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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

im Zeitraum 11.08 - 11.09 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ( und Medizinrecht) Uwe Jahn Schwerin . Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts . Individualarbeitsrecht - Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz - Teilzeitarbeit und Befristung - Betriebsübergang

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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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  1. im Zeitraum 11.08 - 11.09 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ( und Medizinrecht) Uwe Jahn Schwerin Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  2. Individualarbeitsrecht - Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz - Teilzeitarbeit und Befristung - Betriebsübergang - AGB-Kontrolle - Insolvenz - Betriebliche Altersversorgung - finanzielle Ansprüche - Urlaub, Urlaubsabgeltung - Gleichbehandlung - diverse Entscheidungen

  3. Betriebsverfassungsrecht • Beteiligungsrechte • Diverse Entscheidungen

  4. Tarifvertragsrecht • Austritt aus Tarifverband • Gleichstellungsabrede, Bezugnahme • Sonstige

  5. Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz • 3 AZR 431/07 vom 9.12.2008 • Anrechnung von Gehaltsanteilen auf den Kaufpreis • Wird in dem Kaufvertrag über einen Betrieb für einen bestimmten Mitarbeiter eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter und eine Gehaltserhöhung in Anrechnung auf den Kaufpreis vereinbart, wird die Gehaltserhöhung nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus geschuldet. • PM 95/08 • 2 AZR 472/08 vom 11.12.2008; 2 AZR 548/08 vom 28.5.2009 • Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage • Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt mit einer Kündigungsschutzklage beauftragt und dieser die Klagefrist versäumt, so ist dieses Verschulden dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Die Klage kann nicht wegen unverschuldetem Versäumnis nach § 4 Satz 1 KSchG nachträglich zugelassen werden. Sinngemäß gilt dies auch für ein Verschulden eines Gewerkschaftsrechtssekretärs (zweite Entscheidung). • PM 98/08; 57/09

  6. Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz • 2 AZR 641/07 vom 15.1.2009 • Grundvoraussetzungen für eine Änderungskündigung • Das mit der Kündigung bei einer Änderungskündigung verbundene Änderungsangebot muß so klar sein, daß für den Arbeitnehmer die zukünftigen Arbeitsbedingungen konkret ersichtlich sind. Der Verweis auf eine Tarifvertrag oder im Falle dessen „Unwirksamkeit“ auf einen anderen genügt nicht diesen Anforderungen. • PM 5/09 • 2 AZR 894/07 vom 12.3.2009 • Arbeitnehmer-Kündigung • Kündigt der Arbeitnehmer außerordentlich und nimmt der Arbeitgeber diese Kündigung hin, kann sich der Arbeitnehmer im Nachhinein nicht darauf berufen, die Kündigung sein mangels Grund unwirksam gewesen. • PM 26/09

  7. Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz • 2 AZR 633/07 vom 26.3.2009 • Sonderkündigungsschutz des Abfallbeauftragten • Der Sonderkündigungsschutz in § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für den Betriebsbeauftragten für Abfall setzt eine wirksame Bestellung, schriftlich und gesondert dokumentiert, voraus. Eine entsprechende Bezeichnung im Arbeitsvertrag und im Organigramm kann ausreichen. Der Abfallbeauftragte kann dann nur noch außerordentlich gekündigt werden. • PM 34/09 • 6 AZR 189/08 vom 23.4.2009 • Beweisverwertungsverbot für ein mitgehörtes Telefonat • Wird einem Zeugen zielgerichtet ermöglicht, ein Telefonat mit zu hören, ohne daß der Gesprächspartner dazu einwilligt, besteht für die Aussage dieses Zeugen ein Beweisverwertungsverbot wegen der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners. Eine Kündigung, weil der Arbeitnehmer sich weigert, trotz Erkrankung zu arbeiten, verstößt gegen das Maßregelverbot des § 612 a BGB. PM 41/09

