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Part-M & Co – was geht ?

Part-M & Co – was geht ?. Wie geht es weiter mit den europäischen Instandhaltungsregelungen im Segelflug? 69. Deutscher Segelfliegertag 2010 in Ulm von Werner „micro“ Scholz, Akaflieg Stuttgart. Part-M & Co – im Überblick. Part-M für Otto-Normal-Segelflieger die 10 Gebote betreffs Part-M

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Part-M & Co – was geht ?

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Presentation Transcript


  1. Part-M & Co – was geht ? Wie geht es weiter mit den europäischen Instandhaltungsregelungen im Segelflug?69. Deutscher Segelfliegertag 2010 in Ulmvon Werner „micro“ Scholz, Akaflieg Stuttgart

  2. Part-M & Co – im Überblick • Part-M für Otto-Normal-Segelflieger • die 10 Gebote betreffs Part-M • Änderungen betreffs Part-66 (ELA-Prüfer) • Änderungen betreffs Instandhaltungsprogramme • Änderungen im deutschen Luftrecht • Veröffentlichungen zum Part-M

  3. EU-Luftfahrtgesetzgebung Kommission EASA Ministerrat(Council) EU-Parlament

  4. Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für Luftfahrt auf die EU übertragen werden. • Basic Regulation Basic Regulation zunächst: (EC) 1592/2002 of 15 July 2002 inzwischen: (EC) 216/2008 of 20 Feb. 2008 Annex I : Essential Requirements for Airworthiness Annex II : Excluded Aircraft Regelungswerke z.B. die EU Verordnung 2042/2003 enthält: Part M (Instandhaltung) Part 66 (Technisches Personal) Part 147 (Ausbildung v. Techn. Personal) • Ausgenommen durch Annex II sind: • Oldtimer • Einzelstücke • Ultraleichtflugzeuge • …hier gelten nationale Verfahren

  5. Die EU-Kommission, Parlament und Ministerrat haben definiert, für welche Bereiche die Autorität für Luftfahrt auf die EU übertragen werden. • Basic Regulation Es gibt nunmehr Flugzeuge in der „EASA Welt“ und im Annex II… …im Annex II bleibt alles beim Alten betreffs Wartung! (LuftGerPV) geändert? Basic Regulation Regulation (EC) 1592/2002 of 15 July 2002 Annex I : Essential Requirements for Airworthiness Annex II : Excluded Aircraft Regelungswerke z.B. die EU Verordnung 2042/2003 enthält: Part M (Instandhaltung) Part 66 (Technisches Personal) Part 147 (Ausbildung v. Techn. Personal) • Ausgenommen durch Annex II sind: • Oldtimer • Einzelstücke • Ultraleichtflugzeuge • …hier gelten nationale Verfahren

  6. Part M – Neu Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum 01.April 2009 gültig nunmehr auch für die gesamte nichtgewerbliche Luftfahrt Ergänzungen & Erleichterungen im Part-M speziell für kleine, einfache Luftfahrtzeuge, wie z.B. Segelflugzeuge & Motorsegler (ELA1)

  7. Part M – Neu Endgültige Einführung des Part M erfolgte zum 01.April 2009 Was hat sich nun gegenüber den bisherigen Regelungen geändert?

  8. ELA 1 ‚ELA1-Luftfahrzeug’ ……eines der folgenden europäischen leichten Luftfahrzeuge (European Light Aircraft): ein Flugzeug, Segelflugzeug oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 1000 kg, das/der nicht als technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug einzustufen ist ein Ballon mit einem bauartbedingt höchstzulässigen Traggas- oder Heissluftvolumen von nicht mehr als 3400 m³ für Heissluftballone, 1050 m³ für Gasballone, 300 m³ für gefesselte Gasballone.

