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WILLKOMMEN

WILLKOMMEN. Förderangebote des AMS Feldbach, 10.2.2010. Partner-Innen. Arbeits-suchende. Betriebe. DAS WAR 2009 AMS Feldbach. Arbeit des AMS verdeutlichen - Arbeitssuchende Zugänge 2000: 5.900 (Frauen:2.141) Zugänge 2001: 6.974 (Frauen:2.226) Zugänge 2002 7.026 (Frauen:2.427)

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WILLKOMMEN

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  1. WILLKOMMEN Förderangebote des AMSFeldbach, 10.2.2010

  2. Partner-Innen Arbeits-suchende Betriebe

  3. DAS WAR 2009 AMS Feldbach • Arbeit des AMS verdeutlichen - Arbeitssuchende Zugänge 2000: 5.900 (Frauen:2.141) Zugänge 2001: 6.974 (Frauen:2.226) Zugänge 2002 7.026 (Frauen:2.427) Zugänge 2003 6.943 (Frauen:2.356) Zugänge 2004 7.341 (Frauen:2.528) Zugänge 2005 7.833 (Frauen:2.743) Zugänge 2006 7.557 (Frauen:2.925) Zugänge 2007 7.330 (Frauen:2.716) Zugänge 2008 7.330 (Frauen:2.729) Zugänge 2009 7.945 (Frauen: 2.773)

  4. Arbeitsmarktpolitisches Ziele Verhinderung der Verfestigung von Arbeitslosigkeit Wir machen den Betroffenen Angebote zur Beratung, Schulung und Vermittlung, damit Arbeitslosigkeit auch in Krisenzeiten nicht länger dauert, als dies die Marktkräfte bedingen  Wir sichern die Einschaltung des AMS auch bei quantitativ schrumpfenden Stellenmarkt

  5. Voraussetzung f. alle Förderprodukte des AMS • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle (Wohnsitzprinzip) • Förderung ist das Ergebnis einer Betreuungsvereinbarung

  6. Betriebliche Förderungen • EB – Eingliederungsbeihilfe • Aktion 4000 • Aktion 6000 • EBGA – Eingliederungsbeihilfe geschützte Arbeit • LST – Lehrstellenförderung • QFB – Qualifizierung für Beschäftigte

  7. EB -Eingliederungsbeihilfe • Förderbarer Personenkreis Langzeitbeschäftigungslose = Hauptzielgruppe d.s. Personen die über 1 Jahr beim AMS vorgemerkt sind Wiedereinsteigerinnen Ältere (Frauen u. Männer ab 45 Lj.) Förderhöhe an Betriebe: für 3 Monate 50% (Feldbach)

  8. Eingliederungsbeihilfe -Land Förderbarer Personenkreis • Männer u.Frauen, nach Stmk. Behindertengesetz die Hilfeleistung „Lohnkostenzuschuß“ zuerkannt bekommen haben • Förderhöhe: max. 40% der Bemessungsgrundlage • Förderdauer: 18 Monate, Weiterförderung durch Land möglich

  9. Aktion 4000 • Förderbarer Personenkreis: Langzeitbeschäftigungslose u. v. Langzeitbeschäftigunslosigkeit bedrohte Personen (insbes. Gesundheitliche Einschränkungen, Alter, Betreuungspflichten sozial auffälliges Verhalten) Förderbare Beschäftigungsträger: Vereine, Interessensgemeinschaften Förderhöhe: 66,7% der BM Förderdauer: max. 12 Monate, im Regelfall 3-6 Monate

  10. Aktion + 6000 (Sonderprogramm 2010) • Förderbarer Personenkreis Langzeitarbeitslose, von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte Personen (Wiedereinsteigerinnen, gesundh. Einschränkungen, schlecht Qualifizierte, mangelnde betriebliche Praxis, ältere Arbeitslose Förderhöhe: 50% der BM Förderdauer: max. 6 Monate Beschäftgungsträger: alle Arbeitgeber (Ausnahme Bund, AMS, politische Parteien)

  11. Praktische Berufsvorbereitung • Anerkannte Behinderte, bzw. Personen, die nach BSB anerkennbar wären mit Aussicht auf Stelle • 3 Monate – Verlängerung mit Übernahmeerklärung auf 6 Monate • Benachteiligte Personen – max. 1 Monat

  12. QFB- Beschäftigtenschulung • Betriebliche Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes • Bis zu 66,6 % der Schulungskosten • Antragstellung und Bezahlung der Kurse durch Betriebe

