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B&B. Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe. Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung. B&B Klienten profitieren vom bereichsübergreifenden Beratungsportfolio. Consulting & Full Service unter einem Dach.

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Presentation Transcript


  1. B&B Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung B&B Klienten profitieren vom bereichsübergreifenden Beratungsportfolio

  2. Consulting & Full Service unter einem Dach

  3. Das Fördermanagement

  4. Das Fördermanagement • Positive Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche: • Stärkt die Ertrags- und Finanzlage • Sichert das Unternehmen • Motiviert zu einer höheren Qualifikation • Steigert die Wettbewerbsfähigkeit

  5. Förderungen durch: • Zinsenzuschüsse • Direktdarlehen • Kostenzuschüsse (Schulungen, etc.)

  6. Folgende Projekte können z.B. gefördert werden: Unternehmensgründung Forschung und Entwicklung Internationalisierung (Joint Venture) Umweltmaßnahmen Stabilisierung Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative)

  7. Folgende Projekte können z.B. gefördert werden: Unternehmensgründung Forschung und Entwicklung Internationalisierung (Joint Venture) Umweltmaßnahmen Stabilisierung Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative) Beratungsleistung Markterschließung Ausbildungsmaßnahmen

  8. Übersicht • Eingliederungsbeihilfe - COME BACK • Förderung der Lehrausbildung • Förderung zusätzlicher Lehrstellen • Job konkret – Implacementstiftungen • Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit • Jobs 4 You(th) • Arbeitsplatznahe Qualifizierung • Qualifizierungsförderung für Beschäftigte • Qualifizierungsberatung für Betriebe • Flexibilitätsberatung

  9. Eingliederungsbeihilfe – Come Back • Förderbar sind: • Arbeitslose/-suchende • > 50 Jahre Mann, 45 Jahre Frau • 6 Monate < 25 • 12 Monate > 25 • WiedereinsteigerInnen • Von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht • Förderung: • Lohnkostenzuschuss in der Höhe von max. 67% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) für die Dauer von max. einem Jahr.

  10. Förderung der Lehrausbildung • Ziele: Erleichterung der Lehrausbildung von • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, • Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind • TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung, • Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem auf Grund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann und • Lehrlinge, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben (zwischenbetriebliche Zusatzausbildung).

  11. Förderung der Lehrausbildung • Förderung: • zB. € 151,-- monatlich • bzw. 50% der Kosten bei der zwischenbetrieblichen Zusatzausbildung

  12. Förderung zusätzlicher Lehrstellen …mit Lehrbeginn zwischen 30.6.2007 und 27.6.2008 Fördervoraussetzung: • Eine Lehrstelle ist dann zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl am 31. Dezember 2006. Weiters muss die Gesamtzahl 4 Monate nach dem Lehrbeginn größer sein als am 31. Dezember 2006.

  13. Förderung zusätzlicher Lehrstellen • Förderhöhe: • 1. Lehrjahr € 400,-- • 2. Lehrjahr € 200,-- • 3. Lehrjahr € 100,--

  14. Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit • Ausgangslage und Ziel: • Aktueller Personalengpass, Aufträge und kein Personal, Krankenstände und keine Vertretung, etc. • Integration von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen und WiedereinsteigerInnen. • Förderung: • Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung des AMS NÖ zu kalkulierbaren Stundensätzen. Keine anfallenden Kosten bei Übernahme oder während der Stehzeit. • Kontaktnahme mit der AMS- Geschäftsstelle. • Für ältere Arbeitsuchende bietet das AMS die AK-Überlassung „Initiative 50“ an.

  15. Jobs4You(th) – start up • Ausgangslage und Ziel: • Integration von langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren durch Überlassung an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu 12 Monaten. • Förderung: • Beschäftigung beim Verein „Jugend und Arbeit“, Projekt: start up. • Der Betrieb übernimmt 2/3 der Lohn- und Lohnnebenkosten plus eventuell anfallende Fahrtkosten. Den Rest tragen das AMS NÖ und das Land NÖ. • Jedem/Jeder Jugendlichen steht ein Qualifizierungsbudget von € 1.000,-- zur Verfügung, um dadurch die erkannten Qualifizierungsmängel zu beseitigen. SozialarbeiterInnen begleiten bei Bedarf die Jugendlichen.

  16. Implacementstiftung • Unternehmen wählen Arbeitsuchende („Second Best“) aus und bilden diese intern und/oder extern gezielt auf die konkreten Arbeitsplatzerfordernisse aus. • Voraussetzungen: • ArbeitnehmerInnen: Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wohnsitz in NÖ, Interesse an der angebotenen Stelle sowie Bereitschaft zur Qualifizierung.