  8. Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz • 6 AZR 516/08 vom 42/09 • Probezeitkündigung • Innerhalb der ersten sechs Monate bedarf eine arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses keiner sozialen Rechtfertigung. Vielmehr soll sich der Arbeitgeber in dieser Frist eine subjektive Meinung über Leistung und Führung des neuen Mitarbeiters bilden und sich auch gegebenenfalls – von Mißbrauch abgesehen – von dem Mitarbeiter trennen können. • Die Anhörung des Betriebs- oder wie hier Personal- rates braucht keine Sozialdaten enthalten, wenn diese kein Kriterium für die Kündigungsentscheidung sind, sondern z.B. die Leistung oder die Teamfähigkeit. • PM 42/09

  9. Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz • 2 AZR 223/08 vom 28.5.2009 • Ungebührliches Benehmen eines Vorgesetzten • - Schießen mit Soft-Air-Pistole auf Untergebene • - Halten einer Gaspistole an die Schläfe eines Untergebenen • - Halten eines Messers an die Kehle eines Untergebenen • - Versetzen eines Stromschlages durch eine elektrische Fliegenklatsche • - Schlagen eines Mitarbeiters mit einer Lederpeitsche oder einem Streifen aus der Lederschreibtischunterlage • Und was das Schlimmste war: • - Aufruf zum Boykott der Winterinventur 2008 • PM 56/09

  10. Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz • 2 AZR 283/08 vom 23.6.2009 • Kündigung ohne ausreichende Abmahnung • Wenn ein Arbeitnehmer, der sich vertragswidrig verhält, nicht in einer vorherigen Abmahnung konkret auf sein vertragswidriges Verhalten hingewiesen wurde, gegebenenfalls unter Formulierung eindeutiger Verhaltensregeln in vergleichbaren zukünftigen Situationen, reicht dies für eine negative Zukunftsprognose nicht aus. Die Kündigung ist unwirksam. • PM 63/09 • 3 AZN 224/09 vom 28.7.2009 • Lidl Leergutbon Nichtzulassungsbeschwerde und kein Ende • Die vom BAG zu klärende Rechtsfrage erstreckt sich ausschließlich darauf, ob das LAG Berlin-Brandenburg ein prozessuales Verhalten der Klägerin (unwahre Belastung von Arbeitskollegen zur eigenen Ent-astung) zur Begründung der Wirksamkeit der Kündigung heranziehen durfte. • PM 76/09

  11. Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung • 10 AZR 338/08 vom 18.3.2009 • Funktionszulage bei Teilzeitarbeit • Eine tarifliche Funktionszulage, die von einem bestimmten Anteil der Vollzeit-Tätigkeit in einer bestimmten Funktion abhängt, ist auch einem teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter zu zahlen, wenn er – anteilig auf seine Teilzeitarbeit umgerechnet – diese Funktion auch ausübt. • PM 28/09

  12. Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung • 7 AZR 162/08 vom 2.9.2009 • Haushaltsbefristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG • Die Mittel für die Beschäftigung müssen von einem Haushaltsgeber in einem Haushaltsplan für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer mit einer konkreten Sachregelung auf Grund einer nachvollziehbaren Zwecksetzung festgeschrieben sein. Ein kw-Vermerk reicht nicht. Es bleibt offen, ob ein Haushaltsplan, der nicht als Gesetz, sondern vom Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts erlassen wurde, ausreicht. • PM 89/09

  13. Individualarbeitsrecht Betriebsübergang • 8 AZR 660/07 vom 18.12.2008 • Gesetzliche Überleitung ist kein Betriebsübergang i.S.d. § 613 a BGB • Bei einer Umstrukturierung durch Landesgesetz, die zu einem Rechts-trägerwechsel des Betriebes führt, handelt es sich nicht um einen Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft. In diesem Fall eröffnet § 613 a BGB kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers. Wenn die Umstrukturierung dem öffentlichen Interesse dient und Verhältnismäßig ist, verstößt das Gesetz auch nicht gegen die Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG der Arbeitnehmer. • PM 101/08 • 8 AZR 176/08 vom 19.2.2009 • Rechtsmißbrauch des Widerspruchsrechts ? • Die Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Arbeitnehmer und nachfolgende Verhandlungen mit dem bisherigen Arbeitgeber und dem Übernehmer über andere Bedingungen bei Weiterbeschäftigung, stellt kein treuwidriges widersprüchliches Verhalten dar, es ist nicht rechtsmißbräuch-lich. • PM 20/09

