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Gliederung:. 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung

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  1. Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung 11. Vermögenspolitik 12. Bildungspolitik

  2. Kapitel VIII: Die soziale RentenversicherungTeil II

  3. Gliederung: 01. Zielsetzungen der Rentenreform von 1957 02. Die Rentenformel 03. Zielrealisierung 04. Flexible Altersgrenze 05. Ursachen der Finanzkrise in der GRV 06. Die Beseitigung der Finanzkrise 07. Systemänderungen

  4. Gliederung: 01. Zielsetzungen der Rentenreform von 1957 02. Die Rentenformel 03. Zielrealisierung 04. Flexible Altersgrenze 05. Ursachen der Finanzkrise in der GRV 06. Die Beseitigung der Finanzkrise 07. Systemänderungen

  5. Frage 4: Welche Änderungen brachte die Einführung der flexiblen Altersgrenze? (1) • Mit der Reform von 1972 wurde den Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf Wunsch schon ab dem 63. Lebensjahr (bei Männern), bzw. ab dem 60. Lebensjahr (bei Frauen) eine Altersrente zu beziehen und somit vorzeitig aus dem Er-werbsleben auszuscheiden. • Wer dieses Recht in Anspruch nimmt, erhält gegenüber demjenigen, der erst ab dem 65. Lebensjahr aus dem Er-werbsleben ausscheidet, eine etwas reduzierte Rente, da entsprechend der Rentenformel die Zahl der anrechnungs-fähigen Versicherungsjahre um ein oder mehrere Jahre zu-rückgeht: • r = p * B * t * s

  6. Frage 4: Welche Änderungen brachte die Einführung der flexiblen Altersgrenze? (2) • Umgekehrt erhält ein Arbeitnehmer, der erst ein oder mehrere Jahre nach dem 65. Lebensjahr aus dem Erwerbs-leben ausscheidet, einen Rentenzuschlag. • Wer aus dem Erwerbsleben vorzeitig ausscheidet, darf allerdings nur in einem begrenzten Maße zur Rente zusätzli-ches Einkommen hinzuerwerben. • Problematik: • Die Erhöhung des Freiheitsgrades ist positiv zu beurtei-len, da Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft im Alter sehr verschieden sind; deshalb bringt eine Flexibili-sierung Wohlfahrtsgewinne (Allokative Wirkung).

  7. Frage 4: Welche Änderungen brachte die Einführung der flexiblen Altersgrenze? (3) • Diejenigen, die von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen, erhalten allerdings geringere Rentenabschläge, als sie der Rentenversicherung durch ihr vorzeitiges Aus-scheiden an Kosten verursachen. • Wer ein Jahr vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausschei-det, verursacht nämlich der Versicherung in zweifacher Weise zusätzliche Kosten: • Auf der einen Seite gehen die Beitragseinnahmen zu-rück, da der Versicherte ein Jahr lang weniger Bei-träge zahlt; • auf der anderen Seite hat die Versicherung zusätz-liche Ausgaben, da für diesen Versicherten ein Jahr länger Rente gezahlt werden muss (gleiches Lebensal-ter vorausgesetzt).

  8. Frage 4: Welche Änderungen brachte die Einführung der flexiblen Altersgrenze? (4) • Allerdings wird langfristig dieser Ausgabenzuwachs z. T. dadurch kompensiert, dass die Höhe der Rente - wie ge-zeigt - für die gesamte Rentenzeit geringfügig reduziert wird. • Die Einführung der flexiblen Rente wurde unter anderem auch beschäftigungspolitisch begründet. • Wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gingen, könnten bisher Arbeitslose beschäftigt werden. • Diese beschäftigungspolitische Begründung ist jedoch frag-würdig, da kein neuer Arbeitsplatz auf diese Weise ge-schaffen wird.

  9. Frage 4: Welche Änderungen brachte die Einführung der flexiblen Altersgrenze? (5) • Eine Ungerechtigkeit (die derzeitige Arbeitslosigkeit der Jüngeren) wird durch eine andere (endgültiges zwangs-weises Ausscheiden der Älteren aus dem Erwerbsprozess) ersetzt. • Ein Problem (Arbeitslosigkeit) wird dadurch zu lösen versucht, dass ein anderes Problem (die Finanzkrise der Rentenversicherung) verschärft wird. • Die These, dass die Gesamtnachfrage nach Arbeitskräften vorgegeben und unveränderlich sei, ist empirisch nicht haltbar.

