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FFG - Forschungsförderungsgesellschaft

Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation DI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky 05. April 2005, Festspielhaus Bregenz - Seefoyer. FFG – Der österreichische One-Stop-Shop für wirtschaftsbezogene Forschungs- und Technologieförderung

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Presentation Transcript


  1. Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und InnovationDI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky05. April 2005, Festspielhaus Bregenz - Seefoyer

  2. FFG – Der österreichische One-Stop-Shopfür wirtschaftsbezogene Forschungs- und Technologieförderung DI Dr. Alexander Reiterer Basisprogramme (BP)

  3. FFG - Forschungsförderungsgesellschaft • Der Nationalrat hat am 17. Juni 2004 die Forschungsreform • beschlossen. Mit dieser Reform werden die wirtschafts- • nahen Forschungsförderungseinrichtungen in der • Österreichischen • Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) • gebündelt und der Wissenschaftsfonds FWF reformiert. • Das Gesetz ist seit 1. September 2004 in Kraft.

  4. FFG - Forschungsförderungsgesellschaft • In der neuen Gesellschaft zusammengefasst sind: • FFF– Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft • TIG– Technologieimpulse-Gesellschaft • ASA– Austrian Space Agency • BIT– Büro für internationale Technologiekooperation • Gesamt ca. 170 Mitarbeiter und € 350 Mio. Fördervolumen

  5. FFG – Eigentümer & Geschäftsführung Dr. Klaus Pseiner Dr. Henrietta Egerth (bisher: ASA) (bisher: BMWA)

  6. nur beratend – ohne Stimmrecht RFT: Vorsitzender + Stellvertreter FWF: Vorsitzender des Aufsichtsrates BMVIT (Vorsitz)  unternehmerische Erfahrung ist Voraussetzung BMBWK (Vorsitz-Stv.) BMVIT BMWA  BMVIT BMWA  BMVIT BMWA IV WKÖ BAK BMF unternehmerische Erfahrung ist Voraussetzung RFT  RFT  FWF  Betriebsratsvertreter FFG - Aufsichtsrat

  7. Kernkompetenzen der FFG Die FFG kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine Anzahl spezieller Kompetenzen zurückgreifen. Um das Leistungsspektrum effizient und in hoher Qualität erbringen zu können, ist auf die Erhaltung und Weiter- entwicklung der Kernkompetenzen wesentlich zu achten. Fünf wichtige Kernkompetenzen können unterschieden werden: 

  8. Kernkompetenzen der FFG • Spezialist für die Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsförderung • Fähigkeit zur Gestaltung von funktionsfähigen und erfolgreichen Förderungsprogrammen • Fähigkeiten zum Management komplexer internationaler Projekte mit vielen Partnern • Know-how-Zentrum auf dem Gebiet Forschung, Entwicklung und Innovation • Know-how für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit

  9. € 8,5 Mrd. € 5,3 Mrd. F&E-Ausgaben der Wirtschaft F&E-Ausgaben der Wirtschaft F&E-Aufwendungen / % zum BIP Ausgaben des Bundes Ausgaben des Bundes Ö, 2004 Ziel 2010 3-Prozent-Szenario (Lissabon-Barcelona-Ziel)

  10. Grundlagen- forschung Angewandte Forschung Entwicklung Fertigungs- überleitung FWF    FFG      AWS (ERP-Fonds)    Innovationsförderung in Österreich

  11. Struktur der FFG

  12. FFG – Basisprogramme • Bereichsleitung: Mag. Klaus Schnitzer • Zielsetzungdes Bereiches ist es, Forschungsideen und • -initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zu • unterstützen, dass konkrete Forschungsprojekte in Angriff • genommen und erfolgreich zu Ende geführt werden. Dabei • handelt es sich um die Förderung von Einzelprojekten. • Die Förderungen sind weder an bestimmte Themen, • noch an Termine oder Ausschreibungen • gebunden. Voraussetzung ist einzig die Erfüllung der • entsprechend definierten und generell publizierten • Qualitätskriterien.

  13. FFG - Strukturprogramme • Bereichsleitung: Dr. Dorothea Sturn • Strukturfördernde Programme sind nicht auf bestimmte • F&E-Gebiete beschränkt, im Gegensatz zu den • Thematischen Programmen, wo spezifische Wissensgebiete • gefördert werden sollen. Sie sind aber - wie Thematische • Programme auch - im Allgemeinen zeitlich beschränkt, und • folgen in ihren jeweiligen Einzelzielen internationalen oder • nationalen strategischen Schwerpunkten zu Verbesserung • von F&E-Strukturen.

