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Renates Vortrag

Renates Vortrag. Ortsbeiratsarbeit Glindow. Zur Gemeinde. Stadt Werder (Havel) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien, kreisangehörigen Stadt . 23.062 Einwohner (Stand 31.03.2009) . 8 Ortsteile Glindow stellt ein Ortsteil von den insgesamt 8 dar. Er ist der größte Ortsteil.

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Presentation Transcript


  1. Renates Vortrag Ortsbeiratsarbeit Glindow

  2. Zur Gemeinde Stadt Werder (Havel) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien, kreisangehörigen Stadt . 23.062 Einwohner (Stand 31.03.2009) . 8 Ortsteile Glindow stellt ein Ortsteil von den insgesamt 8 dar. Er ist der größte Ortsteil.

  3. Fakten über Glindow • ca. 3800 Einwohner (geringer Zuwachs) • 29 aktive Vereine • 3 Kita-Einrichtungen • 1 Grundschule • 1 Raum für die Jugend im Kirchengemeindehaus • 1 Museum • Ziegelei, die noch Ziegel herstellt und bald eine Ziegeleibahn, die fährt • Fußballplatz wurde mit Mitteln der EU erneuert • Turnhalle saniert • Straßensanierungen fast abgeschlossen • 2 Gaststätten • 1 Obstkultour / Übernachtungen etc. • Viel Kleingewerbe und der Obstbau ist hier Zuhause • Partnerstadt aus NRW – Stadt Rahden

  4. Hauptsatzung der Stadt Werder§ 9 Bildung von Ortsteilen • (1) In der Stadt bestehen die folgenden Ortsteile im Sinne von § 45 ff. BbgKVerf: • (2.) In den folgenden Ortsteilen ist jeweils ein Ortsbeirat mit der nachfolgend festgesetzten Zahl von Mitgliedern unmittelbar zu wählen. • Bliesendorf mit 3 Mitgliedern • Derwitz mit 3 Mitgliedern • Glindow mit 9 Mitgliedern (4 Freie Bürger, 3. CDU, 1 SPD, 1 DIE LINKE (Renate Vehlow ist seit 2003 im Ortsbeirat tätig) • Kemnitz mit 3 Mitgliedern • Petzow mit 3 Mitgliedern • Phöben mit 3 Mitgliedern • Plötzin mit 3 Mitgliedern • Töplitz mit 5 Mitgliedern

  5. Hauptsatzung(3)Anhörung der Ortsbeiräte Jeder Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören: • Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil • Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen • Planung, Errichtung, Übernahme, wesentlicher Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil • Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in dem Ortsteil • Änderung der Grenzen des Ortsteils und • Erstellung des Haushaltsplans Eine Anhörung findet nicht statt, soweit der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtzeitig an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechts gehindert ist (§ 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf)

  6. Geschäftsordnung der SVV Werder (Havel) §§ 19 Ortsbeiräte • Auf das Verfahren der Ortsbeiräte und sonstigen von der Stadtverordnetenversammlung bestellten Beiräten finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung sinngemäß Anwendung. § 46 Abs. 1 Satz GO findet keine Anwendung auf Ortsbeiräte mit drei Mitgliedern. (2) Die Vorsitzenden des Ortsbeirates sind zu allen öffentlichen oder nicht öffentlichen Sitzungen der SVV und ihrer Ausschüsse zu laden.

  7. Eingliederungsvertragzwischen der Gemeindevertretung Glindow und die Stadt Werder (Havel) vom 30.10.2001 • § 1 Eingliederung Glindow in die Stadt Werder (Havel) • § 2 Benennung der Ortsteile und Beibehaltung des Namens des Ortsteils Glindow • § 3 Ortsbeirat/Ortsbürgermeister • = 9 Mitglieder des Ortsbeirates (Festlegung im Vertrag) • § 4 Rechte der Ortsteile (Mittelbereitstellung von 26,- DM/13,29 € pro Einwohner zur Förderung kulturellen und gesellschaftlichen Lebens) • § 5 Förderung des gemeindlichen Lebens in den Ortsteilen • § 6 Sicherung der Bürgerrechte • § 7 Ortsrecht Haushaltsführung (Hebesatz der Grundsteuer A und B Gewerbesteuer = 5 Jahre Gültigkeit) • § 8 Investitionen • § 9 Gemeindevertretung • § 10 Übernahme von Bediensteten • § 11 Regelung von Einzelfragen (z. B. Erhalt Schulstandort, Feuerwehr, Erhalt Brauchwasserwerkes …) • § 12 Wohlverhalten • § 13 Regelung von Streitigkeiten • § 14 Salvatorische Klausel • § 15 Wirksamwerden des Vertrages • Anlage : Laufende Baumaßnahmen geregelt, Satzungsbeschlüsse

  8. Finanzielle Mittel Laut Haushalt wird den Ortsbeiräten gemäß § 46 Abs 4 Brandenburger Kommunalverfassung im Rahmen der Heimat- und Brauchtumspflege Mittel zur Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in den Ortsteilen zur Verfügung gestellt. Im Haushalt Stadt Werder ist 2011 geregelt, dass jeder Ortsteil pro Einwohner 13,29 € erhält. (Mittel sind dafür nicht zurückgegangen – ist seit Eingliederung auf gleichem Niveau geblieben.)

  9. Rolle und Arbeit des Ortsbeirates Glindow Wir wollten kein Beirat sein, der nur Jubiläen, Geburtstage etc. als Arbeit durchführt. Das war nach der Eingemeindung ein wenig die Tendenz, aber jeder Ortsbeirat hat die Möglichkeit seine inhaltlichen Aufgaben festzulegen und zu qualifizieren. Arbeiten nach einem Jahresarbeitsplan (Zusammenkunft richtet sich nach der SVV) OB Glindow hat Arbeit qualifiziert: Ständige Punkte sind: Erstellung/Ergänzung unserer Prioritätenliste, Haushalt, Vereinsarbeit, Jugendarbeit , Seniorenarbeit, Tourismus 2011: Obstbau Schwerpunkt – große Probleme/geht zurück.

  10. Problempunkte Ortsvorsteher werden zu den Ausschusssitzungen und SVV eingeladen und angehört. Zusammenarbeit mit der Stadt Werder funktioniert im allgemeinen. Gleichbehandlung der Ortsteile wird im allgemeinen gewährleistet. Es kommt schon vor, dass wir als Ortsbeirat bei Entscheidung, die uns als Ortsteil betreffen vergessen werden. Ist aber nicht Tendenz!

  11. Problempunkte • Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Stadt ist sehr differenziert zu bewerten. • OB hat die Aufgabe die Probleme der Bürger aufzunehmen Sprechstunde Bürgermeister (1x im Monat) Ortsbeiratssitzung (Bürgerfragestunde = Resonanz sehr gering) Internetplattform Vereinstreffen einmal im Jahr Kirsch- und Ziegelfest (alle Vereine einbinden)

  12. Problempunkte • Arbeitskreisbildung

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