  10. Fazit: (4a) • Im Jahre 1972 wurde den Arbeitnehmern im Rahmen der Einführung der flexiblen Altersgrenze die Möglichkeit gegeben, bereits bei Frauen mit 60 Jahren bzw. bei Männern mit 63 Jahren Rente zu beziehen. • Der Entschluss, ein Jahr vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszu-scheiden, führt zu einer geringen Reduzierung der Rentenhöhe, da entsprechend der Rentenformel die Rentenhöhe von der An-zahl der Versicherungsjahre abhängt. • Die Flexibilisierung der Altersgrenze bedeutet sicherlich einen Wohlfahrtsgewinn, da sich die einzelnen Arbeitnehmer in der Frage der Erwerbsfähigkeit und Erwerbsbereitschaft im Alter unterscheiden.

  11. Fazit: (4b) • Allerdings wird die Versicherungsgemeinschaft bei einer vorge-zogenen Verrentung um ein Jahr doppelt belastet, da nicht nur für ein Jahr Beiträge weniger eingezahlt werden, sondern gleich-zeitig auch für ein Jahr mehr Rente gezahlt werden muss. • Die spezielle Ausgestaltung der Flexibilisierung führt somit zu einer Umverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer, die länger ar-beiten. • Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Umverteilung auch damit nicht gerechtfertigt werden kann, dass auf diesem Wege die Ar-beitslosigkeit reduziert wird. • Es wird auf diesem Wege nur die statistisch ausgewiesene Zahl von Arbeitslosen verbessert, eine Reduzierung der tatsächlichen Arbeitslosigkeit würde nur dann erreicht, wenn die Gesamt-kosten auf diesem Wege reduziert würden.

  12. Gliederung: 01. Zielsetzungen der Rentenreform von 1957 02. Die Rentenformel 03. Zielrealisierung 04. Flexible Altersgrenze 05. Ursachen der Finanzkrise in der GRV 06. Die Beseitigung der Finanzkrise 07. Systemänderungen

  13. Frage 5: Wo liegen die Ursachen der Finanzkrise in der GRV ? (1) • Entwicklung • Die gesetzliche Rentenversicherung ist in den 70er Jahren in eine Finanzkrise geraten; • ohne drastische Reduzierungen der Ausgaben und Erhö-hungen der Einnahmen hätte ein hohes Defizit gedroht. • Ursache ist eine geringe Geburtenrate während des zwei-ten Weltkrieges und danach. • Die Finanzkrise der 90er Jahre äußerte sich im Weg-schmelzen der Reserve bei der Gesetzlichen Rentenversi-cherung. • Ursache waren die hohe Arbeitslosigkeit sowie die Fremdleistungen durch Rentenanspruch von Aussiedlern und DDR-Rentnern.

  14. Ausgaben der GRV/Einkommen 1970  100 (Ausgaben 70: 52 Mrd. Einkommen 70: 307 Mrd.) Ausgaben GRV Einkommen Wiedervereinigung

  15. Frage 5: Wo liegen die Ursachen der Finanzkrise in der GRV ? (2) • Auch für die Zukunft (circa für das Jahr 2030) drohte ohne Reformmaßnahmen eine weitere Finanzkrise viel größeren Ausmaßes. • Ursache ist der Pillenknick der 60er Jahre sowie eine höhere Lebenserwartung (circa 10 Jahre) seit der Nachkriegszeit. • Die Ursache für diese Krisen besteht somit in erster Linie in der Verschlechterung der Altersstruktur, die in den 70er Jahren bedingt war durch Kriegsfolgewirkungen, im Jahre 2000 hingegen mit dem Geburtenrückgang in den 60er Jahren zusammenhängt.

  16. Frage 5: Wo liegen die Ursachen der Finanzkrise in der GRV ? (3) • Die Belastungsquote: Anzahl der Rentner bezogen auf einen erwerbstätigen Arbeitnehmer (R/A) betrug 1958 noch 34,7%, stieg 1975 auf 55,3% an und wurde für das Jahr 2030 ohne Korrekturmaßnahmen auf 70% geschätzt. • Für die Belastungsquote ist allerdings nicht nur die Stärke der einzelnen Jahrgänge von Bedeutung, sondern darüber hinaus auch die Frage, ab welchem Jahr die Arbeitnehmer im Durchschnitt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. • Die Belastungsquote wird umso ungünstiger, je mehr Arbeit-nehmer von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen und vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