  14. Individualarbeitsrecht Betriebsübergang • 8 AZR 722/07 vom 19. März 2009 • Umgehung der Regelungen zum Betriebsübergang ist unwirksam • Ein Erlassvertrag der Parteien eines Arbeitsverhältnisses, in dem die Arbeitnehmer auf rückständige Löhne verzichten, damit ein Betriebsübergang stattfinden kann, umgeht die einschlägigen gesetz-lichen Vorschriften zum Betriebsübergang (Mithaftung des Übernehmers) und ist daher wegen Verstoß gegen § 134 BGB nichtig. • PM 30/09 • 8 AZR 258/08 vom 25. Juni 2009 • Betriebsübergang bei Call-Center • Auch wenn der nach Zahl und Sachkunde wesentliche Teil der Belegschaft eines Call-Centers für die weiteren Aufgaben des Auftragsnachfolgers nach Übernahme erheblich geschult werden müssen, liegt ein Betriebsübergang vor • PM 66/09

  15. Individualarbeitsrecht Betriebsübergang • 8 AZR 357/08 vom 23. Juli 2009 • Verwirkung des Widerspruchsrechts • Hat der Arbeitnehmer mit dem Übernehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung abgeschlossen. Kann er im Nachhinein dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr widersprechen, auch wenn die Benachrichtigung über den Betriebsübergang unzulänglich war und die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt hat. Er hat dieses Recht verwirkt. • PM 72/09 • 4 AZR 280/08 vom 26. August 2009 • Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang • Ein zwischen Insolvenzverwalter und Gewerkschaft abgeschlossener Sanierungstarifvertrag gilt nach Übernahme des Betriebes aufgrund der Regelungen zum Betriebsübergang weiter. Er kann nicht gegenüber dem Übernehmer gekündigt werden – der ist nicht Partei des Vertrages. • PM 83/09

  16. Individualarbeitsrecht Betriebsübergang • 8 AZR 766/08 vom 22. Oktober 2009 • Betriebsübernahme aus der Insolvenz • Wird der Betrieb in der Insolvenz faktisch eingestellt und die Mitarbeiter gekündigt, der Betrieb aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist vom Insolvenzverwalter auf einen Erwerber übertragen, liegt ein Betriebsüber-gang vor, keine Betriebsstillegung. • PM 104/09

  17. Individualarbeitsrecht AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB • 3 AZR 900/07 vom 14. Januar 2009 • 3 AZR 173/08 vom 15. September 2009 • Rückzahlung von Ausbildungekosten • Eine Vereinbarung, mit der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Rückzahlung von Ausbildungskosten bei einerm Ausscheiden vor Ablauf einer Bindungsfrist vereinbaren, unterliegt der Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Die Vereinbarung erfordert zunächst, daß die betreffende Ausbildung auch für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellt. Sodann muß die Bindungsdauer angemessen sein. Ist diese Frist unangemessen lang, ist regelmäßig die gesamte Klausel unwirksam, eine geltungserhaltende Reduktion der Frist erfolgt nicht. • PM 4/09 und 91/09

  18. Individualarbeitsrecht Insolvenz 6 AZR 110/08 vom 5. Februar 2009 Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für sich allein ändert nichts an der Anwendbarkeit von Tarifverträgen, z.B. über ein Sozialkasse-verfahren. Die entsprechenden Verpflichtungen sind vom Insolvenz-verwalter zu erfüllen. Betriebseinstellung und Freigabe des Betriebs-vermögens können diese Verpflichtung nicht beseitigen. PM 15/09 6 AZR 369/08 vom 17. September 2009 Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstitel gegen Insolvenzschuldner Ein Unterhaltstitel gegen einen Insolvenzschuldner ist unwirksam, soweit der Titel sich auf Unterhaltsrückstände bezieht, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufen sind. PM 93/09

