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Investive Sportförderung

Investive Sportförderung. Förderverfahren - Vereinsmaßnahmen. Stadt, Datum Anwesende, SAB. Inhalt. Grundlagen der Sportstättenförderung Antragstellung und Bewilligung Auszahlung der Fördermittel Verwendungsnachweisprüfung Vergabe von Leistungen an Dritte. Sportstättenförderung.

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Presentation Transcript


  1. Investive Sportförderung Förderverfahren - Vereinsmaßnahmen • Stadt, Datum • Anwesende, SAB

  2. Inhalt • Grundlagen der Sportstättenförderung • Antragstellung und Bewilligung • Auszahlung der Fördermittel • Verwendungsnachweisprüfung • Vergabe von Leistungen an Dritte Investive Sportförderung

  3. Sportstättenförderung www.sab.sachsen.de • www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

  4. Sportstättenförderung • Grundlage der Förderung • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 13. Februar 2019 – Abschnitt C Investive Sportförderung • Gefördert werden • im Sportstättenbau Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie der Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten [...] • Sportanlagen der Grundversorgung, wie Sporthallen, Sportplätze einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude sowie zur Ausübung des Schwimmsports bestimmte Hallenbäder • Zuwendungsempfänger • Sportvereine, Sportverbände sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts • Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen und Olympiastützpunkten • Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform Investive Sportförderung

  5. Antragstellung / Finanzierung • Zuwendung Sportstättenförderung • Fördersatz bis zu 50 % - unabhängig vom Gesamtwertumfang • Andere Zuwendungen öffentlicher Hand, z. B. Kommune, Landkreis • Nachweis durch Vorlage Zuwendungsbescheid • Mittel (privater) Dritter, z. B. Darlehen, Spenden • Nachweis durch Vorlage Finanzierungsbestätigung • Neu: neben zweckfreien auch zweckgebundene Spenden werden als Eigenmittelersatz anerkannt • Eigenmittel • Kontoguthaben - Nachweis durch Bestätigung der Hausbank oder Kopie des Kontoauszugs • Eigenleistungen (Sach- und Arbeitsleistungen) öffentliche Finanzierung (Zuwendungen) Eigenanteil Investive Sportförderung

  6. Antragstellung - Finanzierung • Eigenleistungen können zur Darstellung des Eigenanteils herangezogen werden sofern sie die Finanzierung des Vorhabens erleichtern Eigenleistungen • Arbeitsleistungen • Kostenansatz von Mindestlohn / h • Angabe der jeweiligen Tätigkeit der Arbeitskräfte und Arbeitsstunden • Einordnung der Tätigkeit in jeweilige Kostengruppen nach DIN 276 Sachleistungen • Definition „Sache“ nach BGB §90 „sind nur körperliche Gegenstände“ • Bewertung nach dem tatsächlichen Wert • Nachweis erforderlich • Bei Maßnahmen mit einem Gesamtwertumfang über 200.000 € muss der Nachweis der Eigenleistungen durch Planungs-/Architekturbüro bewertet werden • Nachweis anhand unterzeichneter Einzelaufstellung der Eigenleistungen mit Geldwerten Investive Sportförderung

  7. Antragstellung - Antragsunterlagen P www.sab.sachsen.de • www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

  8. Antragstellung - Antragsunterlagen • Das Antragsformular (SAB-Vordruck 60513) ist vollständig auszufüllen, durch gemäß Vereinsregister unterschriftsberechtigte Person(en) rechtskräftig zu unterzeichnen und mit Stempel zu versehen. • Dies gilt auch für jede Anlage, die zu unterzeichnen ist. • Ausgewählte Antragsunterlagen: • Datenschutzhinweise für Kunden/Interessenten DSGVO (SAB-Vordruck 64005) • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der vertretungsberechtigten Person(en), ggf. Vollmachten für unterschriftsberechtigte Personen • Registerauszug und (im Einzelfall) Vereinssatzung • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes • Nachweis des Bedarfs durch formlose Begründung der Maßnahmennotwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Förderung • → bei Maßnahmen größer 200.000 € ist zusätzlich die kommunale Sportstättenleitplanung vorzulegen Investive Sportförderung

  9. Antragstellung - Antragsunterlagen • Nachweis der Nutzung durch Belegungsplan • Wochenstundenplan mit Nutzergruppen und Nutzungsarten, z. B. anhand einer Beispielwoche • Nachweis Eigentumsverhältnisse • aktueller, vollständiger Grundbuchauszug (wenn Eigentümer) oder • Nachweis Nutzungsrecht: Miet-/Pachtvertrag mind. für die Dauer der Zweckbindung • Nachweis Gesamtfinanzierung – Eigenmittel und Mittel Dritter • Sicherung des Rückforderungsanspruchs ab Zuwendung von 75.000 € z.B. Eintragung der Grundschuld an rangbereiter Stelle im Grundbuch • Baugenehmigung • Erklärung Barrierefreiheit (formlos) • weitere Unterlagen – siehe Unterlagencheckliste (SAB-Vordruck 60503) • → Achten Sie auf die Aktualität der Antragsunterlagen! Investive Sportförderung

