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Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg

Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg. Strukturen, Rolle & Aufgaben Christine Krammer-Bensegger. Strukturfonds und Ziele Ziel 3 - Europäische Territoriale Zusammenarbeit Übersicht Ziel 3 B und C in Baden-Württemberg

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Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg

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Presentation Transcript


  1. Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg Strukturen, Rolle & Aufgaben Christine Krammer-Bensegger

  2. Strukturfonds und Ziele Ziel 3 - Europäische Territoriale Zusammenarbeit Übersicht Ziel 3 B und C in Baden-Württemberg Ziel 3 B-Programm-Strukturen Ziel 3 B-Besonderheiten: Transnationalität, Prioritäten, EU-Beihilferecht Agenda

  3. Infrastruktur, Innovation, Investitionen etc. Ausbildung, Beschäftigung etc. Umwelt- & Verkehrs- infrastrukturen, erneuerbare Energien alle Mitgliedstaaten und Regionen Mitgliedstaaten mit BSP/Kopf <90% Strukturfonds und -instrumente Ziele EFRE ESF Kohäsions- fonds Konvergenz (Ziel 1) Ziele, Strukturfonds und -instrumente 2007-2013 EFRE ESF Regionale Wettbewerbs- fähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2) EFRE Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Ziel 3)

  4. Programme und Instrumente Förderfähigkeit Schwerpunkte Mittel Konvergenz (Ziel 1) 81,7% (251,3 Mrd. EUR) Nationale und regionale Pro- gramme EFRE ESF Regionen mit BIP/Kopf 75% in der EU25 • Innovation; • Umweltschutz/ • Risikovorsorge; • Zugang; • Infrastrukturen; • Humanresourcen; • Verwaltungskapazität 57,6% = 177,29 Mrd. EUR Kohäsionspolitik 2007-2013 3 Ziele 307,6 Mrd. EUR (0,41% des EU-BNE) Statistischer Effekt Regionen mit BIP/Kopf 75% in der EU15 und >75% in der EU25 4,1% = 12,52 Mrd. EUR Kohäsionsfonds Mitgliedstaaten mit BSP/Kopf 90% in der EU25 • Verkehr(TENs); • Umweltvorhaben; • nachhaltige Verkehr- • und Energieinfrastruktur 20,0% = 61,42 Mrd. EUR Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2)15,8% (48,79 Mrd. EUR) Regionale Programme (EFRE) nationale Programme (ESF) im Prinzip alle Regionen ausserhalb "Konvergenz"; Mitgliedstaaten schlagen ein Liste vor (NUTS I or II) • Innovation; • Umweltschutz/ • Risikovorsorge; • Zugang; • Europ. Beschäftigungs- • strategie (EBS) 15.5% EUR 38,4 Mrd. "Phasing-in" (EFRE) Regionen mit Ziel 1-Status zwischen 2000-06 und nicht vom Konvergenz- ziel betroffen • Innovation; • Umweltschutz/ • Risikovorsorge; Zugang; • Europ. Beschäftigungs- • strategie (EBS) 3.4% EUR 10,38 Mrd. Europäische territoriale Zusammenarbeit (Ziel 3) 2,44% (7.5 Mrd. EUR) Grenzüberschreitende und transnationale Programme, interregionale Zusammenarbeit(EFRE) Grenzregionen, trans- nationale Koopera- tionsräume, Netz- werke • Innovation; • Umweltschutz/ • Risikovorsorge; Zugang; • Bildung, Kultur davon: 77.6% grenzüber. 18.5% transnational 3.9% interregional + ENPI

  5. Politischer Rahmen: • Fokus auf der Lissabon Agenda (Wettbewerbsfähigkeit & Innovation, Unternehmertum) und Göteborg Zielsetzungen (nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Risikomanagement) • Strategischer Rahmen: • Kohäsionspolitik für Wachstum und Beschäftigung – Strategische Leitlinien 2007-2013 • Rechtlicher Rahmen: • Strukturfondsverordnungen: Grundverordnung, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EVTZ, DurchführungsVO Ziel 3: Europäische Territoriale Zusammenarbeit

  6. Teilnahme an drei transnationalen Kooperationsräumen (B): • Alpenraum • Mitteleuropa (= Central Europe) • Nordwesteuropa NWE Ziel 3 B in Baden-Württemberg 2007- 2013

  7. Ziel 3 C – Interregionale Zusammenarbeit 2007-2013 • deckt ganz Europa ab • 321 Mio. € EFRE • bis zu 75 % EFRE • (max. 85 % in • Konvergenzgebieten) • Innovation • Regions for Economic Change

  8. Ziel 3 B-Programm-Strukturen Monitoring Committee / Program Committee Group of Auditors Certifying Authority Managing Authority Joint Technical Secretariat Contact Points Audit Authority 1st level control bodies Project Lead Partners Project Partner Project Partner Project Partner