  9. Instandhaltungsprogramm (IHP) Beschreibung wie die Wartung / Instandhaltung durchgeführt wird Standard IHP oder Individuelles IHP Zusammenstellung aller Wartungshandbücher (für Zelle und Komponenten)Entweder als Kopie oder als Querverweis oder Dokumente der zuständigen Behörde oder eigene Dokumente muss anerkannt werden, von der zuständigen Behörde, also dem LBA

  10. Instandhaltungsprogramm • Für jedes Luftfahrzeug muss ein Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein • sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA(kostenfrei, nur eine Seite) • Achtung – mit SIHP: => nur Überholungsfristen, wie im Handbuch=> komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb

  11. Instandhaltungsprogramm Checken……gibt es für das Flugzeug ein passendes & genehmigtes IHP? • Für jedes Luftfahrzeug muss ein Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein • sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA(kostenfrei, nur eine Seite) • Achtung – mit SIHP: => nur Überholungsfristen, wie im Handbuch=> komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb

  12. Instandhaltungsprogramm Checken……gibt es für das Flugzeug ein passendes & genehmigtes IHP? ACHTUNG!Änderungen betreffs IHP Genehmigung in Sicht!!! • Für jedes Luftfahrzeug muss ein Instandhaltungsprogramm (IHP) genehmigt sein • sog. Standard-IHP (SIHP) gibt es beim LBA(kostenfrei, nur eine Seite) • Achtung – mit SIHP: => nur Überholungsfristen, wie im Handbuch=> komplexe Instandhaltung nur im F-Betrieb

  13. CAMO – was ist das? Eine Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) – auch Part G Betrieb genannt - ist für „das Mangement“ zuständig……es ist quasi der Prüfbetrieb Ein Instandhaltungsbetrieb – auch Part F Betrieb genannt – führt Instandhaltungsarbeiten aus……es ist quasi der „Schrauber“-betrieb Instandhaltung ist weiterhin auch außerhalb solcher Betriebe möglich und erlaubt

  14. Subpart G – CAMO plus CAMO plus hat das Privileg, die Lufttüchtigkeit zu managen, die Prüfung vorzunehmen und zu bescheinigen fast jede CAMO wird eine CAMO plus sein CAMO plus heißt nicht automatisch überwachte Umgebung!

  15. CAMO – überwachte Umgebung? Der Halter kann die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit an eine Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) abgeben……dann spricht man von überwachter Umgebung Vertrag Pilot-Eigentümer Instandhaltung bleibt erlaubt Informationspflicht

  16. CAMO s – Stand heute „angeboten“ wird unüberwachte UmgebungVerfahren sind dann vergleichbar wie bisher,Verantwortung weiterhin beim Halter oder überwachte Umgebungi.d.R. mit Datenbank / Internet-Zugang,Verantwortung dann bei der CAMO weiterhin wird es den LTB gebenfür Annex II Flugzeuge, Fallschirme

  17. CAMO s – Stand heute Entweder: überwachte Umgebung mit speziellem Vertrag… …oder nicht überwacht (Verfahren fast wie früher) „angeboten“ wird unüberwachte UmgebungVerfahren sind dann vergleichbar wie bisher,Verantwortung weiterhin beim Halter,keine Datenbank / Internet-Überwachung weiterhin wird es den LTB gebenVerfahren für Annex II Flugzeuge, Fallschirme und Winden bleiben also unverändert(Technische Ausweise)

  18. Instandhaltung, Wartung, Reparaturen Was ist Instandhaltung? Faustregel:alles was im Flughandbuch unter Vorflugkontrolle & Normalverfahren beschrieben ist, gehört zum Flugbetrieb der Rest ist Instandhaltung wie Wartungsaufgaben wie Reparaturen und Überholungen wie Modifikationen

  19. Ebenen der Instandhaltung Pilot-Eigentümer darf durchführen und freigeben (gemäß Anlage VIII, nur < 2730 kg) komplexe Instandhaltung Instandhaltungsbetrieb (gemäß Anlage VII) komplexe Instandhaltung ELA 1 (gemäß Anlage VII) Pilot-Eigentümer darf durchführenFreigabe durch freigabeberechtigtes Personal Komplexität

