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Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen

Das Phänomen „Jugendliche Intensivtäter“ aus Sicht der Polizei - ein Ländervergleich. Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen. Handlungskonzept Mehrfach- und Intensivtäter (MIT). Prüfauftrag des AK II v. Nov. 2002, ob bundeseinheitliche

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Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen

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  1. Das Phänomen „Jugendliche Intensivtäter“ aus Sicht der Polizei - ein Ländervergleich Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen

  2. Handlungskonzept Mehrfach- und Intensivtäter (MIT) • Prüfauftrag des AK II v. Nov. 2002, ob bundeseinheitliche • Richtlinien zur Zusammenarbeit Polizei und Justiz zur • Bekämpfung der MIT erforderlich sind • - Ursprung: Konzept des Landes Hessen • bezieht sich hauptsächlich auf erwachsene MIT; • daher Beschränkung auf Zusammenarbeit Polizei / Justiz

  3. Grundlagen: • keine Einigung auf einheitliche Definition, aber: • Ansprechpartner bei Polizei und Justiz zur Schwerpunkt- • setzung und Konzentration der Ressourcen auf bestimmten • Personenkreis • zentrale, deliktsübergreifende , täterorientierte Ermittlungen • Bündelung täterbezogener Informationen und Koordination • gezielter Maßnahmen • zeitnahe Verfahrenserledigung

  4. Maßnahmen der Polizei • Einrichtung zentraler Organisationseinheiten für delikts- • übergreifende Ermittlungen. • Bündelung der Informationen, zentrale Ansprechstelle • Führung regionaler „Intensivtäterlisten“ oder landesweiter • „Intensivtäterdateien“. • Keine Einigung hinsichtlich eines landeseinheitlichen • personengebundenen Hinweises (PHW) im INPOL • (z.B. Intensivtäter)

  5. Maßnahmen der Justiz • Zusammenführung täterbezogener Daten, auch aus • früheren Verfahren • Frühzeitige Prüfung der Beantragung von • Haftbefehlen

  6. Weitere Maßnahmen - täterbezogene Kontrollmeldungen, wie Beobachtungsmeldungen, Ausschreibung zur pol. Beobachtung, regelmäßige Überprüfung der Wohnanschrift - Gespräche der Polizei mit Intensivtätern über Einstufung, (Einbeziehung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen), Vermittlung an das Jugendamt

  7. Beschluss IMK v. 2003: • Einführung bundesweiter gemeinsamer Richtlinien • von Polizei und Justiz nicht erforderlich • Zustimmung zu Handlungsempfehlungen

  8. Ländervergleich Baden-Württemberg • Kinder (ab 10 Jahre): • mehr als 10 Taten oder mehr als 3 Gewaltdelikte • (auch einfache KV). • Jugendliche: • mehr als 20 Taten oder mehr als 5 Gewaltdelikte • und • (beide Ki/Ju) mindestens 1 Tat in letzten 18 Monaten Maßnahmen: Fallkonferenz Jugendamt, StA, Polizei, Beratungsstellen Entlassung: Keine Taten binnen 18 Monaten

  9. Bayern • Kinder- und Jugendliche (8-17 Jahre): • mehr als 4 Taten in letzten 6 Monaten, (davon 1 Gewaltdelikt) • und • - „weiche Daten“

  10. Berlin - innerhalb eines Jahres 10 Taten, die den Rechtsfrieden besonders stören (wie Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte) und - „weiche“ Faktoren, wie Schulschwänzen / Alkohol • Maßnahmen: • Richtlinie und Kooperation zwischen Polizei und StA • Steuerungsrunde zwischen Polizei und Sozialpädagogischem Institut (SPI)

  11. Brandenburg • innerhalb eines Jahres 10 Taten mit erheblicher • krimineller Energie • TOP-Ten Datei in Potsdam

  12. Bremen Jugendliche: - innerhalb eines Jahres 6 Taten

  13. Hamburg • Personen unter 25 Jahre: • - innerhalb eines Jahres mindestens 2 Fälle von • Raub/räuberische Erpressung, schwerer Diebstahl, sonstige • Gewaltdelikte gegen Personen mit besonderer Brutalität; • Taten die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders • beeinträchtigen • Tat, die in besonders roher menschenverachtender Weise • begangen wurde • Freiheitsentziehende Maßnahmen unterbrechen Einstufung • als MIT

  14. Hessen • wiederholt und deliktsübergreifend auffällig geworden • innerhalb von 2 Jahren 10 Ermittlungsverfahren • (Ausnahme: Antragsdelikte) • weitere Indizien: • aufgewendete kriminelle Energie Mecklenburg-Vorpommern - innerhalb von 2 Jahren10 Straftaten

  15. Nordrhein-Westfalen - unter 21-jährige: 5 Straftaten und mehr im Kalenderjahr Projekte in Köln, Mönchengladbach, Gelsenkirchen • Köln • Gefährderansprachen bei Gesinnungstätern (PMK) • bezieht sich auch auf erwachsene Täter