  17. Die Finanzkrise in der GRV:Der Altersquotient  60/ (20 - 59) in %

  18. Determinanten des Altersquotienten (2) Art wann ? Verzögerung permanent ? Lebenserwartung ab 50 er J0 J ja Geburtenrateab 60 er J20 Jca. 40 J Altersgrenze ab 70 er J0 J ja Arbeitslosigkeitab 80 er J0 Jnein Wanderungen90 er J0 Jnein Fremdleistung90 er J0 Jnein

  19. Frage 5: Wo liegen die Ursachen der Finanzkrise in der GRV ? (4) • Ausgangspunkt bildet der Ausgleichsmechanismus, der durch die Rentenformel festgelegt wird. b * e * A = r * R = p * B * t * s * R • Da aber in einer durchschnittlichen Betrachtung p immer gleich eins ist und da die Bemessungsgrundlage dem Durchschnittseinkommen e entspricht, gilt: b * e = e * t * s * R/A • b, R/A, s und t galten lange Zeit als konstant. • In diesem Falle steigen Einnahmen und Ausgaben gleich-mäßig an.

  20. Frage 5: Wo liegen die Ursachen der Finanzkrise in der GRV ? (5) • Eine Modifizierung dieser Formel ergibt: • Es werden bei steigenden Staatszuschüssen zusätzliche Einnahmen erzielt. • Der effektive Beitragssatz kann wegen der Beitragsbe-messungsgrenze sinken! ( z. B. lösbar durch eine Dyna-misierung der Beitragsgrenze). • Solange die als konstant geltenden Glieder dieser Gleichung tatsächlich unverändert bleiben, sichert die Rentenformel ein Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben der Renten-versicherung und müsste somit eigentlich eine Finanzkrise verhindern. • De facto trat jedoch vor allem ab der 90er Jahre deshalb eine Finanzkrise auf, weil sich der Rentner- Arbeitnehmer-quotient (R/A) drastisch erhöhte.

  21. DER AUSGLEICHSMECHANISMUS EINNAHMEN AUSGABEN b * e * A + Zst r * R s * t * e * R e e b: Beitragssatz e: Pro-Kopf-Einkommen A: Arbeitnehmer r: Rente R: Rentner s: Steigerungssatz ZSt: Zuschüsse t : Versicherungsjahre

  22. DER AUSGLEICHSMECHANISMUS EINNAHMEN AUSGABEN b * e * A + Zst r * R s * t * e * R ? b: Beitragssatz e: Pro-Kopf-Einkommen A: Arbeitnehmer r: Rente R: Rentner s: Steigerungssatz ZSt: Zuschüsse t : Versicherungsjahre

  23. Frage 5: Wo liegen die Ursachen der Finanzkrise in der GRV ? (6) • Weitere Ursachen für die Finanzkrise waren: • Es entstanden zusätzliche Ausgaben wie z. B. die Beiträge an die GKV, sowie die Rehabilitationsmaßnahmen. • Weiterhin liegt in dem Tatbestand, dass lange Zeit die Bemessungsgrundlage ein gleitender Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war, eine Ursache für mögliche Finanzkrisen, • denn bei einem länger anhaltenden Rückgang in der In-flations- und Wachstumsrate steigen die Ausgaben über-proportional an.

  24. Fazit: (5a) • Die gesetzliche Rentenversicherung der BRD geriet in den 80er Jahren in eine Finanzkrise, sie steht heute wiederum in einer Finanzkrise und vor allem für die Zeit um 2030 herum müsste ohne Reformmaßnahmen mit einer sehr dramatischen Finanz-krise gerechnet werden. • Diese Tatsache mag verwundern, da die Rentenreform von 1957 so konstruiert wurde, dass Beitragseinnahmen und Rentenaus-gaben prozentual von der Höhe des Einkommens der Versiche-rungspflichtigen abhängen. • Es müsste also eigentlich mit gleichgerichteten Bewegungen in den Einnahmen und Ausgaben gerechnet werden.

  25. Fazit: (5b) • Dass trotzdem Finanzkrisen auftreten, hängt mit der Entwick-lung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Erwerbstätigen und Rentnern ab. • De facto hat sich in den letzten Jahrzehnten die Geburtenrate aufgrund des Pillenknicks reduziert, die Lebenserwartung ist seit der Nachkriegszeit um etwa 10 Jahre gestiegen, die Altersgrenze wurde zunächst um mehrere Jahre reduziert, schließlich trug auch die hohe Arbeitslosigkeit in den 90er Jahren und im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts dazu bei, dass das Beitragsaufkommen bei gleichbleibenden Rentenzahlungen stark zurückgegangen ist.

