1 / 25

Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?

Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?. Herbstplenartagung des Landeselternrates 12. November 2010. Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. gesetzliche Grundlagen: SGB VIII Kindertagesförderungsgesetz M-V einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse

krista
Download Presentation

Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !? Herbstplenartagung des Landeselternrates 12. November 2010

  2. Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gesetzliche Grundlagen: • SGB VIII • Kindertagesförderungsgesetz M-V einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Abstimmung Kita – Schule) • Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2 einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Anknüpfen an vorschulische Erfahrungen und individuelle Ausgangslagen)

  3. Die Arbeit in der Grundschule Verwaltungsvorschrift des BM vom 10. August 2009 Ziffer 2 (Übergang in die Grundschule - Kontinuität - Information der Eltern über den Übergang und die neuen Anforderungen)

  4. Mittelpunkt Kita: individuelle Interessen Eigenthemen individueller Lern- und Entwicklungsfortschritt Kompetenzerwerb und die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen Mittelpunkt Schule: institutioneller Rahmen für formale Bildung Unterricht in klar definierten Strukturen Lernhaltung Arbeitstechniken Bewertung Kindertageseinrichtung und Schule haben je einen eigenen gesetzlich bestimmten Bildungs- und Erziehungsauftrag

  5. Zusammenarbeit von Schule und Kindergarten(zwingend zu regeln in Kooperationsvereinbarungen) • Inhalte • Besonderheiten des Übergangs • Ziele, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit • Aufgaben von Kitas und Schulen

  6. Geeignete Maßnahmen, um den Übergang zu erleichtern: • Kindergartenkinder besuchen die Schule • gemeinsame Tage der offenen Türen • gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Projekten • gemeinsame Informationsabende für Eltern • gemeinsame Veranstaltungen wie Feiern, Spielnachmittage … • gegenseitiger Austausch von Lern- und Lehrmaterialen • gemeinsame Fort- und Weiterbildungen

  7. Ziele der Zusammenarbeit mit den Eltern Eltern durch umfassende Beratung in den Übergangsprozess einbeziehen wie beispielsweise: • Hilfen für den Übergangsprozess aufzeigen • Möglichkeiten der Mitgestaltung des Übergangsprozesses erläutern • Stärkung der Fähigkeit, die erhöhten Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie Beruf und Schule zu erfüllen

  8. Qualitätskriterien • Es gibt ein gemeinsames Grundverständnis vom Kind und von Bildungs- und Erziehungsprozessen. • Der Übergang wird gemeinsam unter Einbeziehung der Eltern gestaltet. • Sowohl die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen als auch die Lehrkräfte in der Schule kennen die Inhalte der Bildungskonzeption als Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und die Inhalte der Rahmenpläne für die Schule. • Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen und umzusetzen.

  9. Grundsätzlich gilt: • Kinder werden individuell gefördert und an ihrem Entwicklungsstand abgeholt • Grundsätze der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule sind im Schulprogramm festzulegen (SchulG M-V, §13 Abs.2)

  10. Übergang von der Grundschule in die Orientierungsstufe gesetzliche Grundlagen: • Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2, einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Vorbereitung der Schüler auf die Orientierungsstufe) • Die Arbeit in der Grundschule Ziff. 14 (Vorbereitung des Übergangs in Klasse 4)

  11. Vorbereitung des Übergangs Klasse 4: • Information der Eltern über Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe • Information der Eltern über den Ablauf des Übergangsverfahrens

  12. Klasse 4 • Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Schulen zu Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Grundschulen übermitteln die Veranstaltungstermine • Anmeldeverfahren (letzter Werktag im Februar)

  13. Übergang von der Orientierungsstufe in die weiterführende Schule gesetzliche Grundlagen: • Schulgesetz M-V, § 15 Abs. 2 und § 66 (Vorbereitung auf Wahl des Bildungsgangs ab Klasse 7; Entscheidung durch Erziehungsberechtigte, ev. Probezeit)

  14. Die Arbeit in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Verwaltungsvorschrift des BM vom 10. August 2009 Ziff. 6 (die nachfolgenden Regelungen für Klasse 6)

  15. Klasse 6 • Klassenkonferenz berät und entscheidet über die Schullaufbahnempfehlung • Beratung der Eltern durch Klassenlehrer und Fachlehrer bezüglich der Wahl des weiterführenden Bildungsganges • Schullaufbahnempfehlung; eventuell Probehalbjahr in Klasse 7

  16. Grundsätzlich gilt: • aufnehmende Schule hat den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern • aufnehmende und abgebende Schule arbeiten bei Übergängen zusammen

  17. Übergänge im Förderschulbereich gesetzliche Grundlagen: • Schulgesetz M-V, § 36 Abs. 2 u. 5, (flexibler Schuleingangsbereich, wenn möglich Einschulung an Grundschule; frühestmöglicher Wechsel in allgemeine Schule, einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse

  18. Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung vom 2. 9.2009, insbesondere §§ 8, 10, 11 u.19 (Gemeinsamer Unterricht, Übergang an allgemeine Schule, berufliche Orientierung)

  19. Zielstellungen • integrativer Unterricht hat Vorrang • Ziel der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen ist die Vorbereitung der Schüler auf den Übergang an die allgemeine Schule • Nutzung alternativer Lernformen an den allgemeinen Schulen (beispielsweise produktives Lernen, flexible Schulausgangsphase) • Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt, Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen, Arbeitsämtern und betrieblichen Einrichtungen

  20. Übergang in die gymnasiale Oberstufe Gesetzliche Grundlagen: • Mittlere Reife-Verordnung v. 17.11.2009, § 12 Abs. 3 • (Berechtigung zum Besuch einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe)

  21. Grundsätzlich gilt: • aufnehmende Schule hat den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern • aufnehmende und abgebende Schule arbeiten bei Übergängen zusammen

  22. Übergang in das Berufsleben bzw. zum Studium • Berufliche Frühorientierung Kl. 5 u. 6 • Berufsorientierung im nichtgymnasialen Bildungsgang Kl. 7 – 10 - flexible Schulausgangsphase - produktives Lernen • Studienorientierung im gymnasialen Bildungsgang Kl. 9 – 11 Verweis auf Vortrag Al 2 beim Landeselternrat vom 14.3.2009

  23. Wie können Eltern zu erfolgreichen Übergängen beitragen? • Nutzen aller Informations- und Beratungsmöglichkeiten in den abgebenden und aufnehmenden Bildungseinrichtungen • Das Gespräch mit Lehrern, Erziehern und Elternvertretern als Entscheidungshilfe suchen • Zeit für die Kinder nehmen und deren Vorstellungen erkennen

  24. realistische Entscheidungen treffen • den Kindern die Angst vor neuen Klassenverbänden nehmen • die Kinder in der Auffassung bestärken, dass Übergänge neue Entwicklungschancen eröffnen

  25. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

More Related