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DGB Kreisvorstand Segeberg 02. Dez. 2004

DGB Kreisvorstand Segeberg 02. Dez. 2004. KomKam Herbst 2004 Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnenrechte. Auf den Punkt Wie lang sind Arbeitszeiten in Deutschland (1).

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DGB Kreisvorstand Segeberg 02. Dez. 2004

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  1. DGB Kreisvorstand Segeberg02. Dez. 2004 KomKam Herbst 2004 Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnenrechte KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  2. Auf den PunktWie lang sind Arbeitszeiten in Deutschland (1) • Die tatsächlichen Arbeitszeiten der Vollzeit-ArbeitnehmerInnen in Deutschland liegen im Schnitt rund zweieinhalb Stunden über dem Tarifniveau. • Die faktische Normalarbeitszeit abhängig beschäftigter Vollzeitkräfte in beiden Teilen Deutschlands ist im Durchschnitt die 40-Stunden-Woche. • Nach den tarifvertraglichen Arbeitszeitverkürzungen der 80er Jahre sind die tatsächlichen Arbeitszeiten in der zweiten Hälfte des zurückliegenden Jahrzehnts wieder länger geworden. KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  3. Auf den PunktWie lang sind Arbeitszeiten in Deutschland (2) • Die tatsächlichen Arbeitszeiten in Deutschland entsprechen dem EU Durchschnitt. • Der EU-Vergleich zeigt: Kurze Arbeitszeiten wirken als „Produktivitätspeitsche“, lange Arbeitszeiten dagegen geben Anlass zur Zeitverschwendung. • Der Versuch einer Senkung der Arbeitseinkommen pro Stunde durch die Hintertür von Arbeitszeitverlängerungen behindert notwendige Reformen der betrieblichen und gesellschaftlichen Arbeitszeitorganisation. KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  4. Durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeiten in der EU (alte Länder) KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  5.  tatsächliche Arbeitszeiten von Vollzeit-ArbeitnehmerInnen in der EU (2002) KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  6. Arbeitsproduktivität je geleistete Arbeitsstunde in der EU 2001 KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  7. KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  8. KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  9. Vereinbarte Wochenarbeitszeit in Stunden im privaten Dienstleistungssektor KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  10.  tatsächliche Wochenarbeitszeiten von Arbeitern und Angestellten in Vollzeit KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte IAT Report 2003-07