  26. Gliederung: 01. Zielsetzungen der Rentenreform von 1957 02. Die Rentenformel 03. Zielrealisierung 04. Flexible Altersgrenze 05. Ursachen der Finanzkrise in der GRV 06. Die Beseitigung der Finanzkrise 07. Systemänderungen

  27. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (1) • Eine Finanzkrise in der Rentenversicherung kann grund-sätzlich dadurch überwunden werden, dass die Einnahmen erhöht und/oder dass die Ausgaben reduziert werden. • Einnahmenerhöhungen können dadurch erzielt werden, dass • der Beitragssatz heraufgesetzt wird, • der Kreis der Versicherungspflichtigen erhöht wird (dies bedeutet allerdings nur eine kurzfristige Verbesserung in der Finanzlage der Rentenversicherung, da langfristig auch die Ausgaben ansteigen); • für Arbeitslose von der Arbeitslosenversicherung Beiträ-ge entrichtet werden (hierdurch wird jedoch die Finanz-lage der Arbeitslosenversicherung verschlechtert);

  28. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (2) • der Staat seine Zuschüsse erhöht (in Wirklichkeit wurden lange Zeit die Zuschüsse relativ gesehen reduziert; • auch hier gilt, dass nur eine Verlagerung der Ausgaben zwischen den öffentlichen Körperschaften stattfindet). • die Altersgrenze hinausgezögert wird. • Die Große Koalition beschloss eine stufenweise Herauf-setzung des Alters der Verrentung auf 67 Jahre, wobei erstmals diejenigen Rentenversicherungspflichtigen erst ab 67 Jahren im Normalfall eine Rente beziehen können, welche nach dem 1. 1. 1964 geboren sind. • Hiermit wurde der zuletzt aufgeführte Lösungsweg be-schritten.

  29. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (3) • Für Versicherungspflichtige, welche vor dem 1. 1. 1947 geboren sind, bleibt es bei der bisherigen Altersgrenze. Für die übrigen Versicherungspflichtigen erhöht sich je nach Geburtsjahr die Altersgrenze stufenweise um ein bzw. zwei Monate pro Jahr. • Wer allerdings bereits 45 Versicherungsjahre zurückge-legt hat, fällt nicht unter diese Regelung. • Diese Maßnahme hat nicht nur einen einnahmesteigern-den, sondern gleichzeitig einen ausgabenreduzierenden Effekt.

  30. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (4) • Die Einnahmen können weiterhin dadurch erhöht werden, dass • einmalige Einkünfte und Zuwendungen sowie Kapitalein-kommen ebenfalls beitragspflichtig werden; • auch vom Krankengeld Beiträge entrichtet werden; • Die Ausgaben könnten darüber hinaus reduziert werden dadurch, dass: • die Anpassung der Bestandsrenten ausgesetzt wird oder • dass die Bestandsrenten in geringerem Maße angehoben werden als die allgemeine Bemessungsgrundlage ansteigt. • De facto ist der Zeitpunkt der Anpassung hinausgescho-ben worden und die Anpassungsraten wurden in den letz-ten Jahren unterhalb des Anstiegs der allgemeinen Be-messungsgrundlage angesetzt.

  31. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (5) • innerhalb der Rentenformel die allgemeine Bemessungs-grundlage nicht mehr an den Brutto-, sondern an den Nettolohneinkommen der Versicherungspflichtigen aus-gerichtet wird (diese Maßnahme wurde nur für eine ge-wisse Zeit durchgeführt). • Ab 2001 gilt die modifizierte Bruttoanpassung. • Neben den Veränderungen des durchschnittlichen Brut-toentgelts spielen nur noch die Belastungsveränderungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen • sowie beim Aufwand für die staatlich geförderte zusätz-liche Altersvorsorge für die Höhe der Rentenanpassung eine Rolle;

