

  12. Karlsruhe kippt am 3. März 2010 Vorratsdatenspeicherung • Alle Daten müssen gelöscht werden • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt • Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins • Grenzenlose Persönlichkeitsprofile • Weitgehend offene Datenpools unzulässig • Kein Grundsatz-Aus für Datenspeicherung • Strengste Bedingungen für Speicherung

  13. Im Internet ist alles zu sehen • Google Street View – ungeheure virtuelle Datenmacht ( http://dpaq.de/NvCfl : wie können Bürger Aufnahmen ihrer Häuser verhindern ) – Bundesrat beschließt „Google Street View-Gesetz“, neue Regelung in § 30 b BDSG )

  14. Nutzung der www-Dienste durch Mitarbeiter • Jedes 4. deutsche Großunternehmen verbietet die private Nutzung , Studie unter www.pwc.de • Das Fernmeldegeheimnis • auf eigenes Risiko • Haftung für Urheberrechtsverstößen der Mitarbeiter ? • Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Nutzung privater E-Mails am Arbeitsplatz • Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

  15. Was bedeutet Datenschutzrecht ? • Datenschutzrecht= Information über Einzelpersonen ( personenbezogene Daten ) • Datenschutzrecht= Gewährleistung der Integrität der Daten und Selbstbestimmung über die o.g. Informationen • Große Schnittmenge zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit

  16. Web-Shops und E-Commerce – Grundlagen und gute Rechtsinfos für „ Onlinehändler „ • Liegt ein Fernabsatzgeschäft vor ? • Unternehmer / Verbraucher • Erfasst werden nur privatrechtliche Beziehungen • www.shopbetreiber-blog.de • www.wettbewerbszentrale.de/media • www.bitkom.org/de/publikationen/38336_30792.aspx • Checkliste Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Onlinehandel ( Stand April 2008: www.e-recht24.de/checkliste-widerrufsrecht.htm • www.spreerecht.de • E-Commerce Kompetenzzentrum in Bayern

  17. Domainrecht • Informationen im Internet: www.domain-recht.de; www.denic.de; www.e-recht24.de/news/domainrecht/483.html • Domain räumt kein ( absolutes ) Recht an dem Namen ein – das Domainrecht ist ungeregelt • Die Registrierung der Domain führt zu keinerlei Verpflichtung, unter der Adresse auch tatsächlich eine Website zu führen • Wichtig: unberechtigte Domainführung führt nicht zu Übertragungsanspruch ! • Löschung der Domain: ein Löschungsanspruch ist nur gegeben, wenn jedwede Nutzung der Domain durch deren Inhaber Rechte Dritter verletzen würde ( „ Schlechthinbenutzungsverbot „ ) • Der wichtigste Anspruch : Anspruch auf Untersagung der Nutzung einer Domain für Websites mit rechtsverletzenden Inhalten

  18. Die Gruppe der computertypischen Straftaten • Das Tatgeschehen ist dadurch geprägt, dass mit neuer Technologie neue Straftatbestände verwirklicht werden, z.B. • Ausspähen von Daten • DoS-Attacken ( Denial-of-Service-Attacken ): durch Überlastung oder Beendigung eines Dienstes ist ein Zugriff durch normale Nutzer nicht mehr möglich • Phishing • Hacking / Hacker-Tools • Computerviren/-würmer • Pharming • Spoofing • §§ 202a, 202c, 303a,303b, 263a,269 StGB

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