  20. Komplexe Instandhaltungsaufgaben AnlageVII Komplexe Instandhaltungsaufgaben Die folgenden Arbeiten stellen die in M.A.502(d)3, M.A.801(b)2 und M.A.801(c) aufgeführten komplexen Instandhaltungsaufgaben dar: 1. Die Änderung, die Reparatur oder der Austausch eines der nachfolgend aufgeführten Teile der Zelle durch Nieten, Kleben, Laminieren oder Schweißen: a) eines Kastenholmes, b) eines Teiles des Tragflächenholmes oder des -holmgurtes c) eines Holmes, d) eines Holmgurtes, e) eines Teiles eines Fachwerkholmes, f) des Holmsteges, g) eines Rumpfkiel- oder Kimmteiles eines Flugbootrumpfes oder eines Schwimmers, h) von Druckgliedern aus Wellblech in einem Tragflügel oder einer Leitwerksfläche, i) einer Tragflächen-Hauptrippe, j) einer Tragflächen- oder Leitwerksstützstrebe, k) eines Motorträgers, l) eines Rumpflängsträgers oder -spanten, m) eines Teiles eines seitlichen Trägers, horizontalen Trägers oder Brandschotts, n) einer Sitzbefestigung oder eines -lagerbockes, o) die Erneuerung von Sitzschienen, p) einer Fahrwerksstrebe oder -knickstrebe,q) einer Achse, r) eines Rades und s) einer Schneekufe oder eines Kufengestells, ausgenommen die Erneuerung einer Beschichtung mit niedriger Reibung. 2. Die Änderung oder Reparatur eines der folgenden Teile: a) der Luftfahrzeugbeplankung oder der Beplankung eines Schwimmers, wenn die Arbeiten die Verwendung einer Stütze, eines Bockes oder einer Befestigung erfordern, b) von Luftfahrzeugbeplankungen, die Druckbeaufschlagungs-lasten unterliegen, wenn der Schaden in der Beplankung in irgendeiner Richtung mehr als 15 cm (6 Zoll) umfasst, c) eines lastbeaufschlagten Teils der Steuerungsanlage, einschließlich Steuersäulen, Pedalen, Wellen, Quadranten, Umlenkhebeln, Steuerhörnern und geschmiedeten Lagerböcken oder Lagerböcken aus Guss, ausgenommen ist jedoch i) das Aufhämmern von Reparaturspleißen oder Seilbeschlägen und ii) der Austausch eines Stoßstangen-Endanschlusses, der durch Niete befestigt ist, und d) jedes anderen nicht unter Ziffer 1 aufgeführten Strukturbauteils, das ein Hersteller in seinem Instandhaltungshandbuch, Strukturreparaturhandbuch oder seinen Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit als Primärstrukturbauteil gekennzeichnet hat.

  21. Pilot-Eigentümer Instandhaltung geregelt in Anlage VIII keine entscheidende Auswirkung auf Lufttüchtigkeit kein Ausbau größerer Komponenten / Baugruppen keine LTA-Arbeiten wenn nicht genehmigt keine Spezialwerkzeuge keine speziellen Prüfverfahren keine Sonderprüfungen (z.B. nach harter Landung) Beispiellisten in AMC zu Anlage VIII

  22. Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter Unterlagen durchgeführt werden: Reparaturhandbuch von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben: viele bekannten Reparaturunterlagen EASA genehmigt

  23. Unterlagen für Reparaturen, Modifikationen Reparaturen dürfen nur auf Basis genehmigter Unterlagen durchgeführt werden: Reparaturhandbuch von einem Entwicklungsbetrieb genehmigt Segelflugzeughersteller haben TM herausgegeben: viele bekannten Reparaturunterlagen EASA genehmigt Bei Fragen betreffs Verfahren und Ebene der Instandhaltung… Inhaber Technischer Ausweise & Prüfer fragen, Anlage VII und VIII konsultieren

  24. Freigabebescheinigung Jede Instandhaltung muss per Freigabebescheinigung abgeschlossen werden in jedem Fall Eintrag, besser direkt die Freigabebescheinigung ins Bordbuch gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des Flughandbuchs

  25. Freigabebescheinigung • WAS ist gemacht worden? • WANN ist dies geschehen? • WER hat das Flugzeug wieder zum Betrieb freigegeben? • Frist: Freigabe immer sofort ……aber gemäß Part-M bis zu 30 Tage Zeit für den Eintrag