  11. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten • Erstens: Deutschland ist nicht das Land der 35-Stunden-Woche. Die durchschnittlichen Tarifarbeitszeiten sind hierzulande nur eine Stunde kürzer als in der Europäischen Union: 37,7 Stunden. Tatsächlich aber arbeiten die Vollzeitbeschäftigten in Ost- und Westdeutschland rund 40 Stunden pro Woche. • Zweitens: Es gibt keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Wochenarbeitszeit und Arbeitslosigkeit. Europäische Länder mit kürzeren Arbeitszeiten als Deutschland zählen deutlich weniger Arbeitslose, Länder mit längeren Arbeitszeiten haben eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit. In der Europäischen Union betrug im Jahre 2002 die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten 36,1 Stunden, die Arbeitslosenquote 8 Prozent. In den Niederlanden waren es 30,1 Stunden und 3,2 Prozent, in Deutschland 35,2 Stunden und 8,2 Prozent, in Spanien 38,6 Stunden und 13 Prozent. Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  12. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten (2) • Drittens: Im europäischen und internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft äußerst wettbewerbsfähig. Das beweisen Exportüberschüsse und Lohnstückkosten. Selbst die Financial Times Deutschland schreibt, das Problem der deutschen Wirtschaft sei nicht mangelnde Wettbewerbsfähigkeit. • Viertens: Wer die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verlängern will, verschleiert damit nur seine Absicht, die Löhne zu kürzen. In den 80er und zum Teil auch in den 90er-Jahren sind kürzere Arbeitszeiten mit geringerem Lohnanstieg bezahlt worden. Wäre die Arbeitszeit nicht verkürzt worden, hätten die Gewerkschaften höhere Löhne und Gehälter erreicht. Kürzere Arbeitszeit ist zugleich Frucht und Quelle höherer Produktivität. Denn sie senkt die Produktionskosten, wovon auch die Arbeitgeber profitieren. Eine verlängerte Arbeitszeit ohne Lohnausgleich kassiert diese Effekte klammheimlich ein und reduziert das Stundenentgelt. Landläufigen Moralvorstellungen zufolge gilt so etwas als glatter Betrug. Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  13. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten (3) • Fünftens: Die 40-Stunden-Woche ist nicht das Ziel. Sie gibt es faktisch ja schon in vielen Bereichen. Arbeitgeber und Politik aber wollen mehr: die ?Flexibilität? der Beschäftigten. Vielen droht die 42- oder gar die 45 Stunden-Woche. • Sechstens: Längere Arbeitszeit schafft und sichert keine Arbeitsplätze. Zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, wenn Unternehmen ihren Absatz nicht mehr mit Mehrarbeit und höherer Effektivität, sondern nur noch mit mehr Beschäftigten und erweiterter Produktion steigern können. Das Hauptproblem der deutschen Volkswirtschaft ist jedoch Wachstumsschwäche aufgrund der mangelnden Binnennachfrage. Wegen der daraus folgenden schlechten Absatzprognosen haben die deutschen Unternehmen keinen Grund, ihre Produktion auszudehnen und zusätzliche Leute einzustellen. Dasselbe gilt bei verlängerter Arbeitszeit. Denn sie bedeutet, dass mit gleich vielen Menschen mehr hergestellt werden könnte. Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  14. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten (4) • Siebtens: Längere Arbeitszeit ohne Lohnausgleich vernichtet Arbeitsplätze. Wenn mehr Stunden auf weniger Köpfe verteilt werden, kann kostengünstiger produziert und auf Arbeitskräfte verzichtet werden. Der Einzelbetrieb hat einen Kostenvorteil, kann seine Produktion vielleicht sogar ausdehnen und auch am Markt absetzen - allerdings auf Kosten anderer Wettbewerber. Sie werden diesen Schritt also nachvollziehen und den Vorteil des Einzelnen zunichte machen. Gesamtwirtschaftlich sinkt dann die Binnennachfrage, weil weitere Beschäftigte arbeitslos werden. Im Wettbewerb zwischen den nationalen Volkswirtschaften funktioniert dies genauso: Deutschland verlängert die Arbeitszeit, andere Länder ziehen nach. Das Ende der Spirale ist nach oben offen, die Ausgangslage wird auf höherem Niveau immer wieder erreicht - allerdings jeweils zu Lasten weiterer Arbeitsplätze. Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  15. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten (5) • Achtens: Längere Arbeitszeit steht Innovationen im Wege. Nicht mehr Produktinnovation und höhere Produktivität, sondern Kostenersparnisse stehen bei längerer Arbeitszeit im Vordergrund. Wer aber macht sich noch Gedanken über bessere Produktions- und Arbeitsabläufe, wenn geringere Kosten auch bequemer zu haben sind? Hoch entwickelte Volkswirtschaften zeichnet es aus, dass sie Innovation und Know-how fördern und entwickeln. Verlängerte Arbeitszeiten sind deshalb nicht gerade modern. • Neuntens: Längere Arbeitszeit ist frauen- und familienfeindlich. Kürzere Arbeitszeit hat für viele Frauen und Männer bessere Chancen geschaffen, ihre Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich miteinander zu teilen. Bei längerer Arbeitszeit werden Frauen hingegen wieder aus dem Erwerbsleben gedrängt und die Lasten der Erwerbs-und Familienarbeit wieder einseitiger den Frauen aufgebürdet. Längere Arbeitszeit und höhere Erwerbsquote für Frauen sind feindliche Schwestern. Oder sollen den Frauen etwa nur noch ?Mini-Jobs? und kurzzeitige Teilzeitarbeit bleiben? Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  16. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten (6) • Zehntens: Längere Arbeitszeit wird für die Volkswirtschaft teuer. Länger arbeiten ist nicht gesund. Denn für Erholung und Regeneration der Arbeitskraft bleiben dann weniger Zeit. Zwar soll ? wegen der Lage der Rentenkassen ? auch die Lebensarbeitszeit verlängert werden. Wer aber wegen längerer Arbeitszeit pro Woche früher erkrankt, kann im Alter nicht noch länger arbeiten. Statt dessen werden höhere Pflegekosten fällig. • Elftens: Längere Arbeitszeit passt nicht zu flexibler Arbeitszeit. Dauerhaft verlängerte Arbeitszeiten verringern die Spielräume für schwankende Arbeitszeiten. Deutschlands Branchen haben ein System hoch flexibler Arbeitszeiten entwickelt - fast überall mit Zeitkonten, Mehrarbeit, saisonal verteilter Arbeitszeit oder Gleitzeit. So kann auf Schwankungen in Produktion und Arbeitsanfall schnell reagiert werden. Würde die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit verlängert, dann wäre die Bandbreite für diese Schwankungen automatisch schmaler. Denn die Beschäftigten wären dann kaum bereit, über die längere Standardarbeitszeit hinaus weitere Stunden zu arbeiten. Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  17. Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten (7) • Zwölftens: Längere Arbeitszeit senkt die Produktivität. Arbeitswissenschaftlich ist es erwiesen, dass bei verlängerter Arbeitszeit die Leistung sich verteilt, pro Stunde also sinkt. Längere Arbeitszeit senkt die Arbeitsproduktivität, die aber gerade den Lohnkostenvorteil der deutschen Wirtschaft ausmacht. • Fazit: Sachlich spricht alles gegen längere Arbeitszeit. Sie löst kein Problem, sondern schafft nur neue. Unsere zwölf Argumente zeigen warum. Die Apostel längerer Arbeitszeit wissen allerdings einen starken Verbündeten an ihrer Seite: die Angst! Und diesen Partner setzen sie gezielt ein. Doch für uns war Angst noch nie ein guter Ratgeber. Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  18. Thesen zur Untermauerung der Frage „Wozu brauche ich Zeit“ • 52 % der Befragten einer Studie des WSI zum Thema Familienfreundliche Betriebe sagen, dass Sonntagsarbeit nicht gut vereinbar mit Familie und Freizeit sind (Quelle: AN-Befragung “Familienfreundlicher Betrieb” 2003 WSI) • Jeder dritte Bundesbürger hat weniger als 3 Stunden täglich freie Zeit zur Verfügung (laut B.A.T. Freizeitforschungsinstitut 2004) • für mehr als die Hälfte der Frauen und Männer beginnt der Feierabend frühestens um 19:00h Uhr (laut B.A.T. Freizeitforschungsinstitut 2004) • 58 % der Frauen klagen über Zeitnot; insbesondere beim einkaufen wirkt sich das aus: Es wird vermehrt auf Vorrat eingekauft oder es landen Fertiggerichte im Einkaufswagen. (Marktforschungsinstitut GfK, veröffentlicht Badische Zeitung 09.07.2004) KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  