  19. Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung • 3 AZR 529/07 vom 14. Januar.2009 • Erfüllung der Unverfallbarkeitskriterien beim Ausscheiden • Liegt eine Versorgungszusage vor, so tritt Unverfallbarkeit auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Zeitpunkt seines Ausscheidens – erst, aber immerhin – erfüllt (§ 30 f Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BetrAVG a.F., 5 Jahre BZ und 30 Lebensjahre). • PM 3/09 • 3 AZR 727/07 vom 10. Februar 2009 • Rentenanpassung im Konzern • Für die Anpassung der Betriebsrente (§ 16 BetrAVG) kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an, nicht auf die der Konzernmutter. • Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Konzernmutter sind nur dann zu berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt des Anpassungsanspruchs erkennbar war, daß diese auf den Arbeitgeber durchschlagen würden. • PM 17/09

  20. Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung • 3 AZR 695/08 vom 21. April 2009 • Gespaltene Rentenformel, Anpassung der Versorgungsordnung • Die Regelung einer gespaltenen Rentenformal in einer Versorgungsordnung signalisiert die Absicht des Arbeitgebers, bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze die Versogungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Bei einer außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (hier in 2003 durch § 275 c SGB VI) ist dementsprechend die Versorgungsordnung anzupassen, um auch unter dieser Maßgabe die Versorgungslücke zu schließen. • PM 36/09.

  21. Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung • 3 AZR 369/07 vom 26.5.2009 • Sicherheit für zukünftige Rentenanpassungen, § 303 AktG • Die Regelung des § 303 AktG bei Beendigung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages ist nicht für die Absicherung eines Anspruches auf Rentenanpassung gem. § 16 BetrAVG geeignet. Es fehlt an einem Sicherungsinteresse des Versorgungsgläubigers. Gegebenenfalls kommen Schadensersatzansprüche gegenüber der Konzernmutter in Betracht. • PM 51/09 • 3 AZR 17/09 vom 15. September 2009 • Entgeltumwandlung und Zillmerung • Eine vereinbarte Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung im Wege der Direktversicherung stellt dann eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB dar, wenn es sich um einen voll gezillmerten Versicherungsvertrag handelt. Eine Zillmerung über fünf Jahre wird für angemessen angesehen. Ein Verstoß führt allerdings nicht zu einem Schadensersatzanspruch, sondern zu einem Anspruch auf höhere Versorgungsleistungen. • PM 92/09

  22. Individualarbeitsrecht Zahlungs- und Leistungsansprüche • 6 AZR 78/08 vom 22. Januar 2009 • Ehrenamt in der Gleitzeit • Die Wahrnehmung eines Ehrenamtes in der Gleitzeit führt nicht zu einer Zeitgutschrift, anders bei Tätigkeit in der Kernzeit (hier: ehrenamtlicher Richter im öffentlichen Dienst - § 29 TvöD). Die Entschädigung des ehrenamtlichen Richters ist in erster Linie Sache des Staates, nicht des Arbeitgebers. • PM 9/09 • 9 AZR 676/07 vom 17. Februar 2009 • Kleiderkostenanteil und Pfändungsgrenze • Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten für eine bestimmte Arbeitskleidung ist außerhalb gesetzlicher Kleidungsvorschriften zulässig, muß aber angemessen sein. Maßstab ist der Vorteil des Arbeitnehmers aus Überlassung, Pflege und Ersatzbeschaffung. Pfändungsfreigrenzen sind bei einer „Anrechnung“ zu berücksichtigen und dürfen nicht umgangen werden. • PM 18/09

