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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen!. InformationsVeranstaltung „Profiloberstufe“ an der Klaus-Groth-Schule Neumünster. Gliederung. Eintritt in die Oberstufe Grobstruktur Versetzung, Aufstieg und Rücktritt Profile und Profilfächer im Kontext der Belegpflicht Beispiele Profilfestlegung und Profilwahl

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen! InformationsVeranstaltung „Profiloberstufe“ an der Klaus-Groth-Schule Neumünster

  2. Gliederung • Eintritt in die Oberstufe • Grobstruktur • Versetzung, Aufstieg und Rücktritt • Profile und Profilfächer im Kontext der Belegpflicht • Beispiele • Profilfestlegung und Profilwahl • Abitur: Einbringungspflicht und Prüfungsfächer • Fachhochschulreife (schulischer Teil) • Gelegenheit für Fragen (dies auch zwischendurch)

  3. Eintritt in die Profiloberstufe • Regelfall: Versetzung in die 10. Jahrgangsstufe • Versetzt wird in die 10. Jahrgangsstufe, wenn alle Endjahresleistungen der 9. Klasse mindestens ausreichend sind. • Die Klassenkonferenz kann eine Versetzung beschließen, falls eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet werden kann.

  4. Grobstruktur der Profiloberstufe • Einführungsphase: 10. Jahrgangsstufe • Qualifikationsphase: 11. und 12. Jahrgangsstufe (vier Halbjahre) • Abiturprüfungen im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase

  5. Versetzung, Aufstieg, Rücktritt • Versetzung in die 11. Jahrgangsstufe: Versetzung erfolgt, wenn alle Jahresendleistungen des 10. Jahrgangs mindestens ausreichend sind. • Aufstieg in der Qualifikationsphase (Beachtung der Prognose hinsichtlich der Abiturzulassung, siehe Einbringungspflicht) • Verweildauer in der Oberstufe: mindestens 2, maximal 4 Jahre

  6. Versetzung, Aufstieg, Rücktritt • Auf Antrag kann ein freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr am Ende der Einführungsphase oder nach dem 1. bis 3. Halbjahr der Qualifikationsphase erfolgen. • Auslandsaufenthalt: • Fortsetzung nach Rückkehr in der Jahrgangsstufe, in der der Auslandsaufenthalt begann • ausländische Leistungsnachweise können nicht in das Abitur eingehen

  7. Profilwahl Belegpflicht Profilwahl Abitur-Einbringung Abiturprüfung Voraussetzungen für künftige Ausbildungen?

  8. Profile, Profilfächer und Belegpflicht • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in der 10. Jahrgangsstufe Unterricht u.a. in den folgenden Fächern: • drei Kernfächer: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache aus Jahrgang 8, (erhöhtes Niveau) • Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik und Sport • zwei Naturwissenschaften • eine weitere Fremdsprache • Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel • Religion oder Philosophie

  9. Profile, Profilfächer und Belegpflicht • Schülerinnen und Schüler wählen ein Profilfach • Kernfächer können nicht Profilfach sein • Namensgebung des Profils nach Aufgabenfeldern: • sprachlich-literarisch: Fremdsprachen • ästhetisch: Musik, Kunst, Darstellendes Spiel • gesellschaftswissenschaftlich: Geschichte, Wirtschaft/Politik, Geographie, Religion, Philosophie • naturwissenschaftlich: Physik, Chemie, Biologie

  10. Profile, Profilfächer und Belegpflicht • Profilfach wird auf erhöhtem Niveau unterrichtet • profilspezifischer Unterricht: • sprachlich-literarisch: • drei Fremdsprachen (also eine zusätzlich) • ästhetisch: • neben dem Profilfach zusätzlich ein Fach aus Musik, Kunst, DS • gesellschaftswissenschaftlich: • neben Profilfach zwei weitere Fächer der Gesellschaftswissenschaften, dies dreistündig (im Sinne von 45-Minuten-Stunden) • naturwissenschaftlich: • zusätzlich zu Mathematik in drei Fächern des Aufgabenfeldes (also ein Fach zusätzlich)

  11. Profile, Profilfächer und Belegpflicht • Festlegung zweier profilergänzender Fächer (halbjahresweise) • Unterstützung der thematischen Ausrichtung • zur Hälfte einbringungspflichtig ins Abitur

  12. Beispiele: Gesellschaftswiss. Profil

  13. Beispiele • erläuternde Ergänzungen zum gesellschaftswissenschaftlichen Profil: • Die Schülerinnen und Schüler dürfen wählen, ob sie mit Beginn der 11. Jahrgangsstufe eine Fremdsprache (nicht Kernfach) oder eine von der Schule vorgegebene Naturwissenschaft abgeben. • Spanisch kann alternativ zu einer Fremdsprache neu belegt werden. Dabei darf Spanisch nicht Kern- und nicht Profilfach sein. • Wenn Spanisch in der 10. Klassenstufe als zweite Fremdsprache neu begonnen wurde, muss Spanisch bis einschließlich 12.2 fortgeführt werden (4-stündig, 45‘). Kein Halbjahr darf mit Null Punkten abgeschlossen werden. Die Halbjahresnoten 12.1 und 12.2 sind einbringungspflichtig fürs Abitur.