  17. Implacementstiftung • AMS- Basisfinanzierung: • Stiftungsarbeitslosengeld für gesamte Ausbildungsdauer. • Weitere Finanzierung: • Ausbildungskosten (max. € 5.730,--/ TN.): 50% durch ArbeitgeberInnen, 50% durch öffentliche FördergeberInnen, davon 43% Land NÖ, 25% AMS NÖ, 16% WK NÖ, 16% AK NÖ. • „Taschengeld“: Von den Betrieben sind Stipendien zu leisten (min. 40 Euro/ Monat, bis max. zur Geringfügigkeitsgrenze).

  18. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ESF Ziel 2) • Förderung und Beratung: • Teilnahme an arbeitsmarktorientierten Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 16 Einheiten. • Förderbarer Personenkreis: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre unbeschadet des Ausbildungsniveaus, Frauen unter 45 Jahre, sofern ihre Ausbildung den Abschluss einer mittleren Schule nicht übersteigt; WiedereinsteigerInnen unbeschadet ihres Ausbildungsniveaus. • Förderhöhe: Zwei Drittel der Kursgebühren, im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre drei Viertel der Kursgebühren.

  19. Zeitlicher Ablauf eines Förderprojekts: Projektende Projektanfang Projektumsetzung (Schulungen) Beurteilungsphase Abrechnungsphase Antragstellung Auszahlung Zusage

  20. Fördermanagement • Das B&B Beraterteam unterstützt SIE • vom Unternehmensgründer bis zum Forscher • bei der kompletten Abwicklung der Förderung • von der Suche bis zur Abrechnung Ihrer individuellen Förderung

  21. Geförderte Beratungen • Schwerpunktberatung zu • Planrechnungen, Businessplan, Marketingplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditätsplanung, Controlling,… • Unternehmensstartprogramm • In den ersten 3 Jahren nach Gründung • Unternehmenskonzept nach Gründung (Finanzierung, Businessplan, Strategie, Spezialthemen) 20 Beratungsstunden 50% Förderung Ihr Investment: 800€ 20 Beratungsstunden 75% Förderung Ihr Investment: 400€

  22. Geförderte Beratungen • Unternehmerbegleitung • Im ersten Jahr der Gründung • fachliches Coaching: Hilfestellung bei der im Startprogramm entwickelten Maßnahmen • Einsteigerberatung • Gratis vor jeder Beratung • Strukturierung des Beratungsprojekts | Festlegung der Inhalte, Zeit und Kosten 60 Beratungsstunden 75% Förderung Ihr Investment: 1200€ 4 Beratungsstunden 100% Förderung Ihr Investment: 0€

  23. Freibetrag für investierte Gewinne Voraussetzungen: • Natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer, AR, SV, GF-Ges., Sonderklasse • Ein Gewinn auf Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

  24. Freibetrag für investierte Gewinne Wie hoch ist der Freibetrag? • Bis zu 10 % des Gewinnes, insoweit in „begünstigte Wirtschaftsgüter“ investiert wurde • Maximal bis EUR 100.000,00 je Steuerpflichtigen und • bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von EUR 100.000,00 als Höchstbetrag ein entsprechender Teilbetrag gemäß Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers • jährliche Abschreibung bleibt unverändert erhalten

  25. Achtung: Nachversteuerung! 4 Jahre Behaltefrist Bei Übertragung des Betriebes geht Nachversteuerungsverpflichtung auf Erwerber über Bei Betriebsaufgabe vor Ablauf der Behaltefrist zu Nachversteuerung

  26. Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung • Hälftesteuersatz für den geförderten Kapitalaufbau • max. € 100.000,-- pro Jahr • Laufender steuerlicher Gewinn des Wirtschaftsjahres • (inkl. Sanierungsgewinn, ohne Übergangs- und Veräußerungsgewinn) • + „betriebsnotwendige“ Einlagen • - Entnahmen • = geförderter Kapitalaufbau • (Missbrauchschutzregel für 2003)

  27. Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung • Nachversteuerung erfolgt, wenn der Eigenkapitalbestand durch Überentnahmen sinkt. • Begünstigte Eigenkapitalzuwächse, die vor mehr als 7 Jahren begünstigt behandelt wurden, müssen nicht nachversteuert werden. • Sonderregelung in Verlustjahren •  FINANZPLANUNG

  28. „Abfertigung“ für UnternehmerSELBSTSTÄNDIGENVORSORGE • Ab 1.1.2008 1,53% • verpflichtend: für freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende • Optionsmodell: Bauern, freie Berufe • Frist 31.12.2008 bzw. 12 Monate

  29. Steuerliche Rahmenbedingungen • Beiträge voll abzugsfähig • Veranlagung in Vorsorgekasse steuerfrei • Auszahlung 6% Steuer • Übertragung in Pensionskassa frei

  30. Ein Klick, der sich lohnt … www.bollenberger.com mit vielen wertvollen Infos und Tipps zu Steuer und Recht

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