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Arbeitsschutzbelehrung

Arbeitsschutzbelehrung. Vorlage für eine Unterweisung. Thema „ Brand- und Explosionsschutz“. Durch unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungen und Stoffen, sowie mangelndes Gefahrenbewußsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen können Brände bzw. Explosionen entstehen. Arbeitsschutzbelehrung.

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Arbeitsschutzbelehrung

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Presentation Transcript


  1. Arbeitsschutzbelehrung Vorlage für eine Unterweisung Thema „ Brand- und Explosionsschutz“ Durch unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungen und Stoffen, sowie mangelndes Gefahrenbewußsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen können Brände bzw. Explosionen entstehen.

  2. Arbeitsschutzbelehrung INHALT: • Gefahren und deren Auswirkungen (Folie 3) • Massnahmen zur Abwehr der Gefahren (Folie 4) - vorbeugender Brandschutz • Massnahmen zur Abwehr der Gefahren (Folie 5) - abwehrender Brandschutz • Umgang mit Flüssiggas ( Folie 6) • Gefahr durch wegfliegende Funken ( Folie 7) • weitere Hinweise zur Brandgefahr ( Folie 8) • Erlaubnisschein( Folie 9) Unterweisungsthema: Brand – und Explosionsschutz Verfasser: Sicherheitsingenieur Bernd Appelt

  3. Arbeitsschutzbelehrung Brand- und Explosionsschutz Gefahren und deren Auswirkungen ! • Daraus resultierender Sachschaden und lebensgefährliche Verletzungen möglich!

  4. Arbeitsschutzbelehrung Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren ! Technisch: • Räumliche Trennung gefährdeter Bereiche. • Einhaltung von Mindestabmessungen an Batterieladeanlagen. • Gewährleistung einer Be- und Entlüftung. • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen. • Im Ex-Bereich nur exgeschützte elektrische Anlagen einsetzen. • Behälter zur sicheren Aufbewahrung von öligen oder lösemittelhaltigen Putzlappen zur Verfügung stellen (Vermeidung der Selbstentzündung). Organisatorisch: • Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes nach • Betriebssicherheitsverordnung • Kennzeichnung der gefährdeten Bereiche. • Unterweisung der Mitarbeiter in der Brandschutzordnung, Flucht - und • Rettungsplan und Betriebsanweisungen. • Ausreichend den jeweiligen Brandklassen entsprechende Feuerlöscher zu Verfügung stellen und die Mitarbeiter im Umgang unterweisen. • Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein. Persönlich: • Einhaltung der Brandschutzordnung. • Rauchverbot beachten, Zündquellen ( offenes Feuer, Funkenflug, heiße Oberflächen) vermeiden, brennbare Stoffe aus dem Gefahrenbereich entfernen. • Kleidungsbrand durch Verwendung schwerentflammbarer Arbeitsanzüge ( keine Verschmutzung durch Öle und Fette u.a.) • Restflüssigkeiten, ölige oder lösemittelgetränkte Putzlappen nur in geeigneten, • geschlossenen Behältnissen aufbewahren. • Feuerschutztüren nicht durch festbinden , verkeilen oder zustellen blockieren. ASR A 2.3 ASR § 13 /1.2 [§ 22 (2) BGV A1] BGI 560

  5. Arbeitsschutzbelehrung Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren ! Technisch: • RWA- Anlagen • Hausalarm • Feuerlöscheinrichtungen • Sicherheitsbeleuchtung Organisatorisch: • Kennzeichnung der Flucht und Rettungswege. • Feuerwehrplan • Feuerwehrzufahrten • Erfassung aller Mitarbeiter Persönlich: • Bei Entstehungsbrand den Handfeuerlöscher einsetzen. • - Sicherungssplint ziehen • - Schlauch auf den Brandherd richten • - Auslöseknopf oder Druckhebel drücken • - mit der Löschpistole gezielt in kurzen Stößen • von vorn nach hinten Löschen • - Elektrobrand mit CO2 löschen • bei großen Bränden:- Feuerwehr alarmieren ( Brandmelder betätigen ) - Fluchtwege freihalten - gefährdete Mitarbeiter informieren - Fenster und Türen geschlossen halten (Sauerstoffzufuhr) - Sammelpunkt aufsuchen - Feuerwehr einweisen ASR A 2.3 ASR § 13 /1.2 [§ 22 (2) BGV A1]

  6. Arbeitsschutzbelehrung Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen BGV D 34

  7. Arbeitsschutzbelehrung Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen BGR 500 Kap 2.26

  8. Arbeitsschutzbelehrung Weitere Hinweise zum sicherheitsge-rechtem Umgang BetrSichV

  9. Arbeitsschutzbelehrung Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie einen Erlaubnisschein • Arbeiten in Behältern und engen Räumen • Schweiß-, Schneid-, Trennschleif-, Brenn- und Lötarbeiten • Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen • Arbeiten an Leitungen mit Gefahrstoffen und heißen Medien

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