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Dr Péter Darák Ph.D

Dr Péter Darák Ph.D. Die Richterethikkommission Ungarns. Die Kodifikation des ethischen Kodex. Gemeinsamer Ausschuss von Richtervereinen Formulierung an Sitzungen Annahme durch das Präsidium des Richtervereins Die Wahl der Mitglieder der Komission von allen Richtervereinen. Der Kodex.

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Presentation Transcript


  1. Dr Péter Darák Ph.D • Die Richterethikkommission Ungarns Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  2. Die Kodifikation des ethischen Kodex • Gemeinsamer Ausschuss von Richtervereinen • Formulierung an Sitzungen • Annahme durch das Präsidium des Richtervereins • Die Wahl der Mitglieder der Komission von allen Richtervereinen Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  3. Der Kodex • Ziele des Ethischen Kodexes (Kapitel I.): • ein Instrument der Selbstregelung • ethische Prinzipien, Verhaltensregel Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  4. Inhalt des Kodexes I. • Erwünschtes Verhalten bei der Ausübung des richterlichen Berufs (Kapitel II.) • ausschließlich der Verfassung, und den Gesetzen unterworfen (Abschnitt 1.) • frei von allen anderen inneren oder äußeren Einflüssen (Abschnitt 2.) • nicht von der öffentlichen Meinung oder der Kritik der Medien, bzw. Vorurteile eines Teils der öffentlichen Meinung oder der Medien beeinflußt (Abschnitt 3.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  5. Inhalt des Kodexes II. • unparteiisch (Abschnitt 4.) • höflich (Abschnitt 5.) • bewahrt die ruhige Athmosphäre der Verhandlung • fleißig (Abschnitt 5.) • vermeidet die seelenlose, mechanische Arbeitserledigung (Abschnitt 6.) • zielgerichtet, schnell und effektiv (Abschnitt 6.) • erweitert ständig seine Kenntnisse (Abschnitt 7.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  6. Inhalt des Kodexes III. • Für die authentische Unterrichtung der öffentlichen Meinung gibt der Richter seinen Kollegen, der für diese Unterrichtung verantwortlich ist, jede Hilfe (Abschnitt 8.) • kritisiert nicht die Entscheidungen seiner Kollegen (Abschnitt 9.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  7. Inhalt des Kodexes IV. • Die aus Fällen erlangten Informationen bringt der Richter nicht zur Kenntnis von Unbefugten (Abschnitt 10.) • Verhältnis zu seinen aktiven und pensionierten Richterkollegen, und auch zu anderen gerichtlichen Arbeitern, Anwälten usw. (Abschnitt 11.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  8. Verhalten im Privat – und öffentlichen Leben (Kapitel III.) • bedachtes, tadelloses Verhalten (Abschnitt 12.) • vermeidet das Extreme (Abschnitt 12.) • nimmt in solchen Unternehmen und in nonprofiten Organisationen nicht Teil … (Abschnitt 13.) • verweist nicht auf seinen richterlichen Beruf (Abschnitt 13.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  9. Verhalten im Privat – und öffentlichen Leben II. • gestaltet seine freundschaftliche, private Kontakte und das Verbringen seiner Freizeit auf einer Weise (Abschnitt 14.) • keine politische Tätigkeit … (Abschnitt 15.- 16.) • kann keine Kontakte pflegen zu einer Organisation, einer ständigen oder gelegenheitlichen Gruppierung, deren Ziel oder Tätigkeit rechtswidrig, oder diskriminativ ist (Abschnitt 17.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  10. Vorgehensweise (Abschnitt 18-19.) • Der aus Richtern bestehende Richterliche – Ethische Landesrat entscheidet darüber, ob ein konkretes Verhalten unethisch sei (Niemand wird persönlich „verurteilt”, betroffen.) • Die Revision des Kodexes ist im Jahre 2007 fällig. (Noch im Laufen - keine grundlegende neue Gedanken) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  11. Die Satzung des Rates • Jeder Richter kann einen Antrag stellen • Nach der Satzung kann der Rat von der Entscheidung nicht absehen, es gibt eine Entscheidungspflicht! Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  12. STELLUNGNAHMEN I.(Beschlüsse) • den Ausschluß des vorgehenden Richters beantragen (3/2006 – Abschnitt 12) • die Hilfe von einem Partei, (der von Beruf Artzt ist) annehmen, im Falle dann vorgehen und eine Entscheidung fällen (4/2006 – Abschnitt 4) • Garagen planen lassen, deren Lage und Größe dem Beschluß der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer nicht entspricht • Keine Anzeigepflicht (5/2006 – Abschnitt 12) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  13. STELLUNGNAHMEN II. • seine Verbundenheit für die politische Partei bzw. deren Präsidenten erklären (6/2006 – Abschnitt 15) • in einem Prozess vorgehen, wo der Anwalt die Anwaltskanzlei mit einem nahen Verwandten des Richters zusammen führt. (1/2007 – Abschnitt 4) • vor breiter Öffentlichkeit sich so äußern: …rechtswidrige richterliche Entscheidung…(2/2007 – Abschnitt 8.,9.,11.) • sich so äußern, daß er mit der im konkreten Fall zu verwendenden, einschlägigen Rechtsvorschrift nicht einverstanden sei, denn diese nur seine Arbeit vermährt. (3/2007 – Abschnitt 4) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  14. STELLUNGNAHMEN III. • einen offenen Brief unterzeichnen, der politische Argumente beinhaltet und führenden staatlichen Politiker kritisiert (4/2007 – Abschnitt 15) • beim Verlesen der Klage Feststellungen machen, die auf seinen rechtlichen Standpunkt schließen lassen (5/2007 – Abschnitt 4.,5.) • bei einem Ordnungswiedrichkeitsverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde, sich erst in der Berufung auf seine Immunität berufen (1/2008 – Abschnitt 12) • die persönliche Meinung und Wertvorstellungen in der Begründung einer Entscheidung äußern (2/2008-Abschnitt 1., 2., 4., 5.) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  15. Konklusionen I. • Betroffene Gebiete des Kodexes: • Politische Äusserungen • Einmischung in das Gerichtsprozess als private Person oder Jurist • Verhalten als Richter • Voreingenommenheit • Missbrauch von Immunität • Kritische Äusserung • Rechtswidriges Verhalten im Privatleben Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  16. Konklusionen II. • Top 3 Vorschriften: • Unparteilichkeit (Abschnitt 4) • Würde (Abschnitt 12) • Verbot der politischen Tätigkeit (Abschnitt 15) Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  17. Konklusionen III.(Meine private Meinung) • Das Problem der Anonimität – Klatsch am Gericht • Identifikation durch die Medien • Die Grenze der Ethik soll die Unabhängigkeit im verfassungsrechtlichen Sinn sein! – So dürfte man die Begründung eines Urteiles nicht aus einen ethischen Gesichtspunkt prüfen! • Ethisches Verfahren darf nicht mit Disziplinarverfahren verbunden werden! Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

  18. Konklusionen IV.(Meine private Meinung) • Ich würde die Errichtung einer Richterethikkommission für Deutschland dann vorschlagen, wenn • alle Verbände damit einverstanden sind, • Erst ein engbegrenztes Kodex und eine zurückhaltende Praxis als Ziel gesetzt wird • Echt gute/kluge Kollegen als Mitglied gefunden werden Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

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