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Ist Altersarmut weiblich?!

Ist Altersarmut weiblich?!. Ist Altersarmut weiblich?!. K. Ist Altersarmut weiblich?!. Die Säulen der Altersvorsorge. Altersvorsorge. Betriebliche Alters- vorsorge. Gesetzliche Renten- versicherung. Private Alters- vorsorge. Regelsicherungs- Funktion. Ergänzungs-/Zusatz- Funktion.

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Ist Altersarmut weiblich?!

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Presentation Transcript


  1. Ist Altersarmut weiblich?! Ist Altersarmut weiblich?! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  2. Ist Altersarmut weiblich?! Die Säulen der Altersvorsorge Altersvorsorge BetrieblicheAlters- vorsorge Gesetzliche Renten- versicherung Private Alters- vorsorge Regelsicherungs-Funktion Ergänzungs-/Zusatz- Funktion Ergänzungs-/Zusatz- Funktion Lebensstandardsicherung ! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  3. Ist Altersarmut weiblich?! Ziele und Maßnahmen der Rentenpolitik seit 2000 • Aufgabe des Zieles der Lebensstandard-Sicherung in der GRV • zugunsten der Lebensstandard-Sicherung in der GRV + BAV • Ausgleich des abgesenkten Rentenniveaus durch staatlich geförderte Kapital gedeckte Altersvorsorge • über betriebliche/tarifliche Altersvorsorge = E-Umwandlung • über private Altersvorsorge = Riester-Rente • auf freiwilliger Basis • mit Vorrang zur Regelung durch Tarifvertrags-Parteien Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  4. unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko Ist Altersarmut weiblich?! Leistungen im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene gRV - wichtigste Säule! Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner Leistungen zur Rehabilitation Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und ehrenamtlicher Pflege Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  5. Ist Altersarmut weiblich?! Geburtenrate Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  6. Ist Altersarmut weiblich?! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  7. Ist Altersarmut weiblich?! Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  8. Ist Altersarmut weiblich?! Durchschnittliche Rentenbezugsdauer(alte Bundesländer) Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  9. Ist Altersarmut weiblich?! Vergleich Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  10. Ist Altersarmut weiblich?! Rentenpolitik seit 2000 • Übergang von ausgabenorientierter Einnahmepolitik zur • einnahmeorientierten Ausgabenpolitik • Begrenzung des Beitragssatzes nach oben auf • - 20% in 2020 • - 22% in 2030 • Absenkung des steuerbereinigten Netto-Rentenniveaus mit einer Begrenzung nach unten auf • - 46% in 2020 • - 43% in 2030 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  11. Ist Altersarmut weiblich?! Ausgangslage für die Rentenversicherungin den 90er Jahren • Demographischer Wandel • Steigende Beitragssätze in der Rentenversicherung • Gesellschaftliche Trends • Freiheit/Wahlmöglichkeiten • Eigenverantwortung/Individualisierung • Generationen-Gerechtigkeit • Nachhaltigkeit • Fortschritt Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  12. Ist Altersarmut weiblich?! Demographischer Wandel • Entwicklungen • Rückgang der Geburtenrate seit Anfang der siebziger Jahre • Erhöhung der Lebenserwartung • Erhöhung der Rentenbezugsdauer • Verhältnis Beitragszahler – Rentenbezieher Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  13. Ist Altersarmut weiblich?! Demographischer Wandel • Mögliche Folgen • Höherer Aufwand zur Finanzierung künftiger Renten • Höhere Belastung der jüngeren Generationen • Fachkräftemangel Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  14. Ist Altersarmut weiblich?! Armutsrisikoquote Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  15. Ist Altersarmut weiblich?! Nettogesamteinkommen von Rentnerhaushalten Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  16. Ist Altersarmut weiblich?! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  17. Ist Altersarmut weiblich?! Rentenpolitik seit 2000 Ziele und Maßnahmen (1) Einführung der Grundsicherung Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  18. Ist Altersarmut weiblich?! Rentenpolitik seit 2000 Ziele und Maßnahmen (2) Abschaffung der Möglichkeiten für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente, wie z.B. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Rente mit 67 Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für ALG II-Bezieher Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  19. Ist Altersarmut weiblich?! Rente mit 67 • Altersrente für ab 1952 Geborene Regelaltersrente frühestens ab 67.* Lj. Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab 65. Lj * schrittweise Anhebung mitJahrgang 1964 abgeschlossen Altersrenten ab Jahrgang 1952 Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab 63.