  26. Freigabebescheinigung Also jetzt neu: nach Wartung… …Fliegen erst nach Freigabebescheinigung!!! Jede Instandhaltung muss per Freigabebescheinigung abgeschlossen werden in jedem Fall Eintrag, besser direkt die Freigabebescheinigung ins Bordbuch gilt für jede Instandhaltung, d.h. alles außer Vorflugkontrolle oder Normalverfahren des Flughandbuchs

  27. Freigabeberechtigtes Personal dieses Personal stellt die Freigabebescheinigungen aus (und prüft und unterschreibt bei der jährlichen Prüfung der Lufttüchtigkeit) Segelflug, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe:Verweis auf nationales Recht (also Prüfer Kl. 3)

  28. Freigabeberechtigtes Personal Freigabeberechtigtes Personal ist z.Zt. im Segelflug a) der Prüfer b) der Pilot/Eigentümer bei Vereinen müssen per Liste die Pilot/Eigentümer festgelegt sein Inhaber technischer Ausweise haben z.Zt. keine Privilegien

  29. Pilot - Eigentümer Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII . Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage VIII aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend

  30. Pilot - Eigentümer Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII . Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage VIII aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend Freigabe oft durch Pilot-Eigentümer möglich – klären, wer dies im Verein ist!

  31. Pilot - Eigentümer Der Pilot-Eigentümer ist die Person, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein oder gemeinsam mit anderen besitzt und im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ist. Darf Instandhaltungsarbeiten durchführen, ausgenommen komplexe Instandhaltung gemäß Anlage VII . Darf alle Instandhaltungsarbeiten freigeben, die in Anlage VIII aufgeführt sind. Saubere Umgebung, Werkstatt nicht zwingend Freigabe oft durch Pilot-Eigentümer möglich – klären, wer dies im Verein ist! ACHTUNG – Änderungen betreffs Prüfern und Inhabern technischer Ausweise in Sicht!

  32. Prüfung der Lufttüchtigkeit • ersetzt die frühere Jahresnachprüfung • aus dem Nachprüfschein wird nun die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit(ARC - Airworthiness Review Certificate) • Abstand alle 12 Monate – kann bis zu 90 Tagenvor dem Fälligkeitstermin durchgeführt werden

  33. Prüfung der Lufttüchtigkeit • spezielle Verfahren in überwachter Umgebung • keine „große Nachprüfung“ bei Fristüberschreitung mehr gefordert, d.h. „normale ARC Prüfung“ • keine Fristen für Wägung gefordert (siehe NFL II)

  34. Prüfung der Lufttüchtigkeit jetzt „ARC statt Nachprüfschein“ – ansonsten vergleichbar Jahresnachprüfung • spezielle Verfahren in überwachter Umgebung • keine „große Nachprüfung“ bei Fristüberschreitung mehr gefordert, d.h. „normale ARC Prüfung“ • keine Fristen für Wägung gefordert (siehe NFL II)

  35. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger Kläre, ob Dein Flugzeug in die „EASA Welt“ oder zum Annex II gehört – nur für EASA Flugzeuge gilt der Part-M

  36. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? Wenn Dein Flugzeug zur EASA Welt gehört, benötigt es ein Instandhaltungsprogramm – solch ein IHP kann ein Standard-IHP sein, das im Wesentlichen auf die Handbücher und auf Technische Mitteilungen und Luftfahrttechnische Anweisungen verweist. Beachte Sonderverfahren für Dein Flugzeug.

  37. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? Falls Dein Flugzeug so betrieben werden soll, dass die Verantwortung für die Wartung nicht beim Halter liegt, sondern an eine CAMO delegiert werden soll, dann spricht man von Betrieb in einer überwachten Umgebung – hier gelten spezielle Regelungen, die vertraglich vereinbart sein müssen.

  38. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? Sieh nach, ob Wartung am Flugzeug durchgeführt wurde – alles was über Flughandbuchverfahren hinausgeht ist Wartung und bedingt eine Freigabe zum Betrieb.