19. Thesen zur Untermauerung der Frage „Wozu brauche ich Zeit“ (2) • Skandinavische Männer verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern. 50 % von ihnen nehmen Erziehungsurlaub. (Zeitschrift Führung und Organisation, Heft 03, Jahrgang 2004) • Nur 40 % aller deutschen Eltern nehmen sich die Zeit mit Ihren Kindern über deren schulischen Leistungen zu reden. In Italien sind dass immerhin 60 %! (Pisa Studie 2003) • Schon im Kindergarten gelten 25% der Kleinkinder als auffällig. Dies wird laut der PISA-Studie auf einen Mangel an intensiven persönlichen Gesprächen zwischen Eltern und Kindern zurückgeführt • Eine eher materielle Haltung äußerten 10% der Befragten, wobei es hier deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern gab. Nur jede 14te Frau gewann der Zeit eine materielle Bedeutung ab, aber jeder 6te Mann. Einerseits spiegelte sich hier auch die unterschiedliche metaphysische Beziehung zur Zeit wieder. Andererseits wirkte sich hier auch die Rollenverteilung deutlich aus. Männer sahen in der Zeit eher einen geldwerten Vorteil. Die Losung “Zeit ist Geld” ist danach eine männliche Erfindung. KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  20. Weitere Aussagen vom Bundesvorstand zu AZ und AN-Rechten • Thema Fluktuation: - in Betrieben bis 5 Beschäftigte 19 %- in Betrieben 6-9 Beschäftigte 17 %- in Betrieben 10-19 Beschäftigte 14 %- in Betrieben mehr als 20 Besch. 13 % • Thema Kündigungen- 11 % aller gekündigter AN klagen gegen ihre Kündigung- 15 % aller Gekündigten erhalten eine Abfindung (einschl. aus Sozialplänen und gerichtlich zugesprochenen)- 7,5 Mio. ArbeitnehmerInnen wechseln pro Jahr ihren Arbeitsplatz (Eigenkündigungen, Aufhebungsverträge, Kündigungen) KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  21. Weitere Aussagen vom Bundesvorstand zu AZ und AN-Rechten (2) • Zum Teilzeit- und Befristungsgesetz- 50 % der Teilzeitanträge sind Beschäftigungswirksam (d.h. durch sie wird Beschäftigung gehalten oder geschaffen)- 20 % der Teilzeitanträge nach dem TzBfrG werden von Männern gestellt • zum Alterteilzeitgesetz- neu befristet bis 31.12.2009, alle die bis dahin 55 Jahre alt sind können noch beantragen KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  22. Weitere Aussagen vom Bundesvorstand zu AZ und AN-Rechten (3) • Zu Überstunden- 1/3 der Beschäftigten will sie machen- 1/3 meint sich machen zu müssen- 1/3 weigert sich welche zu machen • zu Lohnstückkosten • - diese sind gesunken, weil die Reallohnsteigerungen so gering ausgefallen sind • zu Siemens- 2000 Familien betroffen (2 Std. Arbeit mehr die Woche)- aber: Zusage keine Verlagerung- keine betriebsbedingten Kündigungen- Modernisierungsinvestitionen am Standort- auf Konzernebene: alle bleiben im Tarif, es wird keine großen Auslagerungen geben KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  23. Mögliche Argumentationshilfen • Derzeitige öffentliche Diskussion beschränkt sich nur auf die Euro-Einkommen und blendet aus was dafür produziert wird • Deutschland ist Exportweltmeister - beweist dass nicht das wir wettbewerbsfähig sind • wir produzieren gute Qualität • Löhne sind nicht nur Kosten, sondern Einkommen und damit Kaufkraft • Wer verdient wie viel - und ist das angemessen (z.B. Managergehälter), aber nicht nur die Löhne sind entscheidend, sondern auch die Abgabensystematik KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  24. Mögliche Argumentationshilfen • man muss sich angucken was früher in einer Stunde produziert wurde und wie viel heute - es ist legitim, wenn die Arbeitnehmenden an den Produktivitätssteigerungen Anteil haben • Die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Ländern sind auch nicht gleich • Es ist auch wichtig zu wissen für welche Märkte produziert werden soll • Gut ist es, wenn Betroffenheit erzeugt werden kann, z.B. über Fragen nach den eigenen Lebensbedingungen. Hat man noch genug Zeit um das zu machen, was wichtig erscheint, genug Geld um Miete, Strom und Lebensmittel zu bezahlen und gelegentlich ins Theater zu gehen? KomKam Herbst 2004, Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnen rechte