  14. FFG - Strukturprogramme • Die Strukturprogramme können in drei Programmfamilien • zusammengefasst werden: • Kompetenzzentren Es werden Zentren (und nicht Projekte) gefördert. Die Hauptansprechpartner für K-plus-Zentren sind die Universitäten und die Wirtschaft, K-ind-Zentren legen den Fokus stärker auf die Vernetzung wirtschaftlicher Kompetenzen. • Innovation und Kooperation Zusammenfassung der Programme, die Intermediäre und Forschungseinrichtungen beim Auf- und Ausbau ihrer Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit unterstützen, oder die Innovationsnetzwerke unterstützen.

  15. FFG - Strukturprogramme • Humanressourcen und Gender Optimierung des Instrumentariums der Exzellenz- und Mobilitätsprogramme im Humanressourcenbereich, insbesondere der Frauenförderungsprogramme, vor allem auch in Hinblick auf einen attraktiven Karriereverlauf sowie zur Erhöhung der internationalen Mobilität und der Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

  16. FFG – Thematische Programme • Bereichsleitung: Dr. Emmanuel Glenck • Zweck dieses Bereiches ist es, ausgewählte Themenfelder • im Rahmen der F&E-Vorhaben österreichischer Unternehmen • und Forschungseinrichtungen gezielt zu forcieren. Dadurch • soll erreicht werden, dass in jenen Themen, denen aus • strategischen Überlegungen heraus besondere Bedeutung für • Wirtschaft und Technologieentwicklung zugesprochen wird, • mehr Forschungsvorhaben durchgeführt werden, • um eine kritische Masse in diesen Feldern zu erreichen. • Der Bereich nimmt sämtliche Aufgaben des Programm- und • Schirmmanagements für thematisch fokussierte • Forschungsförderung wahr.

  17. FFG – Thematische Programme • Er ist die Anlaufstelle für die strategische Entwicklung der • Themenbereiche und deckt in diesen Themenfeldern auch die • Kooperation und Abstimmung mit dem FWF, der aws und den • Bundesländern ab. • Die vielfältigen Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte: • Beratung, Vernetzung, Finanzierung

  18. FFG – Europäische & Internationale Programme • Bereichsleitung: Hon.-Prof. DI Manfred Horvat • Ziel des Bereiches ist die Sicherung und Steigerung der • österreichischen Beteiligung an europäischen und interna- • tionalen F&E-Programmen. Damit wird - über die finanzielle • Förderung hinaus - die Vernetzung und eine bessere • Sichtbarkeit der österreichischen F&E-Szene auf europäischer • und internationaler Ebene angestrebt. • Der Bereich ist die Koordinationsstelle des nationalen • österreichischen NCP-Netzwerks, und damit zugleich die • nationale Ansprechstelle für die EU in allen Angelegenheiten • der europäischen Forschungsrahmenprogramme. • Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem für das Forschungs- • rahmenprogramm federführend zuständige Ressort (BMBWK).

  19. FFG – Europäische & Internationale Programme • Hauptaufgabe des Bereichs ist die Beratung und Betreuung von Organisationen aus Wissenschaft und Wirtschaft in Österreich in allen Fragen der Teilnahme an internationalen Programmen und Initiativen der Forschungsförderung. Die Mitarbeiter/-innen des Bereichs nehmen unter anderem Funktionen als National Contact Points in Österreich für alle spezifischen Programme des EU-Rahmenprogramms sowie für EUREKA wahr.

  20. FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt • Leitung: Ing. Harald Posch • Die Themen Luftfahrt und Raumfahrt sind durch eine spezielle Konstellation gekennzeichnet: Die damit verbundenen Technologien gelten als Schlüsselfaktoren für die wirtschaftlich-technische Entwicklung, andererseits sind die notwendigen Aufwendungen, die technischen Anforderungen und damit die • Risken so hoch, dass sie die Möglichkeiten einzelner • Unternehmen oder auch Staaten übersteigen.

  21. FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt • Agenturfunktion im Auftrag der Republik Österreich im Rahmen • von bzw. als Gesprächspartner von • ESA, EC, Nationale Agenturen • GALILEO, JU, Nationale Agenturen • EC, Nationale Agenturen • Einheitliche Verantwortlichkeiten für die Agenturfunktionen und die komplementären strategischen Programme • Nachhaltiger Aufbau und Stärkung eines österreichischen Luft- und Weltraumclusters • Absicherung der österreichischen Wettbewerbsposition im internationalen Vergleich • Aufbau und Pflege von Netzwerken für Wissenschaft, Forschung und Industrie auf dem Gebiet von Luft- und Raumfahrt.