  32. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (6) • 2004 wurde vorübergehend (?) ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. • Er bewirkt, dass hohe Arbeitslosigkeit und ein steigender Anteil von Rentnern in der Bevölkerung die jährlichen Rentenanpassungen dämpfen; • erhöht sich hingegen die relative Zahl der beitragszah-lenden Beschäftigten, beeinflusst das die Rentenanpas-sung positiv; • Ausgabenkürzungen werden auch dadurch erreicht, dass • die Verzögerung in der Bestimmung der allgemeinen Be-messungsgrundlage vermindert wird. • Zunächst wurde die Bemessungsgrundlage ein Jahr vor-gezogen; • heute beträgt die Verzögerung nur noch ein Jahr;

  33. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (7) • die Krankenversicherungsbeiträge einschließlich der Bei-träge zur Pflegeversicherung nicht mehr von der Renten-versicherung, sondern vom Rentner selbst zu zahlen sind; (Diese Maßnahme wurde in der Zwischenzeit realisiert.) • der Kinderzuschuss ersetzt wird durch das Kindergeld, das von den Arbeitsämtern ausgezahlt und mit Steuern finanziert wird. • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur noch gewährt werden, wenn die Versicherten regelmäßig be-schäftigt waren und wenn durch die Minderung der Er-werbsfähigkeit das tatsächliche Erwerbseinkommen zu-rückgeht; • die sonstigen Ausgaben (Rehabilitationsmaßnahmen, Fi-nanzierung von Kuren etc.) gekürzt werden.

  34. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (8) Neben diesen die Finanzlage der Rentenversicherung beein-flussenden Maßnahmen wurde ab 2004 auch die Besteue-rung der Renten verändert. Früher wurden Renten und Pensionen einkommenssteu-erlich unterschiedlich behandelt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung blieben die Arbeitgeberbeiträge als Betriebsausgaben vollständig und die Arbeitnehmerbei-träge als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) zum großen Teil unbesteuert, während die späteren Sozialversicherungsrenten nur mit einem Ertragsanteil (z. B. bei Rentenbeginn im 65. Le-bensjahr: mit 27 %) zu versteuern waren. Dieser Ertragsanteil entspricht einer fiktiven Verzinsung der im früheren Erwerbsleben entrichteten Beiträge.

  35. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (9) Die steuerliche Behandlung der Beamtenpensionen (Ru-hegehalt) entspricht hingegen schon immer grundsätz-lich dem nachgelagerten Verfahren. Aufwendungen zur Beamtenversorgung können von der Steuer abgesetzt werden, die Pensionen müssen grund-sätzlich voll besteuert werden. Dieses nachgelagerte Verfahren ist aufgrund eines Ur-teils des Bundesverfassungsgerichtes, welches die steuer-liche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten ver-langt, auch auf die Altersrenten anzuwenden. Allerdings beschränkte sich das Gesetz auf eine Anpas-sung in Stufen.

  36. Frage 6: Wie lässt sich eine Finanzkrise der GRV überwinden ? (10) Für die Bezieher von Bestandsrenten beträgt der steuer-pflichtige Anteil 50% ab dem Jahre 2005. Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird in den kom-menden Jahren der zu versteuernde Anteil an der Rente sukzessive wachsen, im Gegenzug können die Beitrags-zahler einen immer höheren Prozentsatz ihrer Beiträge steuerlich absetzen. Am Ende sollen – ähnlich wie bei den Pensionen – auch die Renten zu 100% versteuert werden und die Beiträge hingegen steuerfrei sein.

  37. Fazit: (6a) • Eine Lösung der Finanzkrise kann im Rahmen des bestehenden Systems nur dadurch erzielt werden, dass die Einnahmen der Rentenversicherung erhöht und/oder die Rentenausgaben verrin-gert werden. • Mögliche Einnahmenerhöhungen können durch Beitragssatzer-höhungen, weiterhin durch Ausweitung des Kreises der Versi-cherungspflichtigen, • durch Einführung von Beiträgen für Arbeitslose und für Kranke, • sowie durch Staatszuschüsse und durch Heraufsetzen der Alters-grenze erzielt werden.

  38. Fazit: (6b) • Hierbei gilt es zu bedenken, dass die Einführung von Beiträgen aus Arbeitslosen- und Krankengeld an den gesamtwirtschaft-lichen Daten nichts ändert, dass eine Vergrößerung des Versiche-rungskreises nur vorübergehend eine finanzielle Entlastung brin-gen kann. • Eine echte Entlastung kann immer nur durch Erhöhung der Ab-gaben (Beiträge oder Steuern) oder durch Heraufsetzung der Altersgrenze erreicht werden. • Bei der Heraufsetzung der Altersgrenze tritt zusätzlich eine Re-duzierung der Ausgaben ein. • Die Große Koalition beschloss, die Altersgrenze für den Bezug ei-ner Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufzu-setzen.

