1 / 7

Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal

Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal. Informationsveranstaltung des Betriebsrates und der Mittelbauvertretung Salzburg, 24. 1. 2005 a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil. Ausgangssituation: UG bringt auch Neuregelung im Personalrecht.

jenis
Download Presentation

Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Eckpunkte für neues„Salzburger Laufbahnmodell“für wissenschaftl. Personal Informationsveranstaltung des Betriebsrates und der Mittelbauvertretung Salzburg, 24. 1. 2005 a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil

  2. Ausgangssituation:UG bringt auch Neuregelung im Personalrecht (Vorbereitung durch „4-Säulen-Dienstrecht“ 2001) • Überleitungam 1. 1. ‘04 je nach bisher. Beschäftig. • BeamtInnen: keine Veränderung, Zuweisung zum „Amt“ • Vertragsbedienstete: Angestellte, VBG bleibt gewahrt, aber keine Sonderverträge, Organisat.künd. (bis Ende ‘05) • (Drittmittel-)Angestellte: Angestellte der Univ. • Befristungen laufen aus: Verlängerung nur neu im AngG • Alle neuen MitarbeiterInnen: Angestellte + KollV • Vorläufig: VBG - außer Beendigungsregelungen - auch hier Vertragsinhalt, aber nur subsidiär und dispositiv (?) • KollV: Dachverb.entwurf Juli, keine Gespräche seit Sept. • Nun: Feststell.klage durch GÖD - weitere Verzögerung Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05

  3. 2.Problembereiche • Lehrbeauftragte: Arbeitsverhältnisse? Entgelt? • Verlängerung auslaufender AssistentInnenverh. • Univ.-Ass. im provisor. DV.: Definitivstellung wie bisher • V.-Ass.-alt (§ 52a VBG): nach 6 Jahren wie bisher (Fest-stellung Rektor) Verlängerung auf unbest. Zeit möglich • Teilbesch. V.-Ass.(-alt):Verlängerung auf max. 6 Jahre • Univ.Ass. in befrist. Dienstverh: wenn (vorzeit.) Ende bis 8/‘05) + Dr. + Verwendungserfolg (2 Gutachter, Rektor)/ • Ebenso: V-Ass. (§ 52 Abs 10 VBG): Anspruch auf weitere4 Jahre im befristeten Angestelltenverhältnis - danach? • V.-Ass-neu „2. Säule“: Befristung (läuft aus) - danach? • Wiss. Mitarb. in Ausbild.: Befrist. (läuft aus) - danach? Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05

  4. 3.Vorschlag „Salzburger Laufbahnmodell“ • Vorschlag Betriebsrat – Arbeitsgruppe des Rektorates • Entwicklungsplan – Erarbeitung mit Fachbereichen • „DissertantInnenstelle“(~ WiMiAusb): Dipl./Mag. • Befristung vier (Mutterschutz, Karenz, Präs./Ziv.dienst, bes. Freistell. ohne Bezüge: bis 6) Jahre, Beschäft. 100% • Mitwirkung, aber Freiraum für Diss., auch Lehre möglich • keine Verlängerung, nur Bewerbung auf Postdoc-Stelle • „BefristetePostdoc-Stelle“(~ Ass. 2. Säule): Dr. • vier (Mutterschutz, Karenz, Präs./Ziv.dienst, bes. Freistell. ohne Bezüge: bis 6) Jahre, kürzer nur bei Ersatz • Kündig. nach 2 Jahren mögl., Beschäft. 50, 75 oder 100% • Mitwirkung qualifikationsadäquat, selbständige Lehre • keine Verlängerung, nur Bewerbung auf … Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05

  5. 3.Vorschlag „Salzbg. Laufbahnmodell“/ 2 • „Postdoc-Dauerstelle“(~ V.Ass-alt in 2. Befrist.): Dr. • wenn in Entwicklungsplan, (FB-)öffentl. Auswahlverfahren • Ziel: Habil., unbefristet, Univ. verzichtet für 8 Jahre (Verl. bei MSchG etc.) auf Kündigung (außer: grundleg. Org.änd., mehrf. negative Ergebnisse, Nichterreich. Habil. absehbar) • auch Mitwirkung (nicht „Zuarbeit“), grundsätzlich 100% • bei Habil. auf Antrag (ausnahmsweise zusätzl. Prüf.) … • „Associate Professor“(~ V.-Doz.): Kündigungsschutz • „StaffScientists“: nur mit besonderer Begründung Dipl./ Mag. wissenschaftsunterstützend (Labor, Wiss.-manag., Organisation), keine Eigenforschung/ Lehre • „Wissenschaftl. ProjektmitarbeiterInnen“befristet, bei „bewährten Projekten“ auch unbefristet Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05

  6. Übergang fürbestehende Arbeitsverhältnisse • Univ.-Ass. im provisor. DV./ V.-Ass.-alt in zweiter Befr.: Definitivst./ Verläng. auf unbest. Zeit nach altemRecht • Teilbesch. V.-Ass.-alt:Verläng. auf max. 6 J., besser … • Univ.Ass. im befrist. Dienstv./ V.-Ass.-alt in erster Befr.: Ende bis 8/‘05) + Dr. + Verwend.erfolg: 4 Jahre Ang. • Anspr. auf Verlängerung um max. 4 Jahre:Freistellung (ohne Bezüge) für wiss. Auslandstätigkeit (§ 49m VBG) Dann (ebenso für V.-Ass-neu/ „2. Säule“): • Bei Habil: „Assoc.-Prof.“ wenn FB-Personalstruktures erlaubt (Vorgriff auf Dauerstelle nach Entwicklungsplan) • Sonst: Bewerbung um allf. Postdoc-Dauerstelle • Wiss. Mitarb./Ausbild.: Bewerbungum Postdoc-St. Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05

  7. Eckpunkte für neues„Salzburger Laufbahnmodell“für wissenschaftl. Personal Danke für Ihr Interesse !

More Related