1 / 26

Pensionsreformen im Rückblick

Pensionsreformen im Rückblick. Infotag – Pensionen Umstieg in das neue Pensionsrecht ÖGB, 27.September 2012. Pensionsrecht. Pensionsbeiträge: 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte seit 1988 mit 22,8% stabil

jorn
Download Presentation

Pensionsreformen im Rückblick

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Pensionsreformen im Rückblick Infotag – PensionenUmstieg in das neue PensionsrechtÖGB, 27.September 2012

  2. Pensionsrecht • Pensionsbeiträge: • 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte • 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte • seit 1988 mit 22,8% stabil • Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.

  3. Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990 • Beseitigung des Grundbetrages 1984 (30 % der Bemessungsgrundlage) • Verlängerung des Durchrechnungszeitraumesder Pensionsberechnung • in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre • Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeitenfür die Ermittlung der Pensionshöhe

  4. Leistungssenkende Maßnahmen:1990 - 1995 • 1992:Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen 2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben • 1993:Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre • 1993:Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung

  5. Leistungsverbesserungen 1990 - 1993 • Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe • 4 Jahre pro Kind • deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes

  6. Sparpaket 1996 • Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension • Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5. • Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre. • Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97

  7. Pensionsreform 1997 • Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“ • Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen • Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner • Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern

  8. Maßnahmen Pensionsreform 1997(Umsetzung ab 2000 bzw. 2003) BISLANG: • Durchrechnungs-zeitraum 15 Jahre • Gestaffelte Steigerungsbeträge • Keine Abschläge NEU • Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020 • Einheitlich 2% • Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag • Max. 15% Abschläge

  9. Pensionsreform 1997 • Linearisierung der Steigerungsprozentsätze • wirksam ab dem Jahr 2000 • Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze • Steigerungsprozentsätze bis 2000: • 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr • ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr • Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren • ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus

  10. Maßnahmen Pensionsreform 1997 • Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV)Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In • Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SVVersicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen • Höherbewertung von Kindererziehungszeiten • Bildungskarenz • Altersteilzeit • Erleichterung der Gleitpension • Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und Gewerbe

  11. Pensionsreform 2000 • Keine Einbindung der Sozialpartner • Maßnahmenfestlegung gegen den Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition • Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten • Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil)

  12. Maßnahmen Pensionsreform 2000 • Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension) • Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter • Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen • Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension

  13. Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen • Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld • Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft • Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer • Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer

  14. Pensionsreform 2003 • Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit • Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen • Drastische Leistungskürzungen • Rücknahme von Härten nach großflächigen Streikmaßnahmen

  15. Maßnahmen der Pensionsreform 2003 • Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension • Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer • Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre • Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte • Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%. • Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension • Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt • Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen

  16. Abschwächende Maßnahmen • Härteausgleichsfonds für die Jahre 2004-2006 • Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung • Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“

  17. Pensionsreform 2004 • Langfristige Harmonisierung unterschiedlicher Systeme • Inkrafttreten APG (Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005 • Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG • Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG) • Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG

  18. Pensionsharmonisierung • Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage • 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch • Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL • 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens

  19. Pensionsharmonisierung • Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten • Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen • Höhere Bewertung von KEZ • Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten)

  20. Pensionsharmonisierung • Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%) • Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr • (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte)

  21. Pensionsberechnung (Altrecht) • Pensionshöhe abhängig von: • Versicherungsmonate • Höhe der BGL • Alter bei Pensionsantritt • Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028 • Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat) • Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt

  22. Parallelrechnung • Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten • Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben) • Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden

  23. ALT - Pension 30 Jahre 15 Jahre APG - Pension 30 Jahre 15 Jahre 66,7 % ALT 33,3 % APG 01.01.1975 01.01.2005 01.01.2020 Parallelrechnung - Beispiel Quelle: Pensionsversicherungsanstalt

  24. Problemstellungen • Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen • Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar • Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte

  25. Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.

More Related