  22. Haus der Forschung • An der städtebaulich markanten Ecke Spitalgasse / • Sensengasse im 9. Wiener Gemeindebezirk wird schon bald • ein„Haus der Forschung“(www.big.at) für die FFG • entstehen (Bezugstermin: Ende 2006). • In dieses Haus für die Bundeseinrichtungen zur • Forschungsförderung sollen neben der FFG auch der • Wissenschaftsfonds, die Christian Doppler Gesellschaft, die • Geschäftsstelle des Rates für Forschung und Technologie- • entwicklung und die Austrian Cooperative Research • einziehen.

  23. Eingereichte – geförderte Projekte (1968 – 2004) • Seit 1968 / Basisprogramme: • 19.480 Forschungsvorhaben • mit 2,625 Mrd. Euro gefördert

  24. Förderungsziele für Basisprogramme der FFG • Erschließungdes innovatorischen und technologischen Potenzials von österreichischen Unternehmen, Forschungsinstituten und Erfindern • Umsetzungder nationalen und internationalen österreichischen Technologiepolitik • Anregungvon nationalen und internationalen Kooperationen • Förderungjunger Forscher • Stimulierungforschungsschwacher Branchen

  25. Förderungsgrundsätze für Basisprogramme der FFG • Nicht nur eine Idee, sondern • eine genaue Projektbeschreibung mit wesentlichem Neuheitsgehalt und detailliertem Arbeitsplan zählt • die Kosten-/Nutzeneinschätzung, Projektgröße und die Zielerreichung muss realistisch sein • auch die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung wird bewertet

  26. Förderungsstrategie für Basisprogramme der FFG • Die Förderungsstrategie umfasst im • Basisprogramm die Förderung von F&E-Projekten • aller Wirtschaftszweigeund Branchen, • die nachfolgend erläuternden Kriterien entsprechen. • Zusätzlich gibt es auch regelmäßig • zeitlich befristete Aktionslinien.

  27. Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme • Technische Kriterien • Die beiden Hauptkriterien sind der gehobene • Innovationsgrad (technologische Neuheit) und der • Schwierigkeitsgrad (technologisches Entwicklungsrisiko) • Wirtschaftliche Kriterien • In wirtschaftlicher Hinsicht liegt das Hauptaugenmerk • auf der Verwertungsmöglichkeit der Entwicklung für den • Antragsteller und in seiner wirtschaftlichen • Leistungsfähigkeit.

  28. Technische Kriterien Wirtschaftliche Kriterien Technologische Neuheit Schwierigkeitsgrad der Entwicklung Nutzen Umwelt Markterfahrung Marktaussichten Verwertung Externe Effekte Soziale Aspekte Projekt Know-how-Zuwachs F&E-Dynamik Durchführbarkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Management Firma Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme

  29. Häufigste Ablehnungsgründe • Neuheit • Schwierigkeit (zu geringer technischer Anspruch) • Durchführbarkeit • Finanzierung (Firmengröße / Projektgröße)

  30. Woran prinzipiell förderungswürdige Projekte noch scheitern können • Schlecht nachvollziehbare bzw. keine Kostenaufzeichnungen vorhanden • Änderungen der Kostenstruktur ohne Information an die FFG • Wesentliche Änderungen im Projektablauf oder beim Unternehmen • Verschweigen von anderen in Anspruch genommenen Förderungen

  31. Förderstrategie  Strategische Großprojekte Österreichische Töchter internationaler Konzerne (Stärkung F&E-Standort) Großbetriebe Betriebsgröße  F&E-Dynamik Feasibility-Studies  Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft Klein- und Mittelbetriebe Start up- Förderungen Start ups Einzelunternehmen Zahl der Betriebe

  32. Welche Kosten fördern wir ? • Alle F&E-relevanten Projektkosten bis zu einem serienfähigen • Prototypen bzw. einem serienfähigen Verfahren. • Beiträge zu • Personalkosten • Forschungseinrichtungen • Versuchsanordnungen, Modelle • Subaufträge an Dritte • sonstiger Sachaufwand (Reisen,Versuchsmaterial) • Achtung: • Diese Kosten müssen nachgewiesen werden!

