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Kartellrecht

Kartellrecht. Kartellrecht. 1. Kartellrecht. Bewertung/Stand Rundholzvermarktung Baden Württemberg - Sicht BkartA : Ausgangspunkt: Verpflichtungszusagen 2007/2008 2012 Einleitung erneutes Verfahren gegen Land Ba-Wü Aktuelle Praxis Rundholzvermarktung verstößt gegen § 1 GWB

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Kartellrecht

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Presentation Transcript


  1. Kartellrecht Kartellrecht 1

  2. Kartellrecht • Bewertung/Stand Rundholzvermarktung Baden • Württemberg - Sicht BkartA: • Ausgangspunkt: Verpflichtungszusagen 2007/2008 • 2012 Einleitung erneutes Verfahren gegen Land Ba-Wü • Aktuelle Praxis Rundholzvermarktung verstößt gegen § 1 GWB • 2013 vorläufige kartellrechtliche Bewertung Land Ba-Wü • Unterbreitung Stellungnahme und Lösungsvorschläge durch Land Ba-Wü • aktuell Verhandlungen 2

  3. Kartellrecht • Bewertung NRW – Sicht BkartA: • NRW ≠ Ba-Wü: Prognosen BKartAnicht möglich • Aber: Grundüberlegungen ähnlich Ba-Wü • Positive Bewertung Pilotprojekte • Verpflichtungszusagen aus 2008 für Zukunft unzureichend! • Erweiterung/Förderung Pilotprojekte (direkte Förderung) gesamt NRW erforderlich! • Keine Nachteile für Waldbesitzer, die nicht über Landesbetrieb Wald und Holz NRW vermarkten! • Gestaltungsvorschläge für akzeptable Verpflichtungszusagen gefordert! • Gemeinsam Lösungswege finden! 3

  4. Entgeltordnung • Entgeltordnung: • Neue Struktur trotz laufendem Kartellverfahren • Vollkosten bei der Holzvermarktung bedeutet Beendigung der Förderung im Holzverkauf • Kommt der Grundbetrag für Kleinstflächen? 4

  5. Entwurf Biodiversitätsstrategie NRW 5

  6. Entwurf Biodiversitätsstrategie NRW • Biodiversitätsstrategie NRW • Kritik/Forderungen WBV: • Angemessene Frist für Abgabe Stellungnahme • Darlegung der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes • Ausgewogene Darstellung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums • Anerkennung des Waldbewirtschafterbeitrags zum Zustand der Biodiversität • Vertragsnaturschutz im Privatwald und Kooperation mit Landnutzern • Streichung Douglasie als invasive Art: Zusage Minister • Anerkennung Wirtschaftsbaumart Fichte • Keine weitere Ausweisung von Schutzgebieten, Stilllegungsflächen • Gleichbehandlung FSC und PEFC • Klare Bekennung zur nachhaltigen multifunktionalen Forstwirtschaft • Klimaplastische Mischwälder mit standortgerechten Baumarten • .… 6

  7. Entwurf Landesjagdgesetz • Landesjagdgesetz/Landesjagdzeitenverordnung • Kritik/Forderungen WBV: • Keine Kürzung bei jagdbare Tierarten: Waldschnepfe • Verlängerung Jagdzeiten: Januarjagd auf Schalenwild • Änderung Rehbock • Keine Sonderregelung für jur. Personen • Ablehnung Wiedereinführung Jagdsteuer • … 7

  8. Anregungen und Fragen? 8

  9. Kartellrecht Kartellrecht - Hintergrundinformationen 9

  10. Rückblick • 2000: • Wettbewerbs- und Subventionsbeschwerde des Bundesverbandes Freiberuflicher Forstsachverständigen e.V. vom 25.06.2000 gegen die Bayerische Staatsforstverwaltung und Niedersachsen; Vorwurf: verdeckte staatliche Subvention durch Entgelte unter Marktpreis („Preis-Dumping“) • Fachaufsichtsbeschwerde des Bundesverbandes Freiberuflicher Forstsachverständigen e.V. vom 21.11.2000 wegen Nichterhebung von Umsatzsteuer für Dienstleistungen der Forstbehörden • Beschwerde des Sägerverbandes NRW über die Rechtmäßigkeit der Vermarktungspraxis Rundholzvermarktung 10