  25. Abteilung Tarifpolitik IV. Tarifvertragliche Realität 2. Öffnungsklauseln

  26. Angriff auf die Tarifautonomie • § 4 Absatz 3 TVG - Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind • (Öffnungsklauseln) - oder eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers enthalten (Günstigkeitsprinzip) Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  27. Angriff auf die Tarifautonomie Fall 1: Gesetzliche Öffnungsklauseln „§ 88a BetrVG - Betriebliches Bündnis für Arbeit Der Betriebsrat oder, falls kein Betriebsrat vorhanden ist, ein von den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern Beauftragter kann mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung für Beschäftigung treffen und dabei von einem für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag abweichen.“ Argument 1: Kein gesetzlicher Handlungsbedarf Argument 2: Legitimation des Betriebsrates / der nicht organisierten Beschäftigten Argument 3: Beauftragter der Beschäftigten Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  28. Angriff auf die TarifautonomieFall 1: Gesetzliche Öffnungsklauseln „Die Vereinbarung ist wirksam, wenn mindestens zwei Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zustimmen“ Argument 1: Keine demokratische Abstimmung Argument 2: Keine Waffengleichheit Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  29. Angriff auf die TarifautonomieFall 1: Gesetzliche Öffnungsklauseln Die Vereinbarung ist wirksam, wennkeine Tarifvertragspartei der Vereinbarung innerhalb von vier Wochen (…) unter Nennung von Gründen widerspricht. Argument 1: Ausspielen der Arbeitnehmerinteressenvertretungen Argument 2: Welche Anforderungen sind an eine Begründung zu stellen ? Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  30. Angriff auf die TarifautonomieFall 2: Günstigkeitsprinzip • § 4 Absatz 3 TVG - Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind • (Öffnungsklauseln) - oder eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers enthalten (Günstigkeitsprinzip) Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  31. Angriff auf die TarifautonomieFall 2: Günstigkeitsprinzip Problem: Was ist für den Arbeitnehmer günstiger ? Bisher: Sachgruppenvergleich Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  32. Angriff auf die TarifautonomieFall 2: Günstigkeitsprinzip Jetzt: Erweiterung des § 4 Abs. 3 TVG um folgenden Satz: „Bei dem Günstigkeitsvergleich sind die Beschäftigungs-aussichten zu berücksichtigen.“ Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  33. Angriff auf die TarifautonomieFall 2: Günstigkeitsprinzip „Eine abweichende Vereinbarung gilt als günstiger für den Arbeitnehmer, wenn der Betriebsrat und die Belegschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit einer solchen Abweichung zustimmen und diese Abweichung nicht über die Laufzeit des Tarifvertrages hinausreicht, von dem abgewichen wird.“ Argument 1: Keine demokratische Abstimmung Argument 2: Keine Waffengleichheit Argument 3: Keine Nachprüfbarkeit – „Beschäftigungsaussichten“ Argument 4: Verfassungswidrig BVerfG: TA = Unabdingbarkeit von TV Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  34. Angriff auf die TarifautonomieFall 2: Günstigkeitsprinzip Folge 1: Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen Folge 2: Gefährdung der Funktionen des Tarifvertrages ◦ Schutzfunktion ◦ Ordnungsfunktion ◦ Gestaltungsfunktion und ◦ Friedensfunktion Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Tarifpolitik

  35. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderungen zum Kündigungsschutz • Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes erst in Betrieben mit mehr • als 20 Beschäftigten • (bisher: mit mehr als 5 Beschäftigte, ab 1.1.2004 für Neueinstellungen ab 10 Beschäftigte) • Bewertung: • Folge wären fast 8 Millionen Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz in 90% aller Betriebe • Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten faktisch ausgeschlossen, da Schutz vor Willkür bei einem Großteil der Beschäftigten nicht mehr vorhanden