  33. KEINE förderbaren Kosten • Marketing- und Vertriebskosten • Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung der normalen Geschäftstätigkeit erforderlich sind (Büroeinrichtung, Mess- und Prüfgeräte) • Kosten, die nicht im Förderzeitraum angefallen sind • Kosten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung noch nicht bezahlt worden sind

  34. KEINE förderbaren Kosten • Kosten, die bereits durch andere Förderungen gedeckt sind • Kosten, die nach Fertigstellung des serienreifen Prototypen anfallen • Beraterkosten (ausgenommen technische Beratung sowie Beratung im Rahmen von EU Anbahnungen)

  35. Wie fördern wir ? • Basisprogramme fördert die FFG mit • 50 % der insgesamt anerkennbaren • Projektkosten mit einem Mix aus • Zuschüssen • zinsengünstigen Darlehen (2 %) • Zinsenzuschüssen für Bankkredite • Haftungen • ... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte • von Unternehmen aller Größen, Forschungsinstituten, • Arbeitsgemeinschaften, Einzelforschern und • Erfindern.

  36. Zuschuss / Darlehen • DerZuschusswächst mit dem • Risiko / Schwierigkeitsgrad • Technologiesprung • DasDarlehenwächst mit dem • Investitionsanteil

  37. Förderbarwert in Mio. Euro (2000-2004)

  38. Antrags- und Förderungsstruktur (2004, Mio. Euro) • Anträge 1.208 • geförderte Projekte 861 • Zuschüsse FFG (inkl. Land, KKZ) € 52,95 Mio. • Zuschüsse Nationalstiftung € 38,65 Mio. • Darlehen € 81,70 Mio. • Haftungen € 54,88 Mio. • Sonstige (EU, Land) € 19,97 Mio. • Gesamt € 248,16 Mio.

  39. Förderungsübersicht nach Beschäftigten 2004

  40. Herkunft der Förderungsmittel 2004 in Mio. Euro

  41. Fördergrenzen der EU • Zuschläge • KMU + 10 % • Region: Ziel 1 + 10 % Ziel 2 + 5 % • Erfüllung der F&E-Ziele der EU + 15 % • grenzüberschreitend + 10 % • Kooperation + 10 % 25 %-Basis Vorwettbewerbliche Entwicklung 50 %-Basis Maximaler Barwert

  42. eAntrag • Vorteile: • Gemeinsamer Datenbestand • Übersicht über mehrere Projekte • Online-Rückmeldung bzgl. Projektstatus • Schnellst möglicher Infofluss • https://eantrag.fff.co.at

  43. Einreichung Bestätigungsschreiben Techn. Sachbearbeiter Kfm. Sachbearbeiter Beiratssitzung Förderung Ablehnung Kurzes Schreiben Übereinkommen Genehmigungsverfahren für Basisprogramme

  44. Die Entscheidung • Bei positiver Entscheidung schließen wir mit Ihnen • ein Förderungsübereinkommen, in dem die Art und • Höhe der Förderung, die gegenseitigen Rechte und • Pflichten sowie die Terminisierung des Projektes • festgehalten werden.

  45. Förderungsabwicklung bei Basisprogrammen • Genehmigung löst einen • Vertrag (Übereinkommen) aus Anweisung der 1. Rate • ( 50 % der Mittel ) Zwischenbericht und Zwischenabrechung bei positiver Bewertung: Anweisung der 2. Rate (30 %) Endbericht/Endabrechnung nach Revision bei positiver Bewertung: Schlussrate ( 20 % ) Abfolge wiederholt sich für Folgejahre von mehrjährigen Projekten.

  46. Aktionslinien • BRIDGE • Nachwuchsförderung • Start up-Förderung • Feasibility Studies • Mikrotechnik/Nanotechnologie • EUREKA • EU-Einstiegsförderung

  47. BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm

  48. BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm • Ziele • Weiterentwicklung und Nutzbarmachung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung für wirtschaftliche Anwendungen • Vertiefung der Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft • Schließen der „Förderlücke“ zwischen FWF und FFG in Richtung Wirtschaft • Förderung von Projekten an der Schnittstelle „Grundlagenforschung – Anwendung und Verwertung“ • Weiterführung und Ergänzung des Programms „Translational Research“ des FWF im Sinne eines Brückenschlags zur FFG

  49. BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm • Förderbare Projekte • Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagen- • forschungscharakter gefördert, die bereits ein • realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, • sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt • mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt • teilzunehmen. • Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte und ist offen • für alle Forschungsthemen.

  50. BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm • AntragstellerInnen: • Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. • Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern • (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen. • Förderungsnehmer • Konsortium von mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft). • Der Grundlagenforschungsanteil wird definitionsgemäß überwiegen. Die Beteiligung der Firma kann entweder in Form von eigenen Forschungsleistungen und einem Barzuschuss erfolgen oder auch ausschließlich in einem finanziellen Engagement bestehen.

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