  23. Individualarbeitsrecht Zahlungs- und Leistungsansprüche • 5 AZR 310/08 vom 22. April 2009 • Kurzarbeitergeld nach Bundesrahmentarifvertrag Baugewerbe • Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 4 Nr. 6.1 des Bundesrahmentarifvertrages Baugewerbe auf Zahlung in Höhe des Kurzarbeitsgeldes, wenn in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit die Arbeitsleistung unmöglich wird, besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzung zur Zahlung von KAG nicht erfüllt (hier gekündigtes Arbeitsverhältnis). • PM 37/09 • 5 AZR 436/08 vom 22. April 2009 • Lohnwucher • Ein wucherisches Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird im Arbeitsrecht dann angenommen, wenn der gezahlte Lohn geringer ist als 2/3 des in dieser Branche üblicherweise gezahlten Tariflohnes. Durch Zeitablauf kann ein zunächst nicht zu beanstandender Lohn durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden. • (hier 3,25 € Stundenlohn gegenüber 7,84 € Tarifstundenlohn) • PM 38/09

  24. Individualarbeitsrecht Zahlungs- und Leistungsansprüche • 6 AZR 141/08 vom 28. Mai 2009 • Freizeit an Bord • Verbringt ein Seemann – zwangsläufig – die Freizeit während der Fahrt an Bord, ist darin kein Bereitschaftsdienst zu sehen, wenn keine entsprechende Anordnung vorliegt. Der faktische Zwang bedingt keine konkludente Anordnung. • PM 55/09 • 8 AZR 236/08 vom 25. Juni 2009 • Haftungsfreistellung und Ausschlussfrist • Der Haftungsfreistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber wird jedenfalls dann fällig, wenn der Arbeitnehmer die Rechtsverteidigung gegen die Verurteilung zum Schadensersatz einstellt. • (hier Schadensersatzanspruch gegenüber einem Klinikarzt, Einstellung der Rechtsverteidigung durch Verzicht auf Nichtzulassungsbeschwerde) • PM 65/09

  25. Individualarbeitsrecht Urlaub, Urlaubsabgeltung • Achtung, Änderung der Rechtsprechung: • 9 AZR 983/07 vom 24. März 2009 • Urlaubsabgeltung nach krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit • Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 20.1.2009 (C-350/06 und C-520/06 i.S. Schultz-Hoff) hält das BAG an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht fest. Nunmehr besteht ein Urlaubs- und ggf. ein Urlaubs-abgeltungsanspruch auch dann, wenn krankheitsbedingt eine Urlaubs-gewährung auch im Übertragungszeitraum nicht möglich war. • PM 31/09 • 9 AZR 477/07 vom 19. Mai 2009 • Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit • Auch bei der geänderten Rechtsprechung des BAG wird ein Anspruch auf Zahlung eines Urlaubsgeldes erst dann fällig, wenn der Urlaub gewährt werden kann. Eine Urlaubsabgeltung ist nicht möglich, so lange das Arbeitsverhältnis weiter besteht. • PM 46/09

  26. Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung • 5 AZR 74/08 vom 3. Dezember 2008 • Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung • Eine Ungleichbehandlung kann bei einer unternehmensweiten Lohnerhöhung gerechtfertigt sein, wenn z.B. ungleiches Ausgangsniveau oder höhere Leistungsanforderungen oder sogar unterschiedliche betriebswirtschaftliche Erfolge der Anknüpfungspunkt sind. Unzulässige Regelungen in einzelnen Betrieben, die höhere Anforderungen ermöglichen, dürfen nicht beachtet werden. • PM 93/08 • 3 AZR 20/07 vom 14. Januar 2009 • Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften • In der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist ab dem 1.1.2005 die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften unzulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist im Lebenspartnergesetz ein Versorgungsausgleich geregelt. • PM 2/09