  10. Antragstellung - Antragsunterlagen • Datenschutzhinweise: • SAB verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) • weitere Informationen: SAB-Vordruck 64005 Datenschutzhinweise für Kunden/Interessenten DSGVO • Haben Sie Fragen? • Sächsische Aufbaubank - Förderbank - • Datenschutzbeauftragter • Uwe Gonska • Telefon: +49 351 4910 3408 • E-Mail-Adresse: uwe.gonska@sab.sachsen.de Investive Sportförderung

  11. Antragstellung - Antragsunterlagen Erläuterung zu den geplanten Projektausgaben • Maßnahmen größer 200.000 € • Kostenberechnung nach DIN 276 • Maßnahmen kleiner/gleich 200.000 € • Kostenschätzung nach DIN 276 oder • 3 Vergleichsangebote oder • 1 Kostenangebot je Gewerk (Plausibilisierung der Kosten durch Landessportbund Sachsen) • Hinweis: Punkt 11 im Antrag – Vorsteuerabzug  Die als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Investive Sportförderung

  12. Kumulierung von Maßnahmen • Sofern für eine Sportstätte • innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung einer kleinen Vereinsmaßnahme eine zweite Bewilligung erfolgt und • der Gesamtwertumfang beider Maßnahmen 200.000 € übersteigt, • wird die beantragte Maßnahme als große Vereinsmaßnahme gewertet. • Es gilt das Verfahren für große Vereinsmaßnahmen, z. B. • Bedarf gemäß kommunaler Sportstättenleitplanung • Antragsstichtag 30.09. • vollständige Antragsunterlagen für große Vereinsmaßnahmen Beispiel: • Bewilligung Maßnahme „A“ mit Gesamtwertumfang 120.000 € am 03.05.2017 • Bewilligung Maßnahme „B“ mit Gesamtwertumfang 85.000 € am 25.04.2019 •  die Bewilligung der Maßnahme „B“ kann nur als große Vereinsmaßnahme erfolgen Investive Sportförderung

  13. Projektbeginn • Zuwendungen werden nur für noch nicht begonnene Maßnahmen bewilligt. • Projektbeginn: •  maßnahmenbezogener Abschluss eines Lieferungs-/Leistungsvertrages • Ausnahmen: z. B. Baufeldfreimachung, Planungsleistungen • Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides hat zur Folge, dass die gesamte Maßnahme förderunfähig wird! Investive Sportförderung

  14. Auszahlung P P • www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

  15. Auszahlung • Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft kann durch Rechtsmittelverzicht beschleunigt werden. • Für Auszahlungen ist ein Auszahlungsantrag (SAB-Vordruck 61323) einzureichen. • Der Auszahlungsantrag ist vollständig auszufüllen, von unterschriftsberechtigten Person(en) zu unterzeichnen und bei der SAB im Original einzureichen. • Bei Zuwendungen ab 100.000 € ist mit jedem Auszahlungsantrag eine Belegliste (SAB-Vordruck 61329) vorzulegen: • → unterzeichnet in Papierform und elektronisch an service_sport@sab.sachsen.de • Zwei-Monatsfrist: Auszahlungsmittel können für bereits bezahlte, offene und vorliegende sowie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung durch die SAB zu erwartende Rechnungen angefordert werden Investive Sportförderung

  16. Auszahlung • nicht fristgerecht eingesetzte Mittel sind zu verzinsen • Beispiel • Auszahlung SAB (Wertstellungsdatum) am 03.05. • Ende Zwei-Monatsfrist am 03.07. • Zinsberechnung ab 04.05. • Verwendung nach Ende der Zwei-Monatsfrist • Mittel verwendet am 10.07. • zu berechnender Zinszeitraum 04.05. - 10.07. • Nichtverwendung und Rückzahlung • Mittel zurückgezahlt am 25.06. • Zu berechnender Zinszeitraum 04.05. - 25.06. • der zu erstattende Betrag ist ab Auszahlung der Zuwendung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (aktuell -0,88%) jährlich zu verzinsen fristgerechter Mitteleinsatz Investive Sportförderung