  14. Beispiele: Naturw. Profil

  15. Beispiele • erläuternde Ergänzungen zum naturwissenschaftlichen Profil: • Spanisch kann auch hier alternativ zu einer Fremdsprache neu belegt werden. Dabei darf Spanisch nicht Kernfach sein. • Wenn Spanisch in der 10. Klassenstufe alternativ zu einer anderen Fremdsprache neu begonnen wurde, muss Spanisch bis einschließlich 12.2 fortgeführt werden (4-stündig). Die Halbjahresnoten 12.1 und 12.2 sind einbringungspflichtig fürs Abitur. • Eine Fremdsprache kann mit Beginn der 11. Klassenstufe nur dann fortgeführt werden, wenn die Schule ausreichende Kapazitäten besitzt.

  16. Beispiele: Ästhet. Profil

  17. Beispiele • erläuternde Ergänzungen zum ästhetischen Profil: • Die Schülerinnen und Schüler dürfen wählen, ob sie mit Beginn der 11. Jahrgangsstufe eine Fremdsprache (nicht Kernfach) oder eine von der Schule vorgegebene Naturwissenschaft abgeben. • Spanisch kann alternativ zu einer Fremdsprache neu belegt werden. Dabei darf Spanisch nicht Kernfach sein. • Wenn Spanisch in der 10. Klassenstufe als zweite Fremdsprache neu begonnen wurde, muss Spanisch bis einschließlich 12.2 fortgeführt werden (4-stündig, 45‘). Kein Halbjahr darf mit Null Punkten abgeschlossen werden. Die Halbjahresnoten 12.1 und 12.2 sind einbringungspflichtig fürs Abitur.

  18. Beispiele: Sprach-Profil

  19. Besondere Fallsituationen (hgF) • Schwache Leistungen in Fremdsprachen: • Neuwahl Spanisch contra „Durchhalten“ bis Ende 10 • Schwache Leistungen in Naturwissenschaften: • Abwahlchance nach 10 zugunsten der 2. Fremdsprache • Auslandsaufenthalt und Einstieg nach Rückkehr • Möglichkeit des Überspringens von 10. Jhg. • Zweckdienlichkeit hinsichtlich der Dauer eines Auslandsaufenthalts • Wunschprofil konnte nicht vergeben werden • Entscheidung im Sinne der Schülerin/des Schülers: Zweitwahl oder Neuwahl oder Schulwechsel

  20. Profilfestlegung und Profilwahl • Meinungsumfrage • Auswertung und Abgleich mit den schulischen Möglichkeiten • Profilwahl der Schülerinnen und Schüler: Bewerbungs-Charakter, Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht leider nicht • Festlegung der Profile durch Schulleitung • Wechsel des Profils möglich nach Halbjahr 10.1

  21. ...etwa drei Jahre Schulzeit • motivierte Mitarbeit und höhere Selbstständigkeit • nach Jahrgang 10 unter Beachtung der Mindeststundenzahl (97 in drei Jahren) profilspezifische Fachanzahl-Reduzierung: • sprachliches Profil: eine Naturwissenschaft und eine Gesellschaftswissenschaft fällt weg • naturwissenschaftliches Profil: Wegfall einer Gesellschaftswissenschaft und der zweiten Fremdsprache • gesellschaftswissenschaftliches und ästhetisches Profil: Wahl zwischen Wegfall einer Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft

  22. Abiturprüfung • Vier oder fünf Abiturprüfungen: • Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken • drei schriftliche Prüfungen: 2 Kernfächer und Profil gebendes Fach • vierte Prüfung: wahlweise mündliche oder Präsentationsprüfung • Wahlmöglichkeit einer fünften Prüfung: mündliche Prüfung oder besondere Lernleistung • Sonderfall Sport: Ergänzung des Faches Sporttheorie ab 10. Jhg.

  23. Abiturprüfung • 36 Halbjahresnoten aus 11.1 bis 12.2, darunter: • alle Ergebnisse der Abiturprüfungsfächer (16 oder 20) • alle Ergebnisse der Kernfächer und des Profilfachs (+4) • vier Ergebnisse aus den Profil ergänzenden Fächern (max. +4) • vier Ergebnisse aus den naturwissenschaftlichen Fächern (ohne Informatik) (max. +4) • ein Ergebnis aus Kunst, Musik oder DS (max. +1) • zwei Ergebnisse aus Geschichte (max. +2) • zwei Ergebnisse aus Geographie oder WiPo (max. +2) • zwei Ergebnisse aus Religion oder Philosophie (+2) • im Fall einer neuen zweiten Fremdsprache die zwei Ergebnisse des 3. und 4. Halbjahrs (max. +2)

  24. Fachhochschulreife • Rolle des schulischen Teils • Ausstellung auf Antrag beim Verlassen der Schule ohne Abitur • Einbringungspflicht: • 17 Halbjahresleistungen aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren, darunter: • je 2 Kurse Mathematik, Deutsch, fortgeführte Fremdsprache, Naturwissenschaft, Geschichte, Geographie oder Wirtschaft/Politik, Profilfach • je ein Kurs Religion oder Philosophie, Musik oder Kunst oder DS

  25. Vielen Dank für IhreAufmerksamkeit! Fragen sind herzlich willkommen.

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