  27. Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung • 8 AZR 906/07 vom 22. Januar 2009 • Altersdiskriminierung – Entschädigung • Die Auswahl der Mitarbeiter für einen Personalüberhang – Stellenpool nach dem Alter ist diskriminierend und entschädigungspflichtig. • PM 10/09 • 1 AZR 198/08 vom 26. Mai 2009 • Altersdifferenzierung in Sozialplänen • Differenzierungen der Leistungen in Sozialplänen nach dem Lebensalter gestaffelt sind zulässig, diese können Arbeitnehmer im Rantenalter auch völlig von der Leistung ausnehmen. • PM 50/09 • 8 AZR 536/08 • Geschlechtsdiskriminierung • Betreuungsaufgaben in einem Mädcheninternat, die Nachtdienst mit einschließen, dürfen weiblichen Bewerbern vorbehalten bleiben, es liegt keine entschädigungspflichtige Diskriminierung eines männlichen Bewerbers vor. • PM 54/09

  28. Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung • 7 AZR 112/08 vom 17. Juni 2009 • Tarifliche Altersgrenze für Piloten • Das BAG hat tarifliche Altersgrenzen für Verkehrspiloten bislang für zulässig erachtet. Unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung legt das BAG diesen Sachverhalt dem EuGH vor. • PM 61/09 • 5 AZR 486/08 vom 15. Juli 2009 • Lohnerhöhung als Ausgleich für Lohnverzicht • Bei Lohnerhöhungen gilt grundsätzlich der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Haben aber Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber auf Lohn freiwillig verzichtet, besteht für den Arbeitgeber ein sachlicher Grund, eine Lohnerhöhung nur auf diejenigen Mitarbeiter zu beschränken, die seinerzeit verzichtet hatten. • PM 70/09

  29. Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung • 10 AZR 666/08 vom 5.August 2009 • Ungleichbehandlung bei Sonderzahlung • Wird eine Sonderzahlung nur an Mitarbeiter ausgekehrt, die zuvor einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen zugestimmt hatten, ist dies grundsätzlich zulässig. Wird die Zahlung aber gleichzeitig von dem Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, wird damit dann auch Betriebstreue honoriert – und davon dürfen die Mitarbeiter, die nicht verzichtet haben, nicht ausgeschlossen werden. • PM 78/09 • 1 ABR 47/08 vom 18. August 2009 • Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung • Eine Ausschreibung für Berufsanfänger kann eine Altersdiskriminierung sein, weil diese meist jünger sind, als Mitarbeiter mit längerer Berufserfahrung. Ein sachlicher grund kann dies rechtfertigen. Die niedrigeren Personalkosten von Berufsanfängern ist kein geeigneter sachlicher Grund. • PM 81/09

  30. Individualarbeitsrecht Gleichbehandlung • 8 AZR 705/08 vom 24. September 2009 • Entschädigung wegen Belästigung durch Ausländerfeindliche Parolen • Die Ausschlussfrist in § 15 Abs. 4 AGG beginnt mit der Unterrichtung des zuständigen Vertreters des Arbeitgebers (hier Niederlassungsleiters) von den ausländerfeindlichen Schmierereien. Diese sind grundsätzlich geeignet, ein feindliches Umfeld i.S.v. § 3 Abs. 3 AGG zu schaffen. Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ist dennoch an die Ausschlussfrist gebunden. • PM 97/09

  31. Individualarbeitsrecht div. Entscheidungen • 9 AZR 391/08 vom 21. April 2009 • Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit • Gegen eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes kann der Arbeitgeber nur dringende betriebliche Gründe vorbringen. Seine Zustimmung zur Übertragung der Elternzeit kann nur nach billigem Ermessen verweigert werden. • PM 35/09 • 9 AZR 241/08 vom 19. Mai 2009 • Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz • Aus § 618 Abs.1 BGB ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers auf Einrichtung des Arbeitsplatzes mit Schutz für Leib und Leben des Arbeitnehmers so weit möglich. Auch wenn das Rauchverbot in Einraum-Gaststätten verfassungswidrig ist, ist es nicht nichtig und zunächst weiter zu beachten. • PM 47/09