  17. Auszahlung – Auszug aus dem Auszahlungsantrag • Gesamtwertumfang - siehe Zuwendungsbescheid Nr. 3.1 bewilligte zuwendungsfähige Ausgaben - siehe Zuwendungsbescheid Nr. 3.1 bewilligter Zuschuss - siehe Zuwendungsbescheid Nr. 3.1 Investive Sportförderung

  18. Verwendungsnachweis P P P • www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

  19. Verwendungsnachweis • Der Verwendungsnachweis (SAB-Vordruck 61278) istgrundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen. Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweis Aufstellung über die tatsächlich getätigten IST-Ausgaben nach Kostengruppen im Bewilligungs-zeitraum, analog SOLL-Angaben im Antrag Sachbericht kurze Bewertung der Maßnahme inkl. Darstellung der Zielerreichung, Fotos • Bei Zuwendung ab 100.000 € ist die abschließende Belegliste (SAB-Vordruck 61329) einzureichen: → unterzeichnet in Papierform und elektronisch an service_sport@sab.sachsen.de • Vorlage weiterer Unterlagen – nur nach Aufforderung durch die SAB Investive Sportförderung

  20. Vergabe von Leistungen an Dritte • zu beachten ist Punkt 3 „Vergabe von Aufträgen“ der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen (ANBest-P) • ANBest-P sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides und auch auf der Programmseite unter „Formulare/Downloads“ (SAB-Vordruck 63000) abrufbar • Öffentliche Finanzierung: bis zu 100.000 € • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit • Nachweis z. B. durch Vergleichsangebote oder öffentlich zugängliche Preisinformationen (aus Katalogen, Flyern, Internetangeboten) über 100.000 € • Anwendung bei der Vergabe von Aufträgen • für Bauleistungen: das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) • für Lieferungen und Leistungen: das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie Abschnitt 1 der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Investive Sportförderung

  21. Vergabe von Leistungen an Dritte • öffentliche Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbestimmungen (GWB) müssen zusätzlich beachten: • in der Sportstättenförderung gilt dies insbesondere für Vereinsmaßnahmen mit öffentlicher Finanzierung (Zuwendungen aller Stellen) von über 50 % des Gesamtwertumfangs der Maßnahme • aktuelle Schwellenwerte: ab Erreichen des EU-Schwellenwertes die EU-weiten Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich die nationalen Vergabeverfahren (bei Zuwendungen über 100.000 €) EU-weite Verfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (netto) zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens Bauaufträge 5.548.000 € Lieferungen und Leistungen 221.000 € Investive Sportförderung

  22. Vergabe von Leistungen an Dritte • der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. • = bestes Preis-Leistungs-Verhältnis • Grundlage ist eine Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die Zuschlagskriterien erfüllt. • neben dem Preis können qualitative, umweltbezogeneoder soziale Aspekte berücksichtigt werden, z. B. • Organisation, Qualifikation, Erfahrung des Personals • Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe • Lieferbedingungen wie Liefertermin, Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen • die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind vorher in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bekanntzugeben • Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren! Investive Sportförderung

  23. Vergabe von Leistungen an Dritte • Ausgewählte Inhalte der Vergabedokumentation • Name und Anschrift des Auftraggebers • Gegenstand des Auftrags und Auftragswert • Art des Vergabeverfahrens und Begründung der Wahl • Nennung der Zuschlagskriterien (bezogen auf die Leistung) und der Eignungskriterien (bezogen auf den Anbieter) • Namen der berücksichtigten Bieter und Gründe für ihre Auswahl • Namen der nicht berücksichtigten Bieter und Gründe für die Ablehnung • Begründung der Vergabeentscheidung • Name des Auftragnehmers • Ablauf und Fristen • Weiteres ) Investive Sportförderung

  24. Vergabe von Leistungen an Dritte • nach Aufforderung ist der SAB die vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens vorzulegen. • Vergabeverstöße führen regelmäßig zu Sanktionen der Zuwendungen und können Rückforderungen in Höhe von bis zu 100 % der Zuwendungen nach sich ziehen. • Bei vergaberechtlichen Fragen empfehlen wir fachkundigen Rat (z. B. Fachanwälte, Planungsbüros) einzuholen. Investive Sportförderung

  25. Ansprechpartner • Bewilligung • Fanny Peschel • Tel. 0351 4910 - 4266 • fanny.peschel@sab.sachsen.de • Nicole Baumgärtel • Tel. 0351 4910 - 4294 • nicole.baumgaertel@sab.sachsen.de • Jana Pohl • Tel. 0351 4910 - 4272 • jana.pohl@sab.sachsen.de Verwendungsnachweisprüfung Rico Schierz Tel. 0351 4910 - 4245 rico.schierz@sab.sachsen.de Investive Sportförderung

  26. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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