  11. Rückblick • 2001-2003: • Eröffnung eines Kartellrechtsverfahrens des Bundeskartellamtes: „VerfahrenRundholzvermarktung“ • Land NRW will durch Gutachten (Immenga) kartellrechtsfähige Größen der Vermarktung prüfen lassen. • Gespräch des Waldbauernverbandes beim Bundeskartellamt im Spätsommer 2003 - Vermarktungspraxis in NRW kartellrechtswidrig Begründung: Wettbewerb wird eingeschränkt - Immenga-GA wird Lösungsmöglichkeiten aufzeigen 11

  12. Rückblick • 2007: einvernehmliche Lösung: • Konkretisierungspapier • 3 Bereiche: • Vermarktungskooperationen: Privatwald und Kommunalwald dürfen generell auch weiterhin gemeinsam mit den Landesforstverwaltungen Rundholz vermarkten, wenn Schwellen eingehalten werden: - Einzelwaldbesitzer bis 3.000 ha - Zusammenschlüsse bis 8.000 ha • Oberhalb dieser Schwellen nur, wenn - Abnehmer die Bündelung verlangt, und - Betriebsstätte >100.000 fm verlangt 12

  13. Rückblick • Förderung forstlicher Zusammenschlüsse • Nichtbehinderung und Unterstützung von Zusammenschlüssen als Hilfe zur Selbsthilfe • Förderung und Professionalisierung der Zusammenschlüsse • Initiieren und Begleiten von (Pilot-) Projekten (1 Projekt / 90.000 ha Nicht-Staatswald, max. 5 Projekte) • Monitoring – jährliche Meldung der Vermarktungskooperationen sowie der Pilotprojekte 13

  14. 2007/2008 • Aus Konkretisierungspapier wird Bindendverfügung • Durch Bindendverfügung wird das Rundholzverfahren beendet. Bundesländer: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen • Gegen die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Saarland wird das BKartA gleichartige Untersagungsverfahren einleiten. 14

  15. Bundeskartellamt • Beschlussentwurf für Baden-Württemberg • Keine gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz bei Betrieben > 100 ha(außer Stangen-, Papier- und IH) • „Arbeitsgemeinschaftsgedanke“ bei Betrieben bis 20 ha unbedenklich • Verbot der dem Holzverkauf vorbereitenden Maßnahmen (Auszeichnen, Holzernte, Holzaufnahme) • Verbot ab 1.1.2015 15

  16. Bundeskartellamt • Stichworte: • Verfahren seit 2003 • Reaktion: Pilotprojekte • Gespräch im BKartA August 2013 • Wie geht’s weiter? • Frist Stellungnahme bis 31.3.2014 • AGDW-Arbeitsgruppe wg. Grundsatzaussagen • Beschluss für Baden-Württemberg • Untersuchungen BKartA in NRW ab 2014 • Frage: wo fängt Holzverkauf an? • kein “weiter so“; eigenständigeres Handeln PW+KW erforderlich 16

  17. Positionspapier WBV • Forderungen: • Schnellstmögliche Entwicklung von klaren, verlässlichen und dauerhaften Strukturen • Unterstützung (keine Behinderung!) einer selbstbestimmten Holzvermarktung;durch politische Weisung • Flächendeckendes Betreuungsangebot und Wahlmöglichkeit für direkte oder indirekte Förderung der Beförsterungsleistungen. 17

  18. Positionspapier Position des Waldbauernverbandes NRW e.V. zur Zukunft der Holzvermarktung und Beförsterung im Privatwald NRW Der Waldbauernverband sieht es daher als dringend erforderlich an, schnellstmöglich klare, verlässliche und dauerhafte Strukturen zu entwickeln. Holzvermarktung Der Waldbauernverband NRW e.V. spricht sich grundsätzlich für eine selbstbestimmte Holzvermarktung aus. Die Waldbesitzer sollen den Weg in die weitere Selbstständigkeit freiwillig beschreiten. Hierfür bedarf es der klaren Unterstützung und keiner Behinderung durch die Landesforstverwaltung. Dies muss durch eine klare politische Weisung gewährleistet sein. 18

  19. Positionspapier Position des Waldbauernverbandes NRW e.V. zur Zukunft der Holzvermarktung und Beförsterung im Privatwald NRW Beförsterung / Betreuung Der Waldbauernverband NRW e.V. hält ein flächendeckendes Beförsterungsangebot des Landesbetriebes Wald und Holz für notwendig. Gleichzeitig muss das Ziel konsequent verfolgt werden, das Waldeigentum und dessen Zusammenschlüsse zu stärken und ihre Selbstständigkeit zu unterstützen. Dies kann nur erreicht werden, wenn eine Wahlmöglichkeit der Forstlichen Zusammenschlüsse für eine direkte oder indirekte Förderung der Beförsterungsleistungen gegeben ist. 19

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