  32. Individualarbeitsrecht div. Entscheidungen • 2 AZR 606/08 vom 23. Juni 2009 • Abmahnung wegen Verweigerung eines Personalgesprächs • Es ist nicht von der arbeitsrechtlichen Direktionsmaxime gedeckt, wenn der Arbeitgeber einer Gruppe von Mitarbeitern eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen vorschlägt, die diese ablehnt, und der Arbeitgeber sodann mit den einzelnen Mitgliedern der Gruppe einzelne Personalgespräche ansetzt. Eine Verweigerung dieses Gespräches ist nicht pflichtwidrig. • PM 62/09 • 2 AZR 499/08 vom 20. August 2009 • Kopftuch als Abmahnungsgrund • Das Verbot, während des Dienstes religiöse Bekundungen zu unterlassen, um den Schulfrieden nicht zu stören, bezieht sich auch auf das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen und auf das ersatzweise Tragen einer Strickmütze. • PM 82/09

  33. Betriebsverfassungsrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 79/07 vom 9. Dezember 2008 Schriftlichkeitserfordernis für Stellungnahme des Betriebsrates Die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Personellen Maßnahme i.S.d. § 99 BetrVG hat gem. § 99 Abs. 3 BetrVG schriftlich zu erfolgen. Das entspricht jedoch nicht dem Schriftformerfordernis in § 126 BGB. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, es reicht eine dauerhaft lesbare Form, die die Person des Erklärenden und die Erklärung in abgrenzbarer Weise wiedergibt. PM 94/08 3 AZR 384/07 vom 9. Dezember 2009 Mitbestimmung bei Widerruf einer Versorgungszusage Der vollständige Widerruf einer Versorgungszusage – bis auf die bis dahin erworbenen Anwartschaften – unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates. Eine darüber abgeschlossene Betriebsvereinbarung kann keine gesetzliche Nachwirkung nach Kündigung entfalten. PM 96/08

  34. Betriebsverfassungsrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 87/07 vom 10. März 2009 Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung Der Betriebsrat hat nicht immer ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber eine Verschwiegenheitserklärung seiner Mitarbeiter verlangt. Das gilt insbesondere dann, wenn es um deren Arbeitsverhalten ( gegenüber dem Ordnungdverhalten, wo ein MBR besteht) oder um eine gesetzliche Schweigepflicht geht. PM 25/09 4 ABR 14/08 vom 22. April 2009 Mitbestimmung bei Neueinführung eines Tarifsystems Die Neueinordnung einer Belegschaft in ein neues Tarifsystem, hier das Vergütungssystem des TvöD, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG. Der Vorgang ist einer Umgruppierung gleichzusetzen. PM 39/09

  35. Betriebsverfassungsrecht Beteiligungsrechte 1 ABR 42/08 vom 21. Juli 2009 Beschwerdestelle nach § 12 Abs. 5 AGG und Mitbestimmung Eine Regelung über das Beschwerdeverfahren als solches unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG. Er kann diese gegebenenfalls auch erzwingen. Die Ausgestaltung und materielle Ausstattung der Beschwerdestelle ist mitbestimmungsfrei eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers. Schafft er eine überbetriebliche Beschwerdestelle, ist der Gesamtbetriebsrat zuständig. PM 71/09

  36. Betriebsverfassungsrecht Div. Entscheidungen 7 ABR 27/08 vom 29. Juli 2009 Tarifvertrag über Zuordnung von Betriebsstätten Ein Tarifvertrag über die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung von Betriebsstätten gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG muß nicht mit sämtlichen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Ein mit einer Gewerkschaft abgeschlossener Tarifvertrag bindet betriebsverfassungsrechtlich alle Mitarbeiter und den Arbeitgeber. PM 77/09