  16. Gelsenkirchen • - Gefährderansprachen mit Drittpersonen • Aufsuchen und Kontaktaufnahme an Treffpunkten • Übernahme von „Patenschaften“ durch besonders • geschulte Kräfte der Bereitschaftspolizei

  17. Mönchengladbach • Erfassung von 25 Tätern in Abstimmung mit StA u JA • Koordinierung der Sachbearbeitung • Zeitnahe Ansprache über vorgesehene • Interventionsmaßnahmen • - regelmäßige (unabhängige) Kontaktaufnahme

  18. Rheinland-Pfalz • keine Definition • keine speziellen Konzepte

  19. Saarland • junge Tatverdächtige: • mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 Fälle der Gewaltkriminalität (keine einfache KV) • Sachsen • unter 18-jährige: • mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 x wegen eines • Deliktes der Gewaltkriminalität in Erscheinung getreten • innerhalb von 12 Monaten 2 Straftaten registriert

  20. Sachsen-Anhalt unter 21-jährige: mehr als 9 Taten und kriminogene Faktoren wie Schwere der Tat • Konzept und Leitlinien seit 2004 • Datenbankanwendung zur Analyse unter Einbeziehung • „weicher“ Faktoren wie Gefährdungserkenntnisse, • Alkohol, Schulschwänzen, Verhaltensauffälligkeiten • Ziel: Erkennen krimineller Karrieren • Erkennen von „jungen Intensivtätern“

  21. - Jugendberatungsstellen bei der Polizei (JuBP) • (nicht polizeiangehörig sondern Jugendsozialarbeit), • die als selbständige Institution direkt an Polizei angegliedert ist • Krisenintervention im Anschluss an bekannt • gewordenes delinquentes Verhalten

  22. Schleswig-Holstein • Jugendliche: • mindestens 5 Taten • oder • - 2 Gewaltdelikte

  23. Thüringen • Definition für alle Täter (auch Erwachsene): • - hohe kriminelle Energie, außergewöhnliche • Brutalität, besondere Verwerflichkeit • hoher wirtschaftlicher Schaden bzw. beachtlicher • Sach- oder Körperschaden • banden-, gewerbsmäßig- oder gewohnheitsmäßig • hohe Rückfallquote (mind. 5 Straftaten)

  24. Niedersachsen • eine Reihe voneinander unabhängiger nicht unerheblicher • Straftaten • oder • schwerwiegende und auffällige Gewalttaten, • insbesondere wenn Opfer vor Wiederholung geschützt • werden müssen • oder • die Gefahr besteht, dass Täter durch kriminelles Umfeld in • weitere nicht unerhebliche Straffälligkeit abgleitet • weiche Faktoren werden berücksichtigt • (z.B. Alkohol, Schulschwänzen, Verwahrlosung)

  25. Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele) • Hannover: • regelmäßige Gefährderansprachen (mind. 14-tägig, • möglichst unter Einbeziehung der Erz.-berechtigten) • Aufklärung im Umfeld • offenes Auftreten an Haupttreffpunkten • Möglichkeit der schriftl. Info der Erz.-berechtigten von • Mitläufern / Freunden • Gesamtzahl jugendliche MIT: 33 (bei 1,2 Mill. Ew.)

  26. Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele) PI Lüneburg: - siehe späterer Vortrag

  27. Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele) • Sonstige Erkenntnisse: • Definition führt zu stark unterschiedlichen Zahlen • (6-80 Täter in vergleichbaren Organisationseinheiten) • Abschlussbericht der Kommission „Jugend“ des LPR; • „Umgang mit Mehrfachauffälligen und Intensivtätern“ • Handlungsempfehlungen zum Bericht über die • Untersuchung schwerwiegender Fälle von Intensivtätern im • Kinderbereich

  28. Fazit: • Anzahl von Straftaten ist in fast allen Ländern • ausschlaggebend • in vielen Ländern kommen weitere Faktoren hinzu wie, • Negativprognose • Art und Weise der Begehung • Deliktsart

  29. Bewertung • starre „Kriterien“ (Anzahl der Straftaten) gewährleisten • Vergleichbarkeit, aber ermöglichen keine • Schwerpunktsetzung, da entweder zuviel Tatverdächtige • oder gewartet werden muss, bis Täter Anzahl von Taten • erreicht • „offene“ Auswahlmöglichkeit unter Einbeziehung sog. • „weicher“ Daten aus Umfeld ermöglichen eher Ab- • schätzung krimineller Karrieren, • aber erfordern hohen Koordinierungsaufwand, damit • (landesweit) gleiche Maßstäbe angelegt werden.

  30. Stufenmodell Vergleichbarkeit Kennzahlen für Bemessung v. Personaldecke, Finanzbedarf für Maßnahmen etc. quantitative Festlegung qualitative Bewertung Erstellung einer „Hit“-Liste unter Einbeziehung StA, JA

  31. Weitere Fragen / Auskünfte Kriminaloberrätin Rita Salgmann Landeskriminalamt Niedersachsen E-Mail: d32@lka.polizei.niedersachsen.de Internet: www.lka.niedersachsen.de

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