  39. Fazit: (6c) • Die Ausgaben der Rentenversicherung wurden in der Vergangen-heit teilweise durch Aussetzen bzw. Reduzierung der Bestands-rentenanpassung, durch Aufhebung der verzögerten Anpassung und durch zeitweise Einführung des Nettolohnprinzips reduziert. • Die Orientierung am Nettolohn brachte allerdings nur in den Zeiten, in denen die Abgabenbelastung der Erwerbstätigen an-stieg, eine finanzielle Entlastung der Rentenversicherung. • Das Aussetzen der Verzögerung brachte weiterhin nur deshalb eine einmalige Entlastung, da sie in Zeiten der Rezession einge-führt wurde. • Auch bei den Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben finden sich optische Lösungen (GKV-Beitragsabzug von den Ren-ten, Kinderzuschuss wird durch Kindergeld ersetzt), die keine gesamtwirtschaftliche Entlastung bringen.

  40. Gliederung: 01. Zielsetzungen der Rentenreform von 1957 02. Die Rentenformel 03. Zielrealisierung 04. Flexible Altersgrenze 05. Ursachen der Finanzkrise in der GRV 06. Die Beseitigung der Finanzkrise 07. Systemänderungen

  41. Frage 7: Welche Systemänderungen sind möglich? (1) • Erstens: Mindestrente versus Vollrente • Die bisher behandelten Vorschläge zur Überwindung einer Finanzkrise setzten am bestehenden System an. • Radikalere Vorschläge sehen vor, dass das Prinzip der Vollrente verlassen wird und zu einem System einer Min-destrente übergegangen wird. • Will der einzelne eine höhere Rente beziehen, kann er dies durch Abschluss von Zusatzverträgen innerhalb der privaten Lebensversicherung erreichen. • De facto wird jedoch im bestehenden System eine Durch-schnittsrente in Aussicht genommen, die etwa 60% des durchschnittlichen Lohneinkommens ausmacht. • Der Abstand zu einer Mindestrente ist somit klein.

  42. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (2) • Zweitens: Steuer- versus Beitragsfinanzierung • Darüber hinaus wird gefordert, die Rente aus Steuer-mittel zu finanzieren. • Jeder Bürger hätte dann einen Anspruch auf Rente, die Beitragspflicht würde entfallen. • Gegen eine solche Lösung spricht, dass die Missbrauchs-gefahr bei einer Steuerfinanzierung größer ist als bei einer Beitragsfinanzierung. • Werden Leistungen aus dem allgemeinen Steueraufkom-men finanziert, so ist der Zusammenhang zwischen Leistung und Finanzierung durchbrochen, • jeder Bürger wird für möglichst hohe individuelle Leistungen eintreten und versuchen, seine individuelle Steuerlast zu reduzieren.

  43. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (3) • Es leuchtet auch nicht ein, weshalb der Staat die Finanzierung von Renten derjenigen Bürger übernehmen soll, die ein Einkommen über dem Durchschnitt beziehen • und deshalb nach allgemeinen Grundsätzen nicht von der Gemeinschaft materiell unterstützt werden sollten. • Allerdings besteht bei der Steuerlösung eine größere Möglichkeit der Umverteilung, da nun alle Bürger, auch die Empfänger hohen Einkommens zur Steuer herange-zogen werden und • da die Einkommenssteuer progressiv verläuft, während die Effektiv-Beiträge wegen der Beitragsbemessungs-grenzen sogar regressiv verlaufen.

  44. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (4) • Drittens: Kapitaldeckungs- versus Umlageverfahren • Man kann beide Verfahren nach der Höhe der jeweiligen Rendite beurteilen: (b * e)/r, • wobei danach gefragt wird, wie viel Beitragszahlungen für eine Geldeinheit Rente notwendig werden. • Das Umlageverfahren ist vorteilhafter als das Kapital-deckungsverfahren bei starkem Wachstum der Bevölke-rung oder des Inlandsproduktes. • Wenn z. B. die Bevölkerung wächst, hat eine immer grö-ßere Zahl von Erwerbstätigen die Renten zu finanzieren, so dass für eine gegebene Rente immer weniger Bei-tragssätze entrichtet werden müssen. • Da die Beitragssumme mit wachsendem Einkommen steigt, kann bei wachsendem Inlandsprodukt eine gegebe-ne Rentensumme mit einem geringeren Beitragssatz finanziert werden.