  37. Tarifvertragsrecht Austritt aus Tarifverband • 4 AZR 111/08 vom 22. April 2009 • Trennung in der Satzung der Arbeitgebervereinigung • Sieht ein Arbeitgeberverband in der Satzung sowohl eine tarifgebundene, als auch eine tarifungebundene Mitgliedschaft vor, so muß die organisatorische Trennung so weit gehen, daß tarifungebundene Mitglieder keinen Einfluß auf tarifpolitische Entscheidungen nehmen können. Ist dies nicht der Fall, sind auch die an sich ungebundenen Mitglieder an die abgeschlossenen Tarifverträge gebunden. • PM 40/09 • 4 AZR 230/08 vom 20. Mai 2009, 4 AZR 261/08 u. 4 AZR 250/98 v. 1.7.09 • Austritt aus Tarifverband und Nachwirkung • Endet die Tarifbindung und der noch laufende Tarifvertrag, können dessen Regelungen durch eine „andere Abmachung“ auch zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, § 4 Abs. 5 TVG. Eine solche andere Abmachung liegt nicht vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien sie nicht in Hinblick auf die Nachwirkung geeinigt haben, sondern in Hinblick auf eine – rechtswidrige, abweichende – Regelung während der Geltung des Tarifvertrages. PM 48/09, 67/09, 68/09

  38. Tarifvertragsrecht Austritt aus Tarifverband • 4 AZR 294/08 vom 26. August 2009 • OT-Mitgliedschaft nur mit Regelung in der Satzung • Die Möglichkeit zum Wechsel in eine nicht-tarifgebundene Mitgliedschaft eines Arbeitgeberverbandes muß in dessen Satzung vorgesehen sein, damit durch diesen Wechsel die Tarifbindung entfällt. • Die Satzungsänderung muß allerdings vollzogen sein, es reicht nicht die Abstimmung in der Mitgliederversammlung. • PM 84/09

  39. Tarifvertragsrecht Bezugnahme, Gleichstellungsabrede • 4 AZR 801/07 vom 10. Dezember 2008 • Bezugnahme • Die Bezugnahme auf „den BAT in der im Unternehmen gültigen Fassung“ reicht aus Sicht des Transparenzgebotes aus, um auch die „Arbeitsvertragsordnung“ des Unternehmens wirksam zu vereinbaren. • PM 97/08 • 4 AZR 64/08 vom 18. März 2009 • Einfache Differenzierungsklausel • Eine Regelung, die nur den Mitgliedern einer bestimmten Gewerkschaft eine Leistung zusagt, ist zulässig, wenn sie diese Leistung für Nichtmitglieder nicht verbietet. • Eine einfache Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag reicht nicht aus, um in den Genuß dieser Sonderleistung zu gelangen. • PM 27/09

  40. Tarifvertragsrecht Sonstiges 1 AZR 515/08 vom 20.Januar 2009 Gewerkschaftswerbung an die innerbetriebliche E-mail-Adresse ....... ist zulässig. PM 8/09 1 AZR 972/08 vom 22. September 2009 Flash-Mob-Aktion im Streik ..... ist zulässig. Arbeitgeber hat Hausrecht und kann Betrieb kurzfristig schließen. PM 95/09

  41. Arbeitsrechtliche Runde für Arbeitgeber/Personalleiter • 3-4 mal im Jahr • 2-3 aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht • aktueller Überblick über die BAG-Rechtsprechung • Kostenlos und trotzdem wertvoll • Gäste herzlich willkommen • Einladung bitte über meine Kanzlei anfordern

  42. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit • und auf Wiedersehen • www.ra-uwe-jahn.de • Neumühler Str. 22 • 19057 Schwerin • 0385/616106 • ra-jahn@mvnet.de

  43. Per Fax: 0385 612680 Per e-mail: ra-jahn@mvnet.de Rechtsanwalt Uwe Jahn • Ich würde gerne einmal an einer arbeitsrechtlichen Runde teilnehmen und möchte dazu eingeladen werden. • Name: ................................... Vorname: ...................... • Unternehmen: ................................................................. • Anschrift: ......................................................................... • Fax/e-mail-Adresse:......................................................... • Funktion: ......................................................................... • Besonderes Interesse : ............................................................ • Ihre Angaben werden selbstverständlich ausschließlich zur Einladung zu dieser arbeitsrechtlichen Runde genutzt ,

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