  13. Integrative Berufsausbildung - IBA • Förderbar: benachteiligte Jugendliche, die nicht in der Lage sind eine reguläre Lehre zu absolvieren, Begleitung der Jugendlichen durch Berufsausbildungsassistenz • 2 Ausbildungsmöglichkeiten  Verlängerte Lehrzeit  Teilqualifizierung(Wechsel ist möglich)

  14. IBA Verlängerte Lehrzeit • Lehrvertrag max. 2 Jahre verlängerte Lehrzeit • Abschluß mit LAP • Förderhöhe: max. €302 für max. 3 Jahre Teilqualifizierung • Werden nur bestimmte Teile eines Berufsbildes vermittelt, Dauer 1-3 Jahre, Abschlußprüfung • Förderhöhe: max. €302 für max. 2 Jahre

  15. Weitere Förderungen f. Betriebe • Förderung für 1 Personen Unternehmen • Kurzarbeit • Qualifizierungsberatung f. Betriebe • Flexibilitätsberatung f. Betriebe • Bildungskarenz – Plus – bis 30.6.2010 • Lehrstellenförderung ältere Jgdl, Mädchen in nicht traditionellen Berufen • Stiftungen

  16. Individualbeihilfen für Arbeitssuchende • Arbeitssuchenden steht neben Information, Beratung, Betreuung durch das AMS eine Fülle an Fördermöglichkeiten zur Verfügung

  17. DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes • Höhe - ALG oder NH • jedoch: mind. € 8 – unter 18 Jahre mind. € 13 – Teilzeitkursen mind. € 18,50 – Vollzeitkursen derzeit DLU – Bonus € 3 bzw. € 6 für Vollzeitqualifizierungen möglich

  18. KNK – Fahrtkosten / Unterkunftskosten • billigstes öffentliches Massenverkehrsmittel - Monatskarte • bei Gehbehinderungen auch höhere Beihilfen möglich • Ersatz einer notwendigen Unterkunft am Schulungsort

  19. KK - Kurskosten • 100 % der anfallenden Kosten für externe Kurse • Auszahlung im Nachhinein, vor Kursbeginn – Betreuungsplan mit AMS!

  20. VOR - Vorstellbeihilfe • Online-Ticket (ÖBB Businesscard) • Kostenersatz bei Fahrten mit Privat-PKW • Ersatz für Übernachtungen möglich (€ 55,--) • mindestens 30 km in eine Richtung

  21. ENT – Entfernungsbeihilfe bei Lehrlingen und lehrähnlichen Ausbildungen • mindestens 30 km in eine Richtung • brutto unter € 2000,-- • Selbstbehalt - € 67,-- • max. Beihilfe - € 264,-- mtl. • Förderzeitraum je 52 Wochen – verlängerbar auf die gesamte Ausbildungsdauer

  22. KBH - Kinderbetreuungsbeihilfe • Einkommensgrenze € 2000,-- bzw. € 2912,-- für Ehepaare oder LG (bei einem Kind) • 50 – 90 % der Betreuungskosten • Förderzeitraum – je 26 Wochen max. 156 Wochen pro Kind • Förderung sowohl für Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten (AMS geförderte Kurse) möglich

  23. KOMB - Kombilohnbeihilfe • Personen über 50 Jahre • WiedereinsteigerInnen • Behinderte nach dem BEinstG oder Landesbehindertengesetz, • Begünstigbare Behinderte

  24. KOMB - Kombilohnbeihilfe • Entlohnung höher als € 650,00 und höchstens € 1.700,00. • Förderzeitraum max. 1 Jahr ab Beschäftigungsbeginn • bei Teilzeit (16 WoStd. und mehr): mtl. € 150,-- • bei Vollzeit (ab 35 WoStd.): • bis € 1.500,-- mtl. € 300,-- • Ab € 1.500,-- mtl. € 150,-- • Arbeitsaufnahme bis spätestens 30.06.2010

  25. 2. Arbeitsmarkt • Beschäftigungsgesellschaften • Sozialökonomische Betriebe

  26. ARBEIT • Man schimpft nur solange auf die Arbeit, bis man keine mehr hat.”Sinclair Lewis (1885-1951), amerik. Romancier u. Gesellschaftskritiker

  27. VIELE INFORMATIONEN • Informationen finden Sie unter www.ams.at • Tel. 03152/4388 RUFEN SIE AN, wenn Sie Informationen brauchen IHR AMS FELDBACH

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