* Lj Altersrente für schwer-behinderte Menschen frühestens ab 62.* Lj Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  20. Ist Altersarmut weiblich?! Auswirkungen der Reformen Die Versorgungslücke wächst Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  21. Ist Altersarmut weiblich?! Ausführungen zu  Rente aus gleichstellungspolitischer Sicht Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  22. Ist Altersarmut weiblich?! Rente für Frauen AusgangslageErhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Gesetzlich haben Frauen und Männer den gleichen Rentenanspruch. 97,6 % aller Menschen über 65 Jahren sind ausreichend versorgt. 2,4 % aller Menschen über 65 Jahren erhalten Leistungen der Grundsicherung im Alter. Frauen erhalten in der Regel weniger Rente, aus unterschiedlichen Gründen. Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  23. Ist Altersarmut weiblich?! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  24. Ist Altersarmut weiblich?! Eine Gesellschaft im Wandel Die Bedeutung der Ehe hat sich stark geändert. Früher: In dem alten Rollenmuster wurde sie als Garant für die Altersversorgung für Frauen angesehen. Heute: Jede dritte Ehe wird geschieden. Frauen müssen nach einer Scheidung arbeiten und können nicht mehr erwarten, „finanziell versorgt“ zu sein. Das Ehegattensplitting muss reformiert werden. Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  25. Ist Altersarmut weiblich?! Gleichstellung bei Rente für Frauen bedeutet Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und für Männer - denn Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit immer noch häufiger als Männer, weil ihnen die Verantwortung für Kinderbetreuung und Pflege übertragen wird. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit - denn Frauen erhalten in unserer Gesellschaft immer noch bis zu 23 Prozent weniger Entgelt als Männer (auch in Führungspositionen). Existenzsichernde Arbeit schaffen - denn Frauen sind häufiger betroffen von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Schülerinnen entscheiden sich für einen Beruf mit guter Perspektive - denn junge Frauen entscheiden sich immer noch für 10 Berufe aus einem Berufsangebot von mehr aus 300 Ausbildungsberufen. Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  26. Ist Altersarmut weiblich?! IG BCE = Mitgestalter der Rentenreformen und ihrer Umsetzung Schließung der Versorgungslücke mit der IG BCE TV Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) Chemie-Pensions-Fonds Projekt „Heute schon für morgen sorgen“ Demographie-TV Aktuell in der Diskussion: - Flexible Übergänge in den Ruhestand Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  27. Ist Altersarmut weiblich?! Grundprinzipien GestaltungsprinzipienSubsidiaritätsprinzip Versicherungsprinzip(Eigenverantwortlichkeit)Solidaritätsprinzip VersorgungsprinzipÄquivalenzprinzip Fürsorgeprinzip (Steuergerechtigkeit) Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  28. Ist Altersarmut weiblich?! Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie föderale Staatengemeinschaften wie die Europäischen Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft. Das Äquivalenzprinzip ist ein Prinzip zur Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrags der Bürger für Leistungen ihres Staates. Es sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird. Das Äquivalenzprinzip kann somit als Übertragung marktwirtschaftlicher Mechanismen auf staatliche Aktivitäten angesehen werden. Es macht vor allem Aussagen über die Steuergerechtigkeit. Es wird regelmäßig zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern herangezogen. Demnach werden Steuern als Äquivalent für staatliche Leistungen (benefit principle) bzw. als Kompensation staatlicher Kosten (cost principle) aufgefasst. Mittlerweile gewinnt zur Begründung von Steuern und Abgaben aber auch die konkurrierende Theorie des Leistungsfähigkeitsprinzips an Bedeutung. Finanzwissenschaftlich hat das Äquivalenzprinzip aber nach wie vor Bedeutung bei der Argumentation bezüglich der Einführung von Gebühren, Beiträgen oder Erwerbseinnahmen des Staates. Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  29. Ist Altersarmut weiblich?! FinanzierungAufbringung der Mittel durch 3 Quellen: 1. je die Hälfte der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (ca. 19,5% des Arbeitsentgeltes) 2. aus Bundeszuschüssen 3. aus Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen (bsp. Bundesagentur für Arbeit)seit 1996 gilt ein Umlageverfahren mit einer Liquiditätsreserve von einem halben Monat (Ausgaben eines Kalenderjahres werden durch Einnahmen aus Beiträgen und Bundeszuschüssen des selben Jahres finanziert) Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  30. Ist Altersarmut weiblich?! Was ist gut an der gesetzlichen Rentenversicherung?gesetzliche Rentenversicherung ist wichtigste Säule der Alterssicherunggesetzliche Rentenversicherung hat Inflation, zwei Weltkriege unddie deutsche Wiedervereinigung gemeistert Absicherung der modernen Lebensrisiken Alter Tod Invaliditätdynamische Rente GenerationenvertragPflichtversicherung für alle Arbeitnehmersozialer Ausgleichparitätische FinanzierungSelbstverwaltung durch Arbeitgeber und VersicherteTransparenz durch Renteninformation Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  31. Ist Altersarmut weiblich?! Probleme der gesetzlichen RentenversicherungDemografische Entwicklung weniger Geburten steigende Lebenserwartung Veränderung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern längere Rentenbezugsdauer Keine Pflichtversicherung für alle Geringverdiener und Unterbrechungen in der Erwerbslaufbahnwirtschaftliche Stagnation und hohe ArbeitslosigkeitRückgang sozialversicherungspflichtiger BeschäftigungsverhältnisseStagnation der versicherungspflichtigen Einkommen abnehmende Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses und zunehmende Verbreitung von unstetigen Erwerbsbiografien Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  32. Ist Altersarmut weiblich?! Probleme der gesetzlichen Rentenversicherungweitere Absenkungen des Rentenniveaus über die gesetzlich beschlossenen Niveauabsenkungen sind nicht möglich, ohne das System in Frage zu stellenVertrauensverlust der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bevölkerung durch kurzfristige und in schneller Folge wiederholte Eingriffe in das LeistungsrechtAbbau der Rücklage (Schwankungsreserve) Einschränkungen des sozialen Ausgleichs, insbesondere für Zeiten der Arbeitslosigkeitunzureichende Absicherung von Arbeitnehmern, die trotz langer Versicherungszeit nur unterdurchschnittliches Einkommen hatten- Trotz angeglichener Lebensverhältnisse ist der Rentenausgleich zwischen West und Ost noch nicht erfolgt und wird sich bei derzeitiger Rechts- und Wirtschaftslage noch über Jahrzehnte erstrecken.- Aufbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche von Frauen ist unzureichend bzw. dauert zu lange.- versicherungsmathematische Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sind ungerecht Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  33. Ist Altersarmut weiblich?! Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (1) • Stärkung der Versicherungsverläufe durch • Regulierung von Leiharbeit, Befristung, Teilzeit, Minijobs • Gleichstellung von Männern und Frauen, z.B. durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und gleiche Löhne für gleiche Arbeit • bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Reform des Bildungssystems, um die Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen • alters- und alternsgerechte Verbesserung der Arbeitsbedingungen • Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigen-Versicherung Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  34. Ist Altersarmut weiblich?! Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (2) • Begrenzung der Absenkung des Rentenversicherungsniveaus durch Verzicht auf die Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors • Erhöhung der Beteiligungsquote und der Umwandlungsbeträge im Rahmen der Entgeltumwandlung • Verzicht auf versicherungsmathematische Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente oder Erhöhung der Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr • Erleichterung der Absicherung des Invaliditätsrisikos im Rahmen der kapitalgedeckten Altersvorsorge oder in der gesetzlichen Rentenversicherung Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  35. Ist Altersarmut weiblich?! Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (3) • sozialversicherungspflichtige branchenbezogene • Mindestlöhne • Zahlung von Beiträgen der Träger der Grundsicherung für die Zeiten des Bezuges von ALG II entsprechend der Hälfte des Durchschnittsverdienstes; rückwirkende Hochwertung für Zeiten des Leistungsbezugs von ALG II für Versicherte mit mindestens 30 Versicherungsjahren • Hochwertung der Rentenansprüche der Bezieher niedriger Einkommen mit mehr als 30 Versicherungsjahren durch staatliche Zuschüsse nach Vollendung der Erwerbsbiografie mit dem Faktor 1,5 auf maximal 75 % des Durchschnittsentgelts (Rente nach Mindesteinkommen) Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  36. Ist Altersarmut weiblich?! Ist Altersarmut tatsächlich weiblich?! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

  37. Ist Altersarmut weiblich?! Die Antwort ist aus Sicht der Frauen ein klares Ja! In Zukunft wird es alle betreffen ! Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

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