  36. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderungen zum Kündigungsschutz • Vereinbarung einer Abfindung bei Vertragsabschluss unter Verzicht auf • Klagemöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung • (bisher: nicht zulässig, seit 1.1.2004 Möglichkeit für Arbeitgeber Abfindung i.H. von 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigung in der Kündigung anzubieten, wenn Klage nicht erhoben wird) • Bewertung: • keine Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer, der Vertrag haben will • Zunahme von verhaltens- und personenbedingten • Kündigungsbegründungen zur Umgehung der Vereinbarung • frühere Kündigungen, um Abfindung niedrig zu halten • Willkür nimmt zu: Arbeitgeber kann zwischen gerechtfertigter Kündigung • ohne Zahlung und ungerechtfertigter mit Zahlung wählen • insgesamt niedrigere Abfindungen, da vorab vereinbarte niedriger ausfallen, • und damit das Niveau insgesamt abgesenkt wird

  37. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderungen zum Kündigungsschutz • Kündigungsschutz bei Neueinstellungen erst nach 3 Jahren Beschäftigung unter gleichzeitiger Aufhebung der Vorschriften zur sachgrundlosen Befristung • (bisher: nach 6 Monaten; Befristung ohne Sachgrund beim selben Arbeitgeber einmal für maximal zwei Jahre) • Bewertung: • Rechtlosigkeit in den ersten 3 Jahren der Beschäftigung; Arbeitnehmerrechte können nicht mehr ohne geringsten Schutz vor Kündigung durchgesetzt werden • faktische Abschaffung der Beschränkungen der sachgrundlosen Befristung • weitere Zunahme ungesicherter Arbeitsverhältnisse • stärkere Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt mit negativen Folgen • (Einarbeitungskosten!) auch für Unternehmen

  38. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz • Teilzeitanspruch soll nur noch für die Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben in der Familie bestehen • (bisher: keine Begründung durch AN nötig, Ablehnung durch AG nur bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen möglich) • Bewertung: • Praxis hat Handhabbarkeit gezeigt • Teilzeit wird wieder auf Frauen beschränkt, die traditionell Betreuungsaufgaben • wahrnehmen • Begründungszwang erschwert den Zugang für Arbeitnehmer • Möglichkeit zur Qualifizierung oder zur altersgerechten Beschäftigung • wird eingeschränkt • Verbreitung der Teilzeitarbeit zum Abbau von Arbeitslosigkeit wird eingeschränkt • positive Entwicklungen z. B. Männer in Teilzeitarbeit, werden zerstört • Arbeitnehmer muss den Anspruch begründen und nachweisen

  39. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderungen zum Kündigungsschutz • gesetzliche Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten bei Neueinstellung von 53-jährigen oder Älteren sollen keine Anwendung finden • (bisher: seit 1.1.2004 Möglichkeit der unbeschränkten sachgrundlosen Befristung von über 52-jährigen) • Bewertung: • Rechtlosigkeit von Arbeitnehmern wird fortgeschrieben • bestehende Regelung der Möglichkeit der Befristung von 52-jährigen und Älteren ohne zeitliche Begrenzung ist bereits europarechtswidrig - geforderte Neuregung erst recht • schon jetzt Tagelohnarbeit für diese Altersgruppe möglich • Beschäftigungseffekte bleiben aus

  40. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderung zum Arbeitszeitgesetz • Aufhebung der Orientierung der zulässigen Arbeitszeit an der täglichen • hin zur wöchentlichen Arbeitszeit • (bisher: Arbeitszeit darf pro Werktag (d.h. auch Samstag) 8 Stunden nicht übersteigen; Ausdehnung auf 10 Stunden möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden; Ruhezeit 11 Stunden /Tag) • Bewertung: • Ziel des Arbeitszeitgesetzes und des -rechts: • Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz • tägliche Begrenzung der Arbeitszeit deshalb nötig, um tägliche Ruhezeit • sicherzustellen • bisheriger Spielraum der Gestaltung der Wochenarbeitszeit bis 60 Stunden ausreichend

