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Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005

Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005. Wer ist wahlberechtigt?. Für den Gemeinderat und die Bezirksvertretungen Alle ÖsterreicherInnen Geburtsdatum bis zum 23. Oktober 1989 Hauptwohnsitz zum Stichtag 26. August 2005 in Wien

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Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005

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Presentation Transcript


  1. Wählen ab 16Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlenam 23. Oktober 2005 Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen

  2. Wer ist wahlberechtigt? • Für den Gemeinderat und die BezirksvertretungenAlle ÖsterreicherInnen • Geburtsdatum bis zum 23. Oktober 1989 • Hauptwohnsitz zum Stichtag 26. August 2005 in Wien • Für die BezirksvertretungenNichtösterreichische EU-BürgerInnen • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr • Hauptwohnsitz mit Stichtag 26. August 2005 in Wien

  3. Wer ist nicht wahlberechtigt? • AuslandsösterreicherInnen ohne Wiener Hauptwohnsitz • Personen mit unbedingter Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und 6 Monate nach deren Verbüßung

  4. Welche Grundsätze gelten bei den Wahlen? • Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. • Unmittelbar: Die Parteien werden direkt gewählt. • Geheim: Die Stimmabgabe erfolgt für andere nicht einsehbar. • Persönlich: Jede/r gibt seine/ihre Stimme selbst ab. • Allgemein: Jede/r StaatsbürgerIn ist ab 16 wahlberechtigt.

  5. Was wird gewählt? • Gemeinderat (= Landtag) • 23 Bezirksvertretungen

  6. Wien ist gleichzeitig Bundesland und Gemeinde. Das bedeutet: • Landtag = Gemeinderat • Landtagsabgeordnete = GemeinderätInnen • Landesregierung = Stadtsenat • Landeshauptmann/Landeshauptfrau = BürgermeisterIn

  7. Wiener Landtag • Legislative Gewalt: Beschließt Gesetze für Wien (z. B. Baurecht, Abfallbeseitigung, Natur- und Landschaftsschutz, Jugendschutzgesetz, Wahlaltersenkung,…) • Einberufung erfolgt durch die 1. Landtags-präsidentin/den 1. Landtagspräsidenten. • Die Landtagsabgeordneten genießen Immunität.

  8. Wiener Gemeinderat Aufbau • VertreterInnenversammlung von Wien • 100 Mitglieder auf 5 Jahre (Sie sind gleichzeitig auch Abgeordnete des Wiener Landtags.) Einberufung • Erfolgt durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Gemeinderatsmitglieder.

  9. Wiener Gemeinderat (Forts.) Aufgaben • Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, der VizebürgermeisterInnen und der StadträtInnen (Stadtsenat) • Übt Kontrolle über Gemeinde aus • Fasst Beschlüsse, die Gemeinde betreffend (z. B. Genehmigung von Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Magistrats, Festlegung von Abgaben und Tarifen…) • Beschließt Budget…

  10. Der Stadtsenat (= Landesregierung) • Besteht aus dem/der BürgermeisterIn und den StadträtInnen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen (zwei davon sind VizebürgermeisterInnen) • Exekutive Gewalt • Oberstes Verwaltungsorgan: Ist für die einzelnen Abteilungen des Magistrats verantwortlich. • Bereitet die Beschlüsse des Gemeinderats vor.

  11. Wiener BürgermeisterIn(= Landeshauptmann/frau) • Wird durch den Gemeinderat gewählt. • Vertritt Wien als Stadt und als Bundesland nach außen. • Führt den Vorsitz im Stadtsenat • Ist oberste/r ChefIn das Magistrates.

  12. Bezirksvertretung • Ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks. • Wirkt bei allen wichtigen Entscheidungen im Bezirk mit. • Beschließt das Bezirksbudget und den Rechnungsabschluss. • Wählt den Bau-, Finanz- und Umweltausschuss. • Besteht aus: • dem/der BezirksvorsteherIn: Wird auf Vorschlag der stimmstärksten Partei im Bezirk von der Bezirksvertretung gewählt. • den BezirksrätInnen: Je nach EinwohnerInnenzahl des Bezirks zwischen 40 und 60.

  13. Parteiendie in ganz Wien kandidieren. Gewählt werden Parteien. Diese nennen ihre KandidatInnen auf einer Liste und sind dann nach dem Verhältnis ihrer Stimmstärke im Gemeinderat vertreten (Verhältniswahlrecht) • SPÖ: Sozialdemokratische Partei Österreichs www.wien.spoe.at • FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs www.fpoe-wien.at • ÖVP: Österreichische Volkspartei www.oevp-wien.at • GRÜNE: www.gruene.at • BZÖ – WIEN: Bündnis Zukunft Österreich www.bzoe.at • KPÖ: Kommunistische Partei Österreichs www.kpoe.at

  14. Vorzugsstimmen • Jede/r WählerIn hat eine Parteistimme und eine Vorzugsstimme für eine/n KandidatIn der von ihm gewählten Partei. Erhält ein/e KandidatIn ausreichend Vorzugsstimmen wird er/sie auf der Liste vorgereiht. • Die Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn der/die KandidatIn derselben Partei angehört, die man angekreuzt hat. Bei Stimmensplitting ist nur die Parteistimme gültig, nicht aber die Vorzugsstimme. • Die Liste der wählbaren KandidatInnen hängt in jeder Wahlzelle.

  15. Wo kann man wählen? • 10 Tage vor der Wahl wird die „Amtliche Wahlinformation“ mit Angaben des Wahlsprengels/Wahllokals zugeschickt. • Wenn man nicht in seinem Sprengel wählen will, kann man bis 20. 10. 2005 eine Wahlkarte beantragen (per E-Mail: www.wahlen.wien.at bzw. direkt beim Wahlreferat des magistratischen Bezirksamts) Außerhalb Wiens ist das Wählen aber nicht möglich.

  16. Wann kann man wählen? Öffnungszeiten der Wahllokale: Sonntag, 23. Oktober 2005 von 7:00 bis 17:00

  17. Wie wählt man? • Zur Wahl ist ein behördlicher Ausweis wie Reisepass, Führerschein, SchülerInnenausweis (gültig im laufenden Schuljahr) mitzubringen. • Wahlkommission im Wahllokal • Kontrolliert die Wahl. • Zählt die Stimmen aus. • Amtlicher Stimmzettel • Weiß: Gemeinderats- und Landtagswahlen • Gelb: Bezirksvertretungswahl

  18. Muster

  19. Quellen und nähere Informationen • www.ich-waehle.at • www.wien.gv.at/wahlinfo/grbv2005 • www.help.gv.at • www.politischebildung.com • MA13-Landesjugendreferat; 1082 Wien; Friedrich-Schmidt-Platz 5

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