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Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort?

Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort?. Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./15.01.2008. Proteste gegen KiBiz.

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Presentation Transcript


  1. Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort? Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./15.01.2008

  2. Proteste gegen KiBiz Das NRW-Familienministerium will mit einem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die frühkindliche Betreuung verbessern. Eltern, Erzieher und Oppositionsparteien befürchten hingegen eine Verschlechterung der Lage. Protest gegen KiBiz reißt nicht ab Koalitionskrach um KiBiz Wegen zunehmender Proteste bei Eltern und Kommunen verlangt die FDP gravierende Veränderungen bei dem geplanten Kinderbildungsgesetz und beschwört damit in Düsseldorf eine Koalitionskrise herauf. Über 200.000 Teilnehmer bei Protesten gegen KiBiz Mehr als 200.000 Kinder, Eltern und Erzieher haben in mehreren nordrhein-westfälischen Städten gegen das geplante Kinderbildungsgesetz (Kibiz) protestiert. Das meldeten die Veranstalter.

  3. Schwerpunkte des KiBiz • Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige • Erstmals landesrechtliche Regelung und finanzielle Förderung der Tagespflege • Familienzentren werden gesetzlich abgesichert • Zahlung eines Zuschusses für Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 340 Euro pro Kindergartenjahr • Pauschalierung des Finanzierungssystems

  4. Schwieriger Weg zum KiBiz • Mitte 2006 erfolgt Ablehnung eines Vorstoßes des MGFFI zur Einführung einer „reinen“ Kindpauschale • Im Sommer 2006 entwickeln die kommunalen Spitzenverbände ein eigenes Modell, welches sich an einer Gruppenpauschale orientiert • Im Herbst 2006 schließt sich die Freie Wohlfahrtspflege dem kommunalen Modell an • Verhandlungen mit MGFFI münden im Februar 2007 in ein Konsenspapier, welches allerdings im Anschluss von den Beteiligten unterschiedlich interpretiert wird

  5. Ende August 2007 zweitägige Landtagsanhörung • Vorlage von konkret ausformulierten Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf durch freie und öffentliche Seite • Beschränkung auf Finanzierungsregelungen, um „Durchschlagskraft“ zu erhöhen • Enge Begleitung des 1 ½ jährigen Verhandlungsmarathons durch Arbeitsgruppe, Fachausschuss, Präsidium und Kleine Kommission

  6. Regierungsfraktionen übernehmen Vorschläge zu einem großen Teil und dazu fast im Wortlaut • Unberücksichtigt blieb Grundsatzforderung: Rückkehr zu einer landeseinheitlichen Elternbeitragstabelle partnerschaftlicher Ausgleich von Finanzierungsdefiziten bei Elternbeiträgen (unter 19 %)

  7. Positionierung StGB NRW • Folgende Kernforderungen des Verbandes greift Gesetzgeber kurz vor Verabschiedung des KiBiz auf: Aufnahme fachlicher Standards ins Gesetz Schaffung eines Einrichtungsbudgets, welches Belegungsschwankungen von bis zu 10 % nach oben oder unten auffängt

  8. Träger werden verpflichtet, Kosten für KiBiz den Jugendämtern gegenüber durch vereinfachten Verwendungsnachweis zu belegen Stärkung der Steuerungsverantwortung der Jugendämter Folgende weitreichende gesetzliche Festlegungen:

  9. Betreuungsvertrag wird Grundlage für Berechnung der finanziellen Förderung. Tatsächliche Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes irrelevant Eltern erhalten Wahlrecht zwischen 3 alternativen Betreuungszeiten (25, 35, 45 Stunden) Voraussetzung: Jugendhilfeplanung sieht diese als bedarfsgerecht an

  10. Entscheidung über Gruppenformen in Einrichtungen im Rahmen eines dialogorientierten Prozesses mit Freien Trägern, aber Letztentscheidung obliegt dem Jugendamt Neue Rolle der Jugendhilfeplanung!

  11. Bund-Länder-Vereinbarung zum U3-Ausbau • 4 Mrd. Euro durch Bund • Investitionen 2,15 Mrd. Euro von 2008 – 2013 (NRW: 84 Mio. in 2008, insgesamt 480 Mio. Euro) • Betriebskosten 1,85 Mrd. Euro 2009 – 2013 (770 Mio. Euro ab 2014 jährlich)

  12. Umsetzung KiBiz • Bis zum 15.03.2008 müssen Jugendämter dem Landesjugendamt die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung melden Mitteilung ist verbindliche Grundlage für Zahlung des Landes an Jugendämter

  13. Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmung durch Erlass und Verfahrensverordnung Ende Dezember 2007 Erlass für 1. Jahreshälfte 2008 erforderlich, da Verordnung erst zum 01.08.2008 in Kraft treten kann Inhaltlich weitgehende Übereinstimmung, Unterschied aber im „Verbindlichkeitsgrad“ hinsichtlich des Termins 15.03.

  14. Kommunen haben zu entscheiden, ob sie den Trägern bereits zum 15.03. oder zu einem späteren Zeitpunkt (Leistungsbescheid durch das Landesjugendamt an die Jugendämter zum 10.04.) Finanzierungszusage geben Träger benötigen Planungssicherheit, aber Refinanzierungsrisiko darf nicht bei Kommunen liegen

  15. Stichtag 15.03. unproblematisch, wenn Planungsdaten des KiBiz (34.000 Plätze in KiTas, 18.000 in Kindertagespflege) zum U3-Ausbau zutreffen • Werden Planungsdaten übertroffen, keine Rechtssicherheit hinsichtlich einer Landesförderung, da insoweit Kontingentierung greift

  16. Umfrage Landesjugendämter von Dezember 2007 zeigt Trend auf, dass Daten für 2008 zutreffen Sicherung der Landesfinanzierung • Zum 01.02.2008 Mitteilung an alle Jugendämter zur Belastbarkeit der Zahlen zum U3-Ausbau • Ausreichender Zeitraum, um durch Jugendhilfeplanung ggf. nachzusteuern • Richtlinie des Landes mit Kriterien zur Verteilung der investiven Mittel im Jahr 2008 in Höhe von 84 Mio. Euro in Vorbereitung

  17. Ausblick • Erheblich gesetzlich abgesicherter Aufgabenzuwachs und damit einhergehender deutlich höherer Verantwortungsgrad der Jugendämter • Kommunen werden diesen neuen Spielraum partnerschaftlich mit den Freien Trägern zum Wohle der Kinder und Eltern ausfüllen • Kurzfristige grundlegende Veränderung der kompletten Kindergartenlandschaft nicht zu erwarten • Neue Impulse durch KiBiz sowie der Ausbau der U3-Betreuung werden sukzessive umgesetzt

  18. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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