  9. Was bedeutet Transnationalität? • Minimalvoraussetzung: 2-3 Partner aus 2-3 Mitgliedstaaten, aber Achtung: kein GÜZ! • Themen mit einer transnationalen Dimension, die für den Kooperationsraum von zentraler Bedeutung sind • Problemstellungen und Herausforderungen, die eine transnationale Kooperation erfordern, um zu langfristigen nachhaltigen Lösungen zu kommen • Gemeinsame Entwicklung und/oder Transfer von übertragbaren innovativen Lösungsansätzen Ziel 3 B Programme

  10. Gezielter und ergebnisorientierter Ansatz insbesondere zur Erreichung der Ziele von Lissabon und Göteborg. Vor allem sollen die neuen Programme: • neue Akteure auf den Gebieten Innovation, wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt erreichen • aus vergangenen und aktuellen Aktivitäten und Initiativen Nutzen ziehen und einen besseren Umgang mit verfügbarem Wissenfördern • sich mehr auf die Vorbereitungkonkreter Investitionenkonzentrieren und die Entwicklung und Durchführung von Projekten fördern, die von herausragender strategischer Bedeutung für den jeweiligen Programmraumsind. Was ist neu bei den Ziel 3 B Programmen?

  11. Priorität 1 Innovation: Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft / Verbesserung der Innovationsbedingungen / Stimulierung von Innovation, Unternehmertum sowie Stärkung von Forschung und Innovationskapazitäten bei KMU • Priorität 2 Umwelt: Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und natürlicher und technischer Risken / Verantwortungsbewusste Nutzung und Schutz der Umweltpotentiale / Schutz, Management und Nutzung der natürlichen und kulturellen Potenziale • Priorität 3 Erreichbarkeit: Verbesserung der Verbindungsqualität in NWE durch Unterstützung intelligenter und nachhaltiger Transport- und IuK-Lösungen / Stärkung des Zusammenhalts / Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen und Erhöhung der Erschließungsqualität • Priorität 4 Attraktive Städte & Regionen: Förderung starker und prosperierender Städte und Regionen / Stärkung der polyzentrischen Siedlungsstruktur / Förderung einer ausgeglichenen Raumentwicklung Ziel 3 B-Programm-Prioritäten

  12. Bei Genehmigung der neuen Programme der transnationalen Zusammenarbeit hat die Kommission ausgeführt, dass die programmverantwortlichen Stellen die beihilferechtlichen Vorgaben einzuhalten haben. • Nach Art. 87 Abs. 1 EGV müssen folgende v i e r Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, damit Beihilfe vorliegt: • Die Maßnahme muss dem begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen • vom Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährt werden • im Einzelfall gewährt werden, d.h. sie darf nur bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produktionszweige begünstigen und • den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen oder den Wettbewerb zu verfälschen drohen • Eine Notifizierung der Programme ist nicht praktikabel und daher nicht erfolgt. Ziel 3 B Förderprogramme und europäisches Beihilferecht

  13. Projekte, die den Tatbestand einer Beihilfe erfüllen, sind denkbar. Die Anträge werden daher zusätzlich überprüft, ob die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Diese Überprüfung erfolgt in den drei Programmen, an denen Baden-Württemberg beteiligt ist, wie folgt: • Die Programme Alpenraum und Nordwesteuropa führen die Überprüfung auf der Ebene des Mitgliedsstaates durch. Bei Klärungsbedarf setzen sich nationale Stellen mit den Projektpartnern in Verbindung • Das Programm Mitteleuropa verlangt bei der Antragstellung zusätzliche Angaben von den Projektpartnern sowie zu deren beihilferechtlichen Einschätzung des Antrags. Externe Experten und in einer weiteren Stufe nationale Stellen bewerten das Beihilferisiko • Für die bereits durchgeführten Calls und bei den angekündigten Calls kann bei beihilferechtlichen Problemfällen nach der De-minimis-Regel verfahren werden. Ziel 3 B Förderprogramme und europäisches Beihilferecht

  14. De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag liegen bei geringfügigen Zuschüssen vor. • Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht übersteigen. • Für den Straßentransportsektor gilt ein besonderer Höchstbetrag von 100.000 EUR • Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Anmeldepflicht nicht Ziel 3 B Förderprogramme und europäisches Beihilferecht

  15. Ansprechpartner Nordwesteuropa JTS: +33 (0) 3 20 78 55 00 nwe@nweurope.eu www.nweurope.eu NCP: Wolfgang Schneider +49 (0) 211 83 74 141 wolfgang.schneider@mwme.nrw.de Interreg IVC JTS: +33 (0) 328 144 100 info@interreg4c.eu www.interreg4c.eu IP: Ronald Lieske +49 (0) 381 45484 5284 ip-north@interreg4c.eu Alpenraum JTS: +49 (0) 8031 36 27 70 jts@rosenheim.de www.alpinespace.eu NCP: Dr. Florian Ballnus +49 (0) 8821 943 16 20 ballnus@alpenforschung.de Mitteleuropa JTS: +43 (1) 4000 76142 info@central2013.eu www.central2013.eu NCP: Bernd Diehl +49 (0) 351 4679 277 b.diehl@ioer.de Wirtschaftsministerium BW +49 (0) 711 123 - 0 poststelle@wm.bwl.de www.interreg-bw.de

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