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Herzlich willkommen zum Vortrag Die Schiedsstelle SCHLICHTEN STATT RICHTEN

Herzlich willkommen zum Vortrag Die Schiedsstelle SCHLICHTEN STATT RICHTEN. XX.XX.2012 Ort des Vortrags Vorname Nachname Schiedsfrau/-Mann Stadt Ortsteil Bezirk. Agenda. Die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen Die Organisation des BDS Schlichten statt richten

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Herzlich willkommen zum Vortrag Die Schiedsstelle SCHLICHTEN STATT RICHTEN

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen zum Vortrag Die SchiedsstelleSCHLICHTEN STATT RICHTEN XX.XX.2012 Ort des Vortrags Vorname Nachname Schiedsfrau/-Mann Stadt Ortsteil Bezirk

  2. Agenda • Die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen • Die Organisation des BDS • Schlichten statt richten • Historie des Schiedsamtes, der Schiedsstellen • Was ist der Unterschied zwischen Schiedsamt, Schiedsstelle und Gericht? • Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson? • Welche Konflikte werden verhandelt? • Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? • Was kostet ein Schlichtungsverfahren? • Wie erreiche ich meine Schiedsstelle?

  3. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie gesetzlichen Grundlagen • Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V vom 1.7.2010 • § 1 des SchStG M-V Einrichtung der Schiedsstelle, Schiedsstellenbereiche • (1) Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach diesem Gesetz richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Amtsangehörige Gemeinden eines Amtes können statt dessen gemeinsame Schiedsstellen bilden. Die Schiedsstelle führt einen auf die Gemeinde oder die Gemeinden hinweisenden Zusatz. Die Einrichtung von Schiedsstellen ist ortsüblich bekanntzumachen. • (3) Die Gemeinden erfüllen die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben im eigenen Wirkungskreis. • (4) Die Schiedsstellen sind Gütestellen im Sinne des § 15a Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung .

  4. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie rechtlichen Grundlagen • Verpflichtung der Schiedsperson • Die Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen (§ 6). • Die Aufsicht über die Schiedsperson üben aus: • Die Tätigkeit der Schiedsperson im Schlichtungsverfahren wird vom Direktor des Amtsgerichts beaufsichtigt. Er wirkt auch bei der Anleitung und Fortbildung der Schiedsperson mit. • Die Schiedsperson untersteht in ihrer Tätigkeit im Bereich des Schlichtungsverfahrens der dienstlichen und fachlichen Aufsicht durch den Direktor des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.

  5. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie Organisation des BDS in 3 Ebenen BDS Bezirksvereinigungen Rostockwww.bds-rostock.deBDS Bezirksvereinigung Schwerinwww.bds-schwerin.deBDS Bezirksvereinigung Stralsundwww.bds-stralsund.deBDS Bezirksvereinigung Neubrandenburgwww.bds.neubrandenburg.de Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS – Bundesverband Prümerstar. 2 44787 Bochum BDS Landesvereinigung Mecklenburg-VorpommernKontakt: HerrFritz HildebrandtZum Reetmoor 8523999 Insel Poel, OT Am Schwarzen BuschTel. p.(038425) 20751Tel. m. (0174) 1828966fritz.hildebrandt@gmx.de Tel.: 0234/ 588 970aaaaaa FAX: 0234/ 588 97 19 E-Mail: info@bdsev.de www.schiedsamt.de Landesvorstand-Geschäftsstellewww.bds-mecklenburg-vorpommern.de Landesvorsitzende: Bärbel Schade Bezirksvorstand RostockVorsitzende: Bärbel SchadeBezirksvorstand SchwerinVorsitzender: Hans-Joachim FriedrichsBezirksvorstand StralsundVorsitzender: Hans- Jürgen GrafBezirksvorstandNeubrandenburgVorsitzender: Rainer Plötz Tel.: xxxxxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@schiedsmann.de www.xxxxxxxxxxx

  6. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie Organisation des BDS

  7. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Schlichten statt richten Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde BvR 1351/01 im Jahr 2007 ausdrücklich unseren Wahlspruch „Schlichten statt Richten“ mit folgenden Zitaten bestätigt: „Führt eine Streitschlichtung zu einer Lösung, die in der Rechtsordnung so nicht vorgesehen ist, die von den Betroffenen aber als gerecht empfunden wird, dann deutet auch dies auf eine befriedende Konfliktbewältigung hin“. und weiter… „Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“.

  8. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENHistorie des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle Von der Idee aus dem Jahre 1808 … bis zum 21. Jahrhundert

  9. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Unterschied zwischen Schiedsstelle und Gericht? Die Schiedsstelle • die vorgerichtliche Streitschlichtung • schnell, unbürokratisch, kostengünstig • nachhaltig durch beidseitigen Vergleichsabschluss • mit 30 Jahre vollstreckbarem Ergebnis Das Gericht • anfallende Anwalts- und Gerichtskosten • keine ganzheitliche Erörterung (Schwerpunkt liegt auf der Sachebene) • eine Verurteilung erhöht evtl. die „Feindlichkeitsspirale“ der Parteien

  10. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENAufgabe der Schiedsperson? Streitschlichtung auf der Bedürfnisebene abwickeln Anspruchsebene Antrag- steller Antrags- gegner Recht und Gesetz „Ich will haben!“ Bedürfnisebene „Warum will Ich haben?“ Schieds- stelle

  11. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Welche Konflikte werden verhandelt? In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten • Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z.B. Bepflanzung, Grenzzaun, Überhang) • Verletzung der persönlichen Ehre In strafrechtlichen Angelegenheiten • Beleidigung, Bedrohung • Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses • Körperverletzung, Sachbeschädigung • Rauschtat bezgl. der vorstehenden Delikte

