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Information über Insolvenzerklärung / Privatkonkurs Solvenz = Zahlungsfähigkeit

Information über Insolvenzerklärung / Privatkonkurs Solvenz = Zahlungsfähigkeit Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit Siehe www.schulden.ch Tipps bei Geldproblemen Privatkonkurs. Ziele der Infoveranstaltung Verständnis für Insolvenzerklärung/Privatkonkurs fördern

janina
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Information über Insolvenzerklärung / Privatkonkurs Solvenz = Zahlungsfähigkeit

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Presentation Transcript


  1. Information über Insolvenzerklärung / Privatkonkurs Solvenz = Zahlungsfähigkeit Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit Siehe www.schulden.ch Tipps bei Geldproblemen Privatkonkurs

  2. Ziele der Infoveranstaltung Verständnis für Insolvenzerklärung/Privatkonkurs fördern Wissen was ein Privatkonkurs kann und was nicht Wissen wie man sich nach Konkurs richtig gegenüber Gläubigern verhält Gespräch über Schulden erleichtern Die fünf W’s WAS, WOZU, WANN, WIE, WAS DANACH

  3. Was Art. 191 SchKG Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz B. Auf Antrag des Schuldners 1 Der Schuldner kann die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht zahlungsunfähig erklärt. 2 Der Richter eröffnet den Konkurs, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach den Artikeln 333 ff. besteht. Konkursrecht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html#id-6 DER KONKURS IST ALSO EINE NOTLÖSUNG

  4. Wozu Stop aller Pfändungen Konkursverlustscheine = Zins-Stop Besseres Budget nach Konkurs Art. 197 1 Sämtliches pfändbare Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört, bildet, gleichviel wo es sich befindet, eine einzige Masse (Konkursmasse), die zur gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger dient. HIER DER VERMÖGENSBERG…… ………DORT DAS SCHULDENLOCH

  5. Wann Stabilität: Einkommen, Beruf, Wohnung, familiäre Verpflichtungen sind geklärt und voraussehbar. Genügendes Einkommen: Es ist deutlich über dem Existenzminimum plus monatlich berechnete Steuern. Steuern: Die laufende Steuerrate wird im Budget einkalkuliert und spätestens ab Ende des Konkursverfahrens monatlich einbezahlt. Wissen: wie man nach Abschluss des Konkursverfahren mit den Gläubigern umgehen muss.

  6. Wie Vollständige Gläubigerliste erstellen Antragsformular ausfüllen Kostenvorschuss organisieren Kostenvorschuss muss beim Konkursamt einbezahlt sein Termin mit Konkursamt vereinbaren

  7. Wie • Konkursamt • Richter/in • Gant für Wertsachen, Konti und Hausbesuch • Termin Juristin für Schuldengeschichte • Publikation Kantonsblatt und SHAB • Gläubiger melden Höhe der Schulden • Dubiose Schulden: nicht anerkennen • Verteilungsplan 1. 2. 3. Klasse • Verteilung des Vermögens • Konkursverlustscheine für den Rest • Nach einem Jahr längstens abgeschlossen • Die grosse Chance zum Aufräumen und Sich erholen……

  8. Was danach Bei Zahlungsbefehl nach Konkurs „Rechtsvorschlag, kein neues Vermögen“ schreiben Ausrechnen: Das Budget nach Konkurs http://www.schulden.ch/mm/Sanierungsbudget_www_schulden_ch.xls Feld K 20 = Faktorisierung des Grundbetrags!!!

  9. S. Muster Rechtsvorschlag, kein neues Vermögen

  10. Was danach, wenn die Sanierung nicht möglich ist...... Ich bin nach dem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen und habe auch kein vermögensbildendes Einkommen. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Oder: Ich habe kein neues Vermögen und kein vermögensbildendes Einkommen. Langfristig plane ich eine Sanierung meiner Schulden aus dem Konkurs. Dabei will ich allen Gläubigern eine prozentual gleich hohe Ablösesumme anbieten. Zu gegebener Zeit werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder: Ich plane ich die Sanierung meiner Schulden aus dem Konkurs. Dabei will ich allen Gläubigern eine prozentual gleich hohe Ablösesumme anbieten. Zur Vorbereitung der Sanierung (Organisation der Ablösesumme, eventuell erhalte ich dafür die Hilfestellung von dritter Seite) brauche ich noch etwas Zeit. Ich werde mich mit Ihnen per Ende …………………….. in Verbindung setzen.

  11. Was danach, wenn eine Sanierung der Verlustscheine möglich ist: Ansparen für Rückkauf der Verlustscheine oder Hilfe von lieben Menschen erhalten: Für eine Teil-Erlass Sanierung zum Beispiel zu 50% Sehr geehrte Damen und Herren  Sie haben einen Konkurs-Verlustschein aus meinem Konkurs über Fr. ..............  Mir ist es möglich geworden, Ihnen Fr. ................ per Saldo aller Ansprüche zu überweisen. Mehr ist nicht möglich. Ich habe kein vermögensbildendes Einkommen, mein Einkommen deckt die laufenden Ausgaben. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie mit einem Rückkauf des Verlustscheines mit der obengenannten Zahlung per Saldo aller Ansprüche einverstanden sind und schicken Sie mir einen Einzahlungsschein.   Ich zahle Ihnen diesen Betrag umgehend nach Erhalt Ihres Schreibens ein. Sie schicken mir dann das Original des Konkursverlustscheines zurück mit dem Vermerk „Bezahlt per Saldo aller Ansprüche“ und mit Orts- und Datumsangabe und Ihrer Unterschrift auf der Vorderseite des Originals. Ich bedanke mich für Ihr Entgegenkommen.

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