  45. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (5) • Nachteile des Umlageverfahrens sind bei einer Erhöhung des Altersquotienten gegeben. • Es leuchtet ohne weiteres ein, dass dann, wenn auf einen Rentner weniger Erwerbstätige kommen, die Beitrags-sätze erhöht werden müssen. • Bei Neueinführung der Kapitaldeckung entstehen zusätz-liche Übergangseffekte, die darin bestehen, dass während mehreren Jahrzenten die Beitragssätze zur Finanzierung der laufenden Renten sowie zum Aufbau eines Kapi-talstocks verwandt werden müssen.

  46. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (6) • Die Reform von 2001 brachte neben einer generellen Reduzierung der Rente (von 70% auf 67% im Idealfalle) die staatliche Förderung einer privaten (oder betriebli-chen) Altersvorsorge auf Basis einer Kapitaldeckung (= Riesterrente). • Berechtigt sind hierbei alle rentenversicherungspflich-tigen Erwerbspersonen. • Die Förderungsberechtigung setzt allerdings gewisse Be-dingungen voraus.

  47. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (7) • These von Mackenroth: • Volkswirtschaftlich liegt immer ein Umlageverfahren vor, • denn Renten werden immer aus dem Inlandsprodukt fi-nanziert. • Kritik: Auch volkswirtschaftliches Sparen ist möglich, in dem die Ersparnisse investiert werden und somit zur Steigerung des Inlandsprodukts beitragen. • Auch Entsparen ist dadurch möglich, dass sonst notwen-dige Ersatzinvestitionen nicht durchgeführt werden • und die hierdurch freiwerdenden Produktivkräfte im Konsumgüterbereich eingesetzt werden.

  48. Frage 7: Welche Systemänderungen werden diskutiert? (8) • These von Feldstein: • Das Umlageprinzip beeinträchtigt das Wachstum, da nun das wichtigste Sparmotiv (nämlich für Altersvorsorge) entfällt. • Aber diese Betrachtung gilt zunächst nur für den Mikro-bereich. • Per saldo steigt die Sparrate nur, wenn entweder die Zahl der Erwerbspersonen oder das Pro-Kopf-Einkommen oder schließlich die individuelle Sparquote ansteigt. • Bei einem Rückgang der Bevölkerung oder des Pro-Kopf-Einkommens sinkt sogar die gesamtwirtschaftliche Netto-ersparnis !

  49. Fazit: (7a) • Während die bisher besprochenen Maßnahmen im Rahmen des bisherigen Rentenversicherungssystems durchgeführt wurden, werden zur Lösung der Finanzkrise auch Änderungen am System vorgeschlagen. • So wird erstens der Vorschlag gemacht, vom Prinzip der Voll-rente abzugehen und die gesetzliche Altersvorsorge auf eine Mindestrente zu beschränken. • Für diesen Vorschlag spricht der Tatbestand, dass sich die Vor-stellungen über eine optimale Aufteilung des Lebenseinkommens sehr unterscheiden und • dass diesen unterschiedlichen Bedürfnissen am besten entspro-chen wird, wenn der einzelne über private Zusatzrenten selbst bestimmen kann, in welchem Maße seine individuelle Gesamt-rente von einer für alle gleichen Mindestrente abweichen soll. • In der Regel wird gefordert, diese Mindestrente aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren.

  50. Fazit: (7b) • Diese Regelung hätte den Vorteil, dass den Zielen der vertikalen Umverteilung besser entsprochen werden könnte, allerdings er-höht eine Steuerlösung die Antileistungsanreize. • Von liberaler Seite wird vorgeschlagen, wiederum zum Kapital-deckungsverfahren zurückzukehren, da in einem solchen System das Budgetgleichgewicht nicht durch Veränderungen in den demographischen Daten beeinflusst werden kann. • Die Schwierigkeit liegt darin, dass während einer Übergangszeit von etwa 40 Jahren die Beiträge so hoch angesetzt werden müs-sen, dass auf der einen Seite die in der Vergangenheit einge-gangenen Rentenverpflichtungen erfüllt werden können, gleich-zeitig aber auch ein Kapitalstock zur Finanzierung zukünftiger Renten aufgebaut wird.

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