  41. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderungen zu Schwellenwerten • Bei der Anrechung aller Schwellenwerte Berücksichtigung von • Teilzeitbeschäftigten nur noch entsprechend des Anteils an der Wochenarbeitszeit • und von Auszubildenden überhaupt nicht mehr • (bisher: Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende gleichwertige Arbeitnehmer wie Vollzeitkräfte) • Bewertung: • Zielt auf Verkleinerung des Betriebsrates ab, ohne dass die Aufgaben • verringert werden • berücksichtigt nicht die Besonderheiten dieser Beschäftigtengruppen • macht Teilzeitbeschäftigte zu Mitarbeitern zweiter Klasse • negiert die Interessen, Bedürfnisse und die Bedeutung von Auszubildenden

  42. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Forderung zur Altersteilzeit • Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur soll auslaufen • (bisher: Bundesagentur zahlt Zuschüsse zum Altersteilzeitentgelt an Arbeitgeber, wenn dieser freiwerdende Stelle wieder besetzt mit vorher Arbeitslosem) • Bewertung: • Altersteilzeit hat sich bewährt und ist weiterhin sozialverträgliches Instrument • zum Stellenabbau • wirkt auch gegen Arbeitslosigkeit • Altersteilzeit ermöglicht gleitenden Übergang in den Ruhestand • wegen fehlender Maßnahmen zum altersgerechten Arbeiten und fehlender Ansätze zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Ältere z. Zt. ohne Alternative

  43. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Generelle Forderungen für ältere Arbeitnehmer • Verminderung von Senioritätsregelungen bei Verdienst, Entgeltsicherung und Sozialplanvorschriften • (bisher: für ältere Arbeitnehmer in manchen Tarifverträgen nach längerer Beschäftigungszeit längere Kündigungsfristen und Absicherung des Verdienstes bei geringwertiger Tätigkeit) • Gegenargument: • sog. “Senioritätsprivilegien” nur aufgrund von Tarifverträgen • Abschaffung durch den Gesetzgeber wäre Eingriff in Tarifautonomie • Regelungen tragen der arbeitsbedingten Leistungseinschränkung Älterer und den schlechteren Arbeitsmarktchancen Rechnung

  44. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Generelle Forderungen für ältere Arbeitnehmer • Möglichkeit der Rente mit 60 (mit Abschlägen) und anschließender Vereinbarung einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung ohne Sozialversicherungspflicht in Arbeitslosen- und Rentenversicherung • Bewertung: • Verdrängungswettbewerb zu Lasten jüngerer Arbeitnehmer • Rechtfertigung weiterer Einschränkungen bei der Rente • Einfallstor für Dumpinglöhne, da Existenz durch Rente gesichert ist -> Ausbeutung

  45. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Generelle Forderungen zum Arbeitsrecht • gesetzliche Öffnungsklauseln für individuelle Regelungen • (bisher: arbeitsrechtliche Regelungen sind Grundnormen, Abweichungen nur nach dem „Günstigkeitsprinzip“) • Bewertung: • Arbeitsrecht schafft Ausgleich für die potentielle Unterlegenheit des Arbeitnehmers; • generelle Öffnungsklauseln würden diese Unterlegenheit verfestigen • faktische Aufhebung der Tarifautonomie • Einfallstor für Erpressungen durch Arbeitgeber

  46. Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Generelle Forderungen zum Arbeitsrecht • generelle Öffnungsklauseln für „strukturschwache“ und grenznahe Regionen • (bisher: einheitliche Rechtsordnung in ganz Deutschland) • Bewertung: • kein wissenschaftlicher Nachweis über Beschäftigungswachstum bei Abbau • arbeitsrechtlicher Schutzrechte • bereits jetzt in den neuen Ländern deutlich geringere Standards - • ohne Wirkung auf die Beschäftigung • Schaffung und Verfestigung unsichtbarer Grenzen • schon aus praktischen Gründen unsinnig: • Bewertung von „Strukturschwachheit“ subjektiv

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