  12. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Ablauf eines Schlichtungsfalles Vom Streitfall bis zum Schlichtungsergebnis Vergleich Vollstreckbarkeit Erfolglosigkeit Streitfall Antragstellung nicht öffentliche Verhandlung Terminfestlegung Erscheinenspflicht Ordnungsgeld

  13. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENAblauf eines Schlichtungsfalles Streitschlichtungsgespräch mit Methoden der Mediation früher heute

  14. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENAblauf eines Schlichtungsfalles Bei Verstoß gegen die Vergleichsvereinbarung Zwangs- vollstreckung durch Gericht oder Gerichtsvollzieher Vergleich nicht eingehalten Vergleichs- Vollstreckung beantragen Anforderung der Vollstreckungsklausel einer Partei beim Amtsgericht Ausfertigung des Protokolls Abschrift der Kostenrechnung von der Schiedsperson

  15. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENSchlichtungsfallbeispiel 1 (Antragstellung) • Sachverhalt • Herr Willi Raudy ist am 28.09.2011 widerrechtlich in die Wohnung des Antragstellers Otto Schmächtig eingedrungen. • Als der Antragsteller ihn hinaus stieß, schlug der Antragsgegner ihn mit der Faust auf das linke Auge. • Hierdurch entstand eine starke Schwellung und die Brille ging kaputt. • Antragsinhalt • Der ASt verlangt vom Antragsgegner ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verletzung • sowie Erstattung der Kosten für eine neue Brille. • Herr Raudy soll die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen

  16. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Schlichtungsfallbeispiel 1 (Vergleich) • Herr Raudy zahlt dem Antragsteller ein Schmerzensgeld in Höhe von € 150. • Er zahlt ferner die Kosten für eine neue Brille in Höhe von € 200. • Außerdem übernimmt er die Hälfte (entspr. 16,50 €) der Gesamtkosten des Schlichtungsverfahrens von 33 €. • Alle Beträge werden von ihm am 01.11.2011 gezahlt. • v.g.u.

  17. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENSchlichtungsfallbeispiel 2 (Antragstellung) • Antragsinhalt • Herr B soll die an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Häuser Friedensstraße 59 und Friedensstraße 61 in Dorf Mecklenburg im Februar 2011 angepflanzten 20 Tannen auf einen Abstand zur Grundstücks-grenze so zurücksetzen der zukünftige wesentliche Beeinträchtigungen auf unser Grundstück ausgeschlossen werden. • Er soll ferner die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen. • Sachverhalt • Antragsteller A und Antragsgegner B sind Grundstücksnachbarn. • Auf der gemeinsamen Grundstücks-grenze hat der Antragsgegner im Februar 2011 in einem Abstand von nur 10 cm zu unserer Grundstücksgrenze 20 Tannen angepflanzt. • Auf meine Bitte, diese Bäume so zu pflanzen, dass zukünftig keine wesentlichen Beeinträchtigungen (Nadel- und Zapfenabwurf, Schattenwurf) für uns entstehen, hat mein Nachbar nicht reagiert.

  18. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTENSchlichtungsfallbeispiel 2 (Vergleich) • Der Antragsgegner versetzt bis zum 01.06.2011 die 20 Tannen an der gemeinsamen (siehe Antrag) Grundstücksgrenze zum Antragsteller um 2,50 m in südliche Richtung auf sein Grundstück. • Die Parteien tragen die Kosten des Schlichtungsverfahrens in der Gesamthöhe von 33 € je zur Hälfte von 16,50 €. • v.g.u.

  19. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Kosten eines Schlichtungsverfahrens mit ohne Vergleich Vergleich • Gebühr für das Verfahren 21 € 11€ • Erhöhte Gebühr für das Verfahren • Dokumentenpauschale (0,50 €/Seite) 5 € 5 € • Portoauslagen 7 € 7 € • Dolmetscherkosten • (sonstige Auslagen) • Gesamtkosten • Vorauszahlung 50 € 50 € • Rückerstattung 17 € 27 € 33 € 23 €

  20. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Kontakt zu einer Schiedsstelle • Über die Amtsgerichte • Über die Polizeidienststellen • Über das Ordnungsamt • Über das Internet • www.bds-mecklenburg-vorpommern.de • www.bds-rostock.de • www.bds-schwerin.de • www.bds-stralsund.de • www.bds-neubrandenburg.de • Über die Suchfunktion der o.g. Internetseiten „Ihre Schiedsstelle“ • http://www.mv-justiz.de/

  21. Die Schiedsstelle – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Antworten auf häufig gestellt Fragen unter www.schiedsamt.de Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Schiedsperson", "Schiedsmänner" und "Friedensrichter/innen"? Kann ich für ein Schlichtungsverfahren  Prozesskostenhilfe beantragen? Besteht in Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang? Oder:Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? Oder: Muss ich zu einer Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen? Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe? Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens? Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens? Wie hoch sollte der Vorschuss sein? Oder: Gibt es Vorschriften für die Höhe des Vorschusses? Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen? Oder: Besteht eine Vorschusspflicht? Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin? Oder: Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig? Wie lange dauert das Verfahren? Kann ich das Verfahren beschleunigen? Verdient die Schiedsperson etwas? Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. für Vordrucke, das Siegel, die amtlichen Büchern etc. und wer trägt die Kosten, die durch die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen entstehen? Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus? Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt? Wie werde ich Schiedsperson?

  22. Vielen Dank!

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