  39. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! Der Part-M regelt ausführlich die Freigaberegelungen, nicht so sehr die Durchführung der Wartungsaufgaben – schaue in die Handbücher, frage Deine Experten, wie die Inhaber Technischer Ausweise und den Prüfer.

  40. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? Überlege, wer die Freigabebescheinigung ausstellen darf – bei einfachen Arbeiten gemäß Anlage VIII darf dies der Pilot-Eigentümer, sonst ein Prüfer Klasse 3.

  41. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? • Wer gibt frei ? Vergewissere Dich, ob Du als Pilot-Eigentümer bei Deinem Flugzeug freigeben darfst – …gültige Fluglizenz, …Eigentum am Flugzeug, …gegebenenfalls Regelungen im Verein.

  42. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? • Wer gibt frei ? • Pilot – Eigentümerzutreffend? Die Freigabebescheinigung gehört ins Bordbuch – Was / Wann / Wer muss immer darin angegeben werden. Für Vorlagen oder separate Formulare für eine Freigabebescheinigung konsultiere die BWLV Informationen.

  43. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? • Wer gibt frei ? • Pilot – Eigentümerzutreffend? • Angaben in derFreigabe-bescheinigung ! Die Jahresnachprüfung heißt nun „Prüfung der Lufttüchtigkeit“ und erfolgt weiterhin alle 12 Monate – beim Landesverband oder einer anderen CAMO Plus Deiner Wahl wird sie durchgeführt. Sie führt zur Ausstellung des ARC, der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit.

  44. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? • Wer gibt frei ? • Pilot – Eigentümerzutreffend? • Angaben in derFreigabe-bescheinigung ! • ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung ! Es wird sicher noch Änderungen einiger Regelungen geben, z.B. betreffs freigabeberechtigtem Personal oder auch der nationalen Regelungen – informiere Dich über die DAeC / Landesverbands-Homepage.

  45. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? • Wer gibt frei ? • Pilot – Eigentümer zutreffend? • Angaben in der Freigabebescheinigung ! • ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung ! • Informationen der Verbände !

  46. Teil-M – die 10 Gebote an den Segelflieger • EASA / Annex II ? • IHP ? • überwachte Umgebung ? • Freigabe nach Wartung ! • Wartungsverfahren? • Wer gibt frei ? • Pilot – Eigentümer zutreffend? • Angaben in der Freigabebescheinigung ! • ARC nach jährlicher (Nach-)Prüfung ! • Informationen der Verbände ! … eigentlich gar nicht so schwierig, oder ?

  47. Änderung im Part-66 bislang nationale Regelungen (z.B. für Segelflug)betreffs freigabeberechtigtem Personal EASA Opinion vom Dezember 2009 Kommission wird Ergänzung Part-66 veröffentlichen L-Lizenz für ELA1 Luftfahrzeuge Full-L vergleichbar Prüfer Klasse 3 Limited-L vergleichbar Werkstattleiter / Zellen/Motor-Wart Einträge für Bauweisen, Motoren etc. Übergangsregelungen für heutige Ausweisinhaber

  48. Änderung Instandhaltungsprogramm ? „Standard-IHP“ in D / A / CH / CZ EASA hat dies bei Audits kritisiert („Finding“) LBA diskutiert geändertes IHP mehr Angaben zu jedem Flugzeug würde ca. 18.000 neue IHP bewirken weiterhin standardisierte oder individuelle IHP Diskussion mit Verbänden Anfrage bei EASA betreffs Harmonisierung in EU

  49. Änderungen im deutschen Luftrecht Einführung des Part-21 auch national Änderung der LuftGerPV im Januar 2010 etabliert Part-21 (Anhang zur 1702/2003) auch für Annex II LBA kann Ausnahmen gewähren Einführung des Part-M auch national Änderung der LuftVZO – etwa zum Frühjahr 2011 ?? LuftGerPV würde durch Part-M ersetzt werden Subpart-F und Subpart-G (CAMO) Betriebe anstatt LTB „10 Gebote für Part-M“ dann auch für Annex II

  50. Veröffentlichungen des Part-M Originaler Verordnungstext von EUR-Lex

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