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Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/15

Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/15. Nach der 4. Klasse Volksschule. 16.5.2013. Die richtige Entscheidung für Ihr Kind . Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Kindes: Welche Wünsche hat mein Kind? Was ist machbar für mein Kind?

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Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/15

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Presentation Transcript


  1. Aufnahme anweiterführenden Schulenim Schuljahr 2014/15 Nach der 4. Klasse Volksschule 16.5.2013

  2. Die richtige Entscheidungfür Ihr Kind Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidungzur Schullaufbahn Ihres Kindes: • Welche Wünsche hat mein Kind? • Was ist machbar für mein Kind? • In welcher Schule kann mein Kindrealistisch Aufnahme finden?

  3. Welche Ausbildungswege stehen nach der Volksschule offen? • Neue Mittelschule • NMS mit musikalischemSchwerpunkt • NMS mit sportlichem Schwerpunkt • Hauptschule • Musikhauptschule • NMS PraxisschuleFeldkirch • Private NMS • GymnasiumAllgemein bildende höhere Schule

  4. Anmeldung • Es besteht Anmeldepflicht für alle Schüler/innen. • Melden Sie Ihr Kind bei der Erstwunschschule an. • Anmeldefrist: ab Montag, 17. Februar 2014 (Beginn des 2. Semesters) bis Freitag, 28. Februar 2014 • Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit. • Geben Sie auf der Rückseite der Schulnachricht (Reihungsformular) Ihre Schulwünsche bekannt.

  5. Ihr Kind soll an dieNeue Mittelschule • In der Neuen Mittelschule erhalten die Schüler/innen auf Wunsch eine zusätzlichen Ausbildung in der Zweiten lebenden Fremdsprache bzw. in den Naturwissenschaften.Damit erwerben sie das Recht, nach Abschluss der Neuen Mittelschule, die Oberstufe eines Gymnasiums bzw. Realgymnasiums zu besuchen. • Beachten Sie bei der Anmeldung die Sprengelgrenzen. • Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. • Sie erhalten keine weitere Nachricht. • Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

  6. Ihr Kind soll andie Hauptschule • Sie melden Ihr Kind an der Hauptschule an. • Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. • Sie erhalten keine weitere Nachricht. • Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

  7. Ihr Kind soll an eine Schwerpunktschule • Ihr Kind muss einen Eignungsprüfung ablegen. • Erkundigen Sie sich frühzeitig über Termin und Anmeldung an der jeweiligen Schwerpunktschule. • Vor den Semesterferien erhalten Sie die Information über die Reihung Ihres Kindes beim Eignungstest und können Ihre Schulwünsche danach ausrichten. • Sie erhalten bis Ende März eine schriftliche Information der Erstwunschschule. • Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche automatisch in der gewünschten Reihenfolge bearbeitet. • Die Angabe von sinnvoll gereihten Ersatzwünschen ist daher erforderlich. • Sie erhalten eine schriftliche Nachricht von der aufnehmenden Schule bis Mitte Mai. • Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

  8. Ihr Kind soll ins Gymnasium • Voraussetzung:In Deutsch und Mathematik keine schlechtere Beurteilung als Gut. • Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche automatisch in der gewünschten Reihenfolge bearbeitet. • Die Angabe von sinnvoll gereihter Ersatzwünschen ist daher wichtig. • Sie erhalten bis spätestens Ende März eine schriftliche Information der Erstwunschschule. • Bitte beachten Sie, dass der Wunsch nach einem bestimmten AHS-Standort wegen Platzmangels nicht immer erfüllt werden kann. • Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

  9. Wenn Sie Fragen haben • Wenden Sie sich bitte an die Direktion Ihrer Volksschule. • Über Zugangskriterien der Schwerpunktschulen informieren Sie die jeweiligen Schulen. • Weitere Informationen finden Sie auf www.schulanmeldung.at. Ende

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